ANHANG II VO (EU) 2020/1224

ANGABEN ZU ZUGRUNDE LIEGENDEN RISIKOPOSITIONEN WOHNIMMOBILIEN (RRE)

Feld-Code Bezeichnung des Feldes Inhalt der Meldung ND1-ND4 zulässig? ND5 zulässig?
Angaben zu den zugrunde liegenden Risikopositionen
RREL1 Eindeutige Kennung Von der meldenden Stelle gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1224 der Kommission zugewiesene eindeutige Kennung(1). NEIN NEIN
RREL2 Ursprüngliche Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition Eindeutige Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition. Die Kennung darf nicht mit jeglichen externen Kennnummern identisch sein, um die Anonymität des Schuldners zu gewährleisten. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. NEIN NEIN
RREL3 Neue Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition Wenn die ursprüngliche Kennung des Feldes RREL2 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in RREL2. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. NEIN NEIN
RREL4 Ursprüngliche Kennung des Schuldners Ursprüngliche eindeutige Kennung des Schuldners. Die Kennung darf nicht mit jeglichen externen Kennnummern identisch sein, um die Anonymität des Schuldners zu gewährleisten. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. NEIN NEIN
RREL5 Neue Kennung des Schuldners Wenn die ursprüngliche Kennung des Feldes RREL4 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in RREL4. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. NEIN NEIN
RREL6 Datenstichtag Datenstichtag für diese Meldung. NEIN NEIN
RREL7 Pool-Transferdatum Datum, an dem die Risikopositionen an die Zweckgesellschaft (SPV) transferiert wurden. Falls diese Information nicht verfügbar ist, ist in der ersten Meldung an das Verbriefungsregister für alle zugrunde liegenden Risikopositionen im Pool das jeweils spätere der beiden folgenden Daten anzugeben: (i) Abschluss der Verbriefung und (ii) Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition. NEIN JA
RREL8 Rückkaufsdatum Datum, an dem die zugrunde liegende Risikoposition vom Pool zurückgekauft wurde. NEIN JA
RREL9 Rückzahlungsdatum Datum der Rückzahlung oder (bei Ausfall der zugrunde liegenden Risikopositionen) Datum des Abschlusses des Einziehungsverfahrens. NEIN JA
RREL10 Gebietsansässiger Ist der Hauptschuldner in dem Land ansässig, in dem die Sicherheit und die zugrunde liegende Risikoposition begeben sind? JA NEIN
RREL11 Geografische Region — Schuldner Geografische Region (NUTS-3-Klassifizierung), in der sich der Schuldner befindet. Gibt es keine NUTS-3-Klassifizierung von Eurostat (z. B. in einem Nicht-EU-Land), so ist der zweistellige Ländercode im Format {COUNTRYCODE_2} anzugeben, gefolgt von „ZZZ” . JA NEIN
RREL12 Klassifizierung der geografischen Region Angabe des Jahres der in den Feldern der geografischen Region angegebenen NUTS-3-Klassifizierung, z. B. 2013 für NUTS-3 2013. Bei der Datenmeldung muss in allen Feldern der geografischen Region für jede zugrunde liegende Risikoposition und über alle zugrunde liegenden Risikopositionen hinweg durchgängig die gleiche Klassifizierung verwendet werden. So ist es beispielsweise nicht zulässig, bei der Meldung in einigen Feldern der geografischen Region für bestimmte zugrunde liegenden Risikopositionen NUTS-3 2006 und bei der Meldung in anderen Feldern, die sich auf dieselbe Risikoposition beziehen, NUTS-3 2013 zu verwenden. Genauso wenig ist es zulässig, bei der gleichen Datenmeldung in Feldern der geografischen Region für bestimmte zugrunde liegende Risikopositionen NUTS-3 2006 und für andere zugrunde liegende Risikopositionen NUTS-3 2013 zu verwenden. JA NEIN
RREL13 Beschäftigungsstatus

Beschäftigungsstatus des Hauptschuldners:

    Beschäftigt — Privatsektor (EMRS)

    Beschäftigt — öffentlicher Sektor (EMBL)

    Beschäftigt — Sektor nicht bekannt (EMUK)

    Arbeitslos (UNEM)

    Selbständig (SFEM)

    Keine Beschäftigung, Schuldner ist juristische Person (NOEM)

    Student (STNT)

    Rentner (PNNR)

    Sonstige (OTHR)

JA NEIN
RREL14 Schuldner mit beeinträchtigter Bonität

Bestätigung, dass die Risikoposition im Einklang mit Artikel 20 Absatz 11 der Verordnung (EU) 2017/2402 zum Zeitpunkt der Auswahl für die Übertragung auf die Verbriefungszweckgesellschaft weder im Sinne des Artikels 178 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgefallen ist noch eine Risikoposition gegenüber Schuldnern oder Garantiegebern mit beeinträchtigter Bonität ist, die nach bestem Wissen des Originators oder ursprünglichen Kreditgebers

a)
für zahlungsunfähig erklärt wurden, oder deren Gläubigern ein Gericht innerhalb von drei Jahren vor der Originierung einen endgültigen und unanfechtbaren Vollstreckungsanspruch oder Schadenersatz aufgrund eines Zahlungsausfalls zugesprochen hat, oder die innerhalb von drei Jahren vor der Übertragung oder Abtretung der zugrunde liegenden Risikopositionen auf bzw. an die Verbriefungszweckgesellschaft ein Umschuldungsverfahren hinsichtlich ihrer notleidenden Risikopositionen durchlaufen haben, außer wenn

i)
eine umstrukturierte zugrunde liegende Risikoposition seit der Umstrukturierung, die mindestens ein Jahr vor der Übertragung oder Abtretung der zugrunde liegenden Risikopositionen auf bzw. an die Verbriefungszweckgesellschaft stattgefunden haben muss, keine neuen Zahlungsrückstände aufgewiesen hat, und
ii)
in den vom Originator, vom Sponsor und von der Verbriefungszweckgesellschaft nach Artikel 7 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe a und Buchstabe e Ziffer i übermittelten Informationen der Anteil der umstrukturierten zugrunde liegenden Risikopositionen, der Zeitpunkt und die Einzelheiten ihrer Umstrukturierung sowie ihre Wertentwicklung seit der Umstrukturierung explizit dargelegt sind;

