ANHANG IX VO (EU) 2020/1197
Bestimmungen für den Austausch vertraulicher Daten für die Zwecke des europäischen Rahmens für statistische Unternehmensregister
Abschnitt 1
Die von den zuständigen nationalen statistischen Stellen an die Kommission (Eurostat) übermittelten oder von der Kommission (Eurostat) aus anderen Quellen empfangenen Daten werden im EuroGroups-Register der multinationalen Unternehmensgruppen und der sie bildenden Einheiten nach Artikel 2 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2019/2152 gespeichert. Bei der Übermittlung von Daten nach Artikel 10 Absätze 2 und 3 der Verordnung (EU) 2019/2152 an die Kommission (Eurostat) versehen die nationalen statistischen Stellen die nach nationalem Recht vertraulichen Daten mit einer Kennzeichnung. Um die Kohärenz der Daten sicherzustellen, übermittelt die Kommission (Eurostat) ausschließlich für statistische Zwecke im Einklang mit Artikel 10 Absätze 2 und 3 der Verordnung (EU) 2019/2152 den nationalen statistischen Stellen der Mitgliedstaaten, die nicht das Meldeland sind, die Datensätze zu den in Abschnitt 3 Teile B, C und D genannten Variablen zu multinationalen Unternehmensgruppen und den sich bildendenden Einheiten einschließlich der Vertraulichkeitskennzeichnung. Im Einklang mit Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2019/2152 werden die in Teil C genannten Datensätze auf multinationale Unternehmensgruppen beschränkt, die mindestens eine Einheit der Gruppe im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats betreiben. Die Kommission (Eurostat) kann die Datensätze der in Abschnitt 3 Teil C genannten Variablen, einschließlich der Vertraulichkeitskennzeichnung, können nach Artikel 10 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2019/2152 an die nationalen Zentralbanken und die Europäische Zentralbank ausschließlich für statistische Zwecke unter der Voraussetzung weiterleiten, dass die Übermittlung ausdrücklich von der nationalen Stelle genehmigt wurde und im Falle von an eine nationale Zentralbank übermittelten Daten zumindest eine Einheit einer multinationalen Unternehmensgruppe im Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats ansässig ist.Abschnitt 2
Die Kommission (Eurostat) und die nationalen statistischen Stellen speichern die von den nationalen statistischen Stellen nach Abschnitt 1 als vertraulich gekennzeichneten Daten in einem gesicherten Bereich mit beschränktem und kontrolliertem Zugang. Die nationalen statistischen Stellen übermitteln der Kommission (Eurostat) auf Anfrage Informationen über die in dem Mitgliedstaat angewandten Sicherheitsmaßnahmen. Die Kommission (Eurostat) gibt diese Informationen an die anderen Mitgliedstaaten weiter. Die Kommission (Eurostat) stellt den nationalen statistischen Stellen auf Anfrage Informationen über ihre Sicherheitsmaßnahmen zur Verfügung. Eine Übermittlung vertraulicher Daten an die Mitglieder des ESZB nach dieser Verordnung erfolgt erst dann, wenn die Mitglieder des ESZB im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten und unter ihrer Verantwortung die nach Artikel 8a und Artikel 8b der Verordnung (EG) Nr. 2533/98(1) erforderlichen Maßnahmen ergriffen haben, um zu gewährleisten,- —
dass für den Schutz dieser Daten gesorgt ist, insbesondere für die Speicherung von als vertraulich gekennzeichneten Daten in einem gesicherten Bereich mit beschränktem und kontrolliertem Zugang;
- —
dass die Daten ausschließlich für statistische Zwecke genutzt werden;
- —
dass die Informationen über die Maßnahmen in den jährlichen Vertraulichkeitsbericht nach Artikel 8b der Verordnung (EG) Nr. 2533/98 aufgenommen wurden oder die nationalen Zentralbanken oder die Europäische Zentralbank die Kommission (Eurostat) und die nationalen statistischen Stellen in anderer Form über die Maßnahmen in Kenntnis gesetzt haben.
Abschnitt 3
Das in Teil A dieses Abschnitts festgelegte Format wird für die nach Artikel 10 Absätze 2 und 3 der Verordnung (EU) 2019/2152 übermittelten und in Anhang IV der vorliegenden Verordnung näher spezifizierten Daten verwendet. Die Daten und Metadaten für das EuroGroups-Register werden nach den von der Kommission (Eurostat) festgelegten Daten- und Metadatenstandards des ESS übermittelt. Für eine effiziente Datenverarbeitung ist die Standardisierung von Datensatzstrukturen von grundlegender Bedeutung. Sie stellt einen notwendigen Schritt in Richtung auf die Lieferung von Daten entsprechend den von der Kommission (Eurostat) festgelegten Austauschstandards dar. Die Daten werden in Form von Datensätzen übermittelt. Bei der Übermittlung vertraulicher Daten muss der tatsächliche Wert im entsprechenden Feld angegeben und gemäß Artikel 9 Absatz 5 dieser Verordnung mit einem Kennzeichen versehen werden, das auf die Vertraulichkeit der Daten hinweist. Sofern nicht anders festgelegt sind Währungsdaten in 1000 Einheiten der Landeswährung (bzw. in 1000 EUR bei Ländern des Euro-Währungsgebiets) anzugeben. Für Länder, die dem Euro beitreten, gelten die Bestimmungen des Artikels 10 Absatz 6 dieser Verordnung ab dem ersten Jahr für Meldungen in Euro.- 1.
- Datensatzkennung
Alle von der Kommission (Eurostat) und den nationalen statistischen Stellen übermittelten Datensätze werden mithilfe der Benennungsregeln bestimmt, die in den bei der Kommission (Eurostat) erhältlichen ausführlichen Unterlagen und Leitlinien zu den Austauschstandards festgelegt sind.- 2.
