Artikel 36 VO (EU) 2019/942
Finanzregelung
Der Verwaltungsrat erlässt nach Anhörung der Kommission die für ACER geltende Finanzregelung. Diese Regelung darf von der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 dann abweichen, wenn die besonderen Erfordernisse der Arbeitsweise von ACER dies verlangen und sofern die Kommission zuvor ihre Zustimmung erteilt hat.
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