ANHANG XIV VO (EU) 2020/1208

Berichterstattung über die Konsistenz mit Energiestatistiken gemäß Artikel 17 Absatz 2

BRENNSTOFFSORTEN

Im THG-Inventar gemeldeter ersichtlicher Verbrauch

(TJ) (3)

Ersichtlicher Verbrauch bei Verwendung der gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1099/2008 gemeldeten Daten.

(TJ) (3)

Absolute Differenz (1)

(TJ) (3)

Relative Differenz (2)

% (3)

Erklärungen für die Differenzen
Flüssige fossile Brennstoffe Primärbrennstoffe Rohöl
Orimulsion
Flüssigerdgas
Sekundärbrennstoffe Benzin
Flugturbinenkraftstoff
Anderes Kerosin
Schieferöl
Dieselkraftstoff
Rückstandsheizöl
Flüssiggas (LPG)
Ethan
Naphta
Bitumen,
Schmierstoffe
Petrolkoks
Raffinerieeinsatzmaterial
Andere Öle
Andere flüssige fossile Brennstoffe
Flüssige fossile Brennstoffe insgesamt
Feste fossile Brennstoffe Primärbrennstoffe Anthrazit
Kokskohle
Sonstige bituminöse Kohle
Subbituminöse Kohle
Braunkohle
Ölschiefer und Teersand
Sekundärbrennstoffe Braunkohle- und Steinkohlebriketts
Koksofenkoks/Gaskoks
Kohlenteer
Andere feste fossile Brennstoffe
Feste fossile Brennstoffe insgesamt
Gasförmige fossile Brennstoffe Erdgas (trocken)
Andere gasförmige fossile Brennstoffe
Gasförmige fossile Brennstoffe insgesamt
Abfälle (Nicht-Biomasse-Fraktion)
Sonstige fossile Brennstoffe
Torf
Insgesamt

Hinweise:

(1)
Im THG-Inventar gemeldeter ersichtlicher Verbrauch abzüglich des ersichtlichen Verbrauchs bei Verwendung der gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1099/2008 gemeldeten Daten.
(2)
Absolute Differenz geteilt durch im THG-Inventar gemeldeten ersichtlichen Verbrauch.
(3)
TJ und Prozentwerte sind mit einer Dezimale anzugeben.

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