- Datensätze und Definition der Felder
In den Teilen A, B, C und D dieses Abschnitts ist der Inhalt der von der Kommission (Eurostat) und den nationalen statistischen Stellen zu übermittelnden Datensätze angegeben. Die zu verwendenden technischen Bezeichnungen sowie Struktur, Felder, Codes und Attribute der Datensätze sind in der neuesten Fassung der von der Kommission (Eurostat) festgelegten Leitlinien für den europäischen Rahmen für statistische Unternehmensregister festgelegt. Nicht gekennzeichnete Positionen, die in den Teilen A, B, C und D dieses Abschnitts aufgeführt sind, sind obligatorisch, als „konditional” gekennzeichnete Positionen sind obligatorisch, wenn sie in den Mitgliedstaaten verfügbar sind, und als „fakultativ” gekennzeichnete Positionen werden empfohlen. Als „teilweise konditional” gekennzeichnete Positionen sind mit Ausnahme der Teile der Position, die ausdrücklich als konditional gekennzeichnet sind, obligatorisch. Die Verarbeitung der Daten des EuroGroups-Registers ist ein zyklischer Prozess, der von der Kommission (Eurostat) zentral eingeleitet wird. Am Ende eines jeden Zyklus steht eine Auswahlgrundlage für die Statistikproduzenten in den Mitgliedstaaten zur Verfügung. Zu Beginn eines jeden Zyklus übermittelt die Kommission (Eurostat) Datensätze mit den relevanten Metadaten an die nationalen statistischen Stellen, um sicherzustellen, dass in allen Ländern die gleichen Metadaten verfügbar sind und verwendet werden.TEIL A
- 2.1.
- Datenaustausch über gebietsansässige rechtliche Einheiten zu Identifizierungszwecken
Für die Zwecke der Identifizierung übermitteln die nationalen statistischen Stellen Informationen über die gebietsansässigen integrierten rechtlichen Einheiten für den EGR-Identifizierungsdienst an die Europäische Kommission (Eurostat). Die nationalen statistischen Stellen übermitteln den folgenden Datensatz mit Identifizierungsinformationen zu gebietsansässigen integrierten rechtlichen Einheiten einschließlich der Vertraulichkeitskennzeichnung. Die Variable 1.6 für diesen Datensatz kann nur das Datum der Gründung (juristische Personen) sein.Datensatz mit Informationen über gebietsansässige rechtliche Einheiten für den EGR-Identifizierungsdienst | |||
IDENTIFIZIERUNG | 1.1 | Kennnummer(n) (einschließlich der Kennnummer im EGR, sofern für das EGR relevant) | |
1.2 | Name | ||
1.3 | Möglichst genaue Anschrift (einschließlich Postleitzahl) | ||
1.4 | Fakultativ | Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Website und Angaben, die die elektronische Datenerhebung ermöglichen | |
1.5 | Mehrwertsteuernummer (MwSt.-Nummer) bzw. sonstige administrative Kennnummer | ||
DEMOGRAFISCHE EREIGNISSE | 1.6 | Datum der Gründung (juristische Personen) oder Datum der amtlichen Eintragung als Wirtschaftsteilnehmer (natürliche Personen) | |
1.7 | Datum, seit dem die rechtliche Einheit nicht mehr besteht | ||
SCHICHTUNGSPARAMETER | 1.8 | Rechtsform | |
1.9 | Rechtlicher Aktivitätsstatus | ||
1.10 | Konditional | Kennzeichnung für Zweigstellen im Sinne des Anhangs A Kapitel 18 Nummer 18.12 der Verordnung (EU) Nr. 549/2013 |
- 2.2.
- Datenaustausch über ausländische rechtliche Einheiten zu Identifizierungszwecken
Für die Zwecke der Identifizierung können nationale statistische Stellen jederzeit im Rahmen des EuroGroups-Registerverfahrens Informationen über ausländische integrierte rechtliche Einheiten an die Kommission (Eurostat) übermitteln. Die nationalen statistischen Stellen übermitteln den folgenden Datensatz zu ausländischen integrierten rechtlichen Einheiten. Die Variable 1.6 für diesen Datensatz kann nur das Datum der Gründung (juristische Personen) sein.Datensatz mit Informationen über ausländische rechtliche Einheiten für den EGR-Identifizierungsdienst | |||
IDENTIFIZIERUNG | 1.1 | Fakultativ | Kennnummer(n) (einschließlich der Kennnummer im EGR, sofern für das EGR relevant) |
1.2 | Name | ||
1.3 | Möglichst genaue Anschrift (einschließlich Postleitzahl) | ||
1.4 | Fakultativ | Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Website und Angaben, die die elektronische Datenerhebung ermöglichen | |
1.5 | Fakultativ | Mehrwertsteuernummer (MwSt.-Nummer) bzw. sonstige administrative Kennnummer | |
DEMOGRAFISCHE EREIGNISSE | 1.6 | Fakultativ | Datum der Gründung (juristische Personen) oder Datum der amtlichen Eintragung als Wirtschaftsteilnehmer (natürliche Personen) |
1.7 | Fakultativ | Datum, seit dem die rechtliche Einheit nicht mehr besteht | |
SCHICHTUNGSPARAMETER | 1.8 | Fakultativ | Rechtsform |
1.9 | Rechtlicher Aktivitätsstatus | ||
1.10 | Konditional | Kennzeichnung für Zweigstellen im Sinne des Anhangs A Kapitel 18 Nummer 18.12 der Verordnung (EU) Nr. 549/2013 |
- 2.3.
