ANHANG XIII VO (EU) 2020/1208

Berichterstattung über die Konsistenz der zu Luftschadstoffen übermittelten Daten gemäß Artikel 15

EMISSIONSKATEGORIEN Im Treibhausgasinventar (THG-Inventar) gemeldete Emissionen des Schadstoffs X (in kt) (3) Gemäß Richtlinie 2016/2284 (NEC-Richtlinie) gemeldete Emissionen des Schadstoffs X, Vorlageversion X (in kt) (3) Absolute Differenz in kt (1) (3) Relative Differenz in % (2) (3) Erklärungen für die Differenzen
Mitgliedstaat insgesamt (ohne LULUCF)
1.
Energie
A.
Verbrennung von Brennstoffen (Sektorenkonzept)
1.
Energiewirtschaft
2.
Verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe
3.
Verkehr
4.
Sonstige Sektoren
5.
Sonstige
B.
Diffuse Emissionen aus Brennstoffen
1.
Feste Brennstoffe
2.
Öl, Erdgas und sonstige Emissionen aus der Energieerzeugung
2.
Industrieprozesse und Verwendung von Erzeugnissen
A.
Mineralverarbeitende Industrie
B.
Chemische Industrie
C.
Metallindustrie
D.
Nicht der Energiewirtschaft zuzurechnende Erzeugnisse aus der Verwendung von Brennstoffen und Lösungsmitteln
G.
Fertigung und Verwendung anderer Erzeugnisse
H.
Sonstige
3.
Landwirtschaft
B.
Düngerwirtschaft
D.
Landwirtschaftliche Böden
F.
Offene Verbrennung landwirtschaftlicher Rückstände
J.
Sonstige
5.
Abfälle
A.
Entsorgung fester Abfälle
B.
Biologische Behandlung fester Abfälle
C.
Müllverbrennung und offene Verbrennung von Abfall
D.
Abwasserbehandlung und -ableitung
E.
Sonstiges
6.
Sonstige

Hinweis:

(1)
Im THG-Inventar gemeldete Emissionen abzüglich der im NEC-Inventar gemeldeten
(2)
Differenz in kt, geteilt durch die im THG-Inventar gemeldeten Emissionen
(3)
kt und Prozentwerte sind mit einer Dezimale anzugeben

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