ANHANG III VO (EU) 2020/1224
ANGABEN ZU ZUGRUNDE LIEGENDEN RISIKOPOSITIONEN GEWERBEIMMOBILIEN (RRE)
Feld-code | Bezeichnung des feldes | Inhalt der meldung | ND1-ND4 zulässig? | ND5 zulässig? |
---|---|---|---|---|
Angaben zu den zugrunde liegenden Risikopositionen | ||||
CREL1 | Eindeutige Kennung | Von der meldenden Stelle gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1224 zugewiesene eindeutige Kennung. | NEIN | NEIN |
CREL2 | Ursprüngliche Kennung des Schuldners | Ursprüngliche eindeutige Kennung des Schuldners. Die Kennung darf nicht mit jeglichen externen Kennnummern identisch sein, um die Anonymität des Schuldners zu gewährleisten. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
CREL3 | Neue Kennung des Schuldners | Wenn die ursprüngliche Kennung des Feldes CREL2 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in CREL2. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
CREL4 | Ursprüngliche Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition | Eindeutige Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition Die Kennung darf nicht mit jeglichen externen Kennnummern identisch sein, um die Anonymität des Schuldners zu gewährleisten. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
CREL5 | Neue Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition | Wenn die ursprüngliche Kennung des Feldes CREL4 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in CREL4. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
CREL6 | Datenstichtag | Datenstichtag für diese Meldung. | NEIN | NEIN |
CREL7 | Pool-Transferdatum | Datum, an dem die Risikopositionen an die Zweckgesellschaft (SPV) transferiert wurden. Falls diese Information nicht verfügbar ist, ist in der ersten Meldung an das Verbriefungsregister für alle zugrunde liegenden Risikopositionen im Pool das jeweils spätere der beiden folgenden Daten anzugeben: (i) Abschluss der Verbriefung und (ii) Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition. | NEIN | JA |
CREL8 | Datum der Umstrukturierung |
Angabe des Datums, an dem die zugrunde liegende Risikoposition umstrukturiert wurde. Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen. Im Falle von Mehrfachdaten sind alle Daten im XML-Schema zu liefern. |
JA | JA |
CREL9 | Rückkaufsdatum | Datum, an dem die zugrunde liegende Risikoposition vom Pool zurückgekauft wurde. | NEIN | JA |
CREL10 | Datum der Substitution | Im Falle der Substitution der zugrunde liegenden Risikoposition nach dem Verbriefungsdatum das Datum dieser Substitution. | NEIN | JA |
CREL11 | Rückzahlungsdatum | Datum der Rückzahlung oder (bei Ausfall der zugrunde liegenden Risikopositionen) Datum des Abschlusses des Einziehungsverfahrens. | NEIN | JA |
CREL12 | Geografische Region — Schuldner | Geografische Region (NUTS-3-Klassifizierung), in der sich der Schuldner befindet. Gibt es keine NUTS-3-Klassifizierung von Eurostat (z. B. in einem Nicht-EU-Land), so ist der zweistellige Ländercode im Format {COUNTRYCODE_2} anzugeben, gefolgt von „ZZZ” . | JA | NEIN |
CREL13 | Klassifizierung der geografischen Region | Angabe des Jahres der in den Feldern der geografischen Region angegebenen NUTS-3-Klassifizierung, z. B. 2013 für NUTS-3 2013. Bei der Datenmeldung muss in allen Feldern der geografischen Region für jede zugrunde liegende Risikoposition und über alle zugrunde liegenden Risikopositionen hinweg durchgängig die gleiche Klassifizierung verwendet werden. So ist es beispielsweise nicht zulässig, bei der Meldung in einigen Feldern der geografischen Region für bestimmte zugrunde liegenden Risikopositionen NUTS-3 2006 und bei der Meldung in anderen Feldern, die sich auf dieselbe Risikoposition beziehen, NUTS-3 2013 zu verwenden. Genauso wenig ist es zulässig, bei der gleichen Datenmeldung in Feldern der geografischen Region für bestimmte zugrunde liegende Risikopositionen NUTS-3 2006 und für andere zugrunde liegende Risikopositionen NUTS-3 2013 zu verwenden. | JA | NEIN |
CREL14 | Sonderregelungen | Wenn für die zugrunde liegende Risikoposition eine Sonderregelung des öffentlichen Sektors gilt, ist hier die vollständige Bezeichnung (ohne Abkürzungen) der Regelung anzugeben. | JA | JA |
CREL15 | Datum der Originierung | Datum der ursprünglichen Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition. | JA | NEIN |
CREL16 | Tilgungsbeginn | Datum, an dem die Tilgung der zugrunde liegenden Risikoposition beginnt (dies kann ein Datum vor dem Verbriefungsdatum sein) | JA | JA |
CREL17 | Fälligkeitstermin am Verbriefungsdatum | Fälligkeitstermin der zugrunde liegenden Risikoposition wie in der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition festgelegt. Eventuelle Verlängerungen der Fälligkeit, die gemäß der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition zulässig sind, werden hier nicht berücksichtigt. | NEIN | JA |
CREL18 | Fälligkeitstermin | Fälligkeitstermin der zugrunde liegenden Risikoposition oder Ablaufdatum des Leasings. | NEIN | JA |
CREL19 | Ursprüngliche Laufzeit | Ursprüngliche vertragliche Laufzeit (Anzahl der Monate) zum Zeitpunkt der Originierung. | JA | JA |
CREL20 | Dauer der Verlängerungsoption | Dauer jeder Verlängerungsoption, die hinsichtlich der zugrunde liegenden Risikoposition zur Verfügung steht, in Monaten. Stehen für eine Verlängerung der Fälligkeit mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, so ist die Dauer der kürzesten Verlängerungsoption für die zugrunde liegende Risikoposition anzugeben. | NEIN | JA |
CREL21 | Art der Verlängerungsoption |
Referenzschwellenwerte für die Möglichkeit der Auslösung/Inanspruchnahme der in Feld CREL20 genannten Verlängerungsoption: Mindestzinsdeckungsquote (MICR) Mindestschuldendeckungsquote (MDSC) Maximale Beleihungsquote (MLTV) Mehrfachbedingungen (MLTC) Sonstige (OTHR) |
NEIN | JA |
CREL22 | Währung | Währung der zugrunde liegenden Risikoposition. | NEIN | NEIN |
CREL23 | Aktueller Kapitalsaldo |
Ausstehender Kapitalsaldo der verbrieften zugrunde liegenden Risikoposition. Dies schließt sämtliche Beträge ein, die durch die Hypothek besichert sind und bei der Verbriefung als Kapital eingestuft werden. Wenn dem Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition beispielsweise Gebühren hinzugefügt wurden und diese Teil des Kapitals in der Verbriefung sind, müssen diese hinzugerechnet werden. Ausgenommen sind Zinsrückstände oder Strafsummen. Der aktuelle Saldo schließt Kapitalrückstände ein. Bei einer Unterbeteiligung sind jedoch Sparbeträge abzuziehen. (d. h. Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition = zugrunde liegende Risikoposition +/- Unterbeteiligung; +/- 0, falls keine Unterbeteiligung). Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN | JA |
CREL24 | Ursprünglicher Kapitalsaldo |
Ursprünglicher Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition (einschließlich Gebühren). Auszuweisen ist der Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition zum Datum ihrer Originierung und nicht zum Datum des Verkaufs der zugrunde liegenden Risikoposition an die Verbriefungszweckgesellschaft oder zum Datum des Abschlusses der Verbriefung. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
JA | JA |
CREL25 | Ursprünglicher Kapitalsaldo am Verbriefungsdatum |
Ursprünglicher Kapitalsaldo der verbrieften zugrunde liegenden Risikoposition am Verbriefungsdatum, wie im Prospekt angegeben. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
JA | NEIN |
CREL26 | Zugesicherter nicht in Anspruch genommener Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition |
Verbleibende Fazilität/nicht in Anspruch genommener Saldo der gesamten zugrunde liegenden Risikoposition am Ende der Periode. Verbleibende Fazilität der gesamten zugrunde liegenden Risikoposition nach Zinszahlungsdatum, die der Schuldner noch in Anspruch nehmen kann. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN | NEIN |
CREL27 | Summe der sonstigen offenen Beträge |
Kumulierte offene Beträge auf den Kredit (z. B. Versicherungsprämie, Grundstückspacht, Investitionsaufwand), die von der Verbriefungszweckgesellschaft/dem Servicer ausgegeben wurden. Kumulierte Eigentumsschutzvorschüsse oder sonstige Beträge, die vom Servicer oder der Verbriefungszweckgesellschaft vorgestreckt und vom Schuldner noch nicht erstattet wurden. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN | JA |
CREL28 | Kaufpreis | Angabe des Preises zum Nennwert, zu dem die zugrunde liegende Risikoposition von der Verbriefungszweckgesellschaft gekauft wurde. Wenn keine Abschläge vorgenommen wurden, ist der Wert 100 anzugeben. | NEIN | JA |
CREL29 | Datum der letzten Nutzung | Datum der letzten Nutzung/Inanspruchnahme der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition. | NEIN | JA |
CREL30 | Zweck |
Zweck der zugrunde liegenden Risikoposition. Bei mehreren Zwecken Angabe der Option, die die Vereinbarung am besten beschreibt: Beteiligungserwerb (ACQI) Liquidationserwerb (ACQL) Refinanzierung (RFIN) Bau (CNST) Sanierung (RDVL) Sonstige (OTHR) |
JA | NEIN |
CREL31 | Struktur |