- Datenaustausch über rechtliche Einheiten und Beziehungen, die zu multinationalen Unternehmensgruppen gehören
Ein weiterer Schritt der Datenverarbeitung ist die Übermittlung von Informationen über rechtliche Einheiten und über Beziehungen der betreffenden rechtlichen Einheiten durch nationale statistische Stellen an die Kommission (Eurostat). Es sind zwei Datensätze an das EuroGroups-Register zu übermitteln, ein Datensatz zu rechtlichen Einheiten, einer zu Beziehungen. Die nationalen statistischen Stellen übermitteln die folgenden Datensätze einschließlich der Vertraulichkeitskennzeichnung zu rechtlichen Einheiten und Beziehungen.Datensätze mit Informationen über rechtliche Einheiten | |||
IDENTIFIZIERUNG | 1.1 | Kennnummer(n) (einschließlich der Kennnummer im EGR sofern für das EGR relevant) | |
1.2 | Name | ||
1.3 | Möglichst genaue Anschrift (einschließlich Postleitzahl) | ||
1.4 | Fakultativ | Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Website und Angaben, die die elektronische Datenerhebung ermöglichen | |
1.5 | Mehrwertsteuernummer (MwSt.-Nummer) bzw. sonstige administrative Kennnummer | ||
DEMOGRAFISCHE EREIGNISSE | 1.6 | Datum der Gründung (juristische Personen) oder Datum der amtlichen Eintragung als Wirtschaftsteilnehmer (natürliche Personen) | |
1.7 | Datum, seit dem die rechtliche Einheit nicht mehr besteht | ||
SCHICHTUNGSPARAMETER | 1.8 | Rechtsform | |
1.9 | Rechtlicher Aktivitätsstatus | ||
1.10 | Konditional | Kennzeichnung für Zweigstellen im Sinne des Anhangs A Kapitel 18 Nummer 18.12 der Verordnung (EU) Nr. 549/2013 | |
1.11 | Fakultativ | Kennzeichnung für Zweckgesellschaften im Sinne des Anhangs A Kapitel 2 Nummer 2.17 bis 2.20 der Verordnung (EU) Nr. 549/2013 | |
Datensatz mit Informationen über Eigentumsbeziehungen und Kontrolle | |||
KONTROLLE DER EINHEITEN | Die Kontrollbeziehungen können entweder von oben nach unten (1.20a, 1.21a, 1.22a) oder von unten nach oben (1.20b, 1.21b, 1.22b) eingetragen werden. Nur die erste Ebene der (direkten oder indirekten) Kontrolle wird für jede Einheit eingetragen (die gesamte Kontrollkette ergibt sich aus der Kombination dieser Angaben). | ||
1.20a | Kennnummer(n) der gebietsansässigen rechtlichen Einheit(en), die von der rechtlichen Einheit kontrolliert wird (werden) | ||
1.20b | Kennnummer der gebietsansässigen rechtlichen Einheit, die die rechtliche Einheit kontrolliert | ||
1.21a | Teilweise konditional | Land bzw. Länder der Registrierung, Kennnummer(n), Name(n) und Anschrift(en) der nicht gebietsansässigen rechtlichen Einheit(en), die von der rechtlichen Einheit kontrolliert wird (werden) Konditional für EGR-Kennnummer(n) | |
1.21b | Teilweise konditional | Land der Registrierung, Kennnummer, Name und Anschrift der nicht gebietsansässigen rechtlichen Einheit, die die rechtliche Einheit kontrolliert Konditional für EGR-Kennnummer | |
1.22a | Konditional | MwSt.-Nummer(n) der nicht gebietsansässigen rechtlichen Einheit(en), die von der rechtlichen Einheit kontrolliert wird (werden) | |
1.22b | Konditional | MwSt.-Nummer der nicht gebietsansässigen rechtlichen Einheit, die die rechtliche Einheit kontrolliert | |
EIGENTUMSVERHÄLTNISSE DER EINHEITEN | Die Eigentümer können entweder von oben nach unten (1.23a, 1.24a) oder von unten nach oben (1.23b, 1.24b) eingetragen werden. Die Schwelle liegt bei 10 % oder mehr unmittelbarem Eigentum. | ||
1.23a | Konditional |
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1.23b | Konditional |
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1.24a | Konditional |
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1.24b | Konditional |
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- 2.4.
- Datenaustausch über gebietsansässige Unternehmen, die zu multinationalen Unternehmensgruppen gehören
Ein Schritt der Datenverarbeitung besteht in der Übermittlung von Informationen über die Unternehmen, zu denen die betreffenden rechtlichen Einheiten gehören, durch nationale statistische Stellen an die Kommission (Eurostat). Insgesamt sind zwei Datensätze an das EuroGroups-Register zu übermitteln, ein Datensatz zu Unternehmen und einer zu den Beziehungen zwischen Unternehmen und rechtlichen Einheiten.Datensatz mit Informationen über Unternehmen | |||
IDENTIFIZIERUNG | 3.1 | Teilweise konditional | Kennnummer(n) Fakultativ für die EGR-Kennnummer wenn im EGR verzeichnet |
3.2 | Fakultativ | Kennnummer der rechtlichen Einheit(en), die Daten über das Unternehmen melden können | |
3.3 | Name | ||
3.4 | Fakultativ | Postanschrift, E-Mail- und Internetadresse | |
VERBINDUNGEN ZU ANDEREN EINHEITEN | 3.5 | Kennnummer(n) der rechtlichen Einheit(en), aus der (denen) das Unternehmen besteht | |
3.6 | Kennnummer der Unternehmensgruppe, zu der das Unternehmen gehört | ||
DEMOGRAFISCHE EREIGNISSE | 3.7 | Datum der Aufnahme der Tätigkeiten | |
3.8 | Datum der endgültigen Einstellung der Tätigkeiten | ||
SCHICHTUNGSPARAMETER UND WIRTSCHAFTLICHE VARIABLEN | 3.9 | Code der Haupttätigkeit auf der vierstelligen Ebene der NACE | |
3.11 | Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger und Selbstständigen | ||
3.12 | Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger | ||
3.14 | Nettoumsatzerlös, ausgenommen der unter 3.15 angegebene | ||
3.15 | Fakultativ | Nettoumsatzerlös für Landwirtschaft, Jagd und Forstwirtschaft, Fischerei und Fischzucht und öffentliche Verwaltung und Verteidigung, obligatorische Sozialversicherung, private Haushalte mit Beschäftigten und extraterritoriale Organisationen | |
3.16 | Institutioneller Sektor und Untersektor im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 549/2013 | ||
Datensatz mit Informationen zu Beziehungen zwischen Unternehmen und rechtlichen Einheiten | |||
BEZIEHUNG ZUM UNTERNEHMEN | 1.12 | Konditional | Kennnummer(n) des bzw. der Unternehmen(s) (3.1), zu dem bzw. der die Einheit gehört |
3.5 | Kennnummer(n) der rechtlichen Einheit(en), aus der (denen) das Unternehmen besteht |
- 2.5.
- Integration von Daten aus unterschiedlichen Quellen und Kompilierung von Unternehmensgruppen
Ein weiterer Schritt der Datenverarbeitung ist die Integration von Informationen aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten und von anderen Datenlieferanten, die zentral bei der Kommission (Eurostat) erfolgt. Diese Informationen betreffen die Kontrolle und die Eigentumsverhältnisse rechtlicher Einheiten sowie die statistische Einheit „Unternehmen” . Der nächste Schritt der Datenverarbeitung ist die Kompilierung von Unternehmensgruppen durch die Kommission (Eurostat). Die Ergebnisse dieser Kompilierung übermittelt die Kommission (Eurostat) an die nationalen statistischen Stellen der Mitgliedstaaten in den Datensätzen nach den Teilen C und D dieses Abschnitts.- 2.6.
- Datenaustausch über die Berichtigung von Gruppenstrukturen und Variablen über multinationale Unternehmensgruppen
Für die Berichtigung der Unternehmensgruppenstrukturen übermitteln die nationalen statistischen Stellen Datensätze mit Informationen zu fehlenden oder ungültigen Beziehungen einschließlich der Vertraulichkeitskennzeichnung. Das Format entspricht dem Format des Datensatzes mit Informationen zu Beziehungen nach Nummer 2.3 dieses Abschnitts. Die nationalen statistischen Stellen übermitteln der Kommission (Eurostat) den folgenden Datensatz mit Identifizierungsinformationen zu multinationalen Unternehmensgruppen, wenn sich das weltweite Entscheidungszentrum der Gruppe im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats befindet.Datensatz mit Informationen über Unternehmensgruppen für das EuroGroups-Register | |||
IDENTIFIZIERUNG | 2.1 | Teilweise konditional | Kennnummer(n). Konditional für EGR-Kennnummer bei multinationalen Unternehmensgruppen. |
2.3 | Name der Unternehmensgruppe, bei multinationalen Gruppen EGR-Name | ||
2.4 | Fakultativ | Kurzbeschreibung der Unternehmensgruppe | |
2.5 | Fakultativ | Internetadresse der Unternehmensgruppe | |
2.6 | Kennnummer der rechtlichen Einheit, die das weltweite Entscheidungszentrum ist. Ist das weltweite Entscheidungszentrum nicht gebietsansässig, die EGR-Kennnummer. Bei natürlichen Personen, die keine Wirtschaftsteilnehmer sind, ist das Wohnsitzland unter 2.10a anzugeben. | ||
2.7 | Land der Registrierung des weltweiten Entscheidungszentrums, bei nicht Gebietsansässigen das EGR-Land der Registrierung | ||
2.9 | Kennnummer der rechtlichen Einheit, die das Gruppenoberhaupt ist. Bei nicht gebietsansässigem Gruppenoberhaupt die EGR-Kennnummer. Bei natürlichen Personen, die keine Wirtschaftsteilnehmer sind, ist das Wohnsitzland unter 2.10a anzugeben. | ||
2.10 | Fakultativ | Land der Registrierung, Postanschrift und E-Mail-Adresse des Gruppenoberhaupts, bei nicht Gebietsansässigen das EGR-Land der Registrierung | |
2.10a | Konditional | Sitzland der institutionellen Einheit, die letztendlich die Kontrolle ausübt (UCI-Konzept), wenn die die Kontrolle ausübende Einheit eine natürliche Person ist, die kein Wirtschaftsteilnehmer ist | |
SCHICHTUNGSPARAMETER UND WIRTSCHAFTLICHE VARIABLEN | 2.14 | Code der Haupttätigkeit der Unternehmensgruppe auf der zweistelligen Ebene der NACE, bei multinationalen Gruppen der Code der Haupttätigkeit nach EGR | |
2.15 | Fakultativ | Nebentätigkeiten der Unternehmensgruppe auf der zweistelligen Ebene der NACE, bei multinationalen Gruppen der Code der Nebentätigkeit nach EGR | |
2.16 | Konditional | Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger und Selbstständigen in der Unternehmensgruppe, bei multinationalen Gruppen die Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger und Selbstständigen nach EGR | |
2.17 | Konditional | Nettoumsatzerlös (und Währung) der Unternehmensgruppe, bei multinationalen Gruppen Nettoumsatzerlös (und Währung) nach EGR | |
2.18 | Konditional | Gesamtvermögenswerte (und Währung) der Unternehmensgruppe, bei multinationalen Gruppen Gesamtvermögenswerte (und Währung) nach EGR | |
2.19 | Fakultativ | Länder, in denen nicht gebietsansässige Unternehmen oder örtliche Einheiten ansässig sind, bei multinationalen Gruppen Land der Registrierung nach EGR |
- 2.7.
- Datenaustausch über ungültige und nicht in den Erfassungsbereich fallende gebietsansässige rechtliche Einheiten
Nationale statistische Stellen können jederzeit im Rahmen des EuroGroups-Registerverfahrens Informationen über ungültige und nicht in den Erfassungsbereich fallende gebietsansässige rechtliche Einheiten an die Kommission (Eurostat) übermitteln. Die nationalen statistischen Stellen übermitteln die folgenden Datensätze mit Identifizierungsinformationen zu solchen rechtlichen Einheiten.Datensatz mit Informationen über ungültige rechtliche Einheiten für das EuroGroups-Register | |||
IDENTIFIZIERUNG | 1.1 | Kennnummer(n) (einschließlich der Kennnummer im EGR sofern für das EGR relevant) | |
Datensatz mit Informationen über nicht in den Erfassungsbereich fallende rechtliche Einheiten für das EuroGroups-Register | |||
IDENTIFIZIERUNG | 1.1 | Kennnummer(n) (einschließlich der Kennnummer im EGR sofern für das EGR relevant) |
- 2.8.
