ANHANG XIV VO (EU) 2020/1224
INSIDERINFORMATIONEN ODER ANGABEN ZU SIGNIFIKANTEN EREIGNISSEN VERBRIEFUNG MITTELS ANDERER INSTRUMENTE ALS FORDERUNGSGEDECKTER GELDMARKTPAPIERE
Feld-code | Bezeichnung des feldes | Inhalt der meldung | ND1-ND4 zulässig? | ND5 zulässig? |
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Angaben zu Verbriefungen | ||||
SESS1 | Eindeutige Kennung | Von der meldenden Stelle gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1224 zugewiesene eindeutige Kennung. | NEIN | NEIN |
SESS2 | Datenstichtag | Datenstichtag für diese Meldung. Wenn die Daten zusammen mit Daten über zugrunde liegende Risikopositionen und Anlegerberichte übermittelt werden, muss dieses Datum mit dem Datenstichtag übereinstimmen, der in den Meldebögen für die zugrunde liegende Risikoposition und den Anlegerbericht angegeben wurde. | NEIN | NEIN |
SESS3 | Nicht mehr STS | Erfüllt die Verbriefung nicht mehr die STS-Anforderungen? Wenn die Verbriefung nie STS-Status hatte, ist ND5 anzugeben. | NEIN | JA |
SESS4 | Abhilfemaßnahmen | Haben zuständige Behörden in Bezug auf diese Verbriefung Abhilfemaßnahmen ergriffen? Ist die Verbriefung keine STS-Verbriefung, so ist ND5 anzugeben. | NEIN | JA |
SESS5 | Administrative Schritte | Haben zuständige Behörden administrative Schritte in Bezug auf diese Verbriefung unternommen? Ist die Verbriefung keine STS-Verbriefung, so ist ND5 anzugeben. | NEIN | JA |
SESS6 | Wesentliche Änderung der Unterlagen der Transaktion. | Beschreibung wesentlicher Änderungen an den Transaktionsunterlagen, einschließlich Bezeichnung und Positionscode (gemäß Anhang I Tabelle 3), sowie ausführliche Beschreibung der Änderungen. | NEIN | JA |
SESS7 | Verkaufsabschluss | Ist die Übertragung der zugrunde liegenden Risikopositionen auf die Verbriefungszweckgesellschaft im Sinne von Artikel 20 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2017/2402 (d. h. Abschluss des Verkaufs) nach Abschlussdatum der Verbriefung erfolgt? | NEIN | JA |
SESS8 | Aktuelle Art des Wasserfalls |
Wählen Sie aus der nachstehenden Liste die am besten zutreffende, derzeit auf die Verbriefung anwendbare Wasserfallregelung aus: Turbo-Wasserfall (TRWT) Sequentieller Wasserfall (SQWT) Pro-Rata-Wasserfall (PRWT) Derzeit sequentiell, mit Möglichkeit eines Übergangs auf Pro-Rata (SQPR) Derzeit Pro-Rata, mit Möglichkeit eines Übergangs auf sequentiell (PRSQ) Sonstige (OTHR) |
NEIN | NEIN |
SESS9 | Art der Master-Trust-Struktur |
Bei Verbriefungen mit Master-Trust-Struktur Auswahl der am besten zutreffenden Beschreibung: Jede Verbriefungszweckgesellschaft entscheidet unabhängig von anderen Verbriefungszweckgesellschaften über Emissionen und Ausschüttungen ( „kapitalistische Struktur” ) (CSTR). Verluste werden auf alle Verbriefungszweckgesellschaften verteilt und einzelne Kategorien von Papieren werden unabhängig von der Emission vorrangigerer oder nachrangigerer Klassen emittiert ( „sozialistische Struktur” oder „entkoppelter Master Trust” ) (SSTR). Sonstige (OTHR) |
NEIN | JA |
SESS10 | Wert der Verbriefungszweckgesellschaft |
Bei Verbriefungen mit Master-Trust-Struktur Angabe des Nennwerts aller zugrunde liegenden Risikopositionen (Kapital und Belastungen), an denen der Trust oder die Verbriefungszweckgesellschaft am Datenstichtag Eigentumsansprüche haben. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN | JA |
