Artikel 1 VO (EU) 2019/945

Gegenstand

(1) Diese Verordnung enthält die Anforderungen an die Konstruktion und Herstellung unbemannter Luftfahrzeugsysteme (im Folgenden „UAS” ), die für den Betrieb gemäß den in der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 festgelegten Vorschriften und Bedingungen bestimmt sind, sowie die Anforderungen an die Konstruktion und Herstellung von Zusatzgeräten für die Fernidentifikation. Sie enthält auch Festlegungen zur Bauart der UAS, deren Konstruktion, Herstellung und Instandhaltung einer Zulassung unterliegt.

(2) Sie enthält zudem Vorschriften für die Bereitstellung von UAS, Zusatzbausätzen und Zusatzgeräten für die Fernidentifikation auf dem Markt und deren freien Verkehr in der Union.

(3) Zudem enthält diese Verordnung Vorschriften für UAS-Betreiber aus Drittländern, die UAS im einheitlichen europäischen Luftraum nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 betreiben.

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