- Integration von Daten aus unterschiedlichen Quellen und endgültige Kompilierung multinationaler Unternehmensgruppen
Der nächste Schritt der Datenverarbeitung ist die Integration von Informationen über Beziehungen und Unternehmensgruppen aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten, die zentral bei der Kommission (Eurostat) erfolgt. Der letzte Schritt der Datenverarbeitung ist die endgültige Kompilierung von Unternehmensgruppen durch die Kommission (Eurostat). Am Ende des Zyklus übermittelt die Kommission (Eurostat) die Ergebnisse der endgültigen Kompilierung der Unternehmensgruppen an die nationalen statistischen Stellen. Die Kommission (Eurostat) übermittelt Daten in den in Teil C und D dieses Abschnitts definierten Datensätzen an die nationalen statistischen Stellen.TEIL B
Auf Ersuchen der nationalen statistischen Stellen übermittelt die Kommission (Eurostat) die Identifizierungsergebnisse des EGR-Identifizierungsdiensts im folgenden Datensatz einschließlich der Vertraulichkeitskennzeichnung an die zuständigen Mitarbeiter, die zur Erstellung des EGR beitragen.Datensatz mit Informationen über ausländische rechtliche Einheiten vom EGR-Identifizierungsdienst an nationale statistische Stellen | |||
IDENTIFIZIERUNG | 1.1 | Kennnummer(n) (einschließlich der Kennnummer im EGR sofern für das EGR relevant) | |
1.2 | Name | ||
1.3 | Möglichst genaue Anschrift (einschließlich Postleitzahl) | ||
1.4 | Fakultativ | Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Website und Angaben, die die elektronische Datenerhebung ermöglichen | |
1.5 | Mehrwertsteuernummer (MwSt.-Nummer) bzw. sonstige administrative Kennnummer | ||
DEMOGRAFISCHE EREIGNISSE | 1.6 | Datum der Gründung (juristische Personen) oder Datum der amtlichen Eintragung als Wirtschaftsteilnehmer (natürliche Personen) | |
1.7 | Datum, seit dem die rechtliche Einheit nicht mehr besteht | ||
SCHICHTUNGSPARAMETER | 1.8 | Rechtsform |
TEIL C
Die Kommission (Eurostat) übermittelt den nationalen statistischen Stellen in den Mitgliedstaaten ausschließlich für statistische Zwecke die folgenden Variablen, einschließlich der Vertraulichkeitskennzeichnung, zu multinationalen Unternehmensgruppen und den sie bildenden Einheiten, wenn mindestens eine Einheit der Gruppe auf dem Staatsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats ansässig ist. Die Kommission (Eurostat) kann ausschließlich für statistische Zwecke die folgenden Variablen einschließlich der Vertraulichkeitskennzeichnung zu multinationalen Unternehmensgruppen und den sie bildenden Einheiten an die nationalen Zentralbanken und die Europäische Zentralbank übermitteln, wenn die Übermittlung von den nationalen statistischen Stellen ausdrücklich gestattet wurde und wenn, bei Übermittlungen an eine nationale Zentralbank, es mindestens eine rechtliche Einheit einer multinationalen Unternehmensgruppe im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats dieser nationalen Zentralbank gibt.
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IDENTIFIZIERUNG | 1.1 | Kennnummer(n) (einschließlich der Kennnummer im EGR sofern für das EGR relevant) | |
1.2 | Name | ||
1.3 | Möglichst genaue Anschrift (einschließlich Postleitzahl) | ||
1.4 | Fakultativ | Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Website und Angaben, die die elektronische Datenerhebung ermöglichen | |
1.5 | Mehrwertsteuernummer (MwSt.-Nummer) bzw. sonstige administrative Kennnummer | ||
DEMOGRAFISCHE EREIGNISSE | 1.6 | Datum der Gründung (juristische Personen) oder Datum der amtlichen Eintragung als Wirtschaftsteilnehmer (natürliche Personen) | |
1.7 | Datum, seit dem die rechtliche Einheit nicht mehr besteht | ||
SCHICHTUNGSPARAMETER | 1.8 | Rechtsform | |
1.9 | Rechtlicher Aktivitätsstatus | ||
1.10 | Konditional | Kennzeichnung für Zweigstellen im Sinne des Anhangs A Kapitel 18 Nummer 18.12 der Verordnung (EU) Nr. 549/2013 | |
1.11 | Fakultativ | Kennzeichnung für Zweckgesellschaften im Sinne des Anhangs A Kapitel 2 Nummer 2.17 bis 2.20 der Verordnung (EU) Nr. 549/2013 | |
BEZIEHUNG ZUM UNTERNEHMEN | 1.12 | Konditional | Kennnummer(n) des bzw. der Unternehmen(s) (3.1), zu dem bzw. der die Einheit gehört |
1.13 | Konditional | Datum des Anschlusses an das (die) Unternehmen | |
1.14 | Konditional | Datum der Trennung von dem (den) Unternehmen | |
VERBINDUNGEN ZU ANDEREN REGISTERN | Verweis auf verbundene Register mit für statistische Zwecke nutzbaren Informationen, in denen die rechtliche Einheit aufgeführt ist | ||
1.15 | Konditional | Verweis auf das Register der Marktteilnehmer innerhalb der EU, auf Zollregister oder das Register der Marktteilnehmer außerhalb der EU | |
1.16 | Konditional | Verweis auf administrative globale Kennungen, Verweis auf Bilanzangaben (für Einheiten, die Jahresabschlüsse vorlegen müssen), Verweis auf das Zahlungsbilanzregister oder das Register der ausländischen Direktinvestitionen und auf das Landwirtschaftsregister und Verweis auf das Landwirtschaftsregister | |
BEZIEHUNG ZUR UNTERNEHMENSGRUPPE | 1.17 | Kennnummer der Unternehmensgruppe (2.1), zu der die Einheit gehört | |
1.18 | Datum des Anschlusses an die Unternehmensgruppe | ||
1.19 | Datum der Trennung von der Unternehmensgruppe | ||
KONTROLLE DER EINHEITEN | Die Kontrollbeziehungen können entweder von oben nach unten (1.20a, 1.21a, 1.22a) oder von unten nach oben (1.20b, 1.21b, 1.22b) eingetragen werden. Nur die erste Ebene der (direkten oder indirekten) Kontrolle wird für jede Einheit eingetragen (die gesamte Kontrollkette ergibt sich aus der Kombination dieser Angaben). | ||
1.20a | Kennnummer(n) der gebietsansässigen rechtlichen Einheit(en), die von der rechtlichen Einheit kontrolliert wird (werden) | ||
1.20b | Kennnummer der gebietsansässigen rechtlichen Einheit, die die rechtliche Einheit kontrolliert | ||
1.21a | Teilweise konditional | Land bzw. Länder der Registrierung, Kennnummer(n), Name(n) und Anschrift(en) der nicht gebietsansässigen rechtlichen Einheit(en), die von der rechtlichen Einheit kontrolliert wird (werden) Konditional für EGR-Kennnummer(n) | |