SESS11 | Kapitalwert der Verbriefungszweckgesellschaft |
Bei Verbriefungen mit Master-Trust-Struktur Angabe des Nennwerts aller zugrunde liegenden Risikopositionen (nur Kapital), an denen der Trust am Datenstichtag Eigentumsansprüche hat. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN | JA |
SESS12 | Verbriefungszweckgesellschaft — Anzahl der Konten | Bei Verbriefungen mit Master-Trust-Struktur Angabe der Anzahl der Konten, an denen der Trust oder die Verbriefungszweckgesellschaft am Datenstichtag Eigentumsansprüche haben. | NEIN | JA |
SESS13 | Kapitalsaldo der Schuldtitel |
Bei Verbriefungen mit Master-Trust-Struktur Angabe des Nennwerts aller forderungsbesicherten Schuldtitel, die durch die zugrunde liegenden Risikopositionen im Trust abgesichert sind. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN | JA |
SESS14 | Anteil des Verkäufers | Bei Verbriefungen mit Master-Trust-Struktur Angabe der Ansprüche des Originators, ausgedrückt als Prozentzahl. Im Falle mehrerer Originatoren ist die Summe der Ansprüche für sämtliche Originatoren anzugeben. | NEIN | JA |
SESS15 | Finanzierungsanteil | Bei Verbriefungen mit Master-Trust-Struktur Angabe der Ansprüche der Verbriefungszweckgesellschaft an dieser Serie im Trust zur Datenstichtag, ausgedrückt als Prozentzahl. | NEIN | JA |
SESS16 | Dieser Serie zugewiesene Einnahmen |
Bei Verbriefungen mit Master-Trust-Struktur Angabe der vom Trust dieser Serie zugewiesenen Einnahmen. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN | JA |
SESS17 | Referenzzinssatz des Zinsswaps |
Beschreibung der Art des Referenzzinssatzes, an den die zahlende Komponente des Swaps gekoppelt ist: MuniAAA (MAAA) FutureSWAP (FUSW) LIBID (LIBI) LIBOR (LIBO) SWAP (SWAP) US-Treasury (TREA) Euribor (EURI) Pfandbriefe (PFAN) EONIA (EONA) EONIASwaps (EONS) EURODOLLAR (EUUS) EuroSwiss (EUCH) TIBOR (TIBO) ISDAFIX (ISDA) GCFRepo (GCFR) STIBOR (STBO) BBSW (BBSW) JIBAR (JIBA) BUBOR (BUBO) CDOR (CDOR) CIBOR (CIBO) MOSPRIM (MOSP) NIBOR (NIBO) PRIBOR (PRBO) TELBOR (TLBO) WIBOR (WIBO) Basissatz der Bank of England (BOER) Basissatz der Europäischen Zentralbank (ECBR) Eigener Satz des Kreditgebers (LDOR) Sonstige (OTHR) |
NEIN | JA |
SESS18 | Fälligkeit des Zinsswaps | Fälligkeitstermin des Zinsswaps. | NEIN | JA |
SESS19 | Nominalbetrag des Zinsswaps |
Nominalbetrag des Zinsswaps zum Datenstichtag. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN | JA |
SESS20 | Währung der zahlenden Komponente des Währungsswaps | Angabe der von der zahlenden Komponente des Swaps genutzten Währung. | NEIN | JA |
SESS21 | Währung der empfangenden Komponente des Währungsswaps | Angabe der von der empfangenden Komponente des Swaps genutzten Währung. | NEIN | JA |
SESS22 | Wechselkurs des Währungsswaps | Wechselkurs, der für einen Währungsswap festgelegt wurde | NEIN | JA |
SESS23 | Fälligkeit des Währungsswaps | Fälligkeitstermin des Währungsswaps. | NEIN | JA |
SESS24 | Nominalbetrag des Währungsswaps |
Nominalbetrag des Währungsswaps zum Datenstichtag. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN | JA |
Angaben zu Tranche/Anleihe | ||||
SEST1 | