ANHANG II VO (EU) 2020/1224
ANGABEN ZU ZUGRUNDE LIEGENDEN RISIKOPOSITIONEN WOHNIMMOBILIEN (RRE)
Feld-Code | Bezeichnung des Feldes | Inhalt der Meldung | ND1-ND4 zulässig? | ND5 zulässig? |
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Angaben zu den zugrunde liegenden Risikopositionen | ||||
RREL1 | Eindeutige Kennung | Von der meldenden Stelle gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1224 der Kommission zugewiesene eindeutige Kennung(1). | NEIN | NEIN |
RREL2 | Ursprüngliche Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition | Eindeutige Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition. Die Kennung darf nicht mit jeglichen externen Kennnummern identisch sein, um die Anonymität des Schuldners zu gewährleisten. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
RREL3 | Neue Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition | Wenn die ursprüngliche Kennung des Feldes RREL2 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in RREL2. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
RREL4 | Ursprüngliche Kennung des Schuldners | Ursprüngliche eindeutige Kennung des Schuldners. Die Kennung darf nicht mit jeglichen externen Kennnummern identisch sein, um die Anonymität des Schuldners zu gewährleisten. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
RREL5 | Neue Kennung des Schuldners | Wenn die ursprüngliche Kennung des Feldes RREL4 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in RREL4. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
RREL6 | Datenstichtag | Datenstichtag für diese Meldung. | NEIN | NEIN |
RREL7 | Pool-Transferdatum | Datum, an dem die Risikopositionen an die Zweckgesellschaft (SPV) transferiert wurden. Falls diese Information nicht verfügbar ist, ist in der ersten Meldung an das Verbriefungsregister für alle zugrunde liegenden Risikopositionen im Pool das jeweils spätere der beiden folgenden Daten anzugeben: (i) Abschluss der Verbriefung und (ii) Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition. | NEIN | JA |
RREL8 | Rückkaufsdatum | Datum, an dem die zugrunde liegende Risikoposition vom Pool zurückgekauft wurde. | NEIN | JA |
RREL9 | Rückzahlungsdatum | Datum der Rückzahlung oder (bei Ausfall der zugrunde liegenden Risikopositionen) Datum des Abschlusses des Einziehungsverfahrens. | NEIN | JA |
RREL10 | Gebietsansässiger | Ist der Hauptschuldner in dem Land ansässig, in dem die Sicherheit und die zugrunde liegende Risikoposition begeben sind? | JA | NEIN |
RREL11 | Geografische Region — Schuldner | Geografische Region (NUTS-3-Klassifizierung), in der sich der Schuldner befindet. Gibt es keine NUTS-3-Klassifizierung von Eurostat (z. B. in einem Nicht-EU-Land), so ist der zweistellige Ländercode im Format {COUNTRYCODE_2} anzugeben, gefolgt von „ZZZ” . | JA | NEIN |
RREL12 | Klassifizierung der geografischen Region | Angabe des Jahres der in den Feldern der geografischen Region angegebenen NUTS-3-Klassifizierung, z. B. 2013 für NUTS-3 2013. Bei der Datenmeldung muss in allen Feldern der geografischen Region für jede zugrunde liegende Risikoposition und über alle zugrunde liegenden Risikopositionen hinweg durchgängig die gleiche Klassifizierung verwendet werden. So ist es beispielsweise nicht zulässig, bei der Meldung in einigen Feldern der geografischen Region für bestimmte zugrunde liegenden Risikopositionen NUTS-3 2006 und bei der Meldung in anderen Feldern, die sich auf dieselbe Risikoposition beziehen, NUTS-3 2013 zu verwenden. Genauso wenig ist es zulässig, bei der gleichen Datenmeldung in Feldern der geografischen Region für bestimmte zugrunde liegende Risikopositionen NUTS-3 2006 und für andere zugrunde liegende Risikopositionen NUTS-3 2013 zu verwenden. | JA | NEIN |
RREL13 | Beschäftigungsstatus |
Beschäftigungsstatus des Hauptschuldners: Beschäftigt — Privatsektor (EMRS) Beschäftigt — öffentlicher Sektor (EMBL) Beschäftigt — Sektor nicht bekannt (EMUK) Arbeitslos (UNEM) Selbständig (SFEM) Keine Beschäftigung, Schuldner ist juristische Person (NOEM) Student (STNT) Rentner (PNNR) Sonstige (OTHR) |
JA | NEIN |
RREL14 | Schuldner mit beeinträchtigter Bonität |
Bestätigung, dass die Risikoposition im Einklang mit Artikel 20 Absatz 11 der Verordnung (EU) 2017/2402 zum Zeitpunkt der Auswahl für die Übertragung auf die Verbriefungszweckgesellschaft weder im Sinne des Artikels 178 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgefallen ist noch eine Risikoposition gegenüber Schuldnern oder Garantiegebern mit beeinträchtigter Bonität ist, die nach bestem Wissen des Originators oder ursprünglichen Kreditgebers
Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen. |
NEIN | JA |
RREL15 | Kundentyp |