1.21b | Teilweise konditional | Land der Registrierung, Kennnummer, Name und Anschrift der nicht gebietsansässigen rechtlichen Einheit, die die rechtliche Einheit kontrolliert Konditional für EGR-Kennnummer | |
1.22a | Konditional | MwSt.-Nummer(n) der nicht gebietsansässigen rechtlichen Einheit(en), die von der rechtlichen Einheit kontrolliert wird (werden) | |
1.22b | Konditional | MwSt.-Nummer der nicht gebietsansässigen rechtlichen Einheit, die die rechtliche Einheit kontrolliert | |
EIGENTUMSVERHÄLTNISSE DER EINHEITEN | Die Eigentümer können entweder von oben nach unten (1.23a, 1.24a) oder von unten nach oben (1.23b, 1.24b) eingetragen werden. Die Schwelle liegt bei 10 % oder mehr unmittelbarem Eigentum. | ||
1.23a | Konditional |
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1.23b | Konditional |
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1.24a | Konditional |
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1.24b | Konditional |
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IDENTIFIZIERUNG | 2.1 | Teilweise konditional | Kennnummer(n) Konditional für EGR-Kennnummer bei multinationalen Unternehmensgruppen. |
2.2 | Fakultativ | Kennnummer(n) der rechtlichen Einheit(en), die Daten über die Unternehmensgruppe melden können | |
2.3 | Name der Unternehmensgruppe, bei multinationalen Gruppen EGR-Name | ||
2.4 | Fakultativ | Kurzbeschreibung der Unternehmensgruppe | |
2.5 | Fakultativ | Internetadresse der Unternehmensgruppe | |
2.6 | Kennnummer der rechtlichen Einheit, die das weltweite Entscheidungszentrum ist. Ist das weltweite Entscheidungszentrum nicht gebietsansässig, die EGR-Kennnummer. Bei natürlichen Personen, die keine Wirtschaftsteilnehmer sind, ist das Wohnsitzland unter 2.10a anzugeben. | ||
2.7 | Land der Registrierung des weltweiten Entscheidungszentrums, bei nicht Gebietsansässigen das EGR-Land der Registrierung | ||
2.8 | Fakultativ | Postanschrift und E-Mail-Adresse des weltweiten Entscheidungszentrums. | |
2.9 | Kennnummer der rechtlichen Einheit, die das Gruppenoberhaupt ist. Bei nicht gebietsansässigem Gruppenoberhaupt die EGR-Kennnummer. Bei natürlichen Personen, die keine Wirtschaftsteilnehmer sind, ist das Wohnsitzland unter 2.10a anzugeben. | ||
2.10 | Fakultativ | Land der Registrierung, Postanschrift und E-Mail-Adresse des Gruppenoberhaupts, bei nicht Gebietsansässigen das EGR-Land der Registrierung | |
2.10a | Konditional | Sitzland der institutionellen Einheit, die letztendlich die Kontrolle ausübt (UCI-Konzept), wenn die die Kontrolle ausübende Einheit eine natürliche Person ist, die kein Wirtschaftsteilnehmer ist | |
DEMOGRAFISCHE EREIGNISSE | 2.12 | Datum der Gründung der Unternehmensgruppe | |
2.13 | Datum der Auflösung der Unternehmensgruppe | ||
SCHICHTUNGSPARAMETER UND WIRTSCHAFTLICHE VARIABLEN | 2.14 | Code der Haupttätigkeit der Unternehmensgruppe auf der zweistelligen Ebene der NACE, bei multinationalen Gruppen der Code der Haupttätigkeit nach EGR | |
2.15 | Fakultativ | Nebentätigkeiten der Unternehmensgruppe auf der zweistelligen Ebene der NACE, bei multinationalen Gruppen der Code der Nebentätigkeit nach EGR | |
2.16 | Konditional | Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger und Selbstständigen in der Unternehmensgruppe, bei multinationalen Gruppen die Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger und Selbstständigen nach EGR | |
2.17 | Konditional | Nettoumsatzerlös (und Währung) der Unternehmensgruppe, bei multinationalen Gruppen Nettoumsatzerlös (und Währung) nach EGR | |
2.18 | Konditional | Gesamtvermögenswerte (und Währung) der Unternehmensgruppe, bei multinationalen Gruppen Gesamtvermögenswerte (und Währung) nach EGR | |
2.19 | Fakultativ | Länder, in denen gebietsfremde Unternehmen oder örtliche Einheiten ansässig sind, bei multinationalen Gruppen Land der Registrierung nach EGR | |
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IDENTIFIZIERUNG | 3.1 | Teilweise konditional | Kennnummer Fakultativ für die EGR-Kennnummer wenn im EGR verzeichnet |
3.2 | Fakultativ | Kennnummer der rechtlichen Einheit(en), die Daten über das Unternehmen melden können | |
3.3 | Name | ||
3.4 | Fakultativ | Postanschrift, E-Mail- und Internetadresse | |
VERBINDUNGEN ZU ANDEREN EINHEITEN | 3.5 | Kennnummer(n) der rechtlichen Einheit(en), aus der (denen) das Unternehmen besteht | |
3.6 | Kennnummer der Unternehmensgruppe, zu der das Unternehmen gehört | ||
DEMOGRAFISCHE EREIGNISSE | 3.7 | Datum der Aufnahme der Tätigkeiten | |
3.8 | Datum der endgültigen Einstellung der Tätigkeiten | ||
SCHICHTUNGSPARAMETER UND WIRTSCHAFTLICHE VARIABLEN | 3.9 | Code der Haupttätigkeit auf der vierstelligen Ebene der NACE | |
3.10 | Konditional | Gegebenenfalls Nebentätigkeiten auf der vierstelligen Ebene der NACE | |
3.11 | Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger und Selbstständigen | ||
3.12 | Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger | ||
3.13 | Fakultativ | Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten | |
3.14 | Nettoumsatzerlös, ausgenommen der unter 3.15 angegebene | ||
3.15 | Fakultativ | Nettoumsatzerlös für Landwirtschaft, Jagd und Forstwirtschaft, Fischerei und Fischzucht und öffentliche Verwaltung und Verteidigung, obligatorische Sozialversicherung, private Haushalte mit Beschäftigten und extraterritoriale Organisationen | |
3.16 | Institutioneller Sektor und Untersektor im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 549/2013 |
TEIL D
Zur Gewährleistung einer effizienten und hochwertigen Erstellung des EuroGroups-Registers übermittelt die Kommission (Eurostat) den zuständigen Mitarbeitern, die in den nationalen statistischen Stellen zur Erstellung des EuroGroups-Registers beitragen, die folgenden Variablen einschließlich der Vertraulichkeitskennzeichnung bezüglich multinationalen Unternehmensgruppen und der diese bildenden Einheiten.