b)
zum Zeitpunkt der Originierung gegebenenfalls in einem öffentlichen Kreditregister von Personen mit negativer Bonitätsgeschichte oder — sofern es kein solches öffentliches Kreditregister gibt — in einem anderen Kreditregister, das für den Originator oder den ursprünglichen Kreditgeber zugänglich ist, eingetragen waren; oder
c)
eine Bonitätsbeurteilung oder eine Kreditpunktebewertung erhalten haben, der zufolge gegenüber vergleichbaren, nicht verbrieften Risikopositionen, die vom Originator gehalten werden, ein wesentlich höheres Risiko besteht, dass vertraglich vereinbarte Zahlungen nicht geleistet werden.

Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen.

NEIN JA
RREL15 Kundentyp

Kundentyp bei Originierung:

    Neuer Kunde, der nicht Angestellter/Zugehöriger der Gruppe des Originators ist (CNEO)

    Neuer Kunde, der Angestellter/Zugehöriger der Gruppe des Originators ist (CEMO)

    Neuer Kunde, Angestellten-/Zugehörigkeitsstatus nicht erfasst (CNRO)

    Bestehender Kunde, der nicht Angestellter/Zugehöriger der Gruppe des Originators ist (ENEO)

    Bestehender Kunde, der Angestellter/Zugehöriger der Gruppe des Originators ist (EEMO)

    Bestehender Kunde, Angestellten-/Zugehörigkeitsstatus nicht erfasst (ENRO)

    Sonstige (OTHR)

JA NEIN
RREL16 Primäreinkommen

Jährliches, für die Zeichnung der zugrunde liegenden Risikoposition zugrunde gelegtes Einkommen des Hauptschuldners zum Zeitpunkt der Originierung. Ist der Hauptschuldner eine juristische Person/ein Unternehmen, so sind die jährlichen Einkünfte dieses Schuldners anzugeben.

Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.

JA NEIN
RREL17 Art des Primäreinkommens

Art des in RREL16 angegebenen Einkommens:

    Bruttojahreseinkommen (GRAN)

    Nettojahreseinkommen (ohne Steuern und Sozialversicherung) (NITS)

    Nettojahreseinkommen (ohne Steuern) (NITX)

    Nettojahreseinkommen (ohne Sozialversicherung) (NITN)

    Geschätztes Nettojahreseinkommen (ohne Steuern und Sozialversicherung) (ENIS)

    Geschätztes Nettojahreseinkommen (ohne Steuern) (EITX)

    Geschätztes Nettojahreseinkommen (ohne Sozialversicherung) (EISS)

    Verfügbares Einkommen (DSPL)

    Kreditnehmer ist juristische Person (CORP)

    Sonstige (OTHR)

JA NEIN
RREL18 Währung des Primäreinkommens Währung, in der das Einkommen bzw. die Einkünfte des Primärschuldners gezahlt werden. JA NEIN
RREL19 Überprüfung des Primäreinkommens

Überprüfung des Primäreinkommens:

    Eigenerklärung ohne weitere Prüfung (SCRT)

    Eigenerklärung mit Erschwinglichkeitsbestätigung (SCNF)

    Überprüft (VRFD)

    Keine Überprüfung des Einkommens oder Schnellprüfung ( „Fast Track” ) (NVRF)

    Informationen von Kreditauskunfteien oder Scoring (SCRG)

    Sonstige (OTHR)

JA NEIN
RREL20 Sekundäreinkommen

Jährliches Einkommen des Sekundärschuldners zum Zeitpunkt der Originierung, das für die Zeichnung der zugrunde liegenden Risikoposition verwendet wird. Ist der Sekundärschuldner eine juristische Person, so sind die jährlichen Einkünfte dieses Schuldners anzugeben. Gibt es bei dieser zugrunde liegenden Risikoposition mehr als zwei Schuldner, so ist in diesem Feld das kombinierte jährliche Gesamteinkommen aller Schuldner anzugeben.

Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.

JA JA
RREL21 Überprüfung des Sekundäreinkommens

Einkommensüberprüfung des Sekundäreinkommens:

    Eigenerklärung ohne weitere Prüfung (SCRT)

    Eigenerklärung mit Erschwinglichkeitsbestätigung (SCNF)

    Überprüft (VRFD)

    Keine Überprüfung des Einkommens oder Schnellprüfung ( „Fast Track” ) (NVRF)

    Informationen von Kreditauskunfteien oder Scoring (SCRG)

    Sonstige (OTHR)

JA JA
RREL22 Sonderregelungen Wenn für die zugrunde liegende Risikoposition eine Sonderregelung des öffentlichen Sektors gilt, ist hier die vollständige Bezeichnung (ohne Abkürzungen) der Regelung anzugeben. JA JA
RREL23 Datum der Originierung Datum der ursprünglichen Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition. JA NEIN
RREL24 Fälligkeitstermin Fälligkeitstermin der zugrunde liegenden Risikoposition oder Ablaufdatum des Leasings. NEIN JA
RREL25 Ursprüngliche Laufzeit Ursprüngliche vertragliche Laufzeit (Anzahl der Monate) zum Zeitpunkt der Originierung. JA JA
RREL26 Originierungskanal

Kanal der Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition:

    Büro- oder Zweigstellennetz (BRAN)

    Zentral oder direkt (DRCT)

    Vermittler (BROK)

    Internet (WEBI)

    Verpackung (TPAC)

    Drittpartei, aber Zeichnung ausschließlich durch Originator (TPTC)

    Sonstige (OTHR)

JA JA
RREL27 Zweck

Grund für die Kreditaufnahme des Schuldners:

    Kauf (PURC)

    Refinanzierung des Hypothekarkredits (RMRT)

    Renovierung (RENV)

    Immobilienverzehr ( „Equity Release” ) (EQRE)

    Bau (CNST)

    Schuldenkonsolidierung (DCON)

    Refinanzierung durch „Equity Release” -Hypothek (RMEQ)

    Unternehmensfinanzierung (BSFN)

    Kombinationshypothek (CMRT)

    Investmenthypothek (IMRT)

    Recht auf Kauf (RGBY)

    Staatlich geförderter Kredit (GPSPL)

    Sonstige (OTHR)

JA NEIN
RREL28 Währung Währung der zugrunde liegenden Risikoposition. NEIN NEIN
RREL29 Ursprünglicher Kapitalsaldo

Ursprünglicher Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition (einschließlich Gebühren).

Auszuweisen ist der Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition zum Datum ihrer Originierung und nicht zum Datum des Verkaufs der zugrunde liegenden Risikoposition an die Verbriefungszweckgesellschaft oder zum Datum des Abschlusses der Verbriefung.

Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.

JA JA
RREL30 Aktueller Kapitalsaldo

Ausstehender Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition zum Datenstichtag. Dies schließt sämtliche Beträge ein, die durch die Hypothek besichert sind und bei der Verbriefung als Kapital eingestuft werden. Wenn dem Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition beispielsweise Gebühren hinzugefügt wurden und diese Teil des Kapitals in der Verbriefung sind, müssen diese hinzugerechnet werden. Ausgenommen sind Zinsrückstände oder Strafsummen.

Der aktuelle Saldo schließt Kapitalrückstände ein. Bei einer Unterbeteiligung ist jedoch der Sparbetrag abzuziehen (d. h. Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition = zugrunde liegende Risikoposition +/- Unterbeteiligung; +/- 0, falls keine Unterbeteiligung).

Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.

NEIN JA
RREL31 Vorrangige Kapitalsalden

Gesamtbetrag der Salden mit höherem Rang als diese zugrunde liegende Risikoposition (einschließlich Salden mit anderen Kreditgebern). Gibt es keine vorrangigen Salden, so ist der Wert 0 einzutragen.

Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.

JA JA
RREL32 Gleichrangige zugrunde liegende Risikopositionen (pari passu)

Gesamtwert der dieser zugrunde liegenden Risikoposition gleichrangigen zugrunde liegenden Risikopositionen gegenüber diesem Schuldner (unabhängig davon, ob sie in diesem Pool enthalten sind oder nicht). Gibt es keine gleichrangigen Salden, so ist der Wert 0 einzutragen.

Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.

JA JA
RREL33 Gesamtkreditlimit

Bei zugrunde liegenden Risikopositionen mit flexiblen Neuziehungsfazilitäten (einschließlich Revolvierungseigenschaften) oder bei nicht vollständigem Abruf des Höchstbetrags der zugrunde liegenden Risikoposition — der maximale Betrag der zugrunde liegenden Risikoposition, der potenziell ausstehend sein könnte.

Dieses Feld ist nur für zugrunde liegende Risikopositionen mit flexiblen oder sonstigen Zeichnungseigenschaften auszufüllen.

Dieses Feld dient nicht der Erfassung von Fällen, in denen der Schuldner einen erhöhten Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition neu verhandeln kann, sondern von Fällen, in denen aktuell die vertragliche Möglichkeit besteht, dass der Schuldner dies tut, und der Kreditgeber, die zusätzlichen Mittel zur Verfügung stellen kann.

Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.

NEIN JA
RREL34 Kaufpreis Angabe des Preises zum Nennwert, zu dem die zugrunde liegende Risikoposition von der Verbriefungszweckgesellschaft gekauft wurde. Wenn keine Abschläge vorgenommen wurden, ist der Wert 100 anzugeben. NEIN JA
RREL35 Tilgungsart

Art der Tilgung der zugrunde liegenden Risikoposition (Kapital und Zinsen).

Französisch: Mit jeder Tranche wird der gleiche Gesamtbetrag (Kapital plus Zinsen) zurückgezahlt. (FRXX)

Deutsch: Mit der ersten Tranche werden nur Zinsen gezahlt; die restlichen Tranchen erfolgen in stets gleicher Höhe (Kapital plus Zinsen). (DEXX)

Fester Tilgungsplan: Mit jeder Tranche wird der gleiche Kapitalbetrag zurückgezahlt. (FIXE)

Endfällig: Der vollständige Kapitalbetrag wird in der letzten Tranche zurückgezahlt. (BLLT)

Sonstige (OTHR)

JA NEIN
RREL36 Ende der tilgungsfreien Periode Angabe des Enddatums der tilgungsfreien Periode, falls zum Datenstichtag anwendbar. NEIN JA
RREL37 Planmäßige Häufigkeit der Kapitalrückzahlungen

Häufigkeit der Kapitalrückzahlungen, d. h. Zeitraum zwischen Zahlungen

    Monatlich (MNTH)

    Vierteljährlich (QUTR)

    Halbjährlich (SEMI)

    Jährlich (YEAR)

    Sonstige (OTHR)

NEIN JA
RREL38 Planmäßige Häufigkeit der Zinszahlungen

Häufigkeit der Zinszahlungen, d. h. Zeitraum zwischen Zahlungen

    Monatlich (MNTH)

    Vierteljährlich (QUTR)

    Halbjährlich (SEMI)

    Jährlich (YEAR)

    Sonstige (OTHR)

NEIN JA
RREL39 Zahlungsfälligkeit

Nächste vertragliche Zahlungsfälligkeit des Schuldners gemäß Zahlungshäufigkeit der zugrunde liegenden Risikoposition.

Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.

NEIN JA
RREL40 Verhältnis zwischen Schulden und Einkommen

Schulden als ausstehender Betrag der zugrunde liegenden Risikoposition zum Datenstichtag, einschließlich sämtlicher Beträge, die durch die Hypothek besichert und in der Verbriefung als Kapital eingestuft werden. Wenn dem Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition beispielsweise Gebühren hinzugefügt wurden und diese Teil des Kapitals in der Verbriefung sind, müssen diese hinzugerechnet werden. Ausgenommen sind Zinsrückstände oder Strafsummen.