Kundentyp bei Originierung: Neuer Kunde, der nicht Angestellter/Zugehöriger der Gruppe des Originators ist (CNEO) Neuer Kunde, der Angestellter/Zugehöriger der Gruppe des Originators ist (CEMO) Neuer Kunde, Angestellten-/Zugehörigkeitsstatus nicht erfasst (CNRO) Bestehender Kunde, der nicht Angestellter/Zugehöriger der Gruppe des Originators ist (ENEO) Bestehender Kunde, der Angestellter/Zugehöriger der Gruppe des Originators ist (EEMO) Bestehender Kunde, Angestellten-/Zugehörigkeitsstatus nicht erfasst (ENRO) Sonstige (OTHR) |
JA | NEIN |
RREL16 | Primäreinkommen |
Jährliches, für die Zeichnung der zugrunde liegenden Risikoposition zugrunde gelegtes Einkommen des Hauptschuldners zum Zeitpunkt der Originierung. Ist der Hauptschuldner eine juristische Person/ein Unternehmen, so sind die jährlichen Einkünfte dieses Schuldners anzugeben. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
JA | NEIN |
RREL17 | Art des Primäreinkommens |
Art des in RREL16 angegebenen Einkommens: Bruttojahreseinkommen (GRAN) Nettojahreseinkommen (ohne Steuern und Sozialversicherung) (NITS) Nettojahreseinkommen (ohne Steuern) (NITX) Nettojahreseinkommen (ohne Sozialversicherung) (NITN) Geschätztes Nettojahreseinkommen (ohne Steuern und Sozialversicherung) (ENIS) Geschätztes Nettojahreseinkommen (ohne Steuern) (EITX) Geschätztes Nettojahreseinkommen (ohne Sozialversicherung) (EISS) Verfügbares Einkommen (DSPL) Kreditnehmer ist juristische Person (CORP) Sonstige (OTHR) |
JA | NEIN |
RREL18 | Währung des Primäreinkommens | Währung, in der das Einkommen bzw. die Einkünfte des Primärschuldners gezahlt werden. | JA | NEIN |
RREL19 | Überprüfung des Primäreinkommens |
Überprüfung des Primäreinkommens: Eigenerklärung ohne weitere Prüfung (SCRT) Eigenerklärung mit Erschwinglichkeitsbestätigung (SCNF) Überprüft (VRFD) Keine Überprüfung des Einkommens oder Schnellprüfung ( „Fast Track” ) (NVRF) Informationen von Kreditauskunfteien oder Scoring (SCRG) Sonstige (OTHR) |
JA | NEIN |
RREL20 | Sekundäreinkommen |
Jährliches Einkommen des Sekundärschuldners zum Zeitpunkt der Originierung, das für die Zeichnung der zugrunde liegenden Risikoposition verwendet wird. Ist der Sekundärschuldner eine juristische Person, so sind die jährlichen Einkünfte dieses Schuldners anzugeben. Gibt es bei dieser zugrunde liegenden Risikoposition mehr als zwei Schuldner, so ist in diesem Feld das kombinierte jährliche Gesamteinkommen aller Schuldner anzugeben. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
JA | JA |
RREL21 | Überprüfung des Sekundäreinkommens |
Einkommensüberprüfung des Sekundäreinkommens: Eigenerklärung ohne weitere Prüfung (SCRT) Eigenerklärung mit Erschwinglichkeitsbestätigung (SCNF) Überprüft (VRFD) Keine Überprüfung des Einkommens oder Schnellprüfung ( „Fast Track” ) (NVRF) Informationen von Kreditauskunfteien oder Scoring (SCRG) Sonstige (OTHR) |
JA | JA |
RREL22 | Sonderregelungen | Wenn für die zugrunde liegende Risikoposition eine Sonderregelung des öffentlichen Sektors gilt, ist hier die vollständige Bezeichnung (ohne Abkürzungen) der Regelung anzugeben. | JA | JA |
RREL23 | Datum der Originierung | Datum der ursprünglichen Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition. | JA | NEIN |
RREL24 | Fälligkeitstermin | Fälligkeitstermin der zugrunde liegenden Risikoposition oder Ablaufdatum des Leasings. | NEIN | JA |
RREL25 | Ursprüngliche Laufzeit | Ursprüngliche vertragliche Laufzeit (Anzahl der Monate) zum Zeitpunkt der Originierung. | JA | JA |
RREL26 | Originierungskanal |
Kanal der Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition: Büro- oder Zweigstellennetz (BRAN) Zentral oder direkt (DRCT) Vermittler (BROK) Internet (WEBI) Verpackung (TPAC) Drittpartei, aber Zeichnung ausschließlich durch Originator (TPTC) Sonstige (OTHR) |
JA | JA |
RREL27 | Zweck |
Grund für die Kreditaufnahme des Schuldners: Kauf (PURC) Refinanzierung des Hypothekarkredits (RMRT) Renovierung (RENV) Immobilienverzehr ( „Equity Release” ) (EQRE) Bau (CNST) Schuldenkonsolidierung (DCON) Refinanzierung durch „Equity Release” -Hypothek (RMEQ) Unternehmensfinanzierung (BSFN) Kombinationshypothek (CMRT) Investmenthypothek (IMRT) Recht auf Kauf (RGBY) Staatlich geförderter Kredit (GPSPL) Sonstige (OTHR) |
JA | NEIN |
RREL28 | Währung | Währung der zugrunde liegenden Risikoposition. | NEIN | NEIN |
RREL29 | Ursprünglicher Kapitalsaldo |
Ursprünglicher Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition (einschließlich Gebühren). Auszuweisen ist der Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition zum Datum ihrer Originierung und nicht zum Datum des Verkaufs der zugrunde liegenden Risikoposition an die Verbriefungszweckgesellschaft oder zum Datum des Abschlusses der Verbriefung. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
JA | JA |
RREL30 | Aktueller Kapitalsaldo |