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IDENTIFIZIERUNG | 1.1 | Kennnummer(n) (einschließlich der Kennnummer im EGR sofern für das EGR relevant) | |
1.2 | Name | ||
1.3 | Möglichst genaue Anschrift (einschließlich Postleitzahl) | ||
1.4 | Fakultativ | Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Website und Angaben, die die elektronische Datenerhebung ermöglichen | |
1.5 | Mehrwertsteuernummer (MwSt.-Nummer) bzw. sonstige administrative Kennnummer | ||
DEMOGRAFISCHE EREIGNISSE | 1.6 | Datum der Gründung (juristische Personen) oder Datum der amtlichen Eintragung als Wirtschaftsteilnehmer (natürliche Personen) | |
1.7 | Datum, seit dem die rechtliche Einheit nicht mehr besteht | ||
SCHICHTUNGSPARAMETER | 1.8 | Rechtsform | |
1.9 | Rechtlicher Aktivitätsstatus | ||
1.10 | Konditional | Kennzeichnung für Zweigstellen im Sinne des Anhangs A Kapitel 18 Nummer 18.12 der Verordnung (EU) Nr. 549/2013 | |
1.11 | Fakultativ | Kennzeichnung für Zweckgesellschaften im Sinne des Anhangs A Kapitel 2 Nummer 2.17 bis 2.20 der Verordnung (EU) Nr. 549/2013 | |
BEZIEHUNG ZUM UNTERNEHMEN | 1.12 | Konditional | Kennnummer(n) des bzw. der Unternehmen(s) (3.1), zu dem bzw. der die Einheit gehört |
1.13 | Konditional | Datum des Anschlusses an das (die) Unternehmen | |
1.14 | Konditional | Datum der Trennung von dem (den) Unternehmen | |
VERBINDUNGEN ZU ANDEREN REGISTERN | Verweis auf verbundene Register mit für statistische Zwecke nutzbaren Informationen, in denen die rechtliche Einheit aufgeführt ist: | ||
1.15 | Konditional | Verweis auf das Register der Marktteilnehmer innerhalb der EU, auf Zollregister oder das Register der Marktteilnehmer außerhalb der EU | |
1.16 | Konditional | Verweis auf administrative globale Kennungen, Verweis auf Bilanzangaben (für Einheiten, die Jahresabschlüsse vorlegen müssen), Verweis auf das Zahlungsbilanzregister oder das Register der ausländischen Direktinvestitionen und auf das Landwirtschaftsregister und Verweis auf das Landwirtschaftsregister | |
BEZIEHUNG ZUR UNTERNEHMENSGRUPPE | 1.17 | Kennnummer der Unternehmensgruppe (2.1), zu der die Einheit gehört | |
1.18 | Datum des Anschlusses an die Unternehmensgruppe | ||
1.19 | Datum der Trennung von der Unternehmensgruppe | ||
KONTROLLE DER EINHEITEN | Die Kontrollbeziehungen können entweder von oben nach unten (1.20a, 1.21a, 1.22a) oder von unten nach oben (1.20b, 1.21b, 1.22b) eingetragen werden. Nur die erste Ebene der (direkten oder indirekten) Kontrolle wird für jede Einheit eingetragen (die gesamte Kontrollkette ergibt sich aus der Kombination dieser Angaben). | ||
1.20a | Kennnummer(n) der gebietsansässigen rechtlichen Einheit(en), die von der rechtlichen Einheit kontrolliert wird (werden). | ||
1.20b | Kennnummer der gebietsansässigen rechtlichen Einheit, die die rechtliche Einheit kontrolliert | ||
1.21a | Teilweise konditional | Land bzw. Länder der Registrierung, Kennnummer(n), Name(n) und Anschrift(en) der nicht gebietsansässigen rechtlichen Einheit(en), die von der rechtlichen Einheit kontrolliert wird (werden) Konditional für EGR-Kennnummer(n) | |
1.21b | Teilweise konditional | Land der Registrierung, Kennnummer, Name und Anschrift der nicht gebietsansässigen rechtlichen Einheit, die die rechtliche Einheit kontrolliert Konditional für EGR-Kennnummer | |
1.22a | Konditional | MwSt.-Nummer(n) der nicht gebietsansässigen rechtlichen Einheit(en), die von der rechtlichen Einheit kontrolliert wird (werden) | |
1.22b | Konditional | MwSt.-Nummer der nicht gebietsansässigen rechtlichen Einheit, die die rechtliche Einheit kontrolliert | |
EIGENTUMSVERHÄLTNISSE DER EINHEITEN | Die Eigentümer können entweder von oben nach unten (1.23a, 1.24a) oder von unten nach oben (1.23b, 1.24b) eingetragen werden. Die Schwelle liegt bei 10 % oder mehr unmittelbarem Eigentum. | ||
1.23a | Konditional |
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1.23b | Konditional |
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1.24a | Konditional |
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1.24b | Konditional |
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IDENTIFIZIERUNG | 2.1 | Teilweise konditional | Kennnummer(n) Konditional für EGR-Kennnummer bei multinationalen Unternehmensgruppen |
2.2 | Fakultativ | Kennnummer der rechtlichen Einheit(en), die Daten über die Unternehmensgruppe melden können | |
