ANHANG IV VO (EU) 2020/1224

ANGABEN ZU DEN ZUGRUNDE LIEGENDEN RISIKOPOSITIONEN UNTERNEHMEN

Feld-code Bezeichnung des feldes Inhalt der meldung ND1-ND4 zulässig? ND5 zulässig?
Angaben zu den zugrunde liegenden Risikopositionen
CRPL1 Eindeutige Kennung Von der meldenden Stelle gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1224 zugewiesene eindeutige Kennung. NEIN NEIN
CRPL2 Ursprüngliche Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition Eindeutige Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition Die Kennung darf nicht mit jeglichen externen Kennnummern identisch sein, um die Anonymität des Schuldners zu gewährleisten. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. NEIN NEIN
CRPL3 Neue Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition Wenn die ursprüngliche Kennung des Feldes CRPL2 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in CRPL2. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. NEIN NEIN
CRPL4 Ursprüngliche Kennung des Schuldners Ursprüngliche eindeutige Kennung des Schuldners. Die Kennung darf nicht mit jeglichen externen Kennnummern identisch sein, um die Anonymität des Schuldners zu gewährleisten. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. NEIN NEIN
CRPL5 Neue Kennung des Schuldners Wenn die ursprüngliche Kennung des Feldes CRPL4 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in CRPL4. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. NEIN NEIN
CRPL6 Datenstichtag Datenstichtag für diese Meldung. NEIN NEIN
CRPL7 Pool-Transferdatum Datum, an dem die Risikopositionen an die Zweckgesellschaft (SPV) transferiert wurden. Falls diese Information nicht verfügbar ist, ist in der ersten Meldung an das Verbriefungsregister für alle zugrunde liegenden Risikopositionen im Pool das jeweils spätere der beiden folgenden Daten anzugeben: (i) Abschluss der Verbriefung und (ii) Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition. NEIN JA
CRPL8 Rückkaufsdatum Datum, an dem die zugrunde liegende Risikoposition vom Pool zurückgekauft wurde. NEIN JA
CRPL9 Rückzahlungsdatum Datum der Rückzahlung oder (bei Ausfall der zugrunde liegenden Risikopositionen) Datum des Abschlusses des Einziehungsverfahrens. NEIN JA
CRPL10 Geografische Region — Schuldner Geografische Region (NUTS-3-Klassifizierung), in der sich der Schuldner befindet. Gibt es keine NUTS-3-Klassifizierung von Eurostat (z. B. in einem Nicht-EU-Land), so ist der zweistellige Ländercode im Format {COUNTRYCODE_2} anzugeben, gefolgt von „ZZZ” . JA NEIN
CRPL11 Klassifizierung der geografischen Region Angabe des Jahres der in den Feldern der geografischen Region angegebenen NUTS-3-Klassifizierung, z. B. 2013 für NUTS-3 2013. Bei der Datenmeldung muss in allen Feldern der geografischen Region für jede zugrunde liegende Risikoposition und über alle zugrunde liegenden Risikopositionen hinweg durchgängig die gleiche Klassifizierung verwendet werden. So ist es beispielsweise nicht zulässig, bei der Meldung in einigen Feldern der geografischen Region für bestimmte zugrunde liegenden Risikopositionen NUTS-3 2006 und bei der Meldung in anderen Feldern, die sich auf dieselbe Risikoposition beziehen, NUTS-3 2013 zu verwenden. Genauso wenig ist es zulässig, bei der gleichen Datenmeldung in Feldern der geografischen Region für bestimmte zugrunde liegende Risikopositionen NUTS-3 2006 und für andere zugrunde liegende Risikopositionen NUTS-3 2013 zu verwenden. JA NEIN
CRPL12 Schuldner mit beeinträchtigter Bonität

Bestätigung, dass die Risikoposition im Einklang mit Artikel 20 Absatz 11 der Verordnung (EU) 2017/2402 zum Zeitpunkt der Auswahl für die Übertragung auf die Verbriefungszweckgesellschaft weder im Sinne des Artikels 178 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgefallen ist noch eine Risikoposition gegenüber Schuldnern oder Garantiegebern mit beeinträchtigter Bonität ist, die nach bestem Wissen des Originators oder ursprünglichen Kreditgebers

a)
für zahlungsunfähig erklärt wurden, oder deren Gläubigern ein Gericht innerhalb von drei Jahren vor der Originierung einen endgültigen und unanfechtbaren Vollstreckungsanspruch oder Schadenersatz aufgrund eines Zahlungsausfalls zugesprochen hat, oder die innerhalb von drei Jahren vor der Übertragung oder Abtretung der zugrunde liegenden Risikopositionen auf bzw. an die Verbriefungszweckgesellschaft ein Umschuldungsverfahren hinsichtlich ihrer notleidenden Risikopositionen durchlaufen haben, außer wenn

i)
eine umstrukturierte zugrunde liegende Risikoposition seit der Umstrukturierung, die mindestens ein Jahr vor der Übertragung oder Abtretung der zugrunde liegenden Risikopositionen auf bzw. an die Verbriefungszweckgesellschaft stattgefunden haben muss, keine neuen Zahlungsrückstände aufgewiesen hat, und
ii)
in den vom Originator, vom Sponsor und von der Verbriefungszweckgesellschaft nach Artikel 7 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe a und Buchstabe e Ziffer i übermittelten Informationen der Anteil der umstrukturierten zugrunde liegenden Risikopositionen, der Zeitpunkt und die Einzelheiten ihrer Umstrukturierung sowie ihre Wertentwicklung seit der Umstrukturierung explizit dargelegt sind;

b)
zum Zeitpunkt der Originierung gegebenenfalls in einem öffentlichen Kreditregister von Personen mit negativer Bonitätsgeschichte oder — sofern es kein solches öffentliches Kreditregister gibt — in einem anderen Kreditregister, das für den Originator oder den ursprünglichen Kreditgeber zugänglich ist, eingetragen waren; oder
c)
eine Bonitätsbeurteilung oder eine Kreditpunktebewertung erhalten haben, der zufolge gegenüber vergleichbaren, nicht verbrieften Risikopositionen, die vom Originator gehalten werden, ein wesentlich höheres Risiko besteht, dass vertraglich vereinbarte Zahlungen nicht geleistet werden.

Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen.

NEIN JA
CRPL13 Kundentyp

Kundentyp bei Originierung:

    Neuer Kunde, der nicht Angestellter/Zugehöriger der Gruppe des Originators ist (CNEO)

    Neuer Kunde, der Angestellter/Zugehöriger der Gruppe des Originators ist (CEMO)

    Neuer Kunde, Angestellten-/Zugehörigkeitsstatus nicht erfasst (CNRO)

    Bestehender Kunde, der nicht Angestellter/Zugehöriger der Gruppe des Originators ist (ENEO)

    Bestehender Kunde, der Angestellter/Zugehöriger der Gruppe des Originators ist (EEMO)

    Bestehender Kunde, Angestellten-/Zugehörigkeitsstatus nicht erfasst (ENRO)

    Sonstige (OTHR)

JA NEIN
CRPL14 NACE-Branchencode NACE-Branchencode des Schuldners gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006. JA JA
CRPL15 Basel III-Segment des Schuldners

Basel III-Segment des Schuldners:

    Unternehmen (CORP)

    Als Unternehmen behandelte kleine und mittlere Unternehmen (SMEX)

    Retail (RETL)

    Sonstige (OTHR)

JA JA
CRPL16 Unternehmensgröße

Einstufung der Unternehmen nach Größe gemäß dem Anhang der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission:

    Kleinstunternehmen (MICE): Unternehmen, das weniger als 10 Personen beschäftigt und dessen Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 2 Mio. EUR nicht überschreitet.

    Kleines Unternehmen (SMAE): Unternehmen, das weniger als 50 Personen beschäftigt und dessen Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 10 Mio. EUR nicht übersteigt.

    Mittleres Unternehmen (MEDE): Unternehmen, das weniger als 250 Personen beschäftigt und das entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielt bzw. dessen Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft.

    Großes Unternehmen (LARE): Unternehmen, bei dem es sich weder um ein Kleinstunternehmen noch um ein kleines oder mittleres Unternehmen handelt.

    Natürliche Person (NATP)

    Sonstige (OTHR)

JA NEIN
CRPL17 Einnahmen

Um Abschläge und Umsatzsteuern bereinigte jährliche Verkaufsmenge des Schuldners gemäß der Empfehlung 2003/361/EG. Entspricht dem Konzept des „Gesamtjahresumsatzes” im Sinne von Artikel 153 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013.

Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.

JA NEIN
CRPL18 Gesamtschulden

Gesamte Bruttoverbindlichkeiten des Schuldners, einschließlich der in der zugrunde liegenden Risikoposition enthaltenen Finanzierung.

Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.

JA NEIN
CRPL19 EBITDA

Wiederkehrende Erträge aus dem laufenden Geschäft zuzüglich Zinsen, Steuern, Abschreibung und Amortisierung.

Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.

JA NEIN
CRPL20 Unternehmenswert

Unternehmenswert, d. h. Marktkapitalisierung zuzüglich Schulden, Minderheitsbeteiligungen und Vorzugsaktien, abzüglich sämtlicher Barmittel und Barmitteläquivalente.

Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.

JA NEIN
CRPL21 Freier Cashflow

Nettoeinkommen zuzüglich unbarer Aufwendungen, Zinsen x (1 — Steuersatz) und langfristiger Investitionen abzüglich Investitionen in Geschäftskapital. Unbare Aufwendungen umfassen Abschreibungen, Amortisation, Aufzehrung, Entschädigungen auf der Grundlage von Beteiligungskapital und die Wertminderung von Vermögenswerten.

Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.

JA NEIN
CRPL22 Datum der Finanzdaten Datum der Finanzinformationen (z. B. EBITDA) über den Schuldner dieser zugrunde liegenden Risikoposition. JA JA
CRPL23 Währung des Abschlusses Meldewährung der Abschlüsse. JA NEIN
CRPL24 Art der Schuld

Art der Schuld:

    Darlehen oder Leasing (LOLE)

    Garantie (DGAR)

    Eigenwechsel (PRMS)

    Gewinnbeteiligungsrechte (PRTR)

    Überziehung (ODFT)

    Kreditbrief (LCRE)

    Betriebsmittelfazilität (WCFC)

    Beteiligungen (EQUI)

    Sonstige (OTHR)

NEIN NEIN
CRPL25 Verbriefte Forderungen

Forderungen im Zusammenhang mit dieser zugrunde liegenden Risikoposition, die verbrieft wurden:

    Kapital und Zinsen (PRIN)

    Nur Kapital (PRPL)

    Nur Zinsen (INTR)

    Sonstige (OTHR)

NEIN NEIN
CRPL26 Internationale Wertpapierkennnummer Gegebenenfalls ISIN-Code dieser zugrunde liegenden Risikoposition. NEIN JA
CRPL27 Rang

Rang des Schuldinstruments:

    Vorrangig (SNDB)

    Mezzanine-Finanzierung (MZZD)

    Nachrangig (Junior) (JUND)

    Nachrangig (Subordinated) (SBOD)

    Sonstige (OTHR)

