ANHANG XV VO (EU) 2020/1224

INSIDERINFORMATIONEN ODER ANGABEN ZU SIGNIFIKANTEN EREIGNISSEN VERBRIEFUNG FORDERUNGSGEDECKTER GELDMARKTPAPIERE

Feld-code Bezeichnung des feldes Inhalt der meldung ND1-ND4 zulässig? ND5 zulässig?
Angaben zum Programm
SEAS1 Eindeutige Kennung — ABCP-Programm Von der meldenden Stelle gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1224 diesem ABCP-Programm zugewiesene eindeutige Kennung. NEIN NEIN
SEAS2 Datenstichtag Datenstichtag für diese Meldung. Wenn die Daten zusammen mit Daten über zugrunde liegende Risikopositionen und Anlegerberichte übermittelt werden, muss dieses Datum mit dem Datenstichtag übereinstimmen, der in den Meldebögen für die zugrunde liegende Risikoposition und den Anlegerbericht angegeben wurde. NEIN NEIN
SEAS3 Nicht mehr STS Erfüllt das ABCP-Programm nicht mehr die STS-Anforderungen? Wenn das ABCP-Programm nie STS-Status hatte, ist ND5 anzugeben. NEIN JA
SEAS4 Abhilfemaßnahmen Haben zuständige Behörden in Bezug auf diese Verbriefung Abhilfemaßnahmen ergriffen? Ist die Verbriefung keine STS-Verbriefung, so ist ND5 anzugeben. NEIN JA
SEAS5 Administrative Schritte Haben zuständige Behörden administrative Schritte in Bezug auf diese Verbriefung unternommen? Ist die Verbriefung keine STS-Verbriefung, so ist ND5 anzugeben. NEIN JA
SEAS6 Wesentliche Änderung der Unterlagen der Transaktion. Beschreibung wesentlicher Änderungen an den Transaktionsunterlagen, einschließlich Bezeichnung und Positionscode (gemäß Anhang I Tabelle 3), sowie ausführliche Beschreibung der Änderungen. NEIN JA
SEAS7 Anwendbares Recht Recht des Landes, dem das Programm unterliegt. NEIN NEIN
SEAS8 Dauer der Liquiditätsfazilität Zeitraum der Deckung des Programms durch die Liquiditätsfazilität auf Programmebene (in Tagen). NEIN JA
SEAS9 Deckung der Liquiditätsfazilität Maximaler Finanzierungsbetrag (als Prozentanteil der zugrunde liegenden Risikopositionen des Programms), der durch die Liquiditätsfazilität auf Programmebene gedeckt ist. NEIN JA
SEAS10 Deckungsintervall der Liquiditätsfazilität Maximale Anzahl von Tagen vor Beginn der Finanzierung des Geschäfts durch die Liquiditätsfazilität auf Programmebene infolge der Auslösung eines Triggers und der dadurch bewirkten Auszahlungen aus der Liquiditätsfazilität. NEIN JA
SEAS11 Fälligkeitstermin der Liquiditätsfazilität Datum, zu dem die Liquiditätsfazilität auf Programmebene endet. NEIN JA
SEAS12 Ziehungen im Rahmen der Liquiditätsfazilität Wenn die Verbriefung mit einer Liquiditätsfazilität auf Programmebene verbunden ist, Bestätigung, ob in dem Zeitraum, der am letzten Zinszahlungsdatum endet, eine Ziehung unter der Liquiditätsfazilität stattgefunden hat oder nicht. NEIN JA
SEAS13 Gesamtemissionen

Ausstehende Gesamtemissionen des Programms, umgerechnet in EUR.

Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.

NEIN NEIN
SEAS14 Maximalemission

Gibt es eine Obergrenze für Emissionen des ABCP-Programms, so ist diese hier anzugeben.

Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.