Einkommen als kombiniertes Einkommen, d. h. Summe aus Primär- und Sekundäreinkommen (gemäß den Feldern RRE16 und RRE20) sowie sonstigen Einkünften.

JA JA
RREL41 Schlussrate

Gesamtbetrag der (verbrieften) Kapitalrückzahlungen zum Fälligkeitstermin der zugrunde liegenden Risikoposition.

Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.

JA JA
RREL42 Zinssatzart

Art des Zinssatzes:

    Variabel verzinsliche zugrunde liegende Risikoposition (bis Ende der Laufzeit) (FLIF)

    Variabel verzinsliche zugrunde liegende Risikoposition, die an einen Index gebunden ist und in Zukunft an einen anderen Index gebunden wird (FINX)

    Fest verzinsliche zugrunde liegende Risikoposition (FXRL)

    Fest mit künftigen regelmäßigen Anpassungen (FXPR)

    Fester Zinssatz der zugrunde liegenden Risikoposition mit verpflichtender Umstellung auf einen variablen Satz (FLCF)

    Variabel verzinsliche zugrunde liegende Risikoposition mit Untergrenze (FLFL)

    Variabel verzinsliche zugrunde liegende Risikoposition mit Obergrenze (CAPP)

    Variabel verzinsliche zugrunde liegende Risikoposition mit Unter- und Obergrenze (FLCA)

    Diskontsatz (DISC)

    Switch-Optionalität (SWIC)

    Tausch des Schuldners (OBLS)

    Modular (MODE)

    Sonstige (OTHR)

NEIN JA
RREL43 Aktueller Zinssatz Jährlicher Bruttosatz zur Berechnung der für die aktuelle Periode vorgesehenen Zinszahlungen auf die verbriefte zugrunde liegende Risikoposition. Für einzelne Perioden berechnete Sätze müssen annualisiert werden. NEIN JA
RREL44 Aktueller Zinsindex

Aktuell geltender Basisreferenzindex (Referenzsatz, ausgehend von dem der Zinssatz festgelegt wird):

    MuniAAA (MAAA)

    FutureSWAP (FUSW)

    LIBID (LIBI)

    LIBOR (LIBO)

    SWAP (SWAP)

    US-Treasury (TREA)

    Euribor (EURI)

    Pfandbriefe (PFAN)

    EONIA (EONA)

    EONIASwaps (EONS)

    EURODOLLAR (EUUS)

    EuroSwiss (EUCH)

    TIBOR (TIBO)

    ISDAFIX (ISDA)

    GCFRepo (GCFR)

    STIBOR (STBO)

    BBSW (BBSW)

    JIBAR (JIBA)

    BUBOR (BUBO)

    CDOR (CDOR)

    CIBOR (CIBO)

    MOSPRIM (MOSP)

    NIBOR (NIBO)

    PRIBOR (PRBO)

    TELBOR (TLBO)

    WIBOR (WIBO)

    Basissatz der Bank of England (BOER)

    Basissatz der Europäischen Zentralbank (ECBR)

    Eigener Satz des Kreditgebers (LDOR)

    Sonstige (OTHR)

NEIN JA
RREL45 Laufzeit des aktuellen Zinsindexes

Laufzeit des aktuellen Zinsindexes:

    Eintägig (OVNG)

    Intradaday (INDA)

    1 Tag (DAIL)

    1 Woche (WEEK)

    2 Wochen (TOWK)

    1 Monat (MNTH)

    2 Monate (TOMN)

    3 Monate (QUTR)

    4 Monate (FOMN)

    6 Monate (SEMI)

    12 Monate (YEAR)

    Auf Anfrage (ONDE)

    Sonstige (OTHR)

NEIN JA
RREL46 Aktuelle Zinsmarge Aktuelle Zinsmarge der variabel verzinslichen zugrunde liegenden Risikoposition oberhalb (bzw. unterhalb, in diesem Fall Eingabe als negativer Wert) des Indexsatzes. NEIN JA
RREL47 Zinsanpassungsintervall Anzahl der Monate zwischen den einzelnen Zinsanpassungen bei der zugrunde liegenden Risikoposition. NEIN JA
RREL48 Zinsobergrenze Höchstzins, den der Schuldner bei einer variabel verzinslichen zugrunde liegenden Risikoposition gemäß den Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition zahlen muss. NEIN JA
RREL49 Zinsuntergrenze Mindestzins, den der Schuldner bei einer variabel verzinslichen zugrunden liegende Risikoposition gemäß den Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition zahlen muss. NEIN JA
RREL50 Revisionsmarge 1

Marge für die zugrunde liegende Risikoposition am ersten Revisionsdatum. Dies bezieht sich nur auf vertragliche Änderungen hinsichtlich der Marge (z. B. von +50 auf +100 Basispunkte) oder des zugrunde liegenden Indexes (z. B. von 3M EURIBOR auf 1M EURIBOR), der für die Zinsberechnung herangezogen wird. Dieses Feld bezieht sich nicht auf das Datum, an dem der Index periodisch angepasst wird (z. B. monatliche Zurücksetzung des 1M EURIBOR).

In diesem Feld ist die vollständig korrigierte Marge anzugeben, nicht die Änderung der Marge.

JA JA
RREL51 Zinsrevisionsdatum 1 Datum der nächsten Zinssatzänderung (z. B. Änderungen der Diskontierungsmarge, Ende festgelegter Perioden, neu festgelegte zugrunde liegende Risikopositionen usw.; dies ist nicht das nächste LIBOR/EURIBOR/Index-Anpassungsdatum). JA JA
RREL52 Revisionsmarge 2

Marge für die zugrunde liegende Risikoposition am zweiten Revisionsdatum. Dies bezieht sich nur auf vertragliche Änderungen hinsichtlich der Marge (z. B. von +50 auf +100 Basispunkte) oder des zugrunde liegenden Indexes (z. B. von 3M EURIBOR auf 1M EURIBOR), der für die Zinsberechnung herangezogen wird. Dieses Feld bezieht sich nicht auf das Datum, an dem der Index periodisch angepasst wird (z. B. monatliche Zurücksetzung des 1M EURIBOR).

