Artikel 5 VO (EU) 2019/980
Registrierungsformular für Anteilsscheine von Organismen für gemeinsame Anlagen des geschlossenen Typs
Bei Anteilsscheinen, die von Organismen für gemeinsame Anlagen des geschlossenen Typs ausgegeben werden, muss das Registrierungsformular die in Anhang 4 genannten Angaben enthalten.
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