NEIN JA
Angaben zur Transaktion
SEAR1 Eindeutige Kennung — ABCP-Programm Angabe der gleichen eindeutigen Kennung des ABCP-Programms wie in Feld SEAS1. NEIN NEIN
SEAR2 Eindeutige Kennung — ABCP-Transaktion Von der meldenden Stelle gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1224 dieser ABCP-Transaktion zugewiesene eindeutige Kennung. NEIN NEIN
SEAR3 Anzahl der Programme zur Finanzierung der Transaktion Anzahl der ABCP-Programme, die diese Transaktion finanzieren. NEIN NEIN
SEAR4 Nicht mehr STS Erfüllt die ABCP-Transaktion nicht mehr die STS-Anforderungen? Wenn die ABCP-Transaktion nie STS-Status hatte, ist ND5 anzugeben. NEIN JA
SEAR5 Originator als Kunde des Programmsponsors Standen Originator und Programmsponsor zum Zeitpunkt der Übertragung von Vermögenswerten in einer Kundenbeziehung? NEIN NEIN
SEAR6 Gewährung von Sicherungsrechten Hat die betreffende Verbriefungszweckgesellschaft/das insolvenzgeschützte Tochterunternehmen des Originators dem Käufer (Verbriefungszweckgesellschaft) Sicherungsrechte an ihren Vermögenswerten eingeräumt? NEIN NEIN
SEAR7 Einnahmen

Summe der Einnahmen des Originators in der Periode, die durch die letzte Ergebnisrechnung abgedeckt wird (d. h. Jahresbeginn bis dato oder vorangehende 12 Monate)

Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.

NEIN JA
SEAR8 Betriebliche Aufwendungen

Summe der betrieblichen Aufwendungen des Originators in der Periode, die durch die letzte Ergebnisrechnung abgedeckt wird (d. h. Jahresbeginn bis dato oder vorangehende 12 Monate)

Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.

NEIN JA
SEAR9 Umlaufvermögen

Umlaufvermögen des Originators (mit Fälligkeit innerhalb der nächsten 12 Monate oder nach geltendem Rechnungslegungsstandard) gemäß der letzten Ergebnisrechnung.

Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.

NEIN JA
SEAR10 Barmittel

Kassenbestände des Originators gemäß der letzten Ergebnisrechnung.

Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.

NEIN JA
SEAR11 Marktgängige Wertpapiere

Marktgängige Wertpapiere des Originators gemäß der letzten Ergebnisrechnung.

Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.

NEIN JA
SEAR12 Forderungen

Forderungen des Originators gemäß der letzten Ergebnisrechnung.

Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.

NEIN JA
SEAR13 Kurzfristige Verbindlichkeiten

Kurzfristige Verbindlichkeiten des Originators (mit Fälligkeit innerhalb der nächsten 12 Monate oder nach geltendem Rechnungslegungsstandard) gemäß der letzten Ergebnisrechnung.

Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.

NEIN JA
SEAR14 Gesamtschulden

Gesamtschulden des Originators gemäß der letzten Ergebnisrechnung.

Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.

NEIN JA
SEAR15 Gesamtkapital

Gesamtkapital des Originators gemäß der letzten Ergebnisrechnung.

Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.

NEIN JA
SEAR16 Währung des Abschlusses Die in der Finanzberichterstattung in den Feldern SEAR7 — SEAR15 verwendete Währung. NEIN JA
SEAR17 Ebene der Unterstützung durch den Sponsor

Auf welcher Ebene leistet der Sponsor Unterstützung:

    Transaktionsebene (TRXN)

    Programmebene (PRGM)

    Sonstige (OTHR)

NEIN JA
SEAR18 Art der Unterstützung durch den Sponsor Leistet der Sponsor volle Unterstützung für diese Transaktion? NEIN JA
SEAR19 Dauer der Liquiditätsfazilität Zeitraum der Deckung der Transaktion durch die Liquiditätsfazilität auf Transaktionsebene (in Tagen). NEIN JA
SEAR20 Aus der Liquiditätsfazilität in Anspruch genommener Betrag

Aus der Liquiditätsfazilität zwischen dem letzten Datenstichtag und dem Stichtag für die Übermittlung dieser Daten in Anspruch genommener Betrag.

Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.