2.3 | Name der Unternehmensgruppe, bei multinationalen Gruppen EGR-Name | ||
2.4 | Fakultativ | Kurzbeschreibung der Unternehmensgruppe | |
2.5 | Fakultativ | Internetadresse der Unternehmensgruppe | |
2.6 | Kennnummer der rechtlichen Einheit, die das weltweite Entscheidungszentrum ist. Ist das weltweite Entscheidungszentrum nicht gebietsansässig, die EGR-Kennnummer. Bei natürlichen Personen, die keine Wirtschaftsteilnehmer sind, ist das Wohnsitzland unter 2.10a anzugeben. | ||
2.7 | Land der Registrierung des weltweiten Entscheidungszentrums, bei nicht Gebietsansässigen das EGR-Land der Registrierung | ||
2.8 | Fakultativ | Postanschrift, E-Mail- und Internetadresse des weltweiten Entscheidungszentrums | |
2.9 | Kennnummer der rechtlichen Einheit, die das Gruppenoberhaupt ist. Bei nicht gebietsansässigem Gruppenoberhaupt die EGR-Kennnummer. Bei natürlichen Personen, die keine Wirtschaftsteilnehmer sind, ist das Wohnsitzland unter 2.10a anzugeben. | ||
2.10 | Fakultativ | Land der Registrierung, Postanschrift und E-Mail-Adresse des Gruppenoberhaupts, bei nicht Gebietsansässigen das EGR-Land der Registrierung | |
2.10a | Konditional | Sitzland der institutionellen Einheit, die letztendlich die Kontrolle ausübt (UCI-Konzept), wenn die die Kontrolle ausübende Einheit eine natürliche Person ist, die kein Wirtschaftsteilnehmer ist | |
DEMOGRAFISCHE EREIGNISSE | 2.12 | Datum der Gründung der Unternehmensgruppe | |
2.13 | Datum der Auflösung der Unternehmensgruppe | ||
SCHICHTUNGSPARAMETER UND WIRTSCHAFTLICHE VARIABLEN | 2.14 | Code der Haupttätigkeit der Unternehmensgruppe auf der zweistelligen Ebene der NACE, bei multinationalen Gruppen der Code der Haupttätigkeit nach EGR | |
2.15 | Fakultativ | Nebentätigkeiten der Unternehmensgruppe auf der zweistelligen Ebene der NACE, bei multinationalen Gruppen der Code der Nebentätigkeit nach EGR | |
2.16 | Konditional | Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger und Selbstständigen in der Unternehmensgruppe, bei multinationalen Gruppen die Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger und Selbstständigen nach EGR | |
2.17 | Konditional | Nettoumsatzerlös (und Währung) der Unternehmensgruppe, bei multinationalen Gruppen Nettoumsatzerlös (und Währung) nach EGR | |
2.18 | Konditional | Gesamtvermögenswerte (und Währung) der Unternehmensgruppe, bei multinationalen Gruppen Gesamtvermögenswerte (und Währung) nach EGR | |
2.19 | Fakultativ | Länder, in denen nicht gebietsansässige Unternehmen oder örtliche Einheiten ansässig sind, bei multinationalen Gruppen Land der Registrierung nach EGR | |
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IDENTIFIZIERUNG | 3.1 | Teilweise konditional | Kennnummer(n) Fakultativ für die EGR-Kennnummer wenn im EGR verzeichnet |
3.2 | Fakultativ | Kennnummer der rechtlichen Einheit(en), die Daten über das Unternehmen melden können | |
3.3 | Name | ||
3.4 | Fakultativ | Postanschrift, E-Mail- und Internetadresse | |
VERBINDUNGEN ZU ANDEREN EINHEITEN | 3.5 | Kennnummer(n) der rechtlichen Einheit(en), aus der (denen) das Unternehmen besteht | |
3.6 | Kennnummer der Unternehmensgruppe, zu der das Unternehmen gehört | ||
DEMOGRAFISCHE EREIGNISSE | 3.7 | Datum der Aufnahme der Tätigkeiten | |
3.8 | Datum der endgültigen Einstellung der Tätigkeiten | ||
SCHICHTUNGSPARAMETER UND WIRTSCHAFTLICHE VARIABLEN | 3.9 | Code der Haupttätigkeit auf der vierstelligen Ebene der NACE | |
3.10 | Konditional | Gegebenenfalls Nebentätigkeiten auf der vierstelligen Ebene der NACE | |
3.11 | Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger und Selbstständigen | ||
3.12 | Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger | ||
3.13 | Fakultativ | Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten | |
3.14 | Nettoumsatzerlös, ausgenommen der unter 3.15 angegebene | ||
3.15 | Fakultativ | Nettoumsatzerlös für Landwirtschaft, Jagd und Forstwirtschaft, Fischerei und Fischzucht und öffentliche Verwaltung und Verteidigung, obligatorische Sozialversicherung, private Haushalte mit Beschäftigten und extraterritoriale Organisationen | |
3.16 | Institutioneller Sektor und Untersektor im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 549/2013 |
Fußnote(n):
- (1)
Verordnung (EG) Nr. 2533/98 des Rates vom 23. November 1998 über die Erfassung statistischer Daten durch die Europäische Zentralbank (ABl. L 318 vom 27.11.1998, S. 8).
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