NEIN JA
CRPL28 Syndizierung Ist die zugrunde liegende Risikoposition syndiziert? JA NEIN
CRPL29 Fremdfinanzierte Transaktion Handelt es sich bei der zugrunde liegenden Risikoposition um eine fremdfinanzierte Transaktion im Sinne von https://www.bankingsupervision.europa.eu/ecb/pub/pdf/ssm.leveraged_transactions_guidance_201705.en.pdf? NEIN NEIN
CRPL30 CLO-Verwaltung Wird die zugrunde liegende Risikoposition auch vom CLO-Manager verwaltet? NEIN JA
CRPL31 Zahlung in Sachleistungen Zahlungen aus der zugrunde liegenden Risikoposition in Form von Sachleistungen (d. h. Zinszahlungen in Form eines kapitalisierten Kapitalbetrags)? JA NEIN
CRPL32 Sonderregelungen Wenn für die zugrunde liegende Risikoposition eine Sonderregelung des öffentlichen Sektors gilt, ist hier die vollständige Bezeichnung (ohne Abkürzungen) der Regelung anzugeben. JA JA
CRPL33 Datum der Originierung Datum der ursprünglichen Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition. JA NEIN
CRPL34 Fälligkeitstermin Fälligkeitstermin der zugrunde liegenden Risikoposition oder Ablaufdatum des Leasings. NEIN JA
CRPL35 Originierungskanal

Kanal der Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition:

    Büro- oder Zweigstellennetz (BRAN)

    Vermittler (BROK)

    Internet (WEBI)

    Sonstige (OTHR)

JA JA
CRPL36 Zweck

Zweck der zugrunde liegenden Risikoposition:

    Überziehung oder Betriebskapital (OVRD)

    Neue Investitionen in Anlagen und Ausrüstungen (EQPI)

    Neue Investitionen in Informationstechnologie (INFT)

    Modernisierung bestehender Anlagen, Ausrüstungen oder Technologien (RFBR)

    Fusion und Übernahme (MGAQ)

    Anderer expansiver Zweck (OEXP)

    Sonstige (OTHR)

JA NEIN
CRPL37 Währung Währung der zugrunde liegenden Risikoposition. NEIN NEIN
CRPL38 Ursprünglicher Kapitalsaldo

Ursprünglicher Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition (einschließlich Gebühren).

Auszuweisen ist der Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition zum Datum ihrer Originierung und nicht zum Datum des Verkaufs der zugrunde liegenden Risikoposition an die Verbriefungszweckgesellschaft oder zum Datum des Abschlusses der Verbriefung.

Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.

JA JA
CRPL39 Aktueller Kapitalsaldo

Ausstehender Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition zum Datenstichtag. Dies schließt sämtliche Beträge ein, die bei der Verbriefung als Kapital eingestuft werden. Wenn dem Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition beispielsweise Gebühren hinzugefügt wurden und diese Teil des Kapitals in der Verbriefung sind, müssen diese hinzugerechnet werden. Ausgenommen sind Zinsrückstände oder Strafsummen.

Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.

NEIN JA
CRPL40 Vorrangige Kapitalsalden

Gesamtbetrag der Salden mit höherem Rang als diese zugrunde liegende Risikoposition (einschließlich Salden mit anderen Kreditgebern). Gibt es keine vorrangigen Salden, so ist der Wert 0 einzutragen.

Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.

JA JA
CRPL41 Marktwert

Bei durch besicherte Kredite unterlegten Verbriefungen ist der Marktwert der Sicherheit anzugeben.

Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.

NEIN JA
CRPL42 Gesamtkreditlimit

Bei zugrunde liegenden Risikopositionen mit flexiblen Neuziehungsfazilitäten (einschließlich Revolvierungseigenschaften) oder bei nicht vollständigem Abruf des Höchstbetrags der zugrunde liegenden Risikoposition — der maximale Betrag der zugrunde liegenden Risikoposition, der potenziell ausstehend sein könnte.

Dieses Feld ist nur für zugrunde liegende Risikopositionen mit flexiblen oder sonstigen Zeichnungseigenschaften auszufüllen.

Dieses Feld dient nicht der Erfassung von Fällen, in denen der Schuldner einen erhöhten Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition neu verhandeln kann, sondern von Fällen, in denen aktuell die vertragliche Möglichkeit besteht, dass der Schuldner dies tut und der Kreditgeber die zusätzlichen Mittel zur Verfügung stellt.

Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.

NEIN JA
CRPL43 Kaufpreis Angabe des Preises zum Nennwert, zu dem die zugrunde liegende Risikoposition von der Verbriefungszweckgesellschaft gekauft wurde. Wenn keine Abschläge vorgenommen wurden, ist der Wert 100 anzugeben. NEIN JA
CRPL44 Kündigungstermin Gibt es für die zugrunde liegende Risikoposition die Möglichkeit des Rückverkaufs, so ist das Datum anzugeben, an dem die Option ausgeübt werden kann. Ist das Datum nicht bekannt (z. B. bei amerikanischer Option), so ist der 31. Dezember 2099 anzugeben. NEIN JA
CRPL45 Verkaufsoption

Gibt es für die zugrunde liegende Risikoposition die Möglichkeit des Rückverkaufs, so ist der Ausübungspreis anzugeben. Bei einem nicht festen Ausübungspreis (z. B. bei Lookback-Option) ist der beste Schätzwert des Ausübungspreises anzugeben (Stand Datenstichtag).

Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.

NEIN JA
CRPL46 Tilgungsart

Art der Tilgung der zugrunde liegenden Risikoposition (Kapital und Zinsen).

