ANHANG VII VO (EU) 2020/1224

ANGABEN ZU DEN ZUGRUNDE LIEGENDEN RISIKOPOSITIONEN KREDITKARTE

Feld-code Bezeichnung des feldes Inhalt der meldung ND1-ND4 zulässig? ND5 zulässig?
Angaben zu den zugrunde liegenden Risikopositionen
CCDL1 Eindeutige Kennung Von der meldenden Stelle gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1224 zugewiesene eindeutige Kennung. NEIN NEIN
CCDL2 Ursprüngliche Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition Eindeutige Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition Die Kennung darf nicht mit jeglichen externen Kennnummern identisch sein, um die Anonymität des Schuldners zu gewährleisten. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. NEIN NEIN
CCDL3 Neue Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition Wenn die ursprüngliche Kennung des Feldes CCDL2 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in CCDL2. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. NEIN NEIN
CCDL4 Ursprüngliche Kennung des Schuldners Ursprüngliche eindeutige Kennung des Schuldners. Die Kennung darf nicht mit jeglichen externen Kennnummern identisch sein, um die Anonymität des Schuldners zu gewährleisten. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. NEIN NEIN
CCDL5 Neue Kennung des Schuldners Wenn die ursprüngliche Kennung des Feldes CCDL4 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in CCDL4. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. NEIN NEIN
CCDL6 Datenstichtag Datenstichtag für diese Meldung. NEIN NEIN
CCDL7 Pool-Transferdatum Datum, an dem die Risikopositionen an die Zweckgesellschaft transferiert wurden. Falls diese Information nicht verfügbar ist, ist in der ersten Meldung an das Verbriefungsregister für alle zugrunde liegenden Risikopositionen im Pool das jeweils spätere der beiden folgenden Daten anzugeben: (i) Abschluss der Verbriefung und (ii) Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition. NEIN JA
CCDL8 Rückkaufsdatum Datum, an dem die zugrunde liegende Risikoposition vom Pool zurückgekauft wurde. NEIN JA
CCDL9 Geografische Region — Schuldner Geografische Region (NUTS-3-Klassifizierung), in der sich der Schuldner befindet. Gibt es keine NUTS-3-Klassifizierung von Eurostat (z. B. in einem Nicht-EU-Land), so ist der zweistellige Ländercode im Format {COUNTRYCODE_2} anzugeben, gefolgt von „ZZZ” . JA NEIN
CCDL10 Klassifizierung der geografischen Region Angabe des Jahres der in den Feldern der geografischen Region angegebenen NUTS-3-Klassifizierung, z. B. 2013 für NUTS-3 2013. Bei der Datenmeldung muss in allen Feldern der geografischen Region für jede zugrunde liegende Risikoposition und über alle zugrunde liegenden Risikopositionen hinweg durchgängig die gleiche Klassifizierung verwendet werden. So ist es beispielsweise nicht zulässig, bei der Meldung in einigen Feldern der geografischen Region für bestimmte zugrunde liegenden Risikopositionen NUTS-3 2006 und bei der Meldung in anderen Feldern, die sich auf dieselbe Risikoposition beziehen, NUTS-3 2013 zu verwenden. Genauso wenig ist es zulässig, bei der gleichen Datenmeldung in Feldern der geografischen Region für bestimmte zugrunde liegende Risikopositionen NUTS-3 2006 und für andere zugrunde liegende Risikopositionen NUTS-3 2013 zu verwenden. JA NEIN
CCDL11 Beschäftigungsstatus

Beschäftigungsstatus des Hauptschuldners:

    Beschäftigt — Privatsektor (EMRS)

    Beschäftigt — öffentlicher Sektor (EMBL)

    Beschäftigt — Sektor nicht bekannt (EMUK)

    Arbeitslos (UNEM)

    Selbständig (SFEM)

    Keine Beschäftigung, Schuldner ist juristische Person (NOEM)

    Student (STNT)

