Artikel 9 VO (EU) 2019/907

Meldeverfahren

Die Mitgliedstaaten melden der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten alle Änderungen der in Anhang I aufgeführten Qualifikationen sowie alle neuen Qualifikationen, die hinsichtlich der Kompetenzen und des Wissens mit den in Anhang I aufgeführten Qualifikationen vergleichbar sind. Die Meldungen erfolgen über das mit der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates(1) eingeführte Binnenmarkt-Informationssystem.

Fußnote(n):

(1)

Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems und zur Aufhebung der Entscheidung 2008/49/EG der Kommission (ABl. L 316 vom 14.11.2012, S. 1).

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