NEIN JA
SEAR21 Deckung der Liquiditätsfazilität Maximaler Finanzierungsbetrag (als Prozentanteil der zugrunde liegenden Risikopositionen der Transaktion), der durch die Liquiditätsfazilität auf Transaktionsebene gedeckt ist. NEIN JA
SEAR22 Deckungsintervall der Liquiditätsfazilität Maximale Anzahl von Tagen vor Beginn der Finanzierung der Transaktion durch die Liquiditätsfazilität infolge der Auslösung eines Triggers und der dadurch bewirkten Auszahlungen aus der Liquiditätsfazilität. NEIN JA
SEAR23 Art der Liquiditätsfazilität

Art der Liquiditätsfazilität auf Transaktionsebene:

    Kauf von Vermögenswerten (PURC)

    Pensionsgeschäfte (RPAG)

    Darlehensfazilität (LOFA)

    Beteiligungsvertrag (PAGR)

    Sonstige (OTHR)

NEIN JA
SEAR24 Fälligkeitstermin der Pensionsgeschäfte der Liquiditätsfazilität Nutzt die Liquiditätsfazilität auf Transaktionsebene Pensionsgeschäfte, so ist das Datum anzugeben, an dem das entsprechende Pensionsgeschäft ausläuft. NEIN JA
SEAR25 Währung der Liquiditätsfazilität Angabe der Währung, in der Mittel aus der Liquiditätsfazilität auf Transaktionsebene gezogen werden können. NEIN JA
SEAR26 Fälligkeitstermin der Liquiditätsfazilität Datum, zu dem die Liquiditätsfazilität auf Transaktionsebene endet. NEIN JA
SEAR27 Name des Anbieters der Liquiditätsfazilität Vollständige juristische Bezeichnung des Anbieters der Liquiditätsfazilität auf Transaktionsebene. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. NEIN JA
SEAR28 Rechtsträgerkennung des Anbieters der Liquiditätsfazilität Angabe der Rechtsträgerkennung des Anbieters der Liquiditätsfazilität auf Transaktionsebene (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)). NEIN JA
SEAR29 Übersicherung/Nachrangige Beteiligungen Anteil der nachrangigen Beteiligungen an den zugrunde liegenden Risikopositionen, die vom Verkäufer verkauft werden (oder vom Verkäufer gewährter Nachlass auf den Kaufpreis der zugrunde liegenden Risikopositionen). Falls der Anteil der nachrangigen Beteiligungen je nach zugrunde liegender Risikoposition schwankt, ist die Mindestübersicherung sämtlicher zugrunde liegender Risikopositionen anzugeben. NEIN NEIN
SEAR30 Überschussmarge der Transaktion

Angabe des Betrags der nach Anwendung aller derzeit anwendbaren Zahlungen, Kosten, Gebühren usw. verbleibenden Mittel ( „Überschussmarge” ).

Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.

NEIN NEIN
SEAR31 Name des Kreditbrief-Ausstellers Vollständige juristische Bezeichnung des Kreditbrief-Ausstellers. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. NEIN JA
SEAR32 Rechtsträgerkennung des Kreditbrief-Ausstellers Angabe der Rechtsträgerkennung des Kreditbrief-Ausstellers der Transaktion (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)). NEIN JA
SEAR33 Währung des Kreditbriefs Angabe der Währung des Kreditbriefs. NEIN JA
SEAR34 Maximale Sicherung durch den Kreditbrief Maximaler Deckungsgrad durch den Kreditbrief der Sicherungsvereinbarung, ausgedrückt als Prozentanteil der zugrunde liegenden Risikopositionen. NEIN JA
SEAR35 Name des Garantiegebers Angabe der vollständigen juristischen Bezeichnung des Garantiegebers unter Berücksichtigung von Vereinbarungen, in denen ein Institut sich zum Kauf ausgefallener Forderungen des Verkäufers verpflichtet. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. NEIN JA
SEAR36 Rechtsträgerkennung des Garantiegebers Angabe der Rechtsträgerkennung des Garantiegebers (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)) unter Berücksichtigung von Vereinbarungen, durch die ein Institut sich zum Kauf ausgefallener Forderungen des Verkäufers verpflichtet. NEIN JA
SEAR37 Maximale Deckung durch die Garantie

Höchstbetrag der Deckung gemäß Garantie/Kaufvertrag.

Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.