    Rentner (PNNR)

    Sonstige (OTHR)

JA NEIN
CCDL12 Schuldner mit beeinträchtigter Bonität

Bestätigung, dass die Risikoposition im Einklang mit Artikel 20 Absatz 11 der Verordnung (EU) 2017/2402 zum Zeitpunkt der Auswahl für die Übertragung auf die Verbriefungszweckgesellschaft weder im Sinne des Artikels 178 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgefallen ist noch eine Risikoposition gegenüber Schuldnern oder Garantiegebern mit beeinträchtigter Bonität ist, die nach bestem Wissen des Originators oder ursprünglichen Kreditgebers

a)
für zahlungsunfähig erklärt wurden, oder deren Gläubigern ein Gericht innerhalb von drei Jahren vor der Originierung einen endgültigen und unanfechtbaren Vollstreckungsanspruch oder Schadenersatz aufgrund eines Zahlungsausfalls zugesprochen hat, oder die innerhalb von drei Jahren vor der Übertragung oder Abtretung der zugrunde liegenden Risikopositionen auf bzw. an die Verbriefungszweckgesellschaft ein Umschuldungsverfahren hinsichtlich ihrer notleidenden Risikopositionen durchlaufen haben, außer wenn

i)
eine umstrukturierte zugrunde liegende Risikoposition seit der Umstrukturierung, die mindestens ein Jahr vor der Übertragung oder Abtretung der zugrunde liegenden Risikopositionen auf bzw. an die Verbriefungszweckgesellschaft stattgefunden haben muss, keine neuen Zahlungsrückstände aufgewiesen hat, und
ii)
in den vom Originator, vom Sponsor und von der Verbriefungszweckgesellschaft nach Artikel 7 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe a und Buchstabe e Ziffer i übermittelten Informationen der Anteil der umstrukturierten zugrunde liegenden Risikopositionen, der Zeitpunkt und die Einzelheiten ihrer Umstrukturierung sowie ihre Wertentwicklung seit der Umstrukturierung explizit dargelegt sind;

b)
zum Zeitpunkt der Originierung gegebenenfalls in einem öffentlichen Kreditregister von Personen mit negativer Bonitätsgeschichte oder — sofern es kein solches öffentliches Kreditregister gibt — in einem anderen Kreditregister, das für den Originator oder den ursprünglichen Kreditgeber zugänglich ist, eingetragen waren; oder
c)
eine Bonitätsbeurteilung oder eine Kreditpunktebewertung erhalten haben, der zufolge gegenüber vergleichbaren, nicht verbrieften Risikopositionen, die vom Originator gehalten werden, ein wesentlich höheres Risiko besteht, dass vertraglich vereinbarte Zahlungen nicht geleistet werden.

Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen.

NEIN JA
CCDL13 Kundentyp

Kundentyp bei Originierung:

    Neuer Kunde, der nicht Angestellter/Zugehöriger der Gruppe des Originators ist (CNEO)

    Neuer Kunde, der Angestellter/Zugehöriger der Gruppe des Originators ist (CEMO)

    Neuer Kunde, Angestellten-/Zugehörigkeitsstatus nicht erfasst (CNRO)

    Bestehender Kunde, der nicht Angestellter/Zugehöriger der Gruppe des Originators ist (ENEO)

    Bestehender Kunde, der Angestellter/Zugehöriger der Gruppe des Originators ist (EEMO)

    Bestehender Kunde, Angestellten-/Zugehörigkeitsstatus nicht erfasst (ENRO)

    Sonstige (OTHR)

JA NEIN
CCDL14 Primäreinkommen

Jährliches, für die Zeichnung der zugrunde liegenden Risikoposition zugrunde gelegtes Einkommen des Hauptschuldners zum Zeitpunkt der Originierung. Ist der Hauptschuldner eine juristische Person/ein Unternehmen, so sind die jährlichen Einkünfte dieses Schuldners anzugeben.

Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.

