Artikel 10 VO (EU) 2019/980

Registrierungsformular für forderungsbesicherte Wertpapiere ( „Asset backed securities/ABS” )

Abweichend von den Artikeln 7 und 8 muss ein Registrierungsformular für forderungsbesicherte Wertpapiere die in Anhang 9 genannten Angaben enthalten.

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