NEIN JA
SEAR38 Währung der Garantie Angabe der Währung, in der Mittel aus der Garantie bereitgestellt werden. NEIN JA
SEAR39 Fälligkeitstermin der Garantie Datum, zu dem die Garantie endet. NEIN JA
SEAR40 Art der Forderungsübertragung

Angabe der Art der Übertragung der zugrunde liegenden Risikopositionen auf den Käufer.

„True-Sale” -Verkauf (1)

Besichertes Darlehen (2)

Sonstige (3)

NEIN NEIN
SEAR41 Fälligkeitstermin der Pensionsgeschäfte Datum, an dem Pensionsgeschäfte zur Übertragung der zugrunde liegenden Risikopositionen auf den Käufer außer Kraft treten. NEIN JA
SEAR42 Gekaufter Betrag

Betrag zugrunde liegender Risikopositionen, die zwischen dem letzten Datenstichtag und dem Stichtag für die Übermittlung dieser Daten bei dieser Transaktion vom Originator gekauft wurden.

Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.

NEIN NEIN
SEAR43 Maximale Finanzierungsgrenze

Maximale Obergrenze für Finanzierungen, die dem Originator im Rahmen der Transaktion zum Datenstichtag Verfügung gestellt werden können.

Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.

NEIN JA
SEAR44 Referenzzinssatz des Zinsswaps

Beschreibung der Art des Referenzzinssatzes, an den die zahlende Komponente des Swaps gekoppelt ist: Bei mehreren Swapgeschäften in der Transaktion ist die Art des zuletzt abgeschlossenen Zinsswaps anzugeben.

MuniAAA (MAAA)

FutureSWAP (FUSW)

LIBID (LIBI)

LIBOR (LIBO)

SWAP (SWAP)

US-Treasury (TREA)

Euribor (EURI)

Pfandbriefe (PFAN)

EONIA (EONA)

EONIASwaps (EONS)

EURODOLLAR (EUUS)

EuroSwiss (EUCH)

TIBOR (TIBO)

ISDAFIX (ISDA)

GCFRepo (GCFR)

STIBOR (STBO)

BBSW (BBSW)

JIBAR (JIBA)

BUBOR (BUBO)

CDOR (CDOR)

CIBOR (CIBO)

MOSPRIM (MOSP)

NIBOR (NIBO)

PRIBOR (PRBO)

TELBOR (TLBO)

WIBOR (WIBO)

Basissatz der Bank of England (BOER)

Basissatz der Europäischen Zentralbank (ECBR)

Eigener Satz des Kreditgebers (LDOR)

Sonstige (OTHR)

NEIN JA
SEAR45 Fälligkeit des Zinsswaps

Angabe des Fälligkeitstermins des Zinsswaps.

Bei mehreren Swaps in der Transaktion ist der Fälligkeitstermin des zuletzt abgeschlossenen Swaps anzugeben.

NEIN JA
SEAR46 Nominalbetrag des Zinsswaps

Nominalbetrag des Zinsswaps auf Transaktionsebene.

Bei mehreren Swapgeschäften in der Transaktion ist der Nominalbetrag des letzten Zinsswaps anzugeben.

NEIN JA
SEAR47 Währung der zahlenden Komponente des Währungsswaps Angabe der von der zahlenden Komponente des Swaps genutzten Währung. Bei mehreren Swapgeschäften in der Transaktion ist die Art des zuletzt abgeschlossenen Währungsswaps anzugeben. NEIN JA
SEAR48 Währung der empfangenden Komponente des Währungsswaps Angabe der von der empfangenden Komponente des Swaps genutzten Währung. Bei mehreren Swapgeschäften in der Transaktion ist die Art des zuletzt abgeschlossenen Währungsswaps anzugeben. NEIN JA
SEAR49 Wechselkurs des Währungsswaps

Wechselkurs, der für einen Währungsswap auf Transaktionsebene festgelegt wurde

Bei mehreren Swaps in der Transaktion ist der Wechselkurs des zuletzt abgeschlossenen Swaps anzugeben.

NEIN JA
SEAR50 Fälligkeit des Währungsswaps

Angabe des Fälligkeitstermins des Währungsswaps auf Transaktionsebene.

Bei mehreren Swaps in der Transaktion ist der Fälligkeitstermin des zuletzt abgeschlossenen Swaps anzugeben.

