Artikel 29 VO (EU) 2019/942
Klage beim Gerichtshof
Klagen auf Aufhebung einer Entscheidung, die von ACER im Einklang mit dieser Verordnung getroffen wurde, und Klagen wegen Untätigkeit innerhalb der festgelegten Fristen können erst dann beim Gerichtshof eingereicht werden, wenn das Beschwerdeverfahren gemäß Artikel 28 erschöpft ist. ACER ergreift alle erforderlichen Maßnahmen, um dem Urteil des Gerichtshofs nachzukommen.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.