JA NEIN
CCDL15 Art des Primäreinkommens

Art des in CCDL14 angegebenen Einkommens:

    Bruttojahreseinkommen (GRAN)

    Nettojahreseinkommen (ohne Steuern und Sozialversicherung) (NITS)

    Nettojahreseinkommen (ohne Steuern) (NITX)

    Nettojahreseinkommen (ohne Sozialversicherung) (NITN)

    Geschätztes Nettojahreseinkommen (ohne Steuern und Sozialversicherung) (ENIS)

    Geschätztes Nettojahreseinkommen (ohne Steuern) (EITX)

    Geschätztes Nettojahreseinkommen (ohne Sozialversicherung) (EISS)

    Verfügbares Einkommen (DSPL)

    Kreditnehmer ist juristische Person (CORP)

    Sonstige (OTHR)

JA NEIN
CCDL16 Währung des Primäreinkommens Währung, in der das Einkommen bzw. die Einkünfte des Primärschuldners gezahlt werden. JA NEIN
CCDL17 Überprüfung des Primäreinkommens

Überprüfung des Primäreinkommens:

    Eigenerklärung ohne weitere Prüfung (SCRT)

    Eigenerklärung mit Erschwinglichkeitsbestätigung (SCNF)

    Überprüft (VRFD)

    Keine Überprüfung des Einkommens oder Schnellprüfung ( „Fast Track” ) (NVRF)

    Informationen von Kreditauskunfteien oder Scoring (SCRG)

    Sonstige (OTHR)

JA NEIN
CCDL18 Sonderregelungen Wenn für die zugrunde liegende Risikoposition eine Sonderregelung des öffentlichen Sektors gilt, ist hier die vollständige Bezeichnung (ohne Abkürzungen) der Regelung anzugeben. JA JA
CCDL19 Datum der Originierung Datum, an dem das Konto eröffnet wurde. JA NEIN
CCDL20 Originierungskanal

Originierungskanal:

    Internet (WEBI)

    Zweigstelle (BRCH)

    Telefonverkauf (TLSL)

    Stand (STND)

    Post (POST)

    „White-Label” (WLBL)

    Magazin (MGZN)

    Sonstige (OTHR)

JA JA
CCDL21 Währung Währung der zugrunde liegenden Risikoposition. NEIN NEIN
CCDL22 Aktueller Kapitalsaldo

Angabe des aktuellen Gesamtbetrags, den der Schuldner bei dem Konto schuldet (einschließlich aller Gebühren und Zinsen).

Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.

NEIN JA
CCDL23 Gesamtkreditlimit

Bei zugrunde liegenden Risikopositionen mit flexiblen Neuziehungsfazilitäten (einschließlich Revolvierungseigenschaften) oder bei nicht vollständigem Abruf des Höchstbetrags der zugrunde liegenden Risikoposition — der maximale Betrag der zugrunde liegenden Risikoposition, der potenziell ausstehend sein könnte.

Dieses Feld ist nur für zugrunde liegende Risikopositionen mit flexiblen oder sonstigen Zeichnungseigenschaften auszufüllen.

Dieses Feld dient nicht der Erfassung von Fällen, in denen der Schuldner einen erhöhten Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition neu verhandeln kann, sondern von Fällen, in denen aktuell die vertragliche Möglichkeit besteht, dass der Schuldner dies tut und der Kreditgeber die zusätzlichen Mittel zur Verfügung stellt.

Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.