Struktur der zugrunde liegenden Risikoposition: Vollständiges Darlehen — nicht in nachrangige Darlehen/Schuldtitel unterteilt (LOAN) Mehrparteien-Hypotheken einschließlich mindestens einer mit der zugrunde liegenden Risikoposition gleichrangigen Verbindlichkeit, die nicht im Rahmen des Instruments emittiert wurde (PMLP) Mehrparteien-Hypotheken einschließlich mindestens gegenüber der zugrunde liegenden Risikoposition nachrangigen Verbindlichkeit, die nicht im Rahmen des Instruments emittiert wurde (PMLS) A-Darlehen als Teil einer A/B-Beteiligungsstruktur (AABP) B-Darlehen als Teil einer A/B-Beteiligungsstruktur (BABP) A-Darlehen als Teil einer A/B/C-Beteiligungsstruktur (AABC) B-Darlehen als Teil einer A/B/C-Beteiligungsstruktur (BABC) C-Darlehen als Teil einer A/B/C-Beteiligungsstruktur (CABC) Strukturelle Mezzanine-Finanzierung (MZZD) Nachrangiger Schuldtitel mit gesonderter Darlehensdokumentation außerhalb des Emissionsinstruments (SOBD) Sonstige (OTHR) |
JA | NEIN |
CREL32 | A-B-Wasserfall für planmäßige Zinszahlungen vor Vollstreckung |
Planmäßige Zinszahlungen vor Vollstreckung nach dem Wasserfallprinzip: Sequentiell (SQNL) B-Darlehen zuerst (BLLF) Pro-Rata (PRAT) Pro-Rata angepasst (MPRT) Sonstige (OTHR) |
NEIN | JA |
CREL33 | A-B-Wasserfall für planmäßige Kapitalrückzahlungen vor Vollstreckung |
Planmäßige Kapitalrückzahlungen vor Vollstreckung nach dem Wasserfallprinzip: Sequentiell (SQNL) B-Darlehen zuerst (BLLF) Pro-Rata (PRAT) Pro-Rata angepasst (MPRT) Sonstige (OTHR) |
NEIN | JA |
CREL34 | Zuweisung von Kapitalrückzahlungen für vorrangige Darlehen | Prozentualer Anteil (in %) aller regelmäßigen planmäßigen Kapitalrückzahlungen für vorrangige Darlehen (z. B. A-Darlehen), falls es in der Kreditvereinbarung mehrere Darlehen gibt (z. B. bei Angabe von PMLS, AABP, BABP, AABC, BABC oder CABC in Feld CREL31). | NEIN | JA |
CREL35 | Art des Wasserfalls |
Art des Wasserfalls für die Gesamtkreditvereinbarung: Zinsen A, Kapital A, Zinsen B, Kapital B (IPIP) Zinsen A, Zinsen B, Kapital A, Kapital B (IIPP) Sonstige (OTHR) |
NEIN | JA |
CREL36 | Kaufpreis für ausfallende zugrunde liegende Risikoposition | Wenn der Inhaber des nachrangigen Darlehens (z. B. Inhaber von B-Darlehen) das vorrangige Darlehen bei Ausfall erwerben kann, so ist der Kaufpreis gemäß der anwendbaren Gläubigervereinbarung anzugeben. | NEIN | JA |
CREL37 | Möglichkeit einer Zahlungsübernahme |
Kann der Inhaber des nachrangigen Darlehens (z. B. Inhaber von B-Darlehen) Zahlungen für den Hypothekenschuldner leisten? Auswahl aus folgender Liste: Keine Möglichkeit für Zahlungsübernahme (NCPP) Zahlungen über die gesamte Lebensdauer der zugrunde liegenden Risikoposition bis zu einer festen Zahl möglich (FNLP) Zahlungen über die gesamte Lebensdauer der zugrunde liegenden Risikoposition unbegrenzt möglich (NLCP) Sonstige (OTHR) |
JA | NEIN |
CREL38 | Beschränkungen des Verkaufs nachrangiger Darlehen? | Gibt es Beschränkungen hinsichtlich der Möglichkeiten der Inhaber nachrangiger Darlehen (z. B. Inhaber von B-Darlehen), diese an Dritte zu verkaufen? | NEIN | JA |
CREL39 | Ist der Inhaber eines nachrangigen Darlehens mit dem Schuldner verbunden? | Gibt es Inhaber nachrangiger Darlehen (z. B. Inhaber von B-Darlehen) mit unbestrittenen Ansprüchen, die mit dem gewerblichen Hypothekenschuldner verbunden (d. h. Teil derselben Finanzgruppe) sind? | NEIN | JA |
CREL40 | Kontrolle des Abwicklungsprozesses durch Inhaber nachrangiger Darlehen? | Kann der Inhaber eines nachrangigen Darlehens (z. B. Inhaber eines B-Darlehens) die Entscheidung zur Realisierung und Veräußerung der Sicherheiten kontrollieren und umsetzen? | NEIN | JA |
CREL41 | Stellen Nichtzahlungen bei vorrangig gesicherten Forderungen einen Ausfall der zugrunde liegenden Risikoposition dar? | Werden Nichtzahlungen bei vorrangig gesicherten Forderungen als Ausfall der zugrunde liegenden Risikoposition gewertet? | NEIN | JA |
CREL42 | Stellen Nichtzahlungen bei zugrunde liegenden Risikopositionen gleichen Ranges einen Immobilienausfall dar? | Werden Nichtzahlungen bei zugrunde liegenden Risikopositionen gleichen Ranges als Immobilienausfall gewertet? | NEIN | JA |
CREL43 | Einwilligung der Investoren | Ist im Falle einer Umstrukturierung die Einwilligung der Investoren notwendig? Umstrukturierungen umfassen Änderungen der Zahlungsbedingungen für verbriefte zugrunde liegende Risikopositionen (einschließlich Zinssatz, Gebühren, Vertragsstrafen, Laufzeit, Rückzahlungsplan und/oder andere allgemein akzeptierte Elemente der Zahlungsbedingungen). | JA | NEIN |
CREL44 | Nächste Investorenversammlung geplant | An welchem Datum ist die nächste Investorenversammlung geplant? | NEIN | JA |
CREL45 | Syndizierung | Ist die zugrunde liegende Risikoposition syndiziert? | JA | NEIN |
CREL46 | Beteiligung der Verbriefungszweckgesellschaft |
Erwerb von Eigentum an der syndizierten zugrunde liegenden Risikoposition durch die Verbriefungszweckgesellschaft in Form von: Abtretung (ASGN) Novation (NOVA) Stille Abtretung (EQTB) Finanzierte Beteiligung (pari passu) (PARI) Nachrangige Beteiligung (JUNP) Rechtliche Abtretung (LGAS) Notifizierte Abtretung (NOTA) Unterbeteiligung (SUBP) Risikobeteiligung (RSKP) Verkaufsveranstaltung (SALE) Sonstige (OTHR) |
NEIN | JA |
CREL47 | Folgen bei Nichteinhaltung der Finanzkennzahl |
Folgen bei Nichteinhaltung der Finanzkennzahl: Ausfallereignis (EDFT) Zusätzliche Amortisierung (AAMR) Rücklagen für Cash-Falle (CTRS) Beendung des Vertrags mit Immobilienverwalter (TPRM) Sonstige (OTHR) |
NEIN | JA |
CREL48 | Strafen bei Nichtvorlage von Finanzdaten | Gibt es Strafen, wenn der Schuldner es versäumt, die in den Unterlagen der zugrunde liegenden Risikoposition geforderten Finanzdaten (Ergebnisrechnung, Zeitplan usw.) vorzulegen? | JA | NEIN |
CREL49 | Rückgriff | Besteht über die Erlöse aus Sicherheiten für diese zugrunde liegende Risikoposition hinaus ein (vollständiger oder begrenzter) Rückgriff auf Vermögenswerte des Schuldners? | JA | JA |
CREL50 | Rückgriff — Dritte | Besteht bei Verstoß des Schuldners gegen eine Verpflichtung aus der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition die Möglichkeit des (vollständigen oder teilweisen) Rückgriffs auf eine andere Partei (z. B. Garantiegeber)? | JA | JA |
CREL51 | Servicing-Standard | Erbringt der Servicer dieser verbrieften zugrunde liegenden Risikoposition auch die Servicing-Leistung für die gesamte zugrunde liegende Risikoposition oder nur für einen/mehrere Posten der gesamten zugrunde liegenden Risikoposition (z. B. Posten A oder B oder Pari-Passu-Posten)? | NEIN | NEIN |
CREL52 | Hinterlegte Beträge |
Summe der gesetzlich belasteten Rücklagenkonten zum Datenstichtag. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN | JA |
CREL53 | Einziehung von Hinterlegungen | Angabe von „Y” , wenn Zahlungen gemäß der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition nur für Zwecke der Deckung von Grundstückspachtzahlungen, Versicherungen oder Steuern (nicht Instandhaltung. Ausbauten, Investitionsaufwand usw.) in Rücklagenkonten gehalten werden. | JA | NEIN |
CREL54 | Einziehung sonstiger Rücklagen | Werden sonstige Beträge ausgenommen Grundstückspacht, Steuern oder Versicherungen gemäß der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition für Mieterausbauten, Vermietungsprovisionen und ähnliche Dinge in Bezug auf die zugehörige Immobilie oder zur Bereitstellung einer zusätzlichen Sicherheit für einen solchen Kredit in Rücklagenkonten gehalten? | NEIN | NEIN |
CREL55 | Trigger für Hinterlegung |
Art des Trigger-Ereignisses, das zur Zahlung von Hinterlegungen führt: Kein Trigger (NONE) Trigger Beleihungsquote (LVTX) Trigger Zinsdeckungsquote (ICVR) Trigger Schuldendeckungsquote (DSCT) Trigger Nettoergebnis (NOIT) Sonstige (OTHR) |
JA | NEIN |
CREL56 | Ziel für Hinterlegungsbeträge/Rücklagen |
Ziel für Hinterlegungsbeträge/Rücklagen. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN | JA |
CREL57 | Freigabebedingungen für Hinterlegungskonto | Freigabebedingungen des Hinterlegungskontos. Im Falle von Mehrfachbedingungen ist jede Bedingung im XML-Schema anzugeben. | NEIN | JA |
CREL58 | Bedingungen für die Inanspruchnahme der Barreserve |
Angabe, wann die Barreserve in Anspruch genommen werden kann: Nichteinhaltung der Finanzkennzahl (FICB) Trigger-Ereignis (TREV) Sonstige (OTHR) |
NEIN | JA |
CREL59 | Währung des Hinterlegungskontos | Währung, auf die das Hinterlegungskonto lautet. | NEIN | JA |
CREL60 | Währung der hinterlegten Zahlungen | Währung der hinterlegten Zahlungen. Felder CREL52 und CREL56. | NEIN | JA |
CREL61 | Rücklagengesamtsaldo |
Gesamtsaldo der Rücklagenkonten auf Ebene der zugrunde liegenden Risikoposition am Zahlungsdatum, einschließlich Instandhaltung, Reparaturen und Umweltkosten usw. (außer Barrücklagen für Steuern und Versicherung) und LC für Barrücklagen. Auszufüllen, wenn in Feld CREL54 ( „Einziehung von sonstigen Barrücklagen” ) „Y” = Ja angegeben wird. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN | JA |
CREL62 | Währung des Rücklagenkontos | Währung, auf die das Rücklagenkonto lautet. | NEIN | JA |
