Artikel 1 VO (EU) 2020/1000
Die Verordnung (EU) Nr. 1253/2014 wird wie folgt berichtigt:
- 1.
-
Artikel 1 Absatz 2 wird wie folgt berichtigt:
- a)
-
Buchstabe g erhält folgende Fassung:
- g)
- einen Wärmetauscher und eine Wärmepumpe beinhalten, die zur Wärmerückgewinnung bestimmt ist oder eine Wärmeübertragung oder -entnahme über die des Wärmerückgewinnungssystems hinaus, mit Ausnahme der Wärmeübertragung zum Frostschutz oder zum Abtauen, ermöglicht;;
- b)
- (betrifft nicht die deutsche Fassung);
- 2.
- (betrifft nicht die deutsche Fassung);
- 3.
- (betrifft nicht die deutsche Fassung);
- 4.
- (betrifft nicht die deutsche Fassung).
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