Französisch: Mit jeder Tranche wird der gleiche Gesamtbetrag (Kapital plus Zinsen) zurückgezahlt. (FRXX)

Deutsch: Mit der ersten Tranche werden nur Zinsen gezahlt; die restlichen Tranchen erfolgen in stets gleicher Höhe (Kapital plus Zinsen). (DEXX)

Fester Tilgungsplan: Mit jeder Tranche wird der gleiche Kapitalbetrag zurückgezahlt. (FIXE)

Endfällig: Der vollständige Kapitalbetrag wird in der letzten Tranche zurückgezahlt. (BLLT)

Sonstige (OTHR)

JA NEIN
CRPL47 Ende der tilgungsfreien Periode Angabe des Enddatums der tilgungsfreien Periode, falls zum Datenstichtag anwendbar. JA JA
CRPL48 Planmäßige Häufigkeit der Kapitalrückzahlungen

Häufigkeit der Kapitalrückzahlungen, d. h. Zeitraum zwischen Zahlungen

    Monatlich (MNTH)

    Vierteljährlich (QUTR)

    Halbjährlich (SEMI)

    Jährlich (YEAR)

    Sonstige (OTHR)

NEIN JA
CRPL49 Planmäßige Häufigkeit der Zinszahlungen

Häufigkeit der Zinszahlungen, d. h. Zeitraum zwischen Zahlungen

    Monatlich (MNTH)

    Vierteljährlich (QUTR)

    Halbjährlich (SEMI)

    Jährlich (YEAR)

    Sonstige (OTHR)

NEIN JA
CRPL50 Zahlungsfälligkeit

Nächste vertragliche Zahlungsfälligkeit des Schuldners gemäß Zahlungshäufigkeit der zugrunde liegenden Risikoposition.

Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.

NEIN JA
CRPL51 Schlussrate

Gesamtbetrag der (verbrieften) Kapitalrückzahlungen zum Fälligkeitstermin der zugrunde liegenden Risikoposition.

Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.

JA JA
CRPL52 Zinssatzart

Art des Zinssatzes:

    Variabel verzinsliche zugrunde liegende Risikoposition (bis Ende der Laufzeit) (FLIF)

    Variabel verzinsliche zugrunde liegende Risikoposition, die an einen Index gebunden ist und in Zukunft an einen anderen Index gebunden wird (FINX)

    Fest verzinsliche zugrunde liegende Risikoposition (FXRL)

    Fest verzinslich mit künftigen regelmäßigen Anpassungen (FXPR)

    Fester Zinssatz der zugrunde liegenden Risikoposition mit verpflichtender Umstellung auf einen variablen Satz (FLCF)

    Variabel verzinsliche zugrunde liegende Risikoposition mit Untergrenze (FLFL)

    Variabel verzinsliche zugrunde liegende Risikoposition mit Obergrenze (CAPP)

    Variabel verzinsliche zugrunde liegende Risikoposition mit Unter- und Obergrenze (FLCA)

    Diskontsatz (DISC)

    Switch-Optionalität (SWIC)

    Tausch des Schuldners (OBLS)

    Modular (MODE)

    Sonstige (OTHR)

NEIN JA
CRPL53 Aktueller Zinssatz Jährlicher Bruttosatz zur Berechnung der für die aktuelle Periode vorgesehenen Zinszahlungen auf die verbriefte zugrunde liegende Risikoposition. Für einzelne Perioden berechnete Sätze müssen annualisiert werden. NEIN JA
CRPL54 Aktueller Zinsindex

Aktuell geltender Basisreferenzindex (Referenzsatz, ausgehend von dem der Zinssatz festgelegt wird):

    MuniAAA (MAAA)

    FutureSWAP (FUSW)

    LIBID (LIBI)

    LIBOR (LIBO)

    SWAP (SWAP)

    US-Treasury (TREA)

    Euribor (EURI)

    Pfandbriefe (PFAN)

    EONIA (EONA)

    EONIASwaps (EONS)

    EURODOLLAR (EUUS)

    EuroSwiss (EUCH)

    TIBOR (TIBO)

    ISDAFIX (ISDA)

    GCFRepo (GCFR)

    STIBOR (STBO)

    BBSW (BBSW)

    JIBAR (JIBA)

    BUBOR (BUBO)

    CDOR (CDOR)

    CIBOR (CIBO)

    MOSPRIM (MOSP)

    NIBOR (NIBO)

    PRIBOR (PRBO)

    TELBOR (TLBO)

    WIBOR (WIBO)

    Basissatz der Bank of England (BOER)

    Basissatz der Europäischen Zentralbank (ECBR)

    Eigener Satz des Kreditgebers (LDOR)

    Sonstige (OTHR)

NEIN JA
CRPL55 Laufzeit des aktuellen Zinsindexes

Laufzeit des aktuellen Zinsindexes:

    Eintägig (OVNG)

    Intradaday (INDA)

    1 Tag (DAIL)

    1 Woche (WEEK)

    2 Wochen (TOWK)

    1 Monat (MNTH)

    2 Monate (TOMN)

    3 Monate (QUTR)

    4 Monate (FOMN)

    6 Monate (SEMI)

    12 Monate (YEAR)

    Auf Anfrage (ONDE)

    Sonstige (OTHR)

NEIN JA
CRPL56 Aktuelle Zinsmarge Aktuelle Zinsmarge der variabel verzinslichen zugrunde liegenden Risikoposition oberhalb des Indexsatzes (falls unterhalb des Satzes, Eingabe eines negativen Wertes). NEIN JA
CRPL57 Zinsanpassungsintervall Anzahl der Monate zwischen den einzelnen Zinsanpassungen bei der zugrunde liegenden Risikoposition. NEIN JA
CRPL58 Zinsobergrenze Höchstzins, den der Schuldner bei einer variabel verzinslichen zugrunde liegenden Risikoposition gemäß den Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition zahlen muss. NEIN JA
CRPL59 Zinsuntergrenze Mindestzins, den der Schuldner bei einer variabel verzinslichen zugrunden liegende Risikoposition gemäß den Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition zahlen muss. NEIN JA
CRPL60 Revisionsmarge 1

Marge für die zugrunde liegende Risikoposition am ersten Revisionsdatum. Dies bezieht sich nur auf vertragliche Änderungen hinsichtlich der Marge (z. B. von +50 auf +100 Basispunkte) oder des für die Zinsberechnung herangezogenen zugrunde liegenden Indexes (z. B. von 3M EURIBOR auf 1M EURIBOR). Dieses Feld bezieht sich nicht auf das Datum, an dem der Index periodisch angepasst wird (z. B. monatliche Zurücksetzung des 1M EURIBOR).

