Artikel 5 VO (EU) 2019/934

Önologische Verfahren für Schaumweinkategorien

Ergänzend zu den in der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 und in Anhang I der vorliegenden Verordnung festgelegten allgemein geltenden önologischen Verfahren und Einschränkungen enthält Anhang II der vorliegenden Verordnung die zugelassenen spezifischen önologischen Verfahren und Einschränkungen, einschließlich Anreicherung, Säuerung und Entsäuerung, für Schaumweine, Qualitätsschaumweine und aromatische Qualitätsschaumweine gemäß Anhang VII Teil II Nummern 4, 5 und 6 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013.

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