In diesem Feld ist die vollständig korrigierte Marge anzugeben, nicht die Änderung der Marge.

JA JA
RREL53 Zinsrevisionsdatum 2 Datum der zweiten Zinssatzänderung (z. B. Änderungen der Diskontierungsmarge, Ende festgelegter Perioden, neu festgelegte zugrunde liegende Risikopositionen usw.; dies ist nicht das nächste LIBOR/EURIBOR/Index-Anpassungsdatum). JA JA
RREL54 Revisionsmarge 3

Marge für die zugrunde liegende Risikoposition am dritten Revisionsdatum. Dies bezieht sich nur auf vertragliche Änderungen hinsichtlich der Marge (z. B. von +50 auf +100 Basispunkte) oder des zugrunde liegenden Indexes (z. B. von 3M EURIBOR auf 1M EURIBOR), der für die Zinsberechnung herangezogen wird. Dieses Feld bezieht sich nicht auf das Datum, an dem der Index periodisch angepasst wird (z. B. monatliche Zurücksetzung des 1M EURIBOR).

In diesem Feld ist die vollständig korrigierte Marge anzugeben, nicht die Änderung der Marge.

JA JA
RREL55 Zinsrevisionsdatum 3 Datum der dritten Zinssatzänderung (z. B. Änderungen der Diskontierungsmarge, Ende festgelegter Perioden, neu festgelegte zugrunde liegende Risikopositionen usw.; dies ist nicht das nächste LIBOR/EURIBOR/Index-Anpassungsdatum). JA JA
RREL56 Revidierter Zinsindex

Nächster Zinsindex.

MuniAAA (MAAA)

FutureSWAP (FUSW)

LIBID (LIBI)

LIBOR (LIBO)

SWAP (SWAP)

US-Treasury (TREA)

Euribor (EURI)

Pfandbriefe (PFAN)

EONIA (EONA)

EONIASwaps (EONS)

EURODOLLAR (EUUS)

EuroSwiss (EUCH)

TIBOR (TIBO)

ISDAFIX (ISDA)

GCFRepo (GCFR)

STIBOR (STBO)

BBSW (BBSW)

JIBAR (JIBA)

BUBOR (BUBO)

CDOR (CDOR)

CIBOR (CIBO)

MOSPRIM (MOSP)

NIBOR (NIBO)

PRIBOR (PRBO)

TELBOR (TLBO)

WIBOR (WIBO)

Basissatz der Bank of England (BOER)

Basissatz der Europäischen Zentralbank (ECBR)

Eigener Satz des Kreditgebers (LDOR)

Sonstige (OTHR)

JA JA
RREL57 Laufzeit des revidierten Zinsindexes

Laufzeit des revidierten Zinsindexes:

    Eintägig (OVNG)

    Intradaday (INDA)

    1 Tag (DAIL)

    1 Woche (WEEK)

    2 Wochen (TOWK)

    1 Monat (MNTH)

    2 Monate (TOMN)

    3 Monate (QUTR)

    4 Monate (FOMN)

    6 Monate (SEMI)

    12 Monate (YEAR)

    Auf Anfrage (ONDE)

    Sonstige (OTHR)

JA JA
RREL58 Anzahl der Zahlungen vor Verbriefung Anzahl der Zahlungen, die vor Übertragung der Risikoposition auf die Verbriefung getätigt wurden. JA NEIN
RREL59 Prozentsatz der zulässigen vorzeitigen Rückzahlungen pro Jahr Prozentualer Anteil der im Rahmen des Produkts zulässigen vorzeitigen Rückzahlungen pro Jahr. Dies betrifft zugrunde liegende Risikopositionen, die vorzeitige Rückzahlungen bis zu einer bestimmten Schwelle (d. h. 10 %) zulassen, ehe Gebühren anfallen. JA JA
RREL60 Ende der Sperre für vorzeitige Rückzahlungen Datum, nach dem der Kreditgeber die vorzeitige Rückzahlung der zugrunde liegenden Risikoposition erlaubt. JA JA
RREL61 Vorfälligkeitsgebühr

Vom Schuldner als Gebühr/Strafe für vorzeitige Rückzahlungen gemäß den Bestimmungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition erhobener Betrag. Dabei werden keine Beträge erfasst, die als „Vertragsbruchkosten” für Zinszahlungen bis zum Zahlungsdatum der zugrunde liegenden Risikoposition entrichtet werden. Nicht verbriefte Beträge sind eingeschlossen.

Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.

NEIN JA
RREL62 Wegfall der Vorfälligkeitsgebühr Datum, nach dem der Kreditgeber die vorzeitige Rückzahlung der zugrunde liegende Risikoposition erlaubt, ohne dass eine Vorfälligkeitsgebühr fällig wird. JA JA
RREL63 Datum der vorzeitigen Rückzahlung Letztes Datum, an dem eine außerplanmäßige Kapitalrückzahlung eingegangen ist. JA JA
RREL64 Kumulierte vorzeitige Rückzahlungen

Gesamtbetrag der seit Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition eingegangenen vorzeitigen Rückzahlungen (d. h. außerplanmäßige Kapitalrückzahlungen) (Stand Datenstichtag).

Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.

JA JA
RREL65 Datum der Umstrukturierung

Angabe des Datums, an dem die zugrunde liegende Risikoposition umstrukturiert wurde. Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen.

Im Falle von Mehrfachdaten sind alle Daten im XML-Schema zu liefern.

JA JA
RREL66 Datum des letzten Rückstands Datum, an dem bei der zugrunde liegenden Risikoposition zum letzten Mal Zahlungsrückstände festgestellt wurden. JA JA
RREL67 Rückstandssaldo

Aktueller Saldo der Zahlungsrückstände, definiert als:

    Bis dato fällige Zahlungen insgesamt

    zuzüglich kapitalisierter Beträge

    zuzüglich für das Konto geltender Gebühren

    abzüglich bis dato eingegangener Zahlungen insgesamt.