CREL63 | Hinterlegungs-Trigger eingetreten | Angabe von „Y” , wenn ein Ereignis eingetreten ist, das die Bildung von Rücklagen auslöst. Angabe von „N” , wenn Zahlungen als normale Bedingung der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition des Kreditvertrags aufgebaut werden. | NEIN | NEIN |
CREL64 | Hinterlegte Beträge in aktueller Periode |
Betrag, der zwischen dem letzten Datenstichtag und dem Datenstichtag für die Übermittlung dieser Daten zu jeglichen Hinterlegungen oder Rücklagen addiert wurde. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN | JA |
CREL65 | Einnahmen |
Summe der Einnahmen aus allen Quellen für die Periode, die durch die letzte Ergebnisrechnung abgedeckt wird (d. h. Jahresbeginn bis dato oder vorangehende 12 Monate), für alle Immobilien Kann normalisiert werden, wenn dies in der geltenden Servicing-Vereinbarung vorgesehen ist. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
JA | NEIN |
CREL66 | Betriebskosten am Verbriefungsdatum |
Summe der übernommenen Betriebskosten für alle Immobilien wie im Prospekt beschrieben. Diese können Grundsteuern, Versicherung, Verwaltung, Betriebsstoffe, Instandhaltung und Reparaturen sowie unmittelbare Liegenschaftskosten für den Hausbesitzer umfassen; Investitionsaufwand und Vermietungsprovisionen sind ausgeschlossen. Im Falle mehrerer Immobilien sind die Gesamtbetriebskosten der zugrunde liegenden Immobilien zu addieren. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN | JA |
CREL67 | Investitionsaufwendungen am Verbriefungsdatum |
Erwarteter Investitionsaufwand über die gesamte Lebensdauer der verbrieften zugrunde liegenden Risikoposition am Verbriefungsdatum (im Gegensatz zu Reparaturen und Instandhaltung), falls im Prospekt angegeben. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN | JA |
CREL68 | Währung des Abschlusses | Die in der anfänglichen Finanzberichterstattung in den Feldern CREL65 — CREL66 verwendete Währung. | JA | NEIN |
CREL69 | Verstoß gegen Berichtspflicht durch Schuldner | Hat der Schuldner gegen seine Berichtspflicht gegenüber dem Servicer oder Kreditgeber der zugrunde liegenden Risikoposition verstoßen? Y = Ja oder N = Nein. | JA | NEIN |
CREL70 | Methode für die Berechnung der Schuldendeckungsquote |
Beschreibung der Berechnung der Finanzkennzahl der Schuldendeckungsquote, abgeleitete Berechnungsmethode. Weicht die Berechnungsmethode für das gesamte Darlehen von der Methode für das A-Darlehen ab, so ist die Methode für das A-Darlehen anzugeben. Aktuelle Periode (CRRP) Projektion — Berechnung für die nächsten sechs Monate (PRSF) Projektion — Berechnung für die nächsten zwölf Monate (PRTF) Kombi 6 — Aktuelle Periode und Berechnung für die nächsten sechs Monate (CMSF) Kombi 12 — Aktuelle Periode und Berechnung für die nächsten sechs Monate (CMTF) Historisch — Berechnung für die nächsten sechs Monate (HISF) Historisch — Berechnung für die nächsten zwölf Monate (HITF) Modifiziert — einschließlich Berechnung einer Rücklageneinzahlung oder Angabe der wahrscheinlichen Mieteinkommensquote in Prozent (MODI) Mehrere Perioden — Berechnung für aufeinanderfolgende Perioden (MLTP) Sonstige (OTHR) |
JA | NEIN |
CREL71 | Indikator der Schuldendeckungsquote am Verbriefungsdatum |
Art der Berechnung oder Anwendung der Schuldendeckungsquote bei zugrunde liegenden Risikopositionen aus mehreren Immobilien: Teilweise — Nicht zu allen Immobilien sind Finanzdaten eingegangen, kein Eintrag des Servicers (PRTL) Durchschnittlich — Nicht zu allen Immobilien sind Finanzdaten eingegangen, Servicer verteilt Schuldendienst nur auf Immobilien, zu denen Finanzdaten eingegangen sind (AVER) Vollständig — Für alle Immobilien werden sämtliche Angaben erhoben (FULL) Ungünstigster Fall — Nicht zu allen Immobilien sind Finanzdaten eingegangen, Servicer verteilt Schuldendienst zu 100 % auf Immobilien, zu denen Finanzdaten eingegangen sind (WCAS). Keine Erfassung — Es sind keine Finanzdaten eingegangen (NCOT). Konsolidiert — Finanzdaten zu allen Immobilien in einer einzigen Meldung ( „roll-up” ) vom Schuldner (COND) Gesamtes Darlehen auf Grundlage von Kreditverträgen (WLAG) Gesamtes Darlehen auf anderer Grundlage (WLOT) Schuldversprechen auf Grundlage eines Kreditvertrags (TNAG) Schuldversprechen auf anderer Grundlage (TNOT) Sonstige (OTHR) |
NEIN | JA |
CREL72 | Indikator der aktuellsten Schuldendeckungsquote |
Art der Berechnung oder Anwendung der Schuldendeckungsquote bei zugrunde liegenden Risikopositionen aus mehreren Immobilien: Teilweise — Nicht zu allen Immobilien sind Finanzdaten eingegangen, kein Eintrag des Servicers (PRTL) Durchschnittlich — Nicht zu allen Immobilien sind Finanzdaten eingegangen, Servicer verteilt Schuldendienst nur auf Immobilien, zu denen Finanzdaten eingegangen sind (AVER) Vollständig — Für alle Immobilien werden sämtliche Angaben erhoben (FULL) Ungünstigster Fall — Nicht zu allen Immobilien sind Finanzdaten eingegangen, Servicer verteilt Schuldendienst zu 100 % auf Immobilien, zu denen Finanzdaten eingegangen sind (WCAS). Keine Erfassung — Es sind keine Finanzdaten eingegangen (NCOT). Konsolidiert — Finanzdaten zu allen Immobilien in einer einzigen Meldung ( „roll-up” ) vom Schuldner (COND) Gesamtes Darlehen auf Grundlage von Kreditverträgen (WLAG) Gesamtes Darlehen auf anderer Grundlage (WLOT) Schuldversprechen auf Grundlage eines Kreditvertrags (TNAG) Schuldversprechen auf anderer Grundlage (TNOT) Sonstige (OTHR) |
NEIN | JA |
CREL73 | Schuldendeckungsquote am Verbriefungsdatum | Berechnung der Schuldendeckungsquote für die verbriefte zugrunde liegende Risikoposition am Verbriefungsdatum auf der Grundlage der Unterlagen der zugrunde liegenden Risikoposition. | JA | NEIN |
CREL74 | Aktuelle Schuldendeckungsquote | Berechnung der aktuellen Schuldendeckungsquote für die verbriefte zugrunde liegende Risikoposition auf der Grundlage der Unterlagen der zugrunde liegenden Risikoposition. | JA | NEIN |
CREL75 | Ursprüngliche Beleihungsquote | Beleihungsquote (LTV) für die gesamte Kreditvereinbarung (d. h. nicht nur für den verbrieften Kreditbetrag) am Verbriefungsdatum. | JA | NEIN |
CREL76 | Aktuelle Beleihungsquote | Aktuelle Beleihungsquote (LTV) für die gesamte Kreditvereinbarung (d. h. nicht nur für den verbrieften Kreditbetrag). | JA | NEIN |
CREL77 | Zinsdeckungsquote am Verbriefungsdatum | Berechnung der Zinsdeckungsquote für die verbriefte zugrunde liegende Risikoposition am Verbriefungsdatum. | JA | NEIN |
CREL78 | Aktuelle Zinsdeckungsquote | Berechnung der aktuellen Zinsdeckungsquote für die verbriefte zugrunde liegende Risikoposition. | JA | NEIN |
CREL79 | Berechnungsmethode für Zinsdeckungsquote |
Beschreibung der Berechnung der Finanzkennzahl der Zinsdeckungsquote auf Ebene der verbrieften zugrunde liegenden Risikoposition (oder der gesamten zugrunde liegenden Risikoposition, falls nicht für eine spezifische zugrunde liegende Risikoposition im Rahmen der allgemeinen Kreditvereinbarung spezifiziert); abgeleitete Berechnungsmethode: Aktuelle Periode (CRRP) Projektion — Berechnung für die nächsten sechs Monate (PRSF) Projektion — Berechnung für die nächsten zwölf Monate (PRTF) Kombi 6 — Aktuelle Periode und Berechnung für die nächsten sechs Monate (CMSF) Kombi 12 — Aktuelle Periode und Berechnung für die nächsten sechs Monate (CMTF) Historisch — Berechnung für die nächsten sechs Monate (HISF) Historisch — Berechnung für die nächsten zwölf Monate (HITF) Modifiziert — einschließlich Berechnung einer Rücklageneinzahlung oder Angabe der wahrscheinlichen Mieteinkommensquote in Prozent (MODI) Mehrere Perioden — Berechnung für aufeinanderfolgende Perioden (MLTP) Sonstige (OTHR) |
NEIN | JA |
CREL80 | Anzahl der Immobilien am Verbriefungsdatum | Anzahl der Immobilien, die am Verbriefungsdatum als Sicherheit für die zugrunde liegende Risikoposition dienen. | NEIN | JA |
CREL81 | Anzahl der Immobilien zum Datenstichtag | Anzahl der Immobilien, die als Sicherheit für die zugrunde liegende Risikoposition dienen. | JA | NEIN |
CREL82 | Immobilien zur Besicherung der zugrunde liegenden Risikoposition | Angabe der eindeutigen Sicherheitenkennungen (CREC4) der Immobilien, die zum Datenstichtag als Sicherheit für die zugrunde liegende Risikoposition dienen. Im Falle mehrerer Immobilien Angabe aller Kennungen im XML-Schema. | NEIN | NEIN |
CREL83 | Immobilienportfoliowert am Verbriefungsdatum |
Bewertung der Immobilien zur Besicherung der zugrunde liegenden Risikoposition am Verbriefungsdatum, wie im Prospekt beschrieben. Im Falle mehrerer Immobilien sind die Werte der Immobilien zu addieren. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN | JA |
CREL84 | Währung der Immobilienportfoliobewertung am Verbriefungsdatum | Währung der in CREL83 angegebenen Bewertung. | NEIN | JA |
CREL85 | Status der Immobilien |
Status der Immobilien. Falls in der nachfolgenden Liste mehrere Situationen zutreffen, Angabe der Situation, die die Gesamtheit der Immobilien am besten beschreibt. Langfristige Vollmacht (LPOA) Zwangsverwaltung (RCVR) Zwangsvollstreckung (FCLS) Eigentümer der Immobilie (REOW) Entschuldung (Defeasence) (DFSD) Teilfreigabe (PRLS) Freigabe (RLSD) Wie bei Verbriefungsdatum (SCDT) In Special Servicing (SSRV) Sonstige (OTHR) |