In diesem Feld ist die vollständig korrigierte Marge anzugeben, nicht die Änderung der Marge.

JA JA
CRPL61 Zinsrevisionsdatum 1 Datum der nächsten Zinssatzänderung (z. B. Änderungen der Diskontierungsmarge, Ende festgelegter Perioden, neu festgelegte zugrunde liegende Risikopositionen usw. Dies ist nicht das nächste LIBOR/EURIBOR/Index-Anpassungsdatum). JA JA
CRPL62 Revisionsmarge 2

Marge für die zugrunde liegende Risikoposition am zweiten Revisionsdatum. Dies bezieht sich nur auf vertragliche Änderungen hinsichtlich der Marge (z. B. von +50 auf +100 Basispunkte) oder des für die Zinsberechnung herangezogenen zugrunde liegenden Indexes (z. B. von 3M EURIBOR auf 1M EURIBOR). Dieses Feld bezieht sich nicht auf das Datum, an dem der Index periodisch angepasst wird (z. B. monatliche Zurücksetzung des 1M EURIBOR).

In diesem Feld ist die vollständig korrigierte Marge anzugeben, nicht die Änderung der Marge.

JA JA
CRPL63 Zinsrevisionsdatum 2 Datum der zweiten Zinssatzänderung (z. B. Änderungen der Diskontierungsmarge, Ende festgelegter Perioden, neu festgelegte zugrunde liegende Risikopositionen usw.; dies ist nicht das nächste LIBOR/EURIBOR/Index-Anpassungsdatum). JA JA
CRPL64 Revisionsmarge 3

Marge für die zugrunde liegende Risikoposition am dritten Revisionsdatum. Dies bezieht sich nur auf vertragliche Änderungen hinsichtlich der Marge (z. B. von +50 auf +100 Basispunkte) oder des für die Zinsberechnung herangezogenen zugrunde liegenden Indexes (z. B. von 3M EURIBOR auf 1M EURIBOR). Dieses Feld bezieht sich nicht auf das Datum, an dem der Index periodisch angepasst wird (z. B. monatliche Zurücksetzung des 1M EURIBOR).

In diesem Feld ist die vollständig korrigierte Marge anzugeben, nicht die Änderung der Marge.

JA JA
CRPL65 Zinsrevisionsdatum 3 Datum der dritten Zinssatzänderung (z. B. Änderungen der Diskontierungsmarge, Ende festgelegter Perioden, neu festgelegte zugrunde liegende Risikopositionen usw. Dies ist nicht das nächste LIBOR/EURIBOR/Index-Anpassungsdatum). JA JA
CRPL66 Revidierter Zinsindex

Nächster Zinsindex.

MuniAAA (MAAA)

FutureSWAP (FUSW)

LIBID (LIBI)

LIBOR (LIBO)

SWAP (SWAP)

US-Treasury (TREA)

Euribor (EURI)

Pfandbriefe (PFAN)

EONIA (EONA)

EONIASwaps (EONS)

EURODOLLAR (EUUS)

EuroSwiss (EUCH)

TIBOR (TIBO)

ISDAFIX (ISDA)

GCFRepo (GCFR)

STIBOR (STBO)

BBSW (BBSW)

JIBAR (JIBA)

BUBOR (BUBO)

CDOR (CDOR)

CIBOR (CIBO)

MOSPRIM (MOSP)

NIBOR (NIBO)

PRIBOR (PRBO)

TELBOR (TLBO)

WIBOR (WIBO)

Basissatz der Bank of England (BOER)

Basissatz der Europäischen Zentralbank (ECBR)

Eigener Satz des Kreditgebers (LDOR)

Sonstige (OTHR)

JA JA
CRPL67 Laufzeit des revidierten Zinsindexes

Laufzeit des revidierten Zinsindexes:

    Eintägig (OVNG)

    Intradaday (INDA)

    1 Tag (DAIL)

    1 Woche (WEEK)

    2 Wochen (TOWK)

    1 Monat (MNTH)

    2 Monate (TOMN)

    3 Monate (QUTR)

    4 Monate (FOMN)

    6 Monate (SEMI)

    12 Monate (YEAR)

    Auf Anfrage (ONDE)

    Sonstige (OTHR)

JA JA
CRPL68 Anzahl der Zahlungen vor Verbriefung Anzahl der Zahlungen, die vor Übertragung der Risikoposition auf die Verbriefung getätigt wurden. JA NEIN
CRPL69 Prozentsatz der zulässigen vorzeitigen Rückzahlungen pro Jahr Prozentualer Anteil der im Rahmen des Produkts zulässigen vorzeitigen Rückzahlungen pro Jahr. Dies betrifft zugrunde liegende Risikopositionen, die vorzeitige Rückzahlungen bis zu einer bestimmten Schwelle (d. h. 10 %) zulassen, ehe Gebühren anfallen. JA JA
CRPL70 Ende der Sperre für vorzeitige Rückzahlungen Datum, nach dem der Kreditgeber die vorzeitige Rückzahlung der zugrunde liegenden Risikoposition erlaubt. JA JA
CRPL71 Vorfälligkeitsgebühr

Vom Schuldner als Gebühr/Strafe für vorzeitige Rückzahlungen gemäß den Bestimmungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition erhobener Betrag. Dabei werden keine Beträge erfasst, die als „Vertragsbruchkosten” für Zinszahlungen bis zum Zahlungsdatum der zugrunde liegenden Risikoposition entrichtet werden.

Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.

NEIN JA
CRPL72 Wegfall der Vorfälligkeitsgebühr Datum, nach dem der Kreditgeber die vorzeitige Rückzahlung der zugrunde liegende Risikoposition erlaubt, ohne dass eine Vorfälligkeitsgebühr fällig wird. JA JA
CRPL73 Datum der vorzeitigen Rückzahlung Letztes Datum, an dem eine außerplanmäßige Kapitalrückzahlung eingegangen ist. JA JA
CRPL74 Kumulierte vorzeitige Rückzahlungen

Gesamtbetrag der seit Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition eingegangenen vorzeitigen Rückzahlungen (d. h. außerplanmäßige Kapitalrückzahlungen) (Stand Datenstichtag).

Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.

JA JA
CRPL75 Datum der Umstrukturierung

Angabe des Datums, an dem die zugrunde liegende Risikoposition umstrukturiert wurde. Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen.

Im Falle von Mehrfachdaten sind alle Daten im XML-Schema zu liefern.

JA JA
CRPL76 Datum des letzten Rückstands Datum, an dem der Schuldner zuletzt in Rückstand war. JA JA
CRPL77 Rückstandssaldo

Aktueller Saldo der Zahlungsrückstände, definiert als:

    Bis dato fällige Zahlungen insgesamt

    zuzüglich kapitalisierter Beträge

    zuzüglich für das Konto geltender Gebühren

    abzüglich bis dato eingegangener Zahlungen insgesamt.

Wenn keine Rückstände bestehen, ist der Wert 0 einzugeben.

Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.

NEIN NEIN
CRPL78 Rückstand in Tagen Anzahl der Tage, an denen bei dieser zugrunde liegenden Risikoposition zum Datenstichtag Rückstände bestehen (Zinsen oder Kapital, bei Differenz Angabe der höheren Zahl). NEIN NEIN
CRPL79 Kontostatus

Aktueller Status der verbrieften zugrunde liegenden Risikoposition:

    Vertragsgemäß bedient (PERF)

    Umstrukturiert — keine Rückstände (RNAR)

    Umstrukturiert — Rückstände (RARR)

    Im Sinne des Artikels 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgefallen

    Nicht im Sinne des Artikels 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgefallen, aber aufgrund einer anderen Ausfalldefinition als ausgefallen eingestuft (NDFT)

    Sowohl im Sinne des Artikels 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 als auch im Sinne einer anderen Ausfalldefinition ausgefallen (DTCR)

    Nur im Sinne einer anderen Ausfalldefinition ausgefallen (DADB)

    Rückstände (ARRE)

    Vom Verkäufer zurückgekauft — Verstoß gegen Zusicherungen und Gewährleistungen (REBR)

    Vom Verkäufer zurückgekauft — ausgefallen (REDF)

    Vom Verkäufer zurückgekauft — umstrukturiert (RERE)

    Vom Verkäufer zurückgekauft — Special Servicing (RESS)

    Vom Verkäufer zurückgekauft — sonstige Gründe (REOT)

    Zurückgezahlt (RDMD)

    Sonstige (OTHR)

Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen.

NEIN NEIN
CRPL80 Grund für den Ausfall oder die Zwangsvollstreckung

Angabe des Grunds für den Ausfall der zugrunde liegenden Risikoposition im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013:

    Ausfall im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, weil es als unwahrscheinlich gilt, dass der Schuldner zahlen wird. (UPXX)

    Ausfall im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, weil eine Verbindlichkeit mehr als 90/180 Tage überfällig ist. (PDXX)

    Ausfall im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, weil es als unwahrscheinlich gilt, dass der Schuldner zahlen wird, und weil eine Verbindlichkeit mehr als 90/180 Tage überfällig ist. (UPPD)

JA JA
CRPL81 Ausfallbetrag

Bruttogesamtausfallbetrag vor Veräußerungserlösen und Rückflüssen. Bei nicht ausgefallenen Positionen ist der Wert 0 einzugeben.

Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.

NEIN JA
CRPL82 Ausfalldatum Datum des Ausfalls. NEIN JA
CRPL83 Zugewiesene Verluste

Bis dato zugewiesene Verluste ohne Gebühren, aufgelaufene Zinsen usw. nach Veräußerungserlösen (ohne Vorfälligkeitsentschädigung, falls Kapitalrückflüssen nachgeordnet) Etwaige Veräußerungsgewinne sind als negative Zahl auszuweisen. Die Angabe sollte die aktuelle Situation (Stand Datenstichtag) widerspiegeln, d. h. unter Berücksichtigung von Rückflüssen und Abwicklungsprozess.

Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.

NEIN JA
CRPL84 Kumulierte Rückflüsse

Gesamtrückflüsse (unabhängig von ihrer Quelle) auf die (ausgefallenen/ausgebuchten usw.) Verbindlichkeiten, abzüglich Kosten. Angabe aller Rückflussquellen, nicht nur Erlöse aus der Veräußerung von Sicherheiten.

Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.

NEIN JA
CRPL85 Quelle von Rückzahlungen

Die Quelle rückgezahlter Beträge:

    Liquidation von Sicherheiten (LCOL)

    Vollstreckung von Garantien (EGAR)

    Zusätzliche Kredite (ALEN)

    Barrückzahlungen (CASR)

    Gemischt (MIXD)

    Sonstige (OTHR)

NEIN JA
CRPL86 Rückgriff Besteht über die Erlöse aus Sicherheiten für diese zugrunde liegende Risikoposition hinaus ein (vollständiger oder begrenzter) Rückgriff auf Vermögenswerte des Schuldners? JA JA
CRPL87 Einlagenbetrag

Summe aller vom Originator oder Verkäufer gehaltenen Schuldnerbeträge, die potenziell vom Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition abgezogen werden können, ohne Beträge unter nationalen Einlegerentschädigungssystemen. Zur Vermeidung einer Doppelzählung ist eine Obergrenze auf den niedrigeren Wert (1) des Einlagenbetrags und (2) des maximalen innerhalb des Pools potenziell in Abzug zu bringenden Betrags auf Ebene des Schuldners (d. h. nicht auf Ebene der zugrunde liegenden Risikoposition) anzuwenden.

Angabe in der gleichen Währung wie bei der zugrunde liegenden Risikoposition.