Wenn keine Rückstände bestehen, ist der Wert 0 einzugeben.

Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.

NEIN NEIN
RREL68 Rückstand in Tagen Anzahl der Tage, an denen bei dieser zugrunde liegenden Risikoposition zum Datenstichtag Rückstände bestehen (Zinsen oder Kapital, bei Differenz Angabe der höheren Zahl). NEIN NEIN
RREL69 Kontostatus

Aktueller Status der verbrieften zugrunde liegenden Risikoposition:

    Vertragsgemäß bedient (PERF)

    Umstrukturiert — keine Rückstände (RNAR)

    Umstrukturiert — Rückstände (RARR)

    Im Sinne des Artikels 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgefallen

    Nicht im Sinne des Artikels 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgefallen, aber aufgrund einer anderen Ausfalldefinition als ausgefallen eingestuft (NDFT)

    Sowohl im Sinne des Artikels 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 als auch im Sinne einer anderen Ausfalldefinition ausgefallen (DTCR)

    Nur im Sinne einer anderen Ausfalldefinition ausgefallen (DADB)

    Rückstände (ARRE)

    Vom Verkäufer zurückgekauft — Verstoß gegen Zusicherungen und Gewährleistungen (REBR)

    Vom Verkäufer zurückgekauft — ausgefallen (REDF)

    Vom Verkäufer zurückgekauft — umstrukturiert (RERE)

    Vom Verkäufer zurückgekauft — Special Servicing (RESS)

    Vom Verkäufer zurückgekauft — sonstige Gründe (REOT)

    Zurückgezahlt (RDMD)

    Sonstige (OTHR)

Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen.

NEIN NEIN
RREL70 Grund für den Ausfall oder die Zwangsvollstreckung

Angabe des Grunds für den Ausfall der zugrunde liegenden Risikoposition im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013:

    Ausfall im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, weil es als unwahrscheinlich gilt, dass der Schuldner zahlen wird. (UPXX)

    Ausfall im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, weil eine Verbindlichkeit mehr als 90/180 Tage überfällig ist. (PDXX)

    Ausfall im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, weil es als unwahrscheinlich gilt, dass der Schuldner zahlen wird, und weil eine Verbindlichkeit mehr als 90/180 Tage überfällig ist. (UPPD)

JA JA
RREL71 Ausfallbetrag

Bruttogesamtausfallbetrag vor Anwendung von Veräußerungserlösen und -rückflüssen. Bei nicht ausgefallenen Positionen ist der Wert 0 einzugeben.

Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.

NEIN JA
RREL72 Ausfalldatum Datum des Ausfalls. NEIN JA
RREL73 Zugewiesene Verluste

Bis dato zugewiesene Verluste ohne Gebühren, aufgelaufene Zinsen usw. nach Anwendung der Veräußerungserlöse (ohne Vorfälligkeitsentschädigung, falls Kapitalrückflüssen nachgeordnet) Etwaige Veräußerungsgewinne sind als negative Zahl auszuweisen. Die Angabe sollte die aktuelle Situation (Stand Datenstichtag) widerspiegeln, d. h. Berücksichtigung von Rückflüssen und Verwertungsprozess.

Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.

NEIN JA
RREL74 Kumulierte Rückflüsse

Gesamtrückflüsse (unabhängig von ihrer Quelle) auf die (ausgefallenen/ausgebuchten usw.) Verbindlichkeiten, abzüglich Kosten. Angabe aller Rückflussquellen, nicht nur Erlöse aus der Veräußerung von Sicherheiten.

Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.

NEIN JA
RREL75 Rechtsstreit Angabe, ob ein Gerichtsverfahren anhängig ist (wenn das Konto vollständig beglichen wurde und nicht mehr Gegenstand eines Gerichtsverfahren ist, ist die Angabe auf „N” zurückzusetzten) NEIN JA
RREL76 Rückgriff Besteht über die Erlöse aus Sicherheiten für diese zugrunde liegende Risikoposition hinaus ein (vollständiger oder begrenzter) Rückgriff auf Vermögenswerte des Schuldners? JA JA
RREL77 Einlagenbetrag

Summe aller vom Originator oder Verkäufer gehaltenen Schuldnerbeträge, die potenziell vom Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition abgezogen werden können, ohne Beträge unter nationalen Einlegerentschädigungssystemen. Zur Vermeidung einer Doppelzählung ist eine Obergrenze auf den niedrigeren Wert (1) des Einlagenbetrags und (2) des maximalen innerhalb des Pools potenziell in Abzug zu bringenden Betrags auf Ebene des Schuldners (d. h. nicht auf Ebene der zugrunde liegenden Risikoposition) anzuwenden.

Angabe in der gleichen Währung wie bei der zugrunde liegenden Risikoposition.

Hat ein Schuldner mehr als eine zugrunde liegende Risikoposition im Pool, so ist dieses Feld für jede zugrunde liegende Risikoposition auszufüllen und liegt es im Ermessen der meldenden Stelle, über die Zuweisung des Einlagenbetrags auf die einzelnen zugrunde liegenden Risikopositionen zu entscheiden, wobei die oben genannte Obergrenze zu beachten ist und die Summe der Einträge in diesem Feld für die verschiedenen zugrunde liegenden Risikopositionen zum korrekten Betrag führen muss. Beispiel: Schuldner A weist einen Einlagensaldo von 100 EUR auf und von zwei ausstehenden zugrunde liegenden Risikopositionen im Pool beläuft sich die zugrunde liegende Risikoposition 1auf 60 EUR und die zugrunde liegende Risikoposition 2 auf 75 EUR. In diesem Feld könnten entweder die zugrunde liegende Risikoposition 1 mit 60 EUR und die zugrunde liegende Risikoposition 2 mit 40 EUR oder die zugrunde liegende Risikoposition 1 mit 25 EUR und die zugrunde liegende Risikoposition 2 mit 75 EUR ausgewiesen werden (d. h. die relativen Einträge in diesem Feld sind für die zugrunde liegende Risikoposition 1 auf 60 EUR und für die zugrunde liegende Risikoposition 2 auf 75 EUR beschränkt und die Summe der Werte für die zugrunde liegende Risikoposition 1 und die zugrunde liegende Risikoposition 2 muss 100 EUR ergeben.

Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.

NEIN JA
RREL78 Anbieter von Versicherungen oder Vermögensanlagen Name des Anbieters (d. h. von Lebensversicherungen oder zugrunde liegenden Risikopositionen). JA JA
RREL79 Name des ursprünglichen Kreditgebers Vollständige juristische Bezeichnung des ursprünglichen Kreditgebers. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. JA JA
RREL80 Rechtsträgerkennung des ursprünglichen Kreditgebers

Angabe der Rechtsträgerkennung des ursprünglichen Kreditgebers (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)).

Ist keine Rechtsträgerkennung verfügbar, so ist ND5 einzutragen.

JA JA
RREL81 Land der Niederlassung des ursprünglichen Kreditgebers Land, in dem der ursprüngliche Kreditgeber niedergelassen ist. JA JA
RREL82 Name des Originators Vollständige juristische Bezeichnung des Originators der zugrunde liegenden Risikoposition. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. NEIN NEIN
RREL83 Rechtsträgerkennung des Originators Angabe der Rechtsträgerkennung des Originators der zugrunde liegenden Risikoposition (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)). NEIN NEIN
RREL84 Land der Niederlassung des Originators Land, in dem der Originator niedergelassen ist. NEIN NEIN
Angaben zu Sicherheiten
RREC1 Eindeutige Kennung Angabe der gleichen eindeutigen Kennung wie in Feld RREL1. NEIN NEIN
RREC2 Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition Eindeutige Kennung für jede zugrunde liegende Risikoposition. Die Angabe muss dem Feld RREL3 entsprechen. NEIN NEIN
RREC3 Ursprüngliche Kennung der Sicherheit Ursprüngliche eindeutige Kennung, die der Sicherheit zugewiesen wurde. Die Kennung darf nicht mit jeglichen externen Kennnummern identisch sein, um die Anonymität des Schuldners zu gewährleisten. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. NEIN NEIN
RREC4 Neue Kennung der Sicherheit Wenn die ursprüngliche Kennung des Feldes RREC2 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Die Kennung darf nicht mit jeglichen externen Kennnummern identisch sein, um die Anonymität des Schuldners zu gewährleisten. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in RREC2. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. NEIN NEIN
RREC5 Art der Sicherheit

(Wertmäßig) primäre Art von Vermögenswert, durch den die Schuld besichert wird. Ist eine Garantie durch eine Sachsicherheit oder finanzielle Sicherheit unterlegt, Durchschau der Garantie im Hinblick auf jede etwaige Unterlegungssicherheit.

    Automobil (CARX)

    Industriefahrzeug (INDV)

    Lkw-Nutzfahrzeug (CMTR)

    Schienenfahrzeug (RALV)

    Nautisches Nutzfahrzeug (NACM)

    Nautisches Freizeitfahrzeug (NALV)

    Flugzeug (AERO)

    Werkzeugmaschine (MCHT)

    Industrieausrüstung (INDE)

    Büroausstattung (OFEQ)

    IT-Ausrüstung (ITEQ)

    Medizinische Ausrüstung (MDEQ)

    Energiebezogene Ausrüstung (ENEQ)

    Gewerbliches Gebäude (CBLD)

    Wohngebäude (RBLD)

    Industriegebäude (IBLD)

    Sonstiges Fahrzeug (OTHV)

    Sonstige Ausrüstung (OTHE)

    Sonstige Immobilien (OTRE)

    Sonstige Güter oder Bestände (OTGI)

    Wertpapiere (SECU)

    Garantie (GUAR)

    Sonstiger finanzieller Vermögenswert (OTFA)

    Gemischte Kategorien — Sicherheiten für alle Vermögenswerte des Schuldners (MIXD)

    Sonstige (OTHR)

NEIN NEIN
RREC6 Geografische Region — Sicherheit Geografische Region (NUTS3-Klassifizierung), in der eine Sachsicherheit belegen ist. Gibt es keine NUTS-3-Klassifizierung von Eurostat (z. B. in einem Nicht-EU-Land), so ist der zweistellige Ländercode im Format {COUNTRYCODE_2} anzugeben, gefolgt von „ZZZ” . JA JA
RREC7 Art der Nutzung

Art der Immobiliennutzung:

    Eigennutzung, d. h. Eigentum eines privaten Haushalts zum Zweck der Bereitstellung einer Unterkunft für den Eigentümer (FOWN)

    Teilweise durch den Eigentümer genutzt (teilweise vermietete Immobilie) (POWN)

    Nicht durch den Eigentümer genutzt oder Weitervermietung (TLET)

    Urlaubs- oder Zweitwohnsitz (HOLD)

    Sonstige (OTHR)

Handelt es sich bei den gemeldeten Sicherheiten nicht um Immobiliensicherheiten, so ist ND5 einzutragen.

JA JA
RREC8 Sicherungsrechte

Höchstrangige Sicherungsrechte, die der Originator in Bezug auf die Sicherheit hält.

Handelt es sich bei den gemeldeten Sicherheiten nicht um Immobiliensicherheiten, so ist ND5 einzutragen.

JA JA
RREC9 Immobilienart

Art der Immobilie:

    Wohnimmobilie (Haus, freistehend oder Doppelhaushälfte) (RHOS)

    Wohnimmobilie (Wohnung oder Apartment) (RFLT)

    Wohnimmobilie (Bungalow) (RBGL)

    Wohnimmobilie (Reihenhaus) (RTHS)

    Mehrfamilienhaus (Immobilien mit mehr als vier Einheiten zur Besicherung einer zugrunde liegenden Risikoposition) (MULF)

    Teilweise kommerzielle Nutzung (Immobilie wird sowohl für Wohnzwecke als auch für gewerbliche Zwecke genutzt, wenn weniger als 50 % ihres Werts aus der gewerblichen Nutzung stammen, z. B. Praxis und Wohnhaus eines Hausarztes) (PCMM)

    Gewerbliche oder berufliche Nutzung (BIZZ)

    Nur Grundstück (LAND)

    Sonstige (OTHR)

Handelt es sich bei den gemeldeten Sicherheiten nicht um Immobiliensicherheiten, so ist ND5 einzutragen.