Ausstehender Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition zum Datenstichtag. Dies schließt sämtliche Beträge ein, die durch die Hypothek besichert sind und bei der Verbriefung als Kapital eingestuft werden. Wenn dem Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition beispielsweise Gebühren hinzugefügt wurden und diese Teil des Kapitals in der Verbriefung sind, müssen diese hinzugerechnet werden. Ausgenommen sind Zinsrückstände oder Strafsummen. Der aktuelle Saldo schließt Kapitalrückstände ein. Bei einer Unterbeteiligung ist jedoch der Sparbetrag abzuziehen (d. h. Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition = zugrunde liegende Risikoposition +/- Unterbeteiligung; +/- 0, falls keine Unterbeteiligung). Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN | JA |
RREL31 | Vorrangige Kapitalsalden |
Gesamtbetrag der Salden mit höherem Rang als diese zugrunde liegende Risikoposition (einschließlich Salden mit anderen Kreditgebern). Gibt es keine vorrangigen Salden, so ist der Wert 0 einzutragen. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
JA | JA |
RREL32 | Gleichrangige zugrunde liegende Risikopositionen (pari passu) |
Gesamtwert der dieser zugrunde liegenden Risikoposition gleichrangigen zugrunde liegenden Risikopositionen gegenüber diesem Schuldner (unabhängig davon, ob sie in diesem Pool enthalten sind oder nicht). Gibt es keine gleichrangigen Salden, so ist der Wert 0 einzutragen. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
JA | JA |
RREL33 | Gesamtkreditlimit |
Bei zugrunde liegenden Risikopositionen mit flexiblen Neuziehungsfazilitäten (einschließlich Revolvierungseigenschaften) oder bei nicht vollständigem Abruf des Höchstbetrags der zugrunde liegenden Risikoposition — der maximale Betrag der zugrunde liegenden Risikoposition, der potenziell ausstehend sein könnte. Dieses Feld ist nur für zugrunde liegende Risikopositionen mit flexiblen oder sonstigen Zeichnungseigenschaften auszufüllen. Dieses Feld dient nicht der Erfassung von Fällen, in denen der Schuldner einen erhöhten Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition neu verhandeln kann, sondern von Fällen, in denen aktuell die vertragliche Möglichkeit besteht, dass der Schuldner dies tut, und der Kreditgeber, die zusätzlichen Mittel zur Verfügung stellen kann. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN | JA |
RREL34 | Kaufpreis | Angabe des Preises zum Nennwert, zu dem die zugrunde liegende Risikoposition von der Verbriefungszweckgesellschaft gekauft wurde. Wenn keine Abschläge vorgenommen wurden, ist der Wert 100 anzugeben. | NEIN | JA |
RREL35 | Tilgungsart |
Art der Tilgung der zugrunde liegenden Risikoposition (Kapital und Zinsen). Französisch: Mit jeder Tranche wird der gleiche Gesamtbetrag (Kapital plus Zinsen) zurückgezahlt. (FRXX) Deutsch: Mit der ersten Tranche werden nur Zinsen gezahlt; die restlichen Tranchen erfolgen in stets gleicher Höhe (Kapital plus Zinsen). (DEXX) Fester Tilgungsplan: Mit jeder Tranche wird der gleiche Kapitalbetrag zurückgezahlt. (FIXE) Endfällig: Der vollständige Kapitalbetrag wird in der letzten Tranche zurückgezahlt. (BLLT) Sonstige (OTHR) |
JA | NEIN |
RREL36 | Ende der tilgungsfreien Periode | Angabe des Enddatums der tilgungsfreien Periode, falls zum Datenstichtag anwendbar. | NEIN | JA |
RREL37 | Planmäßige Häufigkeit der Kapitalrückzahlungen |
Häufigkeit der Kapitalrückzahlungen, d. h. Zeitraum zwischen Zahlungen Monatlich (MNTH) Vierteljährlich (QUTR) Halbjährlich (SEMI) Jährlich (YEAR) Sonstige (OTHR) |
NEIN | JA |
RREL38 | Planmäßige Häufigkeit der Zinszahlungen |
Häufigkeit der Zinszahlungen, d. h. Zeitraum zwischen Zahlungen Monatlich (MNTH) Vierteljährlich (QUTR) Halbjährlich (SEMI) Jährlich (YEAR) Sonstige (OTHR) |
NEIN | JA |
RREL39 | Zahlungsfälligkeit |
Nächste vertragliche Zahlungsfälligkeit des Schuldners gemäß Zahlungshäufigkeit der zugrunde liegenden Risikoposition. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN | JA |
RREL40 | Verhältnis zwischen Schulden und Einkommen |
Schulden als ausstehender Betrag der zugrunde liegenden Risikoposition zum Datenstichtag, einschließlich sämtlicher Beträge, die durch die Hypothek besichert und in der Verbriefung als Kapital eingestuft werden. Wenn dem Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition beispielsweise Gebühren hinzugefügt wurden und diese Teil des Kapitals in der Verbriefung sind, müssen diese hinzugerechnet werden. Ausgenommen sind Zinsrückstände oder Strafsummen. Einkommen als kombiniertes Einkommen, d. h. Summe aus Primär- und Sekundäreinkommen (gemäß den Feldern RRE16 und RRE20) sowie sonstigen Einkünften. |
JA | JA |
RREL41 | Schlussrate |
Gesamtbetrag der (verbrieften) Kapitalrückzahlungen zum Fälligkeitstermin der zugrunde liegenden Risikoposition. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
JA | JA |
RREL42 | Zinssatzart |