NEIN JA
SEAR51 Nominalbetrag des Währungsswaps

Angabe des Nominalbetrags des Währungsswaps auf Transaktionsebene.

Bei mehreren Swaps in der Transaktion ist der Nominalbetrag des zuletzt abgeschlossenen Swaps anzugeben.

Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.

NEIN JA
Angaben zu Tranche/Anleihe
SEAT1 Eindeutige Kennung — ABCP-Programm Angabe der gleichen eindeutigen Kennung des ABCP-Programms wie in Feld SEAS1. NEIN NEIN
SEAT2 Ursprüngliche Kennung der Anleihe Ursprüngliche eindeutige Kennung, die dem Instrument zugewiesen wurde. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. NEIN NEIN
SEAT3 Neue Kennung der Anleihe Wenn die ursprüngliche Kennung des Feldes SEAT2 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in Feld SEAT2. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. NEIN NEIN
SEAT4 Internationale Wertpapierkennnummer Sofern anwendbar, ISIN-Code dieses Instruments. NEIN JA
SEAT5 Art der Tranche/Anleihe

Auswahl der am besten zutreffenden Beschreibung des Rückzahlungsprofils des Instruments:

    Hard bullet (d. h. fester Fälligkeitstermin) (HBUL)

    Soft bullet (d. h. geplanter Fälligkeitstermin kann bis zum gesetzlichen Fälligkeitstermin verlängert werden) (SBUL)

    Planmäßige Tilgung (d. h. Rückzahlung des Kapitalbetrags an planmäßigen Tilgungsdaten) (SAMO)

    Kontrollierte Tilgung (d. h. Kapitalrückzahlung ab einem spezifischen Zeitpunkt) (CAMM)

    Sonstige (OTHR)

NEIN NEIN
SEAT6 Emissionsdatum Datum, an dem dieses Instrument emittiert wurde. NEIN NEIN
SEAT7 Gesetzliche Fälligkeit Datum, bis zu dem dieses Instrument zurückgezahlt werden muss, um nicht in Verzug zu geraten. NEIN JA
SEAT8 Währung Währung, auf die das Instrument lautet. NEIN NEIN
SEAT9 Aktueller Kapitalsaldo

Nennwert dieses Instruments nach dem aktuellen Kapitalrückzahlungsdatum.

Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.

NEIN NEIN
SEAT10 Aktueller Kupon Kupon des Instruments in Basispunkten. NEIN NEIN
SEAT11 Aktueller Zinsindex

Aktuell geltender Basisreferenzindex (Referenzsatz, ausgehend von dem der Zinssatz festgelegt wird):

    MuniAAA (MAAA)

    FutureSWAP (FUSW)

    LIBID (LIBI)

    LIBOR (LIBO)

    SWAP (SWAP)

    US-Treasury (TREA)

    Euribor (EURI)

    Pfandbriefe (PFAN)

    EONIA (EONA)

    EONIASwaps (EONS)

    EURODOLLAR (EUUS)

    EuroSwiss (EUCH)

    TIBOR (TIBO)

    ISDAFIX (ISDA)

    GCFRepo (GCFR)

    STIBOR (STBO)

    BBSW (BBSW)

    JIBAR (JIBA)

    BUBOR (BUBO)

    CDOR (CDOR)

    CIBOR (CIBO)

    MOSPRIM (MOSP)

    NIBOR (NIBO)

    PRIBOR (PRBO)

    TELBOR (TLBO)

    WIBOR (WIBO)

    Basissatz der Bank of England (BOER)

    Basissatz der Europäischen Zentralbank (ECBR)

    Eigener Satz des Kreditgebers (LDOR)

    Sonstige (OTHR)

NEIN JA
SEAT12 Laufzeit des aktuellen Zinsindexes

Laufzeit des aktuellen Zinsindexes:

    Eintägig (OVNG)

    Intradaday (INDA)

    1 Tag (DAIL)

    1 Woche (WEEK)

    2 Wochen (TOWK)

    1 Monat (MNTH)

    2 Monate (TOMN)

    3 Monate (QUTR)

    4 Monate (FOMN)

    6 Monate (SEMI)

    12 Monate (YEAR)

    Auf Anfrage (ONDE)