Hat ein Schuldner mehr als eine zugrunde liegende Risikoposition im Pool, so ist dieses Feld für jede zugrunde liegende Risikoposition auszufüllen und liegt es im Ermessen der meldenden Stelle, über die Zuweisung des Einlagenbetrags auf die einzelnen zugrunde liegenden Risikopositionen zu entscheiden, wobei die oben genannte Obergrenze zu beachten ist und die Summe der Einträge in diesem Feld für die verschiedenen zugrunde liegenden Risikopositionen zum korrekten Betrag führen muss. Beispiel: Schuldner A weist einen Einlagensaldo von 100 EUR auf, und von zwei ausstehenden zugrunde liegenden Risikopositionen im Pool beläuft sich die zugrunde liegende Risikoposition 1 auf 60 EUR und die zugrunde liegende Risikoposition 2 auf 75 EUR. In diesem Feld könnten entweder die zugrunde liegende Risikoposition 1 mit 60 EUR und die zugrunde liegende Risikoposition 2 mit 40 EUR oder die zugrunde liegende Risikoposition 1 mit 25 EUR und die zugrunde liegende Risikoposition 2 mit 75 EUR ausgewiesen werden (d. h. die relativen Einträge in diesem Feld sind für die zugrunde liegende Risikoposition 1 auf 60 EUR und für die zugrunde liegende Risikoposition 2 auf 75 EUR beschränkt, und die Summe der Werte für die zugrunde liegende Risikoposition 1 und die zugrunde liegende Risikoposition 2 muss 100 EUR ergeben.

Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.

NEIN JA
CRPL88 Nominalbetrag des Zinsswaps

Gibt es für die zugrunde liegende Risikoposition einen Zinsswap, so ist hier der Nominalbetrag anzugeben.

Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.

NEIN JA
CRPL89 Rechtsträgerkennung des Zinsswap-Anbieters Angabe der Rechtsträgerkennung des Anbieters des Zinsswaps für die zugrunde liegende Risikoposition (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)). NEIN JA
CRPL90 Zinsswap-Anbieter Gibt es für die zugrunde liegende Risikoposition einen Zinsswap, so ist hier der Zinsswap-Anbieter mit vollständiger juristischer Bezeichnung anzugeben. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. NEIN JA
CRPL91 Fälligkeit des Zinsswaps Gibt es für die zugrunde liegende Risikoposition einen Zinsswap, so ist hier der Fälligkeitstermin des Swaps anzugeben. NEIN JA
CRPL92 Nominalbetrag des Währungsswaps

Gibt es für die zugrunde liegende Risikoposition einen Währungsswap, so ist hier der Nominalbetrag anzugeben.

Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.

NEIN JA
CRPL93 Rechtsträgerkennung des Währungsswap-Anbieters Gibt es für die zugrunde liegende Risikoposition einen Währungsswap, so ist hier die Rechtsträgerkennung des Anbieters des Swaps (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)) anzugeben. NEIN JA
CRPL94 Währungsswap-Anbieter Gibt es für die zugrunde liegende Risikoposition einen Devisenswap, so ist hier der Devisenswap-Anbieter mit vollständiger juristischer Bezeichnung anzugeben. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. NEIN JA
CRPL95 Fälligkeit des Währungsswaps Gibt es für die zugrunde liegende Risikoposition einen Devisenswap, so ist hier der Fälligkeitstermin des Swaps anzugeben. NEIN JA
CRPL96 Name des ursprünglichen Kreditgebers Vollständige juristische Bezeichnung des ursprünglichen Kreditgebers. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. JA JA
CRPL97 Rechtsträgerkennung des ursprünglichen Kreditgebers

Angabe der Rechtsträgerkennung des ursprünglichen Kreditgebers (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)).

Ist keine Rechtsträgerkennung verfügbar, so ist ND5 einzutragen.

JA JA
CRPL98 Land der Niederlassung des ursprünglichen Kreditgebers Land, in dem der ursprüngliche Kreditgeber niedergelassen ist. JA JA
CRPL99 Name des Originators Vollständige juristische Bezeichnung des Originators der zugrunde liegenden Risikoposition. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. NEIN NEIN
CRPL100 Rechtsträgerkennung des Originators Angabe der Rechtsträgerkennung des Originators der zugrunde liegenden Risikoposition (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)). NEIN NEIN
CRPL101 Land der Niederlassung des Originators Land, in dem der Originator niedergelassen ist. NEIN NEIN
Angaben zu Sicherheiten
CRPC1 Eindeutige Kennung Angabe der gleichen eindeutigen Kennung wie in Feld CRPL1. NEIN NEIN
CRPC2 Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition Eindeutige Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition Die Angabe muss der Kennung in Feld CRPL3 entsprechen. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. NEIN NEIN
CRPC3 Ursprüngliche Kennung der Sicherheit Ursprüngliche eindeutige Kennung, die der Sicherheit oder Garantie zugewiesen wurde. Die Kennung darf nicht mit jeglichen externen Kennnummern identisch sein, um die Anonymität des Schuldners zu gewährleisten. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. NEIN NEIN
CRPC4 Neue Kennung der Sicherheit Wenn die ursprüngliche Kennung des Feldes CRPC3 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Die Kennung darf nicht mit jeglichen externen Kennnummern identisch sein, um die Anonymität des Schuldners zu gewährleisten. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in Feld CRPC3. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. NEIN NEIN
CRPC5 Geografische Region — Sicherheit Geografische Region (NUTS3-Klassifizierung), in der die Sicherheit belegen ist. Gibt es keine NUTS-3-Klassifizierung von Eurostat (z. B. in einem Nicht-EU-Land), so ist der zweistellige Ländercode im Format {COUNTRYCODE_2} anzugeben, gefolgt von „ZZZ” . JA JA
CRPC6 Art der Sicherung

Art der Sicherung:

    Sicherheit (COLL)

    Durch weitere Sicherheiten unterlegte Garantie (GCOL)