Art des Zinssatzes: Variabel verzinsliche zugrunde liegende Risikoposition (bis Ende der Laufzeit) (FLIF) Variabel verzinsliche zugrunde liegende Risikoposition, die an einen Index gebunden ist und in Zukunft an einen anderen Index gebunden wird (FINX) Fest verzinsliche zugrunde liegende Risikoposition (FXRL) Fest mit künftigen regelmäßigen Anpassungen (FXPR) Fester Zinssatz der zugrunde liegenden Risikoposition mit verpflichtender Umstellung auf einen variablen Satz (FLCF) Variabel verzinsliche zugrunde liegende Risikoposition mit Untergrenze (FLFL) Variabel verzinsliche zugrunde liegende Risikoposition mit Obergrenze (CAPP) Variabel verzinsliche zugrunde liegende Risikoposition mit Unter- und Obergrenze (FLCA) Diskontsatz (DISC) Switch-Optionalität (SWIC) Tausch des Schuldners (OBLS) Modular (MODE) Sonstige (OTHR) |
NEIN | JA |
RREL43 | Aktueller Zinssatz | Jährlicher Bruttosatz zur Berechnung der für die aktuelle Periode vorgesehenen Zinszahlungen auf die verbriefte zugrunde liegende Risikoposition. Für einzelne Perioden berechnete Sätze müssen annualisiert werden. | NEIN | JA |
RREL44 | Aktueller Zinsindex |
Aktuell geltender Basisreferenzindex (Referenzsatz, ausgehend von dem der Zinssatz festgelegt wird): MuniAAA (MAAA) FutureSWAP (FUSW) LIBID (LIBI) LIBOR (LIBO) SWAP (SWAP) US-Treasury (TREA) Euribor (EURI) Pfandbriefe (PFAN) EONIA (EONA) EONIASwaps (EONS) EURODOLLAR (EUUS) EuroSwiss (EUCH) TIBOR (TIBO) ISDAFIX (ISDA) GCFRepo (GCFR) STIBOR (STBO) BBSW (BBSW) JIBAR (JIBA) BUBOR (BUBO) CDOR (CDOR) CIBOR (CIBO) MOSPRIM (MOSP) NIBOR (NIBO) PRIBOR (PRBO) TELBOR (TLBO) WIBOR (WIBO) Basissatz der Bank of England (BOER) Basissatz der Europäischen Zentralbank (ECBR) Eigener Satz des Kreditgebers (LDOR) Sonstige (OTHR) |
NEIN | JA |
RREL45 | Laufzeit des aktuellen Zinsindexes |
Laufzeit des aktuellen Zinsindexes: Eintägig (OVNG) Intradaday (INDA) 1 Tag (DAIL) 1 Woche (WEEK) 2 Wochen (TOWK) 1 Monat (MNTH) 2 Monate (TOMN) 3 Monate (QUTR) 4 Monate (FOMN) 6 Monate (SEMI) 12 Monate (YEAR) Auf Anfrage (ONDE) Sonstige (OTHR) |
NEIN | JA |
RREL46 | Aktuelle Zinsmarge | Aktuelle Zinsmarge der variabel verzinslichen zugrunde liegenden Risikoposition oberhalb (bzw. unterhalb, in diesem Fall Eingabe als negativer Wert) des Indexsatzes. | NEIN | JA |
RREL47 | Zinsanpassungsintervall | Anzahl der Monate zwischen den einzelnen Zinsanpassungen bei der zugrunde liegenden Risikoposition. | NEIN | JA |
RREL48 | Zinsobergrenze | Höchstzins, den der Schuldner bei einer variabel verzinslichen zugrunde liegenden Risikoposition gemäß den Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition zahlen muss. | NEIN | JA |
RREL49 | Zinsuntergrenze | Mindestzins, den der Schuldner bei einer variabel verzinslichen zugrunden liegende Risikoposition gemäß den Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition zahlen muss. | NEIN | JA |
RREL50 | Revisionsmarge 1 |
Marge für die zugrunde liegende Risikoposition am ersten Revisionsdatum. Dies bezieht sich nur auf vertragliche Änderungen hinsichtlich der Marge (z. B. von +50 auf +100 Basispunkte) oder des zugrunde liegenden Indexes (z. B. von 3M EURIBOR auf 1M EURIBOR), der für die Zinsberechnung herangezogen wird. Dieses Feld bezieht sich nicht auf das Datum, an dem der Index periodisch angepasst wird (z. B. monatliche Zurücksetzung des 1M EURIBOR). In diesem Feld ist die vollständig korrigierte Marge anzugeben, nicht die Änderung der Marge. |
JA | JA |
RREL51 | Zinsrevisionsdatum 1 | Datum der nächsten Zinssatzänderung (z. B. Änderungen der Diskontierungsmarge, Ende festgelegter Perioden, neu festgelegte zugrunde liegende Risikopositionen usw.; dies ist nicht das nächste LIBOR/EURIBOR/Index-Anpassungsdatum). | JA | JA |
RREL52 | Revisionsmarge 2 |
Marge für die zugrunde liegende Risikoposition am zweiten Revisionsdatum. Dies bezieht sich nur auf vertragliche Änderungen hinsichtlich der Marge (z. B. von +50 auf +100 Basispunkte) oder des zugrunde liegenden Indexes (z. B. von 3M EURIBOR auf 1M EURIBOR), der für die Zinsberechnung herangezogen wird. Dieses Feld bezieht sich nicht auf das Datum, an dem der Index periodisch angepasst wird (z. B. monatliche Zurücksetzung des 1M EURIBOR). In diesem Feld ist die vollständig korrigierte Marge anzugeben, nicht die Änderung der Marge. |
JA | JA |
RREL53 | Zinsrevisionsdatum 2 | Datum der zweiten Zinssatzänderung (z. B. Änderungen der Diskontierungsmarge, Ende festgelegter Perioden, neu festgelegte zugrunde liegende Risikopositionen usw.; dies ist nicht das nächste LIBOR/EURIBOR/Index-Anpassungsdatum). | JA | JA |
RREL54 | Revisionsmarge 3 |
Marge für die zugrunde liegende Risikoposition am dritten Revisionsdatum. Dies bezieht sich nur auf vertragliche Änderungen hinsichtlich der Marge (z. B. von +50 auf +100 Basispunkte) oder des zugrunde liegenden Indexes (z. B. von 3M EURIBOR auf 1M EURIBOR), der für die Zinsberechnung herangezogen wird. Dieses Feld bezieht sich nicht auf das Datum, an dem der Index periodisch angepasst wird (z. B. monatliche Zurücksetzung des 1M EURIBOR). In diesem Feld ist die vollständig korrigierte Marge anzugeben, nicht die Änderung der Marge. |
