Artikel 12a VO (EU) 2019/856
Auswahlverfahren für das einstufige Antragsverfahren
(1) Auf der Grundlage der eingegangenen Anträge bewertet die Durchführungsstelle gemäß Artikel 10a Absatz 8 der Richtlinie 2003/87/EG die Förderfähigkeit der einzelnen Projekte. Anschließend wählt die Durchführungsstelle gemäß den Absätzen 2 und 3 förderfähige Projekte aus.
(2) Auf der Grundlage der eingegangenen Anträge erstellt die Durchführungsstelle eine Liste der Projekte, die die in Artikel 11 festgelegten Gewährungskriterien erfüllen, und nimmt die Evaluierung und Einstufung der Projekte auf der Grundlage der in jenem Artikel festgelegten Gewährungskriterien vor. Die Anträge werden von einem Evaluierungsausschuss geprüft, der ganz oder teilweise aus unabhängigen externen Sachverständigen bestehen kann. Nach Abschluss der Evaluierung erstellt die Durchführungsstelle eine Liste der vorausgewählten Projekte.
(3) Die Durchführungsstelle übermittelt der Kommission die Anträge, die die in Artikel 11 Absatz 1 Buchstaben a und b genannten Kriterien erfüllen, aber nicht in die Vorauswahl aufgenommen wurden. Mit Zustimmung der Antragsteller kann die Kommission diese Anträge an die Stelle weiterleiten, die für die Gewährung von Unterstützung bei der Projektentwicklung gemäß Artikel 13 zuständig ist.
(4) Die in Absatz 2 genannte Liste der vorausgewählten Projekte wird der Kommission übermittelt und muss mindestens folgende Angaben enthalten:
- a)
- die Bestätigung, dass die Förderfähigkeits- und Gewährungskriterien erfüllt sind,
- b)
- Einzelheiten zur Projektevaluierung und -einstufung,
- c)
- die gesamten Projektkosten und die relevanten Kosten gemäß Artikel 5 in Euro,
- d)
- die Höhe der beantragten Finanzhilfe in Euro,
- e)
- die veranschlagte Menge an Treibhausgasemissionen, die vermieden werden sollen.
(5) Auf der Grundlage der Mitteilungen nach Absatz 4 erlässt die Kommission nach Konsultation der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 21 Absatz 2 den Gewährungsbeschluss über die Unterstützung für die ausgewählten Projekte und erstellt gegebenenfalls eine Reserveliste.
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