NEIN | JA |
CREL86 | Bewertungsdatum am Verbriefungsdatum | Datum, an dem die Bewertung für die im Prospekt angegebenen Werte erstellt wurde. Bei mehreren Immobilien und mehreren Daten ist das letzte Datum anzugeben. | NEIN | JA |
CREL87 | Tilgungsart |
Art der Tilgung der zugrunde liegenden Risikoposition (Kapital und Zinsen). Französisch: Mit jeder Tranche wird der gleiche Gesamtbetrag (Kapital plus Zinsen) zurückgezahlt. (FRXX) Deutsch: Mit der ersten Tranche werden nur Zinsen gezahlt; die restlichen Tranchen erfolgen in stets gleicher Höhe (Kapital plus Zinsen). (DEXX) Fester Tilgungsplan: Mit jeder Tranche wird der gleiche Kapitalbetrag zurückgezahlt. (FIXE) Endfällig: Der vollständige Kapitalbetrag wird in der letzten Tranche zurückgezahlt. (BLLT) Sonstige (OTHR) |
JA | NEIN |
CREL88 | Ende der tilgungsfreien Periode | Angabe des Enddatums der tilgungsfreien Periode, falls zum Datenstichtag anwendbar. | NEIN | JA |
CREL89 | Zulässige tilgungsfreie Periode in Tagen | Anzahl der Tage nach Fälligkeitstermin einer Zahlung, während der der Kreditgeber versäumte Zahlungen nicht als Ausfallereignis betrachtet. Dies betrifft Zahlungsversäumnisse aus nichttechnischen Gründen (d. h. versäumte Zahlungen, die nicht z. B. durch Systemausfälle bedingt sind). | NEIN | JA |
CREL90 | Planmäßige Häufigkeit der Kapitalrückzahlungen |
Häufigkeit der Kapitalrückzahlungen, d. h. Zeitraum zwischen Zahlungen Monatlich (MNTH) Vierteljährlich (QUTR) Halbjährlich (SEMI) Jährlich (YEAR) Sonstige (OTHR) |
NEIN | JA |
CREL91 | Planmäßige Häufigkeit der Zinszahlungen |
Häufigkeit der Zinszahlungen, d. h. Zeitraum zwischen Zahlungen Monatlich (MNTH) Vierteljährlich (QUTR) Halbjährlich (SEMI) Jährlich (YEAR) Sonstige (OTHR) |
NEIN | JA |
CREL92 | Anzahl der Zahlungen vor Verbriefung | Anzahl der Zahlungen, die vor Übertragung der Risikoposition auf die Verbriefung getätigt wurden. | JA | NEIN |
CREL93 | Beschreibung der Vorfälligkeitsbedingungen | Muss die Angaben im Prospekt widerspiegeln. Wenn die Vorfälligkeitsbedingungen beispielsweise die Zahlung von 1 % Gebühr in Jahr 1, 0,5 % in Jahr 2 und 0,25 % in Jahr 3 des Darlehens vorsehen, kann dies im Prospekt wie folgt angegeben werden: 1 %(12), 0,5 %(24), 0,25 %(36). | JA | JA |
CREL94 | Ende der Sperre für vorzeitige Rückzahlungen | Datum, nach dem der Kreditgeber die vorzeitige Rückzahlung der zugrunde liegenden Risikoposition erlaubt. | JA | JA |
CREL95 | Wegfall des Vorfälligkeitsentgelts | Datum, nach dem die zugrunde liegende Risikoposition ohne Vorfälligkeitsentgelt vorzeitig zurückgezahlt werden kann. | NEIN | JA |
CREL96 | Vorfälligkeitsgebühr |
Vom Schuldner als Gebühr/Strafe für vorzeitige Rückzahlungen gemäß den Bestimmungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition erhobener Betrag. Dabei werden keine Beträge erfasst, die als „Vertragsbruchkosten” für Zinszahlungen bis zum Zahlungsdatum der zugrunde liegenden Risikoposition entrichtet werden. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN | JA |
CREL97 | Wegfall der Vorfälligkeitsgebühr | Datum, nach dem der Kreditgeber die vorzeitige Rückzahlung der zugrunde liegende Risikoposition erlaubt, ohne dass eine Vorfälligkeitsgebühr fällig wird. | JA | JA |
CREL98 | Außerplanmäßige Kapitaleinziehungen |
Außerplanmäßige Kapitaleinziehungen in der letzten Einziehungsperiode. Sonstige Kapitaleinzahlungen während der Zinsperiode, die zum Abzahlen der zugrunde liegenden Risikoposition verwendet werden. Dies kann sich auf Veräußerungserlöse, freiwillige vorzeitige Rückzahlungen oder Liquidationsbeträge beziehen. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN | JA |
CREL99 | Datum der Liquidation/vorzeitigen Rückzahlung | Letztes Datum, an dem eine außerplanmäßige Kapitalrückzahlung oder Liquidationserlöse eingegangen sind. | NEIN | JA |
CREL100 | Code der Liquidation/vorzeitigen Rückzahlung |
Code, der eingegangenen außerplanmäßigen Kapitalrückzahlungen oder Liquidationserlösen während der Einziehungsperiode zugewiesen wurde. Teilliquidation (Schuldverminderung) (PTLQ) Auszahlung vor Fälligkeit (PTPY) Liquidation oder Auflösung (LQDP) Rückkauf oder Substitution (RPSB) Volle Auszahlung bei Fälligkeit (FLPY) Diskontierte Auszahlung (DPOX) Auszahlung mit Vertragsstrafe (PYPN) Auszahlung mit Vorfälligkeitsentgelt (YLMT) Schuldverminderung mit Vertragsstrafe (CTPL) Schuldverminderung mit Vorfälligkeitsentgelt (CTYL) Sonstige (OTHR) |
NEIN | JA |
CREL101 | Zinsmehrzahlung/-minderzahlung aufgrund vorzeitiger Rückzahlungen |
Zinsmehrzahlung oder -minderzahlung bei der planmäßigen Zinszahlung, die nicht mit einem Ausfall der zugrunde liegenden Risikoposition verbunden ist. Ergebnisse einer vorzeitigen Rückzahlung an einem anderen Datum als einem planmäßigen Fälligkeitstermin: Minderzahlung — negative Differenz zwischen den gezahlten Zinsen und dem planmäßig am Zahlungsdatum für die zugrunde liegende Risikoposition fälligen Zinsbetrag (nur, wenn nach Zahlung etwaiger „Vertragsbruchkosten” durch den Schuldner ein Fehlbetrag bleibt). Mehrzahlung — Zinsen, die über die im Abgrenzungszeitraum für die zugrunde liegende Risikoposition fälligen aufgelaufenen Zinsen hinaus eingezogen wurden. Eine negative Zahl steht für eine Minderzahlung, eine positive für eine Mehrzahlung. Als Bezug dient die gesamte Kreditvereinbarung (d. h. nicht nur der verbriefte Betrag der zugrunde liegenden Risikoposition). Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN | JA |
CREL102 | Zahlungsdatum | Jüngstes Datum, an dem Kapital und Zinsen an die Verbriefungszweckgesellschaft gezahlt wurden (Stand Datenstichtag). Dies ist in der Regel das Datum der Zinszahlung für die zugrunde liegende Risikoposition. | NEIN | JA |
CREL103 | Nächstes Zahlungsanpassungsdatum | Bei zugrunde liegenden Risikopositionen mit variabler Verzinsung Angabe des nächsten Datums, an dem die Höhe der planmäßigen Kapital- oder Zinszahlung angepasst werden soll. Bei zugrunde liegenden Risikopositionen mit fester Verzinsung Angabe des nächsten Zahlungsdatums. | NEIN | JA |
CREL104 | Nächstes Zahlungsdatum | Datum der nächsten Zahlung für die zugrunde liegende Risikoposition. | NEIN | JA |
CREL105 | Zahlungsfälligkeit |
Nächste vertragliche Zahlungsfälligkeit des Schuldners gemäß Zahlungshäufigkeit der zugrunde liegenden Risikoposition. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN | JA |
CREL106 | Ursprünglicher Zinssatz | Gesamtzinssatz der zugrunde liegenden Risikoposition bei Originierung der verbrieften zugrunde liegenden Risikoposition. | JA | NEIN |
CREL107 | Zinssatz am Verbriefungsdatum | Gesamtzinssatz (z. B. EURIBOR und Marge), der zur Berechnung der am ersten Zinszahlungsdatum nach dem Verbriefungsdatum fälligen Zinsen für die zugrunde liegende Risikoposition herangezogen wird. | JA | NEIN |
CREL108 | Erstes Zahlungsanpassungsdatum | Bei zugrunde liegenden Risikopositionen mit variabler Verzinsung Angabe des ersten Datums, an dem die Höhe der planmäßigen Kapital- und/oder Zinszahlung angepasst werden soll. Bei zugrunde liegenden Risikopositionen mit fester Verzinsung Angabe des ersten Datums, an dem die Höhe der planmäßigen Kapital- oder Zinszahlung angepasst werden soll (d. h. nicht des ersten Datums nach der Verbriefung, an dem sie geändert werden könnte). | JA | JA |
CREL109 | Zinssatzart |
Art des Zinssatzes: Variabel verzinsliche zugrunde liegende Risikoposition (bis Ende der Laufzeit) (FLIF) Variabel verzinsliche zugrunde liegende Risikoposition, die an einen Index gebunden ist und in Zukunft an einen anderen Index gebunden wird (FINX) Fest verzinsliche zugrunde liegende Risikoposition (FXRL) Fest verzinslich mit künftigen regelmäßigen Anpassungen (FXPR) Fester Zinssatz der zugrunde liegenden Risikoposition mit verpflichtender Umstellung auf einen variablen Satz (FLCF) Variabel verzinsliche zugrunde liegende Risikoposition mit Untergrenze (FLFL) Variabel verzinsliche zugrunde liegende Risikoposition mit Obergrenze (CAPP) Variabel verzinsliche zugrunde liegende Risikoposition mit Unter- und Obergrenze (FLCA) Diskontsatz (DISC) Switch-Optionalität (SWIC) Tausch des Schuldners (OBLS) Modular (MODE) Sonstige (OTHR) |
NEIN | JA |
CREL110 | Aktueller Zinssatz | Jährlicher Bruttosatz zur Berechnung der für die aktuelle Periode vorgesehenen Zinszahlungen auf die verbriefte zugrunde liegende Risikoposition. Für einzelne Perioden berechnete Sätze müssen annualisiert werden. | NEIN | JA |
CREL111 | Aktueller Zinsindex |
Aktuell geltender Basisreferenzindex (Referenzsatz, ausgehend von dem der Zinssatz festgelegt wird): MuniAAA (MAAA) FutureSWAP (FUSW) LIBID (LIBI) LIBOR (LIBO) SWAP (SWAP) US-Treasury (TREA) Euribor (EURI) Pfandbriefe (PFAN) EONIA (EONA) EONIASwaps (EONS) EURODOLLAR (EUUS) EuroSwiss (EUCH) TIBOR (TIBO) ISDAFIX (ISDA) GCFRepo (GCFR) STIBOR (STBO) BBSW (BBSW) JIBAR (JIBA) BUBOR (BUBO) CDOR (CDOR) CIBOR (CIBO) MOSPRIM (MOSP) NIBOR (NIBO) PRIBOR (PRBO) TELBOR (TLBO) WIBOR (WIBO) Basissatz der Bank of England (BOER) Basissatz der Europäischen Zentralbank (ECBR) Eigener Satz des Kreditgebers (LDOR) Sonstige (OTHR) |