JA | JA |
RREL55 | Zinsrevisionsdatum 3 | Datum der dritten Zinssatzänderung (z. B. Änderungen der Diskontierungsmarge, Ende festgelegter Perioden, neu festgelegte zugrunde liegende Risikopositionen usw.; dies ist nicht das nächste LIBOR/EURIBOR/Index-Anpassungsdatum). | JA | JA |
RREL56 | Revidierter Zinsindex |
Nächster Zinsindex. MuniAAA (MAAA) FutureSWAP (FUSW) LIBID (LIBI) LIBOR (LIBO) SWAP (SWAP) US-Treasury (TREA) Euribor (EURI) Pfandbriefe (PFAN) EONIA (EONA) EONIASwaps (EONS) EURODOLLAR (EUUS) EuroSwiss (EUCH) TIBOR (TIBO) ISDAFIX (ISDA) GCFRepo (GCFR) STIBOR (STBO) BBSW (BBSW) JIBAR (JIBA) BUBOR (BUBO) CDOR (CDOR) CIBOR (CIBO) MOSPRIM (MOSP) NIBOR (NIBO) PRIBOR (PRBO) TELBOR (TLBO) WIBOR (WIBO) Basissatz der Bank of England (BOER) Basissatz der Europäischen Zentralbank (ECBR) Eigener Satz des Kreditgebers (LDOR) Sonstige (OTHR) |
JA | JA |
RREL57 | Laufzeit des revidierten Zinsindexes |
Laufzeit des revidierten Zinsindexes: Eintägig (OVNG) Intradaday (INDA) 1 Tag (DAIL) 1 Woche (WEEK) 2 Wochen (TOWK) 1 Monat (MNTH) 2 Monate (TOMN) 3 Monate (QUTR) 4 Monate (FOMN) 6 Monate (SEMI) 12 Monate (YEAR) Auf Anfrage (ONDE) Sonstige (OTHR) |
JA | JA |
RREL58 | Anzahl der Zahlungen vor Verbriefung | Anzahl der Zahlungen, die vor Übertragung der Risikoposition auf die Verbriefung getätigt wurden. | JA | NEIN |
RREL59 | Prozentsatz der zulässigen vorzeitigen Rückzahlungen pro Jahr | Prozentualer Anteil der im Rahmen des Produkts zulässigen vorzeitigen Rückzahlungen pro Jahr. Dies betrifft zugrunde liegende Risikopositionen, die vorzeitige Rückzahlungen bis zu einer bestimmten Schwelle (d. h. 10 %) zulassen, ehe Gebühren anfallen. | JA | JA |
RREL60 | Ende der Sperre für vorzeitige Rückzahlungen | Datum, nach dem der Kreditgeber die vorzeitige Rückzahlung der zugrunde liegenden Risikoposition erlaubt. | JA | JA |
RREL61 | Vorfälligkeitsgebühr |
Vom Schuldner als Gebühr/Strafe für vorzeitige Rückzahlungen gemäß den Bestimmungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition erhobener Betrag. Dabei werden keine Beträge erfasst, die als „Vertragsbruchkosten” für Zinszahlungen bis zum Zahlungsdatum der zugrunde liegenden Risikoposition entrichtet werden. Nicht verbriefte Beträge sind eingeschlossen. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN | JA |
RREL62 | Wegfall der Vorfälligkeitsgebühr | Datum, nach dem der Kreditgeber die vorzeitige Rückzahlung der zugrunde liegende Risikoposition erlaubt, ohne dass eine Vorfälligkeitsgebühr fällig wird. | JA | JA |
RREL63 | Datum der vorzeitigen Rückzahlung | Letztes Datum, an dem eine außerplanmäßige Kapitalrückzahlung eingegangen ist. | JA | JA |
RREL64 | Kumulierte vorzeitige Rückzahlungen |
Gesamtbetrag der seit Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition eingegangenen vorzeitigen Rückzahlungen (d. h. außerplanmäßige Kapitalrückzahlungen) (Stand Datenstichtag). Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
JA | JA |
RREL65 | Datum der Umstrukturierung |
Angabe des Datums, an dem die zugrunde liegende Risikoposition umstrukturiert wurde. Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen. Im Falle von Mehrfachdaten sind alle Daten im XML-Schema zu liefern. |
JA | JA |
RREL66 | Datum des letzten Rückstands | Datum, an dem bei der zugrunde liegenden Risikoposition zum letzten Mal Zahlungsrückstände festgestellt wurden. | JA | JA |
RREL67 | Rückstandssaldo |
Aktueller Saldo der Zahlungsrückstände, definiert als: Bis dato fällige Zahlungen insgesamt zuzüglich kapitalisierter Beträge zuzüglich für das Konto geltender Gebühren abzüglich bis dato eingegangener Zahlungen insgesamt. Wenn keine Rückstände bestehen, ist der Wert 0 einzugeben. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN | NEIN |
RREL68 | Rückstand in Tagen | Anzahl der Tage, an denen bei dieser zugrunde liegenden Risikoposition zum Datenstichtag Rückstände bestehen (Zinsen oder Kapital, bei Differenz Angabe der höheren Zahl). | NEIN | NEIN |
RREL69 | Kontostatus |
Aktueller Status der verbrieften zugrunde liegenden Risikoposition: Vertragsgemäß bedient (PERF) Umstrukturiert — keine Rückstände (RNAR) Umstrukturiert — Rückstände (RARR) Im Sinne des Artikels 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgefallen Nicht im Sinne des Artikels 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgefallen, aber aufgrund einer anderen Ausfalldefinition als ausgefallen eingestuft (NDFT) Sowohl im Sinne des Artikels 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 als auch im Sinne einer anderen Ausfalldefinition ausgefallen (DTCR) Nur im Sinne einer anderen Ausfalldefinition ausgefallen (DADB) Rückstände (ARRE) Vom Verkäufer zurückgekauft — Verstoß gegen Zusicherungen und Gewährleistungen (REBR) Vom Verkäufer zurückgekauft — ausgefallen (REDF) Vom Verkäufer zurückgekauft — umstrukturiert (RERE) Vom Verkäufer zurückgekauft — Special Servicing (RESS) Vom Verkäufer zurückgekauft — sonstige Gründe (REOT) Zurückgezahlt (RDMD) Sonstige (OTHR) Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen. |
