Artikel 2 VO (EU) 2019/885
Zusammensetzung des Leitungsorgans und Organisationsstruktur
(1) Der in Artikel 1 genannte Antrag enthält die internen Unternehmensführungsgrundsätze des Dritten und die Verfahrensvorschriften für sein Leitungsorgan, seine unabhängigen Leitungsorganmitglieder und — falls vorhanden — die Ausschüsse oder Untergremien seiner Leitungsorgane.
(2) In dem in Artikel 1 genannten Antrag werden die Mitglieder des Leitungsorgans, einschließlich der unabhängigen Leitungsorganmitglieder und gegebenenfalls der Mitglieder der Ausschüsse oder sonstigen Untergremien dieses Leitungsorgans genannt. Für jedes Mitglied des Leitungsorgans, einschließlich der unabhängigen Mitglieder, werden in dem Antrag die Position innerhalb des Leitungsorgans, die mit dieser Position verbundenen Aufgaben und der zur Wahrnehmung dieser Aufgaben erforderliche Zeitaufwand beschrieben.
(3) Der in Artikel 1 genannte Antrag enthält eine detaillierte Grafik mit der Organisationsstruktur des Dritten, aus der die Aufgaben eines jeden Mitglieds seines Leitungsorgans klar hervorgehen. Wenn der Dritte andere Dienstleistungen als STS-Konformitätsdienstleistungen erbringt oder erbringen will, werden in dem Organisationsplan Namen und Aufgaben der Mitglieder des Leitungsorgans in Bezug auf diese Dienstleistungen angegeben.
(4) Der in Artikel 1 genannte Antrag enthält für jedes Leitungsorganmitglied Folgendes:
- a)
-
den Lebenslauf eines jeden Mitglieds mit:
- i)
- einer Übersicht über dessen einschlägige Ausbildung;
- ii)
- dem vollständigen beruflichen Werdegang des Mitglieds unter Angabe der betreffenden Daten, der bekleideten Positionen und der damit verbundenen Aufgaben;
- iii)
- jeder Berufsqualifikation des Mitglieds unter Angabe des Datums, an dem diese erworben wurde, sowie gegebenenfalls dem Status einer Mitgliedschaft in einer einschlägigen Berufsorganisation;
- b)
- Einzelheiten zu etwaigen strafrechtlichen Verurteilungen, insbesondere in Form eines amtlichen Strafregisterauszugs;
- c)
-
eine vom Mitglied unterzeichnete Erklärung, aus der hervorgeht, ob
- i)
- das Mitglied bei einem von einer Regulierungsbehörde, einer staatlichen Stelle, einer Agentur oder einer Berufsorganisation angestrengten Disziplinarverfahren gleich welcher Art für schuldig befunden wurde;
- ii)
- das Mitglied in einem zivilrechtlichen Verfahren, insbesondere wegen Unregelmäßigkeiten oder Betrug bei der Führung eines Geschäfts, von einem Gericht für schuldig befunden wurde;
- iii)
- das Mitglied dem Leitungsorgan (Vorstand oder Geschäftsleitung) eines Unternehmens angehört hat, dem von einer Regulierungsbehörde, einer staatlichen Stelle oder einer Agentur die Registrierung oder Zulassung entzogen wurde;
- iv)
- dem Mitglied von einer Regulierungsbehörde, einer staatlichen Stelle, einer Agentur oder einer Berufsorganisation das Recht auf Ausübung von Tätigkeiten, die eine Registrierung oder Zulassung erfordern, verweigert wurde;
- v)
- das Mitglied dem Leitungsorgan eines Unternehmens angehört hat, das in der Zeit, in der das Mitglied dem Leistungsorgan angehört hat, oder innerhalb eines Jahres nach Ausscheiden des Mitglieds aus dem Leitungsorgan Insolvenz angemeldet hat oder liquidiert wurde;
- vi)
- das Mitglied dem Leitungsorgan eines Unternehmens angehört hat, das von einer Regulierungsbehörde, einer staatlichen Stelle, einer Agentur oder einer Berufsorganisation eines Fehlverhaltens für schuldig befunden oder mit einer Sanktion belegt wurde;
- vii)
- das Mitglied infolge von Fehlverhalten oder missbräuchlichen Praktiken in einem Unternehmen eines Postens im Leitungsorgan oder einer Führungsposition enthoben, entlassen oder einer anderen Position enthoben wurde;
- viii)
- das Mitglied insbesondere wegen Betrug oder Veruntreuung von einer Regulierungsbehörde, einer staatlichen Stelle, einer Agentur oder einer Berufsorganisation mit einer Geldstrafe belegt, suspendiert, für ungeeignet erklärt oder mit einer anderen Sanktion belegt wurde;
- ix)
- gegen das Mitglied von einer Regulierungsbehörde, einer staatlichen Stelle, einer Agentur oder einer Berufsorganisation ein Untersuchungsverfahren eingeleitet oder ein Gerichts-, Verwaltungs-, Disziplinar- oder sonstiges Verfahren, insbesondere wegen Betrug oder Veruntreuung, angestrengt wurde;
- d)
- eine vom Mitglied unterzeichnete Erklärung über mögliche Interessenkonflikte bei der Erfüllung seiner Aufgaben und über die Handhabung dieser Konflikte, unter Angabe sämtlicher Positionen, die bei anderen Unternehmen bekleidet werden;
- e)
- sofern nicht bereits unter Buchstabe a angegeben, eine Beschreibung der Kenntnisse und Erfahrungen des Mitglieds in Bezug auf die für die Erbringung der STS-Konformitätsdienstleistungen durch den Dritten relevanten Aufgaben, insbesondere der Kenntnisse und Erfahrungen in Bezug auf verschiedene Verbriefungstypen oder Verbriefungen verschiedener zugrunde liegender Risikopositionen.
(5) Der in Artikel 1 genannte Antrag enthält für jedes unabhängige Leitungsorganmitglied Folgendes:
- a)
- Nachweis der Unabhängigkeit des Mitglieds innerhalb des Leitungsorgans;
- b)
- Offenlegung aller früheren oder gegenwärtigen Geschäftsbeziehungen, Beschäftigungsverhältnisse oder sonstigen Beziehungen, durch die ein potenzieller Interessenkonflikt entsteht oder entstehen könnte;
- c)
- Offenlegung aller Geschäfts-, Verwandtschafts- oder sonstigen Beziehungen zu dem Dritten, seinem Mehrheitsanteilseigner oder der Geschäftsleitung des Dritten oder des Mehrheitsanteilseigners, durch die ein Interessenkonflikt entsteht oder entstehen könnte.
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