NEIN | JA |
CREL112 | Laufzeit des aktuellen Zinsindexes |
Laufzeit des aktuellen Zinsindexes: Eintägig (OVNG) Intradaday (INDA) 1 Tag (DAIL) 1 Woche (WEEK) 2 Wochen (TOWK) 1 Monat (MNTH) 2 Monate (TOMN) 3 Monate (QUTR) 4 Monate (FOMN) 6 Monate (SEMI) 12 Monate (YEAR) Auf Anfrage (ONDE) Sonstige (OTHR) |
NEIN | JA |
CREL113 | Aktuelle Zinsmarge | Aktuelle Zinsmarge der variabel verzinslichen zugrunde liegenden Risikoposition oberhalb (falls unterhalb Eingabe eines negativen Wertes) des Indexsatzes. | NEIN | JA |
CREL114 | Zinsanpassungsintervall | Anzahl der Monate zwischen den einzelnen Zinsanpassungen bei der zugrunde liegenden Risikoposition. | NEIN | JA |
CREL115 | Aktueller Indexsatz | Indexsatz zur Festsetzung des aktuellen Zinssatzes für die verbriefte zugrunde liegende Risikoposition. Zinssatz (vor Marge) zur Berechnung der Zinsen, die zu dem in Feld CREL102 genannten Zahlungsdatum für die verbriefte zugrunde liegende Risikoposition gezahlt wurden. | NEIN | JA |
CREL116 | Indexfestsetzungsdatum | Angabe des nächsten Indexfestsetzungsdatums, wenn in der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition bestimmte Daten für die Indexfestsetzung vorgesehen sind. | NEIN | JA |
CREL117 | Rundungsinkrement | Inkrementeller Prozentsatz, um den ein Indexsatz zur Festsetzung des Zinssatzes gemäß der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition gerundet werden sollte. | NEIN | JA |
CREL118 | Zinsobergrenze | Höchstzins, den der Schuldner bei einer variabel verzinslichen zugrunde liegenden Risikoposition gemäß den Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition zahlen muss. | NEIN | JA |
CREL119 | Zinsuntergrenze | Mindestzins, den der Schuldner bei einer variabel verzinslichen zugrunden liegende Risikoposition gemäß den Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition zahlen muss. | NEIN | JA |
CREL120 | Aktueller Verzugszins | Zinssatz zur Berechnung der Verzugszinsen, die zu dem in Feld CREL102 genannten Zahlungsdatum für die verbriefte zugrunde liegende Risikoposition gezahlt wurden. | NEIN | JA |
CREL121 | Auflaufen von Zinsen zulässig | Dürfen die Zinsen gemäß den Unterlagen, in denen die Bedingungen der zugrunde liegenden Risikoposition beschrieben sind, auflaufen und kapitalisiert werden? | JA | NEIN |
CREL122 | Zinsberechnungsmethode |
„Tage” -Vereinbarung zur Berechnung der Zinsen: 30/360 (A011) act/365 (A005) act/360 (A004) act/act ICMA (A006) act/act ISDA (A008) act/act AFB (A010) act/366 (A009) Sonstige (OTHR) |
NEIN | JA |
CREL123 | Planmäßige Kapital- und Zinsgesamtfälligkeit |
Am jüngsten Zahlungsdatum fällige planmäßige Kapital- und Zinszahlung für die verbriefte zugrunde liegende Risikoposition (Stand Datenstichtag). Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN | NEIN |
CREL124 | Planmäßige Kapital- und Zinsgesamtzahlungen |
Am jüngsten Zahlungsdatum fällige planmäßige Kapital- und Zinszahlung für die verbriefte zugrunde liegende Risikoposition (Stand Datenstichtag). Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN | NEIN |
CREL125 | Negative Tilgung |
Negative Tilgung/aufgeschobene Zinsen/kapitalisierte Zinsen ohne Vertragsstrafe. Eine negative Tilgung liegt vor, wenn die während eines Zahlungszeitraums aufgelaufenen Zinsen höher sind als die planmäßige Zahlung und der überschüssige Betrag zu dem noch ausstehenden Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition hinzuaddiert wird. Als Bezug dient die gesamte Kreditvereinbarung (d. h. nicht nur der verbriefte Betrag der zugrunde liegenden Risikoposition). Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
JA | NEIN |
CREL126 | Aufgeschobene Zinsen |
Aufgeschobene Zinsen auf den gesamten Kredit (d. h. einschließlich des verbrieften Kredits und aller anderen Darlehen, die Teil der Kreditvereinbarung mit dem Schuldner sind). Aufgeschobene Zinsen entsprechen dem Betrag, um den die Zinsen, die ein Schuldner auf einen Hypothekenkredit zahlen muss, geringer sind als der Betrag der aufgelaufenen Zinsen auf den offenen Kapitalsaldo. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
JA | NEIN |
CREL127 | Gesamtminderzahlung bei offenen Kapital- und Zinsbeträgen |
Kumulierte Kapital- und Zinsfälligkeit für die gesamte Kreditvereinbarung (d. h. nicht nur für die verbriefte zugrunde liegende Risikoposition) (Stand Datenstichtag). Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN | JA |
CREL128 | Datum des letzten Rückstands | Datum, an dem der Schuldner zuletzt in Rückstand war. | JA | JA |
CREL129 | Rückstandssaldo |
Aktueller Saldo der Zahlungsrückstände, definiert als: Bis dato fällige Zahlungen insgesamt zuzüglich kapitalisierter Beträge zuzüglich für das Konto geltender Gebühren abzüglich bis dato eingegangener Zahlungen insgesamt. Wenn keine Rückstände bestehen, ist der Wert 0 einzugeben. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN | NEIN |
CREL130 | Rückstand in Tagen | Anzahl der Tage, an denen bei dieser zugrunde liegenden Risikoposition zum Datenstichtag Rückstände bestehen (Zinsen oder Kapital, bei Differenz Angabe der höheren Zahl). | NEIN | NEIN |
CREL131 | Grund für den Ausfall oder die Zwangsvollstreckung |
Angabe des Grunds für den Ausfall der zugrunde liegenden Risikoposition im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013: Ausfall im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, weil es als unwahrscheinlich gilt, dass der Schuldner zahlen wird. (UPXX) Ausfall im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, weil eine Verbindlichkeit mehr als 90/180 Tage überfällig ist. (PDXX) Ausfall im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, weil es als unwahrscheinlich gilt, dass der Schuldner zahlen wird, und weil eine Verbindlichkeit mehr als 90/180 Tage überfällig ist. (UPPD) |
JA | JA |
CREL132 | Ausfallbetrag |
Bruttogesamtausfallbetrag vor Anwendung von Veräußerungserlösen und -rückflüssen und einschließlich jeglicher kapitalisierter Gebühren/Strafen usw. Bei nicht ausgefallenen Positionen ist der Wert 0 einzugeben. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN | JA |
CREL133 | Ausfalldatum | Datum des Ausfalls. | NEIN | JA |
CREL134 | Nachträgliche Zinszahlung | Werden die bei der zugrunde liegenden Risikoposition anfallenden Zinsen nachträglich gezahlt? | NEIN | NEIN |
CREL135 | Tatsächliche Verzugszinsen |
Tatsächliche Verzugszinsen, die zwischen dem letzten Datenstichtag und dem Datenstichtag für die Übermittlung dieser Daten gezahlt wurden. Summe der Verzugszinsen, die der Schuldner während der Zinsperiode oder am Zahlungsdatum der zugrunde liegenden Risikoposition gezahlt hat. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN | JA |
CREL136 | Kontostatus |
Aktueller Status der verbrieften zugrunde liegenden Risikoposition: Vertragsgemäß bedient (PERF) Umstrukturiert — keine Rückstände (RNAR) Umstrukturiert — Rückstände (RARR) Im Sinne des Artikels 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgefallen Nicht im Sinne des Artikels 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgefallen, aber aufgrund einer anderen Ausfalldefinition als ausgefallen eingestuft (NDFT) Sowohl im Sinne des Artikels 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 als auch im Sinne einer anderen Ausfalldefinition ausgefallen (DTCR) Nur im Sinne einer anderen Ausfalldefinition ausgefallen (DADB) Rückstände (ARRE) Vom Verkäufer zurückgekauft — Verstoß gegen Zusicherungen und Gewährleistungen (REBR) Vom Verkäufer zurückgekauft — ausgefallen (REDF) Vom Verkäufer zurückgekauft — umstrukturiert (RERE) Vom Verkäufer zurückgekauft — Special Servicing (RESS) Vom Verkäufer zurückgekauft — sonstige Gründe (REOT) Zurückgezahlt (RDMD) Sonstige (OTHR) Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen. |
NEIN | NEIN |
CREL137 | Zugewiesene Verluste |
Bis dato zugewiesene Verluste ohne Gebühren, aufgelaufene Zinsen usw. nach Anwendung der Veräußerungserlöse (ohne Vorfälligkeitsentschädigung, falls Kapitalrückflüssen nachgeordnet) Etwaige Veräußerungsgewinne sind als negative Zahl auszuweisen. Die Angabe sollte die aktuelle Situation (Stand Datenstichtag) widerspiegeln, d. h. unter Berücksichtigung von Rückflüssen und Abwicklungsprozess. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN | JA |
CREL138 | Nettoerlöse bei Liquidation |
Nettoerlöse bei Liquidation zur Feststellung der der Verbriefungszweckgesellschaft entstandenen Verluste gemäß den Verbriefungsunterlagen. Die Höhe der Nettoerlöse aus Veräußerungen bestimmt, ob es sich um einen Verlust oder eine Minderzahlung für die zugrunde liegende Risikoposition handelt. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN | JA |
CREL139 | Liquidationskosten |
Kosten im Zusammenhang mit der Liquidation, die bei den anderen Vermögenswerten des Emittenten saldiert werden, um den Verlust gemäß den Verbriefungsunterlagen festzustellen. Höhe der Liquidationskosten, die aus den Nettoveräußerungserlösen gezahlt werden, um festzustellen, ob Verluste vorliegen. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN | JA |
