Artikel 3 VO (EU) 2020/1159
Inkrafttreten und Anwendung
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 26. Februar 2021 mit Ausnahme von Anhang II Nummer 4, der ab dem 26. August 2023 gilt.
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