    Nicht durch weitere Sicherheiten unterlegte Garantie (GNCO)

    Sonstige (OTHR)

NEIN NEIN
CRPC7 Art der Belastung

Angabe des Sicherungsrechts auf die Sicherheit. Bei Garantien ist in diesem Feld jedes Sicherungsrecht auf Sicherheiten zur Unterlegung dieser Garantie anzugeben. „Keine Belastung, aber unwiderrufliche Vollmacht oder Ähnliches” beschreibt die Situation, dass der Originator oder ursprüngliche Kreditgeber unwiderruflich und bedingungslos dazu befugt ist, die Sicherheit in Zukunft einseitig zu belasten, ohne dafür die Zustimmung des Schuldners oder Garantiegebers einholen zu müssen:

    Feste Belastung (FXCH)

    Variable Belastung (FLCH)

    Keine Belastung (NOCG)

    Keine Belastung, aber unwiderrufliche Vollmacht oder Ähnliches (ATRN)

    Sonstige (OTHR)

NEIN JA
CRPC8 Sicherungsrechte Höchstrangige Sicherungsrechte, die der Originator in Bezug auf die Sicherheit hält. JA JA
CRPC9 Art der Sicherheit

(Wertmäßig) primäre Art von Vermögenswert, durch den die Schuld besichert wird. Ist eine Garantie durch eine Sachsicherheit oder finanzielle Sicherheit unterlegt, Durchschau der Garantie im Hinblick auf jede etwaige Unterlegungssicherheit.

Automobil (CARX)

Industriefahrzeug (INDV)

Lkw-Nutzfahrzeug (CMTR)

Schienenfahrzeug (RALV)

Nautisches Nutzfahrzeug (NACM)

Nautisches Freizeitfahrzeug (NALV)

Flugzeug (AERO)

Werkzeugmaschine (MCHT)

Industrieausrüstung (INDE)

Büroausstattung (OFEQ)

IT-Ausrüstung (ITEQ)

Medizinische Ausrüstung (MDEQ)

Energiebezogene Ausrüstung (ENEQ)

Gewerbliches Gebäude (CBLD)

Wohngebäude (RBLD)

Industriegebäude (IBLD)

Sonstiges Fahrzeug (OTHV)

Sonstige Ausrüstung (OTHE)

Sonstige Immobilien (OTRE)

Sonstige Güter oder Bestände (OTGI)

Wertpapiere (SECU)

Garantie (GUAR)

Sonstiger finanzieller Vermögenswert (OTFA)

Gemischte Kategorien — Sicherheiten für alle Vermögenswerte des Schuldners (MIXD)

Sonstige (OTHR)

NEIN NEIN
CRPC10 Aktueller Bewertungsbetrag

Letzte Bewertung der Sicherheit. Ist eine Garantie durch eine Sachsicherheit oder finanzielle Sicherheit unterlegt, Durchschau der Garantie im Hinblick auf jede Unterlegungssicherheit.

Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.

JA JA
CRPC11 Aktuelle Bewertungsmethode

Methode zur Berechnung des aktuellen Werts der Sicherheit gemäß Angabe in Feld CRPC10:

Vollständige Bewertung (FAPR)

Fernabschätzung ( „Drive-by” ) (DRVB)

Automatisiertes Bewertungsmodell (AUVM)

Indexiert (IDXD)

Desktop (DKTP)

Sachbearbeiter oder Immobilienmakler (MAEA)

Kaufpreis (PPRI)

Haircut (HCUT)

Marktbewertung (MTTM)

Bewertung des Schuldners (OBLV)

Sonstige (OTHR)

JA JA
CRPC12 Aktuelles Bewertungsdatum Datum der aktuellsten Bewertung der Sicherheit gemäß Angabe in Feld CRPC10. JA JA
CRPC13 Ursprünglicher Bewertungsbetrag

Ursprüngliche Bewertung der Sicherheit zum Datum der ursprünglichen Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition.

Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.

JA JA
CRPC14 Ursprüngliche Bewertungsmethode

Methode zur Berechnung des Werts der Sicherheit bei Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition gemäß Angabe in Feld CRPC13.

Vollständige Bewertung (FAPR)

Fernabschätzung ( „Drive-by” ) (DRVB)

Automatisiertes Bewertungsmodell (AUVM)

Indexiert (IDXD)

Desktop (DKTP)

Sachbearbeiter oder Immobilienmakler (MAEA)

Kaufpreis (PPRI)

Haircut (HCUT)

Marktbewertung (MTTM)

Bewertung des Schuldners (OBLV)

Sonstige (OTHR)

JA JA
CRPC15 Ursprüngliches Bewertungsdatum Datum der ursprünglichen Bewertung der Sachsicherheit oder finanziellen Sicherheit gemäß Angabe in Feld CRPC13. JA JA
CRPC16 Verkaufsdatum Datum des Verkaufs der Sicherheit. NEIN JA
CRPC17 Verkaufspreis

Preis, der bei der Veräußerung von Sicherheiten im Falle einer Zwangsvollstreckung erzielt wurde.

Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.

NEIN JA
CRPC18 Währung der Sicherheit Währung, auf die der in CRPC10 angegebene Bewertungsbetrag lautet. NEIN JA
CRPC19 Land des Garantiegebers Staat, in dem der Garantiegeber niedergelassen ist. NEIN JA
CRPC20 ESVG-Teilsektor des Garantiegebers ESVG 2010-Klassifizierung des Garantiegebers gemäß der Verordnung (EG) Nr. 549/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates ( „ESVG 2010” )(1). Dieser Eintrag muss auf der Ebene der Teilsektoren erfolgen. Dabei ist einer der in Tabelle 1 des Anhangs I angegebenen Werte zu verwenden. NEIN JA

Fußnote(n):

(1)

Verordnung (EU) Nr. 549/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Union (ABl. L 174 vom 26.6.2013, S. 1).

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