NEIN | NEIN |
RREL70 | Grund für den Ausfall oder die Zwangsvollstreckung |
Angabe des Grunds für den Ausfall der zugrunde liegenden Risikoposition im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013: Ausfall im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, weil es als unwahrscheinlich gilt, dass der Schuldner zahlen wird. (UPXX) Ausfall im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, weil eine Verbindlichkeit mehr als 90/180 Tage überfällig ist. (PDXX) Ausfall im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, weil es als unwahrscheinlich gilt, dass der Schuldner zahlen wird, und weil eine Verbindlichkeit mehr als 90/180 Tage überfällig ist. (UPPD) |
JA | JA |
RREL71 | Ausfallbetrag |
Bruttogesamtausfallbetrag vor Anwendung von Veräußerungserlösen und -rückflüssen. Bei nicht ausgefallenen Positionen ist der Wert 0 einzugeben. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN | JA |
RREL72 | Ausfalldatum | Datum des Ausfalls. | NEIN | JA |
RREL73 | Zugewiesene Verluste |
Bis dato zugewiesene Verluste ohne Gebühren, aufgelaufene Zinsen usw. nach Anwendung der Veräußerungserlöse (ohne Vorfälligkeitsentschädigung, falls Kapitalrückflüssen nachgeordnet) Etwaige Veräußerungsgewinne sind als negative Zahl auszuweisen. Die Angabe sollte die aktuelle Situation (Stand Datenstichtag) widerspiegeln, d. h. Berücksichtigung von Rückflüssen und Verwertungsprozess. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN | JA |
RREL74 | Kumulierte Rückflüsse |
Gesamtrückflüsse (unabhängig von ihrer Quelle) auf die (ausgefallenen/ausgebuchten usw.) Verbindlichkeiten, abzüglich Kosten. Angabe aller Rückflussquellen, nicht nur Erlöse aus der Veräußerung von Sicherheiten. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN | JA |
RREL75 | Rechtsstreit | Angabe, ob ein Gerichtsverfahren anhängig ist (wenn das Konto vollständig beglichen wurde und nicht mehr Gegenstand eines Gerichtsverfahren ist, ist die Angabe auf „N” zurückzusetzten) | NEIN | JA |
RREL76 | Rückgriff | Besteht über die Erlöse aus Sicherheiten für diese zugrunde liegende Risikoposition hinaus ein (vollständiger oder begrenzter) Rückgriff auf Vermögenswerte des Schuldners? | JA | JA |
RREL77 | Einlagenbetrag |
Summe aller vom Originator oder Verkäufer gehaltenen Schuldnerbeträge, die potenziell vom Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition abgezogen werden können, ohne Beträge unter nationalen Einlegerentschädigungssystemen. Zur Vermeidung einer Doppelzählung ist eine Obergrenze auf den niedrigeren Wert (1) des Einlagenbetrags und (2) des maximalen innerhalb des Pools potenziell in Abzug zu bringenden Betrags auf Ebene des Schuldners (d. h. nicht auf Ebene der zugrunde liegenden Risikoposition) anzuwenden. Angabe in der gleichen Währung wie bei der zugrunde liegenden Risikoposition. Hat ein Schuldner mehr als eine zugrunde liegende Risikoposition im Pool, so ist dieses Feld für jede zugrunde liegende Risikoposition auszufüllen und liegt es im Ermessen der meldenden Stelle, über die Zuweisung des Einlagenbetrags auf die einzelnen zugrunde liegenden Risikopositionen zu entscheiden, wobei die oben genannte Obergrenze zu beachten ist und die Summe der Einträge in diesem Feld für die verschiedenen zugrunde liegenden Risikopositionen zum korrekten Betrag führen muss. Beispiel: Schuldner A weist einen Einlagensaldo von 100 EUR auf und von zwei ausstehenden zugrunde liegenden Risikopositionen im Pool beläuft sich die zugrunde liegende Risikoposition 1auf 60 EUR und die zugrunde liegende Risikoposition 2 auf 75 EUR. In diesem Feld könnten entweder die zugrunde liegende Risikoposition 1 mit 60 EUR und die zugrunde liegende Risikoposition 2 mit 40 EUR oder die zugrunde liegende Risikoposition 1 mit 25 EUR und die zugrunde liegende Risikoposition 2 mit 75 EUR ausgewiesen werden (d. h. die relativen Einträge in diesem Feld sind für die zugrunde liegende Risikoposition 1 auf 60 EUR und für die zugrunde liegende Risikoposition 2 auf 75 EUR beschränkt und die Summe der Werte für die zugrunde liegende Risikoposition 1 und die zugrunde liegende Risikoposition 2 muss 100 EUR ergeben. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN | JA |
RREL78 | Anbieter von Versicherungen oder Vermögensanlagen | Name des Anbieters (d. h. von Lebensversicherungen oder zugrunde liegenden Risikopositionen). | JA | JA |