CREL140 | Voraussichtlicher Zeitpunkt von Rückflüssen | Erwartete Rückzahlungsfristen des Servicers der zugrunde liegenden Risikoposition in Monaten. | NEIN | JA |
CREL141 | Kumulierte Rückflüsse |
Gesamtrückflüsse (unabhängig von ihrer Quelle) auf die (ausgefallenen/ausgebuchten usw.) Verbindlichkeiten, abzüglich Kosten. Angabe aller Rückflussquellen, nicht nur Erlöse aus der Veräußerung von Sicherheiten. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN | JA |
CREL142 | Vollstreckungsbeginn | Datum, an dem ein Zwangsvollstreckungs- oder Vergleichsverfahren oder alternative Vollstreckungsverfahren gegen den Schuldner eingeleitet wurden oder vom Schuldner genehmigt wurden. | NEIN | JA |
CREL143 | Code der Abwicklungsstrategie |
Abwicklungsstrategie: Änderung (MODI) Vollstreckung (ENFR) Zwangsverwaltung (RCVR) Insolvenz (NSOL) Verlängerung (XTSN) Darlehensverkauf (LLES) Diskontierter Auszahlung (DPFF) Immobilieneigentum (PPOS) Auflösung (RSLV) Bevorstehende Rückübertragung an Servicer (PRTS) Urkunde statt Zwangsvollstreckung (DLFR) Vollständige Auszahlung (FPOF) Zusicherungen und Gewährleistungen (REWR) Sonstige (OTHR) |
NEIN | JA |
CREL144 | Änderung |
Art der Änderung: Verlängerung der Fälligkeit (MEXT) Tilgungsänderung (AMMC) Kapitalabschreibung (PWOF) Befristete Zinssenkung (TMRR) Kapitalisierung der Zinsen (CINT) Kapitalisierung vorgestreckte Kosten (z. B. Versicherung, Grundstückspacht) (CPCA) Kombination (CMRT) Sonstige (OTHR) |
NEIN | JA |
CREL145 | Special Servicing-Status | Unterliegt die zugrunde liegende Risikoposition zum Zahlungsdatum einem Special Servicing? | NEIN | NEIN |
CREL146 | Datum der letzten Übertragung an Special Servicer | Datum, an dem eine zugrunde liegende Risikoposition nach einem entsprechenden Vorfall an den Special Servicer übertragen wurde. Anmerkung: Wurde die zugrunde liegende Risikoposition mehrfach übertragen, ist das Datum anzugeben, an dem die letzte Übertragung an den Special Servicer erfolgt ist. | NEIN | JA |
CREL147 | Datum der letzten Rückübertragung an Primary Servicer | Datum, an dem eine zugrunde liegende Risikoposition eine „korrigierte Hypothekenposition” wird; dies entspricht dem Datum, an dem die zugrunde liegende Risikoposition vom Special Servicer zurück an den Master/Primary Servicer übertragen wurde. Anmerkung: Bei mehrfacher Rückübertragung der zugrunde liegenden Risikoposition ist das Datum anzugeben, an dem die letzte Rückübertragung an den Master/Primary Servicer erfolgt ist. | NEIN | JA |
CREL148 | Uneinbringlichkeit festgestellt | Indikator (Ja/Nein), ob der Servicer oder Special Servicer festgestellt hat, dass eventuell geleistete Vorschüsse und der offene Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition sowie sonstige aus der zugrunde liegenden Risikoposition geschuldete Beträge von Erlösen bei Veräußerer oder Liquidation der Immobilie oder der zugrunde liegenden Risikoposition uneinbringlich sind | JA | JA |
CREL149 | Nichteinhaltung der Finanzkennzahl/Trigger |
Art der Nichteinhaltung der Finanzkennzahl oder des entsprechenden Triggers: Zinsdeckungsquote (ICRX) Schuldendeckungsquote (DSCR) Beleihungsquote (LLTV) Zinsdeckungsquote oder Schuldendeckungsquote (ICDS) Zinsdeckungsquote oder Schuldendeckungsquote oder Beleihungsquote (ICDL) Nichteinhaltung auf Immobilienebene (PROP) Nichteinhaltung auf Schuldnerebene (OBLG) Nichteinhaltung auf Mieter- oder auf Leerstandsebene (TENT) Sonstige (OTHR) |
NEIN | JA |
CREL150 | Datum des Verstoßes | Datum, an dem ein Verstoß gegen die Bedingungen der zugrunde liegenden Risikoposition festgestellt wurde. Im Falle mehrerer Verstöße ist das Datum des frühesten Verstoßes anzugeben. | JA | JA |
CREL151 | Datum der Behebung des Verstoßes | Datum, an dem ein in Feld CREL150 gemeldeter Verstoß behoben wurde. Im Falle mehrerer Verstöße ist das Datum des zuletzt behobenen Verstoßes anzugeben. | NEIN | JA |
CREL152 | Code der Servicer-Watchlist | Wenn die zugrunde liegende Risikoposition in die Servicer-Watchlist aufgenommen wurde, ist der am besten zutreffende Code aus Anhang I Tabelle 2 anzugeben. Wenn mehrere Kriterien anwendbar sind, ist der ungünstigste Code anzugeben. | NEIN | JA |
CREL153 | Datum der Servicer-Watchlist | Datum, an dem die Aufnahme einer zugrunde liegenden Risikoposition in die Watchlist beschlossen wurde. Wenn eine zugrunde liegende Risikoposition in einer früheren Periode aus der Watchlist entfernt wurde und nun wieder hinzugefügt wird, ist hier das neue Eintragungsdatum anzugeben. | NEIN | JA |
CREL154 | Zinsswap-Anbieter | Gibt es für die zugrunde liegende Risikoposition einen Zinsswap, so ist hier der Zinsswap-Anbieter mit vollständiger juristischer Bezeichnung anzugeben. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. | NEIN | JA |
CREL155 | Rechtsträgerkennung des Zinsswap-Anbieters | Angabe der Rechtsträgerkennung des Anbieters des Zinsswaps für die zugrunde liegende Risikoposition (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)). | NEIN | JA |
CREL156 | Fälligkeit des Zinsswaps | Fälligkeitstermin des Zinsswaps für die zugrunde liegende Risikoposition. | NEIN | JA |
CREL157 | Nominalbetrag des Zinsswaps |
Nominalbetrag des Zinsswaps für die zugrunde liegende Risikoposition. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN | JA |
CREL158 | Währungsswap-Anbieter | Gibt es für die zugrunde liegende Risikoposition einen Devisenswap, so ist hier der Devisenswap-Anbieter mit vollständiger juristischer Bezeichnung anzugeben. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. | NEIN | JA |
CREL159 | Rechtsträgerkennung des Währungsswap-Anbieters | Angabe der Rechtsträgerkennung des Anbieters des Währungsswap für die zugrunde liegende Risikoposition (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)). | NEIN | JA |
CREL160 | Fälligkeit des Währungsswaps | Fälligkeitstermin des Währungsswaps für die zugrunde liegende Risikoposition. | NEIN | JA |
CREL161 | Nominalbetrag des Währungsswaps |
Nominalbetrag des Währungsswaps für die zugrunde liegende Risikoposition. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN | JA |
CREL162 | Swap-Wechselkurs | Wechselkurs, der für einen Währungsswap festgelegt wurde. | NEIN | JA |
CREL163 | Anderer Swap-Anbieter | Vollständige juristische Bezeichnung des Anbieters eines Swaps für die zugrunde liegende Risikoposition, wenn es sich bei dem Swap weder um einen Zins- noch einen Währungsswap handelt. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. | NEIN | JA |
CREL164 | Rechtsträgerkennung des anderen Swap-Anbieters | Angabe der Rechtsträgerkennung des Anbieters „anderer” Swaps für die zugrunde liegende Risikoposition (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)). | NEIN | JA |
CREL165 | Pflicht des Schuldners zur Zahlung von Vertragsauflösungskosten auf Swap |
Umfang, bis zu dem der Schuldner Vertragsauflösungskosten an den Anbieter des Swaps für die zugrunde liegende Risikoposition zahlen muss. Bei mehreren Swaps ist der am besten geeignete Wert anzugeben. Vollentschädigung vom Schuldner (TOTL) Teilentschädigung vom Schuldner (PINO) Keine Entschädigung vom Schuldner (NOPE) |
JA | NEIN |
CREL166 | Vollständige oder teilweise Kündigung des Swaps für aktuelle Periode |
Angabe der Gründe für eine Kündigung des Swaps für die zugrunde liegende Risikoposition zwischen dem letzten Datenstichtag und dem Datenstichtag für die Übermittlung dieser Daten. Bei mehreren Swaps ist der am besten geeignete Wert anzugeben. Kündigung des Swaps wegen Herabstufung im Rating des Swap-Anbieters (RTDW) Kündigung des Swaps wegen Zahlungsausfall des Swap-Anbieters (PYMD) Kündigung des Swaps wegen anderer Art von Ausfall der Swap-Gegenpartei (CNTD) Kündigung des Swaps wegen vollständiger oder teilweiser vorzeitiger Rückzahlung durch den Schuldner (PRPY) Kündigung des Swaps wegen anderer Art von Ausfall des Schuldners (OBGD) Sonstige (OTHR) |
NEIN | JA |
CREL167 | Periodische Nettozahlung des Swap-Anbieters |
Nettobetrag der von der Gegenpartei des Swaps für die verbriefte zugrunde liegende Risikoposition geleisteten Zahlung am Zahlungsdatum gemäß Swap-Vertrag. Dies schließt keine Vertragsauflösungs- oder Kündigungszahlungen ein. Bei mehreren Swaps ist die Summe für sämtliche Swaps anzugeben. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN | JA |
CREL168 | An den Anbieter des Swaps für die zugrunde liegende Risikoposition zu zahlende Vertragsauflösungskosten |
Höhe der fälligen Zahlung vom Schuldner an die Swap-Gegenpartei im Falle der teilweisen oder vollständigen Kündigung des Swaps. Bei mehreren Swaps ist der am besten geeignete Wert anzugeben. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN | JA |
CREL169 | Minderzahlung bei Vertragsauflösungskosten auf Swap |
Höhe einer eventuellen Minderzahlung von Vertragsauflösungskosten aufgrund der teilweisen oder vollständigen Kündigung des Swaps; gezahlt vom Schuldner. Bei mehreren Swaps ist die Summe für sämtliche Swaps anzugeben. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN | JA |
CREL170 | Von der Swap-Gegenpartei zu zahlende Vertragsauflösungskosten |
