Artikel 1 VO (EU) 2019/962

Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003

Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 1 wird folgender Buchstabe angefügt:

o)
sonstige technologische Zusatzstoffe: Stoffe oder gegebenenfalls Mikroorganismen, die Futtermitteln zu technologischen Zwecken zugesetzt werden und die sich positiv auf die Merkmale des Futtermittels auswirken.

2.
In Nummer 4 wird folgender Buchstabe angefügt:

e)
Mittel zur Stabilisierung des physiologischen Zustands: Stoffe oder gegebenenfalls Mikroorganismen, die, wenn sie an gesunde Tiere verfüttert werden, eine positive Wirkung auf deren physiologischen Zustand haben, einschließlich ihrer Widerstandsfähigkeit gegenüber Stressfaktoren.

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