RREL79 | Name des ursprünglichen Kreditgebers | Vollständige juristische Bezeichnung des ursprünglichen Kreditgebers. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. | JA | JA |
RREL80 | Rechtsträgerkennung des ursprünglichen Kreditgebers |
Angabe der Rechtsträgerkennung des ursprünglichen Kreditgebers (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)). Ist keine Rechtsträgerkennung verfügbar, so ist ND5 einzutragen. |
JA | JA |
RREL81 | Land der Niederlassung des ursprünglichen Kreditgebers | Land, in dem der ursprüngliche Kreditgeber niedergelassen ist. | JA | JA |
RREL82 | Name des Originators | Vollständige juristische Bezeichnung des Originators der zugrunde liegenden Risikoposition. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. | NEIN | NEIN |
RREL83 | Rechtsträgerkennung des Originators | Angabe der Rechtsträgerkennung des Originators der zugrunde liegenden Risikoposition (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)). | NEIN | NEIN |
RREL84 | Land der Niederlassung des Originators | Land, in dem der Originator niedergelassen ist. | NEIN | NEIN |
Angaben zu Sicherheiten | ||||
RREC1 | Eindeutige Kennung | Angabe der gleichen eindeutigen Kennung wie in Feld RREL1. | NEIN | NEIN |
RREC2 | Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition | Eindeutige Kennung für jede zugrunde liegende Risikoposition. Die Angabe muss dem Feld RREL3 entsprechen. | NEIN | NEIN |
RREC3 | Ursprüngliche Kennung der Sicherheit | Ursprüngliche eindeutige Kennung, die der Sicherheit zugewiesen wurde. Die Kennung darf nicht mit jeglichen externen Kennnummern identisch sein, um die Anonymität des Schuldners zu gewährleisten. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
RREC4 | Neue Kennung der Sicherheit | Wenn die ursprüngliche Kennung des Feldes RREC2 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Die Kennung darf nicht mit jeglichen externen Kennnummern identisch sein, um die Anonymität des Schuldners zu gewährleisten. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in RREC2. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
RREC5 | Art der Sicherheit |
(Wertmäßig) primäre Art von Vermögenswert, durch den die Schuld besichert wird. Ist eine Garantie durch eine Sachsicherheit oder finanzielle Sicherheit unterlegt, Durchschau der Garantie im Hinblick auf jede etwaige Unterlegungssicherheit. Automobil (CARX) Industriefahrzeug (INDV) Lkw-Nutzfahrzeug (CMTR) Schienenfahrzeug (RALV) Nautisches Nutzfahrzeug (NACM) Nautisches Freizeitfahrzeug (NALV) Flugzeug (AERO) Werkzeugmaschine (MCHT) Industrieausrüstung (INDE) Büroausstattung (OFEQ) IT-Ausrüstung (ITEQ) Medizinische Ausrüstung (MDEQ) Energiebezogene Ausrüstung (ENEQ) Gewerbliches Gebäude (CBLD) Wohngebäude (RBLD) Industriegebäude (IBLD) Sonstiges Fahrzeug (OTHV) Sonstige Ausrüstung (OTHE) Sonstige Immobilien (OTRE) Sonstige Güter oder Bestände (OTGI) Wertpapiere (SECU) Garantie (GUAR) Sonstiger finanzieller Vermögenswert (OTFA) Gemischte Kategorien — Sicherheiten für alle Vermögenswerte des Schuldners (MIXD) Sonstige (OTHR) |
NEIN | NEIN |
RREC6 | Geografische Region — Sicherheit | Geografische Region (NUTS3-Klassifizierung), in der eine Sachsicherheit belegen ist. Gibt es keine NUTS-3-Klassifizierung von Eurostat (z. B. in einem Nicht-EU-Land), so ist der zweistellige Ländercode im Format {COUNTRYCODE_2} anzugeben, gefolgt von „ZZZ” . | JA | JA |
RREC7 | Art der Nutzung |
Art der Immobiliennutzung: Eigennutzung, d. h. Eigentum eines privaten Haushalts zum Zweck der Bereitstellung einer Unterkunft für den Eigentümer (FOWN) Teilweise durch den Eigentümer genutzt (teilweise vermietete Immobilie) (POWN) Nicht durch den Eigentümer genutzt oder Weitervermietung (TLET) Urlaubs- oder Zweitwohnsitz (HOLD) Sonstige (OTHR) Handelt es sich bei den gemeldeten Sicherheiten nicht um Immobiliensicherheiten, so ist ND5 einzutragen. |
JA | JA |
RREC8 | Sicherungsrechte |
Höchstrangige Sicherungsrechte, die der Originator in Bezug auf die Sicherheit hält. Handelt es sich bei den gemeldeten Sicherheiten nicht um Immobiliensicherheiten, so ist ND5 einzutragen. |
JA | JA |
RREC9 | Immobilienart |
Art der Immobilie: Wohnimmobilie (Haus, freistehend oder Doppelhaushälfte) (RHOS) Wohnimmobilie (Wohnung oder Apartment) (RFLT) Wohnimmobilie (Bungalow) (RBGL) Wohnimmobilie (Reihenhaus) (RTHS) Mehrfamilienhaus (Immobilien mit mehr als vier Einheiten zur Besicherung einer zugrunde liegenden Risikoposition) (MULF) Teilweise kommerzielle Nutzung (Immobilie wird sowohl für Wohnzwecke als auch für gewerbliche Zwecke genutzt, wenn weniger als 50 % ihres Werts aus der gewerblichen Nutzung stammen, z. B. Praxis und Wohnhaus eines Hausarztes) (PCMM) Gewerbliche oder berufliche Nutzung (BIZZ) Nur Grundstück (LAND) Sonstige (OTHR) Handelt es sich bei den gemeldeten Sicherheiten nicht um Immobiliensicherheiten, so ist ND5 einzutragen. |
