ANHANG II VO (EU) 2019/979
NICHTFINANZUNTERNEHMEN (NICHTDIVIDENDENWERTE)
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Bei Eingaben, die durch ein Sternchen ( „*” ) gekennzeichnet sind, handelt es sich um obligatorische Angaben oder entsprechende Informationen, falls der Emittent nicht die internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) anwendet. Der Emittent kann Informationen, die im Wesentlichen den in der Tabelle aufgeführten Informationen entsprechen, unter einem anderen Titel präsentieren, sofern er diesen alternativen Titel in seinem Abschluss verwendet.
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Bei Eingaben, die durch ein Doppelkreuz ( „#” ) gekennzeichnet sind, handelt es sich um obligatorische Angaben, wenn die entsprechenden Informationen an anderer Stelle im Prospekt erscheinen.
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Bei Eingaben, die durch eine Tilde ( „~” ) gekennzeichnet sind, sind bei Bezug auf geschlossene Fonds die zum Zeitpunkt der Ermittlung des Nettoinventarwerts (NAV) als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Investitionen anzugeben.
Jahr | Jahr -1 | Zwischengewinn- und -verlustrechnung | Zwischengewinn- und -verlustrechnung im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres | |
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*operativer Gewinn/Verlust oder andere vergleichbare Messgröße für die Ertragslage, die der Emittent in den Abschlüssen verwendet |
Jahr | Jahr -1 | Zwischenbilanz | |
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*Nettofinanzverbindlichkeiten (langfristige Verbindlichkeiten plus kurzfristige Schulden abzüglich Barmittel) | |||
#Liquiditätskoeffizient (Verhältnis Umlaufvermögen/kurzfristige Verbindlichkeiten) | |||
#Verhältnis Fremdkapital/Eigenkapital (Summe der Verbindlichkeiten/Summe des Aktionärskapitals) | |||
#Zinsdeckungsquote (betriebliche Erträge/Zinsaufwand) |
Jahr | Jahr -1 | Zwischenkapitalflussrechnung | Zwischenkapitalflussrechnung im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres | |
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*Netto-Cashflows aus der laufenden Geschäftstätigkeit | ||||
*Netto-Cashflows aus Finanzierungstätigkeiten | ||||
*Netto-Cashflow aus Investitionstätigkeiten |
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