NEIN JA
CCDL24 Kaufpreis Angabe des Preises zum Nennwert, zu dem die zugrunde liegende Risikoposition von der Verbriefungszweckgesellschaft gekauft wurde. Wenn keine Abschläge vorgenommen wurden, ist der Wert 100 anzugeben. NEIN JA
CCDL25 Ende der tilgungsfreien Periode Angabe des Enddatums der tilgungsfreien Periode, falls zum Datenstichtag anwendbar. NEIN JA
CCDL26 Planmäßige Häufigkeit der Kapitalrückzahlungen

Häufigkeit der Kapitalrückzahlungen, d. h. Zeitraum zwischen Zahlungen

    Monatlich (MNTH)

    Vierteljährlich (QUTR)

    Halbjährlich (SEMI)

    Jährlich (YEAR)

    Sonstige (OTHR)

NEIN JA
CCDL27 Planmäßige Häufigkeit der Zinszahlungen

Häufigkeit der Zinszahlungen, d. h. Zeitraum zwischen Zahlungen

    Monatlich (MNTH)

    Vierteljährlich (QUTR)

    Halbjährlich (SEMI)

    Jährlich (YEAR)

    Sonstige (OTHR)

NEIN JA
CCDL28 Zahlungsfälligkeit

Nächste planmäßige Mindestzahlung, die vom Schuldner zu leisten ist

Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.

NEIN JA
CCDL29 Aktueller Zinssatz Gewichteter durchschnittlicher annualisierter Gesamtertrag, einschließlich aller anwendbaren Gebühren am letzten Rechnungsdatum (d. h. in Rechnung gestellt, nicht Barrendite). NEIN JA
CCDL30 Aktueller Zinsindex

Aktuell geltender Basisreferenzindex (Referenzsatz, ausgehend von dem der Zinssatz festgelegt wird):

    MuniAAA (MAAA)

    FutureSWAP (FUSW)

    LIBID (LIBI)

    LIBOR (LIBO)

    SWAP (SWAP)

    US-Treasury (TREA)

    Euribor (EURI)

    Pfandbriefe (PFAN)

    EONIA (EONA)

    EONIASwaps (EONS)

    EURODOLLAR (EUUS)

    EuroSwiss (EUCH)

    TIBOR (TIBO)

    ISDAFIX (ISDA)

    GCFRepo (GCFR)

    STIBOR (STBO)

    BBSW (BBSW)

    JIBAR (JIBA)

    BUBOR (BUBO)

    CDOR (CDOR)

    CIBOR (CIBO)

    MOSPRIM (MOSP)

    NIBOR (NIBO)

    PRIBOR (PRBO)

    TELBOR (TLBO)

    WIBOR (WIBO)

    Basissatz der Bank of England (BOER)

    Basissatz der Europäischen Zentralbank (ECBR)

    Eigener Satz des Kreditgebers (LDOR)

    Sonstige (OTHR)

NEIN JA
CCDL31 Laufzeit des aktuellen Zinsindexes

Laufzeit des aktuellen Zinsindexes:

    Eintägig (OVNG)

    Intradaday (INDA)

    1 Tag (DAIL)

    1 Woche (WEEK)

    2 Wochen (TOWK)

    1 Monat (MNTH)

    2 Monate (TOMN)

    3 Monate (QUTR)

    4 Monate (FOMN)

    6 Monate (SEMI)

    12 Monate (YEAR)

    Auf Anfrage (ONDE)

    Sonstige (OTHR)

NEIN JA
CCDL32 Anzahl der Zahlungen vor Verbriefung Anzahl der Zahlungen, die vor Übertragung der Risikoposition auf die Verbriefung getätigt wurden. JA NEIN
CCDL33 Datum der Umstrukturierung

Angabe des Datums, an dem die zugrunde liegende Risikoposition umstrukturiert wurde. Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen.

Im Falle von Mehrfachdaten sind alle Daten im XML-Schema zu liefern.

JA JA
CCDL34 Datum des letzten Rückstands Datum, an dem das Konto zuletzt einen Rückstand aufwies. JA JA
CCDL35 Rückstand in Tagen Anzahl der Tage, mit denen das Konto zum Datenstichtag im Rückstand ist. Gibt es keinen Rückstand, ist der Wert 0 einzugeben. NEIN NEIN
CCDL36 Rückstandssaldo

Aktueller Saldo der Zahlungsrückstände, definiert als:

    Bis dato fällige Zahlungen insgesamt

    zuzüglich kapitalisierter Beträge

    zuzüglich für das Konto geltender Gebühren

    abzüglich bis dato eingegangener Zahlungen insgesamt.