NEIN JA
RREC10 Energieeffizienzausweis

Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz der Sicherheit zum Zeitpunkt der Originierung:

    A (EPCA)

    B (EPCB)

    C (EPCC)

    D (EPCD)

    E (EPCE)

    F (EPCF)

    G (EPCG)

    Sonstige (OTHR)

JA JA
RREC11 Aussteller des Energieeffizienzausweises Vollständige juristische Bezeichnung des Ausstellers des Energieeffizienzausweises. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. JA JA
RREC12 Aktuelle Beleihung

Aktuelle Beleihungsquote (LTV). Bei nicht erstrangigen Sicherungsrechten ist dies die kombinierte oder Gesamt-LTV. Bei aktuell negativem Kreditsaldo ist 0 anzugeben.

Handelt es sich bei den gemeldeten Sicherheiten nicht um Immobiliensicherheiten, so ist ND5 einzutragen.

JA JA
RREC13 Aktueller Bewertungsbetrag

Letzte Bewertung der Sicherheit durch einen unabhängigen externen oder internen Gutachter. Ist eine solche Bewertung nicht verfügbar, kann der aktuelle Wert der Sicherheit anhand eines Immobilienwertindex geschätzt werden, der im Hinblick auf die geografische Lage und die Art der Sicherheit hinreichend granular ist; ist auch ein solcher Immobilienwertindex nicht verfügbar, kann ein Immobilienpreisindex verwendet werden, der im Hinblick auf die geografische Lage und die Art der Sicherheit hinreichend granular ist, nachdem ein geeigneter Abschlag zur Berücksichtigung der Abschreibung auf die Sicherheit vorgenommen wurde.

Handelt es sich bei der gemeldeten Sicherheit nicht um eine Immobiliensicherheit, so ist die letzte Bewertung der Sicherheit durch einen unabhängigen externen oder internen Gutachter oder, falls nicht verfügbar, durch den Originator anzugeben.

Handelt es sich bei der gemeldeten Sicherheit um eine Garantie, ist der Betrag der durch diese Sicherheit garantierten zugrunde liegenden Risikoposition zugunsten des Originators anzugeben.

Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.

JA JA
RREC14 Aktuelle Bewertungsmethode

Methode zur Berechnung des aktuellen Werts der Sicherheit gemäß Angabe in RREC13:

    Vollständige, interne und externe Inspektion (FIEI)

    Vollständige, ausschließlich externe Inspektion (FOEI)

    Fernabschätzung ( „Drive-by” ) (DRVB)

    Automatisiertes Bewertungsmodell (AUVM)

    Indexiert (IDXD)

    Desktop (DKTP)

    Sachbearbeiter oder Immobilienmakler (MAEA)

    Steuerbehörde (TXAT)

    Sonstige (OTHR)

JA NEIN
RREC15 Aktuelles Bewertungsdatum Datum der jüngsten Bewertung gemäß Angabe in RREC13. JA JA
RREC16 Ursprüngliche Beleihung

Ursprüngliche übernommene Beleihungsquote (LTV) des Originators. Bei nicht erstrangigen Sicherungsrechten ist dies die kombinierte oder Gesamt-LTV.

Handelt es sich bei den gemeldeten Sicherheiten nicht um Immobiliensicherheiten, so ist ND5 einzutragen.

JA JA
RREC17 Ursprünglicher Bewertungsbetrag

Ursprüngliche Bewertung der bei Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition verwendeten Sicherheit (d. h. vor Verbriefung).

Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.

JA NEIN
RREC18 Ursprüngliche Bewertungsmethode

Methode zur Berechnung des Werts der Sicherheit bei Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition gemäß Angabe in RREC17:

    Vollständige, interne und externe Inspektion (FIEI)

    Vollständige, ausschließlich externe Inspektion (FOEI)

    Fernabschätzung ( „Drive-by” ) (DRVB)

    Automatisiertes Bewertungsmodell (AUVM)

    Indexiert (IDXD)

    Desktop (DKTP)

    Sachbearbeiter/Immobilienmakler (MAEA)

    Steuerbehörde (TXAT)

    Sonstige (OTHR)

JA NEIN
RREC19 Ursprüngliches Bewertungsdatum Datum der ursprünglichen Bewertung der Sicherheit gemäß Angabe in RREC17. JA NEIN
RREC20 Verkaufsdatum Datum des Verkaufs zwangsvollstreckter Sicherheiten. JA JA
RREC21 Verkaufspreis

Preis, der bei der Veräußerung von Sicherheiten im Falle einer Zwangsvollstreckung erzielt wurde.

Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.

NEIN JA
RREC22 Währung der Sicherheit Währung, auf die der in RREC13 angegebene Bewertungsbetrag lautet. NEIN JA
RREC23 Art des Garantiegebers

Art des Garantiegebers:

    Kein Garantiegeber (NGUA)

    Einzelperson — Familie (FAML)

    Einzelperson — Sonstige (IOTH)

    Staat (GOVE)

    Bank (BANK)

    Versicherungsprodukt (INSU)

    Nationale Hypotheek Garantie Guarantee Scheme (NHGX)

    Fonds de Garantie de l’Accession Sociale (FGAS)

    Kaution (CATN)

    Sonstige (OTHR)

JA NEIN

Fußnote(n):

(1)

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2020/1224 DER KOMMISSION vom 16. Oktober 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/2402 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Informationen, die von Originator, Sponsor und Verbriefungszweckgesellschaft zu den Einzelheiten von Verbriefungen bereitzustellen sind (ABl. L 289 VOM 3.9.2020, S. 1).

© Europäische Union 1998-2021

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