Artikel 24 VO (EU) 2019/856

Evaluierung

(1) Im Jahr 2025 und danach alle fünf Jahre evaluiert die Kommission die Funktionsweise des Innovationsfonds. Die Evaluierung konzentriert sich vor allem (aber nicht nur) auf die Bewertung der Synergien zwischen dem Innovationsfonds und anderen einschlägigen EU-Programmen, insbesondere dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (einschließlich „Horizont Europa” und „Horizont 2020” ) sowie auf das Verfahren für die Auszahlung der Unterstützung aus dem Innovationsfonds.

(2) Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierungen gemäß Absatz 1 legt die Kommission gegebenenfalls Vorschläge vor, um sicherzustellen, dass der Innovationsfonds Fortschritte bei der Verwirklichung der in der Richtlinie 2003/87/EG und in Artikel 3 der vorliegenden Verordnung genannten Ziele macht.

(3) Am Ende der Durchführung des Innovationsfonds, spätestens jedoch im Jahr 2035, nimmt die Kommission eine abschließende Evaluierung der Funktionsweise des Innovationsfonds vor.

(4) Die Kommission macht die Ergebnisse der gemäß den Absätzen 1, 2 und 3 durchgeführten Evaluierungen öffentlich zugänglich.

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