Wenn keine Rückstände bestehen, ist der Wert 0 einzugeben.

Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.

NEIN NEIN
CCDL37 Kontostatus

Aktueller Status der verbrieften zugrunde liegenden Risikoposition:

    Vertragsgemäß bedient (PERF)

    Umstrukturiert — keine Rückstände (RNAR)

    Umstrukturiert — Rückstände (RARR)

    Im Sinne des Artikels 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgefallen

    Nicht im Sinne des Artikels 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgefallen, aber aufgrund einer anderen Ausfalldefinition als ausgefallen eingestuft (NDFT)

    Sowohl im Sinne des Artikels 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 als auch im Sinne einer anderen Ausfalldefinition ausgefallen (DTCR)

    Nur im Sinne einer anderen Ausfalldefinition ausgefallen (DADB)

    Rückstände (ARRE)

    Vom Verkäufer zurückgekauft — Verstoß gegen Zusicherungen und Gewährleistungen (REBR)

    Vom Verkäufer zurückgekauft — ausgefallen (REDF)

    Vom Verkäufer zurückgekauft — umstrukturiert (RERE)

    Vom Verkäufer zurückgekauft — Special Servicing (RESS)

    Vom Verkäufer zurückgekauft — sonstige Gründe (REOT)

    Zurückgezahlt (RDMD)

    Sonstige (OTHR)

Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen.

NEIN NEIN
CCDL38 Grund für den Ausfall oder die Zwangsvollstreckung

Angabe des Grunds für den Ausfall der zugrunde liegenden Risikoposition im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013:

    Ausfall im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, weil es als unwahrscheinlich gilt, dass der Schuldner zahlen wird. (UPXX)

    Ausfall im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, weil eine Verbindlichkeit mehr als 90/180 Tage überfällig ist. (PDXX)

    Ausfall im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, weil es als unwahrscheinlich gilt, dass der Schuldner zahlen wird, und weil eine Verbindlichkeit mehr als 90/180 Tage überfällig ist. (UPPD)

JA JA
CCDL39 Ausfallbetrag

Bruttogesamtausfallbetrag vor Veräußerungserlösen und Rückflüssen. Bei nicht ausgefallenen Positionen ist der Wert 0 einzugeben.

Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.

NEIN JA
CCDL40 Ausfalldatum Datum des Ausfalls. NEIN JA
CCDL41 Kumulierte Rückflüsse

Gesamtrückflüsse (unabhängig von ihrer Quelle) auf die (ausgefallenen/ausgebuchten usw.) Verbindlichkeiten, abzüglich Kosten. Angabe aller Rückflussquellen, nicht nur Erlöse aus der Veräußerung von Sicherheiten.

Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.

NEIN JA
CCDL42 Name des ursprünglichen Kreditgebers Vollständige juristische Bezeichnung des ursprünglichen Kreditgebers. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. JA JA
CCDL43 Rechtsträgerkennung des ursprünglichen Kreditgebers

Angabe der Rechtsträgerkennung des ursprünglichen Kreditgebers (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)).

Ist keine Rechtsträgerkennung verfügbar, so ist ND5 einzutragen.

JA JA
CCDL44 Land der Niederlassung des ursprünglichen Kreditgebers Land, in dem der ursprüngliche Kreditgeber niedergelassen ist. JA JA
CCDL45 Name des Originators Vollständige juristische Bezeichnung des Originators der zugrunde liegenden Risikoposition. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. NEIN NEIN
CCDL46 Rechtsträgerkennung des Originators Angabe der Rechtsträgerkennung des Originators der zugrunde liegenden Risikoposition (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)). NEIN NEIN
CCDL47 Land der Niederlassung des Originators Land, in dem der Originator niedergelassen ist. NEIN NEIN

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