Höhe von eventuellen Gewinnen, die von der Swap-Gegenpartei bei der teilweisen oder vollständigen Kündigung des Swaps an den Schuldner gezahlt werden. Bei mehreren Swaps ist der am besten geeignete Wert anzugeben. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN | JA |
CREL171 | Datum der nächsten Anpassung des Swaps | Datum der nächsten Anpassung des Swaps für die zugrunde liegende Risikoposition. Bei mehreren Swaps ist der am besten geeignete Wert anzugeben. | NEIN | JA |
CREL172 | Sponsor | Bezeichnung des Sponsors der zugrunde liegenden Risikoposition. | NEIN | JA |
CREL173 | Rechtsträgerkennung der Korrespondenzbank der Syndizierung | Angabe der Rechtsträgerkennung (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)) der Korrespondenzbank der Syndizierung, d. h. des Instituts, das als Schnittstelle zwischen Schuldner und kreditgebenden Parteien der syndizierten zugrunde liegenden Risikoposition agiert. | NEIN | JA |
CREL174 | Rechtsträgerkennung des Servicers | Angabe der Rechtsträgerkennung des Servicers der zugrunde liegenden Risikoposition (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)). | NEIN | JA |
CREL175 | Name des Servicers | Vollständige juristische Bezeichnung des Servicers der zugrunde liegenden Risikoposition. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. | NEIN | JA |
CREL176 | Name des Originators | Vollständige juristische Bezeichnung des Originators der zugrunde liegenden Risikoposition. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. | NEIN | NEIN |
CREL177 | Rechtsträgerkennung des Originators | Angabe der Rechtsträgerkennung des Originators der zugrunde liegenden Risikoposition (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)). | NEIN | NEIN |
CREL178 | Land der Niederlassung des Originators | Land, in dem der Originator niedergelassen ist. | NEIN | NEIN |
CREL179 | Name des ursprünglichen Kreditgebers | Vollständige juristische Bezeichnung des ursprünglichen Kreditgebers. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. | JA | JA |
CREL180 | Rechtsträgerkennung des ursprünglichen Kreditgebers |
Angabe der Rechtsträgerkennung des ursprünglichen Kreditgebers (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)). Ist keine Rechtsträgerkennung verfügbar, so ist ND5 einzutragen. |
JA | JA |
CREL181 | Land der Niederlassung des ursprünglichen Kreditgebers | Land, in dem der ursprüngliche Kreditgeber niedergelassen ist. | JA | JA |
Angaben zu Sicherheiten | ||||
CREC1 | Eindeutige Kennung | Angabe der gleichen eindeutigen Kennung wie in Feld CREL1. | NEIN | NEIN |
CREC2 | Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition | Eindeutige Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition Die Angabe muss der Kennung in Feld CREL5 entsprechen. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
CREC3 | Ursprüngliche Kennung der Sicherheit | Ursprüngliche eindeutige Kennung, die der Sicherheit zugewiesen wurde. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
CREC4 | Neue Kennung der Sicherheit | Wenn die ursprüngliche Kennung des Feldes CREC3 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in CREC3. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
CREC5 | Art der Sicherheit |
(Wertmäßig) primäre Art von Vermögenswert, durch den die Schuld besichert wird. Ist eine Garantie durch eine Sachsicherheit oder finanzielle Sicherheit unterlegt, Durchschau der Garantie im Hinblick auf jede etwaige Unterlegungssicherheit. Automobil (CARX) Industriefahrzeug (INDV) Lkw-Nutzfahrzeug (CMTR) Schienenfahrzeug (RALV) Nautisches Nutzfahrzeug (NACM) Nautisches Freizeitfahrzeug (NALV) Flugzeug (AERO) Werkzeugmaschine (MCHT) Industrieausrüstung (INDE) Büroausstattung (OFEQ) IT-Ausrüstung (ITEQ) Medizinische Ausrüstung (MDEQ) Energiebezogene Ausrüstung (ENEQ) Gewerbliches Gebäude (CBLD) Wohngebäude (RBLD) Industriegebäude (IBLD) Sonstiges Fahrzeug (OTHV) Sonstige Ausrüstung (OTHE) Sonstige Immobilien (OTRE) Sonstige Güter oder Bestände (OTGI) Wertpapiere (SECU) Garantie (GUAR) Sonstiger finanzieller Vermögenswert (OTFA) Gemischte Kategorien — Sicherheiten für alle Vermögenswerte des Schuldners (MIXD) Sonstige (OTHR) |
NEIN | NEIN |
CREC6 | Name der Immobilie |
Name der Immobilie, die als Sicherheit für die zugrunde liegende Risikoposition dient. Handelt es sich bei den gemeldeten Sicherheiten nicht um Immobiliensicherheiten, so ist ND5 einzutragen. |
NEIN | JA |
CREC7 | Adresse der Immobilie |
Adresse der Immobilie, die als Sicherheit für die zugrunde liegende Risikoposition dient. Handelt es sich bei den gemeldeten Sicherheiten nicht um Immobiliensicherheiten, so ist ND5 einzutragen. |
NEIN | JA |
CREC8 | Geografische Region — Sicherheit | Geografische Region (NUTS3-Klassifizierung), in der eine Sachsicherheit belegen ist. Gibt es keine NUTS-3-Klassifizierung von Eurostat (z. B. in einem Nicht-EU-Land), so ist der zweistellige Ländercode im Format {COUNTRYCODE_2} anzugeben, gefolgt von „ZZZ” . | JA | JA |
CREC9 | Postleitzahl der Immobilie |
Vollständige primäre Postleitzahl der Immobilie. Handelt es sich bei den gemeldeten Sicherheiten nicht um Immobiliensicherheiten, so ist ND5 einzutragen. |
NEIN | JA |
CREC10 | Sicherungsrechte | Höchstrangige Sicherungsrechte, die der Originator in Bezug auf die Sicherheit hält. | JA | JA |
CREC11 | Immobilienstatus |
Status der Immobilie: Langfristige Vollmacht (LPOA) Zwangsverwaltung (RCVR) Zwangsvollstreckung (FCLS) Eigentümer der Immobilie (REOW) Entschuldung (Defeasence) (DFSD) Teilfreigabe (PRLS) Freigabe (RLSD) Wie bei Verbriefungsdatum (SCDT) In Special Servicing (SSRV) Sonstige (OTHR) Handelt es sich bei den gemeldeten Sicherheiten nicht um Immobiliensicherheiten, so ist ND5 einzutragen. |
NEIN | JA |
CREC12 | Immobilienart |
Art der Immobilie: Campinganlagen (CRVP) Parkhaus (CARP) Gesundheitswesen (HEAL) Gastgewerbe oder Hotel (HOTL) Industrieimmobilie (IDSR) Nur Grundstück (LAND) Freizeit (LEIS) Mehrfamilienhaus (MULF) Gemischter Verwendungszweck (MIXD) Büro (OFFC) Kneipe (PUBX) Privatimmobilie (RETL) Selbstlagerung (SSTR) Lagerhalle (WARE) Verschiedene (VARI) Sonstige (OTHR) Handelt es sich bei den gemeldeten Sicherheiten nicht um Immobiliensicherheiten, so ist ND5 einzutragen. |
NEIN | JA |
CREC13 | Form des Eigentumstitels |
Jeweiliger Eigentumstitel der Immobilie. Nur Verpachtung, wobei der Schuldner gewöhnlich ein Gebäude besitzt oder bauen muss, wie im Pachtvertrag angegeben. Inhalt solcher Verträge sind in der Regel langfristige Nettomieten; die Rechte und Pflichten des Schuldners bestehen so lange fort, bis der Mietvertrag ausläuft oder wegen Ausfall gekündigt wird: Pacht (LESH) Eigentum (FREE) Gemischt (MIXD) Sonstige (OTHR) Handelt es sich bei den gemeldeten Sicherheiten nicht um Immobiliensicherheiten, so ist ND5 einzutragen. |
NEIN | JA |
CREC14 | Aktuelles Bewertungsdatum | Datum der letzten Bewertung. | JA | JA |
CREC15 | Aktueller Bewertungsbetrag |
Letzte Bewertung der Immobilie durch einen unabhängigen externen oder internen Gutachter. Ist eine solche Bewertung nicht verfügbar, kann der aktuelle Wert anhand eines Immobilienwertindex geschätzt werden, der im Hinblick auf die geografische Lage und die Art der Immobilie hinreichend granular ist. Ist auch ein solcher Immobilienwertindex nicht verfügbar, kann ein Immobilienpreisindex verwendet werden, der im Hinblick auf die geografische Lage und die Art der Immobilie hinreichend granular ist, nachdem ein geeigneter Abschlag zur Berücksichtigung der Abschreibung auf die Immobilie vorgenommen wurde. Handelt es sich bei der gemeldeten Sicherheit nicht um eine Immobiliensicherheit, so ist die letzte Bewertung der Sicherheit durch einen unabhängigen externen oder internen Gutachter oder, falls nicht verfügbar, durch den Originator anzugeben. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
JA | JA |
CREC16 | Aktuelle Bewertungsmethode |
Aktuelle Methode zur Berechnung des in Feld CREC15 gemeldeten Werts der Sicherheit. Vollständige, interne und externe Inspektion (FALL) Vollständige, ausschließlich externe Inspektion (FEXT) Fernabschätzung ( „Drive-by” ) (DRVB) Automatisiertes Bewertungsmodell (AUVM) Indexiert (IDXD) Desktop (DKTP) Sachbearbeiter/Immobilienmakler (MAEA) Steuerbehörde (TXAT) Sonstige (OTHR) |
JA | NEIN |
CREC17 | Aktuelle Bewertungsbasis |
Letzte Bewertungsbasis: Offener Markt (OPEN) Leer stehend (VCNT) Sonstige (OTHR) |
JA | NEIN |
CREC18 | Ursprüngliche Bewertungsmethode |
Methode zur Berechnung des Werts der Sicherheit bei Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition: Vollständige, interne und externe Inspektion (FALL) Vollständige, ausschließlich externe Inspektion (FEXT) Fernabschätzung ( „Drive-by” ) (DRVB) Automatisiertes Bewertungsmodell (AUVM) Indexiert (IDXD) Desktop (DKTP) Sachbearbeiter/Immobilienmakler (MAEA) Steuerbehörde (TXAT) Sonstige (OTHR) |
JA | NEIN |
CREC19 | Verbriefungsdatum | Datum, an dem die Immobilie/Sicherheit zur Besicherung der zugrunde liegenden Risikoposition hinzugefügt wurde. Falls die Immobilie/Sicherheit substituiert wurde, ist das Datum der Substitution anzugeben. Falls die Immobilie/Sicherheit Teil der ursprünglichen Verbriefung war, ist dies das Verbriefungsdatum. | JA | NEIN |
