Artikel 5 VO (EU) 2019/885

Gebührenstruktur

(1) Der in Artikel 1 genannte Antrag enthält Informationen über die Preispolitik für die Erbringung der STS-Konformitätsdienstleistungen, einschließlich aller folgenden Angaben:

a)
Preiskriterien und Gebührenstruktur oder Gebührenverzeichnis für die STS-Konformitätsdienstleistungen für jeden Verbriefungstyp, für den solche Dienstleistungen angeboten werden (wobei zwischen Nicht-ABCP-Verbriefungen und ABCP-Verbriefungen/-Programmen zu unterscheiden ist), einschließlich etwaiger interner Leitlinien oder Verfahren für die Anwendung der Preiskriterien bei der Bestimmung oder Festsetzung einzelner Gebühren;
b)
Einzelheiten zu den Methoden, mit denen bei der Erbringung von STS-Konformitätsdienstleistungen anfallende spezifische Kosten, insbesondere auch bei der Erbringung von STS-Konformitätsdienstleistungen zusätzlich anfallende Nebenkosten, einschließlich Beförderungs- und Unterbringungskosten, erfasst werden, sowie — falls der Dritte die Erbringung von STS-Konformitätsdienstleistungen teilweise auszulagern beabsichtigt — Beschreibung der Art und Weise, wie diese Auslagerung bei den Preiskriterien berücksichtigt werden soll;
c)
ausführliche Beschreibung etwaiger festgelegter Verfahren für Gebührenänderungen oder Abweichungen vom Gebührenverzeichnis, insbesondere auch im Rahmen eines etwaigen Vielnutzerprogramms;
d)
detaillierte Beschreibung etwaiger festgelegter Verfahren oder interner Kontrollen, mit denen die Einhaltung der Preispolitik sichergestellt und überwacht wird, einschließlich etwaiger Verfahren oder interner Kontrollen, mit denen die Entwicklung einzelner Gebühren im Zeitverlauf und bei verschiedenen Kunden von STS-Konformitätsdienstleistungen überwacht wird;
e)
detaillierte Beschreibung etwaiger Verfahren für die Überprüfung und Aktualisierung sowohl des Kostenrechnungssystems als auch der Preispolitik;
f)
detaillierte Beschreibung etwaiger Verfahren und interner Kontrollen für die Führung von Aufzeichnungen über Gebührenverzeichnisse, einzelne angewandte Gebühren oder Änderungen der Preispolitik des Dritten.

(2) Der in Artikel 1 genannte Antrag enthält Informationen darüber,

a)
ob die Gebühren vor der Erbringung der STS-Konformitätsdienstleistung festgesetzt werden;
b)
ob vorausbezahlte Gebühren nicht erstattungsfähig sind;
c)
ob operative Schutzvorkehrungen bestehen, mit denen sichergestellt werden soll, dass vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Dritten und einem Originator, einem Sponsor oder einer Verbriefungszweckgesellschaft über die Erbringung von STS-Konformitätsdienstleistungen keine vertragliche Kündigungsklausel enthalten oder einen Bruch oder eine Nichterfüllung des Vertrags vorsehen, falls die STS-Konformitätsbewertung zeigt, dass die Verbriefung die STS-Kriterien nicht erfüllt.

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