    Sonstige (OTHR)

NEIN JA
SEAT13 Zinszahlungshäufigkeit

Häufigkeit, mit der bei diesem Instrument Zinsen fällig sind:

    Monatlich (MNTH)

    Vierteljährlich (QUTR)

    Halbjährlich (SEMI)

    Jährlich (YEAR)

    Sonstige (OTHR)

NEIN NEIN
SEAT14 Aktuelle Bonitätsverbesserung Aktuelle Bonitätsverbesserung des Instruments, berechnet gemäß Festlegung von Originator/Sponsor/Verbriefungszweckgesellschaft. NEIN NEIN
SEAT15 Bonitätsverbesserungsformel Beschreibung/Angabe der Formel zur Berechnung der Bonitätsverbesserung der Anleihe. NEIN JA
Angaben zum Konto
SEAA1 Eindeutige Kennung — ABCP-Transaktion Angabe der gleichen eindeutigen Kennung der Transaktion wie in Feld SEAR2. NEIN NEIN
SEAA2 Ursprüngliche Kennung des Kontos Ursprüngliche Kennung des Kontos. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. NEIN NEIN
SEAA3 Neue Kennung des Kontos Wenn die ursprüngliche Kennung des Feldes SEAA2 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in SEAA2. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. NEIN NEIN
SEAA4 Kontotyp

Kontotyp:

    Rücklagenkonto ( „Barreserve” ) (CARE)

    „Commingling Reserve” -Konto (CORE)

    Verrechnungskonto ( „Set-off Reserve” ) (SORE)

    Liquiditätsfazilität (LQDF)

    Marginkonto ( „Margin Account” ) (MGAC)

    Sonstiges Konto (OTHR)

NEIN NEIN
SEAA5 Zielsaldo

Höhe der Mittel, die bei voller Finanzierung gemäß den Verbriefungsunterlagen auf dem betreffenden Konto eingezahlt wären.

Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.

NEIN JA
SEAA6 Tatsächlicher Saldo

Saldo der Einlagen auf dem betreffenden Konto am Periodenende.

Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.

NEIN NEIN
SEAA7 Amortisationskonto Amortisiert das Konto während der Laufzeit der Verbriefung? NEIN NEIN
Angaben zur Gegenpartei
SEAP1 Eindeutige Kennung — ABCP-Transaktion Angabe der gleichen eindeutigen Kennung der Transaktion wie in Feld SEAR2. NEIN NEIN
SEAP2 Rechtsträgerkennung der Gegenpartei Angabe der Rechtsträgerkennung der Gegenpartei (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)). NEIN NEIN
SEAP3 Name der Gegenpartei Vollständige juristische Bezeichnung der Gegenpartei. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. NEIN NEIN
SEAP4 Art der Gegenpartei

Art der Gegenpartei:

    Kontoführende Bank (ABNK)

    Backup-Konto-Bank (ABNK)

    Kontoführende Bank — Vermittler (ABFC)

    Kontoführende Bank — Garantiegeber (ABGR)

    Sicherheitenverwalter (COLL)

    Zahlstelle (PAYA)

    Berechnungsstelle (CALC)

    Verwaltungsstelle (ADMI)

    Verwaltungsunterbeauftragter (ADSA)

    Transferstelle (RANA)

    Verifizierungsstelle (VERI)

    Sicherheitsstelle (SECU)

    Anbieter von Kassenvorschüssen (CAPR)

    Sicherungsgeber (COLL)

    Anbieter von garantierten Beteiligungsverträgen (GICP)

    Darlehensanbieter für Versicherungspolicen (IPCP)

    Anbieter von Liquiditätsfazilitäten (LQFP)

    Anbieter von Backup-Liquiditätsfazilitäten (BLQP)

    Sparhypotheken-Partei (SVMP)

    Emittent (ISSR)

    Originator (ORIG)

    Verkäufer (SELL)

    Sponsor der Verbriefungszweckgesellschaft (SSSP)

    Servicer (SERV)

    Backup-Servicer (BSER)

    Backup-Servicer — Vermittler (BSRF)

    Special Servicer (SSRV)

    Zeichner (SUBS)

    Zinsswap-Anbieter (IRSP)