CREC20 | Zugewiesener Prozentsatz der zugrunde liegenden Risikoposition am Verbriefungsdatum | Anteil der zugrunde liegenden Risikoposition (in %), der der Immobilie/Sicherheit am Verbriefungsdatum zuzurechnen ist, wenn die zugrunde liegende Risikoposition durch mehr als eine Immobilie/Sicherheit besichert wird. Dies kann in der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition festgelegt sein, ansonsten Bestimmung nach Bewertung oder Nettobetriebseinkommen. | JA | JA |
CREC21 | Aktueller zugewiesener Anteil der zugrunde liegenden Risikoposition | Anteil der zugrunde liegenden Risikoposition (%), der der Sicherheit am Zahlungsdatum der zugrunde liegenden Risikoposition zuzurechnen ist. Gibt es mehr als eine Sicherheit zur Besicherung der zugrunde liegenden Risikoposition, muss die Summe aller Anteile 100 % betragen. Dies kann in der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition festgelegt sein, ansonsten Bestimmung nach Bewertung (Nettobetriebseinkommen). | NEIN | JA |
CREC22 | Bewertung bei Verbriefung |
Bewertung der Immobilie/Sicherheit zur Besicherung der zugrunde liegenden Risikoposition am Verbriefungsdatum, wie im Prospekt beschrieben. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN | JA |
CREC23 | Name des Gutachters bei Verbriefung | Name des Sachverständigenbüros, das die Bewertung der Immobilie/Sicherheit am Datum der Verbriefung durchgeführt hat. | NEIN | JA |
CREC24 | Datum der Bewertung bei Verbriefung | Datum, an dem die Bewertung für die im Prospekt angegebenen Werte erstellt wurde. | NEIN | JA |
CREC25 | Baujahr | Baujahr der Immobilie gemäß Bewertungsbericht oder Unterlagen der zugrunde liegenden Risikoposition. | JA | JA |
CREC26 | Jahr der letzten Renovierung | Jahr, in dem die letzte größere Renovierung bzw. der letzte Neubau an der Immobilie fertiggestellt wurde, gemäß Bewertungsbericht oder Unterlagen der zugrunde liegenden Risikoposition. | JA | JA |
CREC27 | Anzahl der Einheiten | Für eine Immobilie des Typs „Mehrfamilienhaus” ist die Anzahl der Einheiten, für Gastgewerbe-/Hotel-/Gesundheitsimmobilien die Anzahl der Betten, für Campinganlagen die Anzahl der Einheiten, für Mietwohnungen die Anzahl der Räume und für Selbstlagerzentren die Anzahl der Einheiten anzugeben. | NEIN | JA |
CREC28 | Nettoquadratmeter | Vermietbare Nettogesamtfläche in Quadratmetern der Immobilien, die als Sicherheit für den Kredit dienen, gemäß aktuellem Bewertungsbericht. | NEIN | JA |
CREC29 | Gewerbliche Fläche | Gewerblich vermietbare Nettogesamtfläche in Quadratmetern der Immobilien, die als Sicherheit für den Kredit dienen, gemäß aktuellem Bewertungsbericht. | NEIN | JA |
CREC30 | Wohnfläche | Vermietbare Nettogesamtwohnfläche in Quadratmetern der Immobilie, die als Sicherheit für den Kredit dient, gemäß aktuellem Bewertungsbericht | NEIN | JA |
CREC31 | Validierung der Nettowohnfläche | Hat der Gutachter (der jüngsten Bewertung) die Nettowohnfläche der Immobilie überprüft? | JA | JA |
CREC32 | Aktueller Stand der Nutzung | Datum der letzten erhaltenen Mieterliste. Bei Gastgewerbe- (Hotels) und Gesundheitsimmobilien Angabe der durchschnittlichen Nutzung für die Periode, für die die Ergebnisse gemeldet werden. | NEIN | JA |
CREC33 | Wirtschaftlicher Vermietungsgrad bei Verbriefung | Vermietungsgrad mit unterzeichneten Mietverträgen am Verbriefungsdatum, sofern im Prospekt angegeben (Mieter nutzen das Objekt eventuell nicht, zahlen aber Miete). | NEIN | JA |
CREC34 | Physische Nutzung bei Verbriefung | Verfügbarer Prozentsatz der vermietbaren Fläche, die bei Verbriefung tatsächlich belegt ist, d. h. von Mietern genutzt wird und nicht geräumt ist, sofern im Prospekt offengelegt. Sollte aus einer Mieterliste oder einem anderen Dokument abgeleitet werden, woraus die Nutzung in Übereinstimmung mit den letzten Geschäftsjahresdaten hervorgeht. | NEIN | JA |
CREC35 | Wert der leer stehenden Immobilie am Verbriefungsdatum |
Wert der leer stehenden Immobilie am Verbriefungsdatum. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN | JA |
CREC36 | Datum der Finanzdaten bei Verbriefung | Enddatum der Finanzdaten für die im Prospekt verwendeten Informationen (z. B. Jahresbeginn bis dato, jährlich, vierteljährlich oder vorangegangene 12 Monate) | JA | JA |
CREC37 | Nettobetriebsergebnis bei Verbriefung |
Einnahmen abzüglich Betriebskosten am Verbriefungsdatum. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
JA | JA |
CREC38 | Letzte Finanzdaten zum Startdatum | Erster Tag der Periode, die durch die letzte verfügbare Ergebnisrechnung abgedeckt wird (z. B. monatlich, vierteljährlich, Jahresbeginn bis dato oder vorangegangene 12 Monate). | JA | JA |
CREC39 | Letzte Finanzdaten zum Enddatum | Enddatum der Finanzdaten, die für die letzte Ergebnisrechnung verwendet wurden (z. B. monatlich, vierteljährlich, Jahresbeginn bis dato oder vorangegangene 12 Monate). | JA | JA |
CREC40 | Letzte Einnahmen |
Summe der Einnahmen für die Periode, die durch die letzte Ergebnisrechnung abgedeckt wird (z. B. monatlich, vierteljährlich, Jahresbeginn bis dato oder vorangegangene 12 Monate), für die betreffende Immobilie. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
JA | JA |
CREC41 | Letzte Betriebskosten |
Summe der Betriebskosten für die Periode, die durch die letzte Ergebnisrechnung abgedeckt wird (z. B. monatlich, vierteljährlich, Jahresbeginn bis dato oder vorangegangene 12 Monate), für alle Immobilien. Diese können Grundsteuern, Versicherung, Verwaltung, Betriebsstoffe, Instandhaltung und Reparaturen sowie unmittelbare Liegenschaftskosten für den Hausbesitzer umfassen; Investitionsaufwand und Vermietungsprovisionen sind ausgeschlossen. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
JA | JA |
CREC42 | Letzter Investitionsaufwand |
Gesamtinvestitionsaufwand (im Gegensatz zu Reparaturen und Instandhaltung) für die Periode, die durch die letzte Ergebnisrechnung abgedeckt wird (z. B. monatlich, vierteljährlich, Jahresbeginn bis dato oder vorangegangene 12 Monate), für die betreffende Immobilie. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
JA | JA |
CREC43 | Zahlbare Grundstückspacht |
Ist die Immobilie gemietet, ist die aktuelle Jahresmiete anzugeben, die an den Vermieter zu zahlen ist. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN | JA |
CREC44 | Gewichtete durchschnittliche Mietdauer | Gewichtete durchschnittliche Mietdauer in Jahren, wobei als Gewicht der letzte verfügbare ausstehende Mietwert zu verwenden ist. | NEIN | JA |
CREC45 | Ablauf der Grundstückspacht | Angabe des frühesten Datums, an dem der Pachtzins abläuft. | NEIN | JA |
CREC46 | Vertragliche Jahresmieteinnahmen |
Vertragliche Jahresmieteinnahmen, abgeleitet aus der letzten Mieterliste des Schuldners. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN | JA |
CREC47 | Einnahmen mit Ablauf in 1-12 Monaten | Prozentsatz der Einnahmen mit Ablauf in 1 bis 12 Monaten. | JA | JA |
CREC48 | Einnahmen mit Ablauf in 13-24 Monaten | Prozentsatz der Einnahmen mit Ablauf in 13 bis 24 Monaten. | JA | JA |
CREC49 | Einnahmen mit Ablauf in 25-36 Monaten | Prozentsatz der Einnahmen mit Ablauf in 25 bis 36 Monaten. | JA | JA |
CREC50 | Einnahmen mit Ablauf in 37-48 Monaten | Prozentsatz der Einnahmen mit Ablauf in 37 bis 48 Monaten. | JA | JA |
CREC51 | Einnahmen mit Ablauf in 49 oder mehr Monaten | Prozentsatz der Einnahmen mit Ablauf in 49 oder mehr Monaten. | JA | JA |
Angaben zum Mieter | ||||
CRET1 | Eindeutige Kennung | Angabe der gleichen eindeutigen Kennung wie in Feld CREL1. | NEIN | NEIN |
CRET2 | Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition | Eindeutige Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition Die Angabe muss der Kennung in Feld CREL5 entsprechen. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
CRET3 | Kennung der Sicherheit | Eindeutige Kennung der Sicherheit. Dieses Feld muss der Angabe in CREC4 entsprechen, um eine Zuordnung zu ermöglichen. | NEIN | NEIN |
CRET4 | Kennung des Mieters | Eindeutige Kennung des Mieters. Die Kennung darf nicht mit jeglichen externen Kennnummern identisch sein, um die Anonymität des Schuldners zu gewährleisten. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
CRET5 | Name des Mieters | Name des derzeitigen Mieters. Handelt es sich beim Mieter um eine natürliche Person, so muss hier die gleiche Eingabe erfolgen wie in Feld CRET4. | JA | NEIN |
CRET6 | NACE-Branchencode | NACE-Branchencode des Mieters gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates.(1) | JA | JA |
CRET7 | Datum des Mietauslaufs | Datum des Mietauslaufs des derzeitigen Mieters. | NEIN | JA |
CRET8 | Zahlbare Miete |
Jahresmiete, die vom derzeitigen Mieter zu zahlen ist. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN | JA |
CRET9 | Währung der Miete | Währung, in der die Miete gezahlt wird. | NEIN | JA |
Fußnote(n):
- (1)
Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl. L 393 vom 30.12.2006, S. 1).
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.