Artikel 10 VO (EU) 2019/980
Registrierungsformular für forderungsbesicherte Wertpapiere ( „Asset backed securities/ABS” )
Abweichend von den Artikeln 7 und 8 muss ein Registrierungsformular für forderungsbesicherte Wertpapiere die in Anhang 9 genannten Angaben enthalten.
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