NEIN | JA |
RREC10 | Energieeffizienzausweis |
Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz der Sicherheit zum Zeitpunkt der Originierung: A (EPCA) B (EPCB) C (EPCC) D (EPCD) E (EPCE) F (EPCF) G (EPCG) Sonstige (OTHR) |
JA | JA |
RREC11 | Aussteller des Energieeffizienzausweises | Vollständige juristische Bezeichnung des Ausstellers des Energieeffizienzausweises. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. | JA | JA |
RREC12 | Aktuelle Beleihung |
Aktuelle Beleihungsquote (LTV). Bei nicht erstrangigen Sicherungsrechten ist dies die kombinierte oder Gesamt-LTV. Bei aktuell negativem Kreditsaldo ist 0 anzugeben. Handelt es sich bei den gemeldeten Sicherheiten nicht um Immobiliensicherheiten, so ist ND5 einzutragen. |
JA | JA |
RREC13 | Aktueller Bewertungsbetrag |
Letzte Bewertung der Sicherheit durch einen unabhängigen externen oder internen Gutachter. Ist eine solche Bewertung nicht verfügbar, kann der aktuelle Wert der Sicherheit anhand eines Immobilienwertindex geschätzt werden, der im Hinblick auf die geografische Lage und die Art der Sicherheit hinreichend granular ist; ist auch ein solcher Immobilienwertindex nicht verfügbar, kann ein Immobilienpreisindex verwendet werden, der im Hinblick auf die geografische Lage und die Art der Sicherheit hinreichend granular ist, nachdem ein geeigneter Abschlag zur Berücksichtigung der Abschreibung auf die Sicherheit vorgenommen wurde. Handelt es sich bei der gemeldeten Sicherheit nicht um eine Immobiliensicherheit, so ist die letzte Bewertung der Sicherheit durch einen unabhängigen externen oder internen Gutachter oder, falls nicht verfügbar, durch den Originator anzugeben. Handelt es sich bei der gemeldeten Sicherheit um eine Garantie, ist der Betrag der durch diese Sicherheit garantierten zugrunde liegenden Risikoposition zugunsten des Originators anzugeben. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
JA | JA |
RREC14 | Aktuelle Bewertungsmethode |
Methode zur Berechnung des aktuellen Werts der Sicherheit gemäß Angabe in RREC13: Vollständige, interne und externe Inspektion (FIEI) Vollständige, ausschließlich externe Inspektion (FOEI) Fernabschätzung ( „Drive-by” ) (DRVB) Automatisiertes Bewertungsmodell (AUVM) Indexiert (IDXD) Desktop (DKTP) Sachbearbeiter oder Immobilienmakler (MAEA) Steuerbehörde (TXAT) Sonstige (OTHR) |
JA | NEIN |
RREC15 | Aktuelles Bewertungsdatum | Datum der jüngsten Bewertung gemäß Angabe in RREC13. | JA | JA |
RREC16 | Ursprüngliche Beleihung |
Ursprüngliche übernommene Beleihungsquote (LTV) des Originators. Bei nicht erstrangigen Sicherungsrechten ist dies die kombinierte oder Gesamt-LTV. Handelt es sich bei den gemeldeten Sicherheiten nicht um Immobiliensicherheiten, so ist ND5 einzutragen. |
JA | JA |
RREC17 | Ursprünglicher Bewertungsbetrag |
Ursprüngliche Bewertung der bei Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition verwendeten Sicherheit (d. h. vor Verbriefung). Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
JA | NEIN |
RREC18 | Ursprüngliche Bewertungsmethode |
Methode zur Berechnung des Werts der Sicherheit bei Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition gemäß Angabe in RREC17: Vollständige, interne und externe Inspektion (FIEI) Vollständige, ausschließlich externe Inspektion (FOEI) Fernabschätzung ( „Drive-by” ) (DRVB) Automatisiertes Bewertungsmodell (AUVM) Indexiert (IDXD) Desktop (DKTP) Sachbearbeiter/Immobilienmakler (MAEA) Steuerbehörde (TXAT) Sonstige (OTHR) |
JA | NEIN |
RREC19 | Ursprüngliches Bewertungsdatum | Datum der ursprünglichen Bewertung der Sicherheit gemäß Angabe in RREC17. | JA | NEIN |
RREC20 | Verkaufsdatum | Datum des Verkaufs zwangsvollstreckter Sicherheiten. | JA | JA |
RREC21 | Verkaufspreis |
Preis, der bei der Veräußerung von Sicherheiten im Falle einer Zwangsvollstreckung erzielt wurde. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN | JA |
RREC22 | Währung der Sicherheit | Währung, auf die der in RREC13 angegebene Bewertungsbetrag lautet. | NEIN | JA |
RREC23 | Art des Garantiegebers |
Art des Garantiegebers: Kein Garantiegeber (NGUA) Einzelperson — Familie (FAML) Einzelperson — Sonstige (IOTH) Staat (GOVE) Bank (BANK) Versicherungsprodukt (INSU) Nationale Hypotheek Garantie Guarantee Scheme (NHGX) Fonds de Garantie de l’Accession Sociale (FGAS) Kaution (CATN) Sonstige (OTHR) |
JA | NEIN |
Fußnote(n):
- (1)
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2020/1224 DER KOMMISSION vom 16. Oktober 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/2402 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Informationen, die von Originator, Sponsor und Verbriefungszweckgesellschaft zu den Einzelheiten von Verbriefungen bereitzustellen sind (ABl. L 289 VOM 3.9.2020, S. 1).
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