Artikel 2 VO (EU) 2019/981

Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Artikel 1 Nummern 50, 59 bis 61, 66 und 74 gelten ab dem 1. Januar 2020.

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