    Backup-Zinsswap-Anbieter (BIPR)

    Währungsswap-Anbieter (CSPR)

    Backup-Währungsswap-Anbieter (CSPR)

    Abschlussprüfer (AUDT)

    Berater (CNSL)

    Treuhänder (TRUS)

    Investoren-Vertreter (REPN)

    Zeichner (UNDR)

    Arrangeur (ARRG)

    Händler (DEAL)

    Manager (MNGR)

    Kreditbrief-Aussteller (LCPR)

    Multi-Seller-Conduit (MSCD)

    Verbriefungszweckgesellschaft (SSPE)

    Liquiditäts- oder Liquidationsstelle (LQAG)

    Anteilseigner des Conduit/der Verbriefungszweckgesellschaft (EQOC)

    Anbieter kurzfristiger Deckungslinien (SWNG)

    Anlaufkredit- oder Leasing-Anbieter (SULP)

    Repogeschäft-Gegenpartei (RAGC)

    Cash-Manager (CASM)

    Einzugskontobank (CACB)

    Sicherheitenkontobank (COLA)

    Anbieter von nachrangigen Darlehen (SBLP)

    CLO-Manager (CLOM)

    Portfolioberater (PRTA)

    Substitutionsstelle (SUBA)

    Sonstige (OTHR)

NEIN NEIN
SEAP5 Niederlassungsland der Gegenpartei Land, in dem die Gegenpartei niedergelassen ist. NEIN NEIN
SEAP6 Ratingschwelle für die Gegenpartei

Falls für die von dieser Gegenpartei in der Verbriefung erbrachten Dienstleistungen ein auf Ratings basierenden Schwellenwert festgelegt wurde, ist hier die Ratingschwelle für die Gegenpartei zum Datenstichtag anzugeben.

Im Falle mehrerer Ratings sind sämtliche Ratings im XML-Schema anzugeben. Gibt es keine solche Ratingschwelle, ist ND5 anzugeben.

NEIN JA
SEAP7 Rating der Gegenpartei

Falls für die von dieser Gegenpartei in der Verbriefung erbrachten Dienstleistungen ein auf Ratings basierenden Schwellenwert festgelegt wurde, ist hier das Rating der Gegenpartei zum Datenstichtag anzugeben.

Im Falle mehrerer Ratingschwellen sind sämtliche Ratingschwellen im XML-Schema anzugeben. Gibt es keine solche Ratingschwelle, ist ND5 anzugeben.

NEIN JA
SEAP8 Rechtsträgerkennung der Stelle, die das Gegenpartei-Rating vornimmt

Falls für die von dieser Gegenpartei in der Verbriefung erbrachten Dienstleistungen ein auf Ratings basierenden Schwellenwert festgelegt wurde, ist hier die Rechtsträgerkennung der die Gegenpartei bewertenden Stelle (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)) zum Datenstichtag anzugeben.

Im Falle mehrerer Ratings sind die Rechtsträgerkennungen sämtlicher Ratings vornehmender Stellen im XML-Schema anzugeben. Gibt es keine solche Ratingschwelle, ist ND5 anzugeben.

NEIN JA
SEAP9 Name der Stelle, die das Gegenpartei-Rating vornimmt

Falls für die von dieser Gegenpartei in der Verbriefung erbrachten Dienstleistungen ein auf Ratings basierenden Schwellenwert festgelegt wurde, ist hier die vollständige Bezeichnung des Anbieters des Gegenpartei-Ratings zum Datenstichtag anzugeben. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen.

Im Falle mehrerer Ratings sind die Rechtsträgerkennungen sämtlicher Ratings vornehmender Stellen im XML-Schema anzugeben. Gibt es keine solche Ratingschwelle, ist ND5 anzugeben.

NEIN JA
Sonstige Angaben
SEAO1 Eindeutige Kennung Im Feld SEAS1 ausgewiesene eindeutige Kennung. NEIN NEIN
SEAO2 Zeilennummer sonstiger Angaben Angabe der Zeilennummer für sonstige Angaben. NEIN NEIN
SEAO3 Sonstige Angaben. Sonstige Angaben, Zeile für Zeile. NEIN NEIN

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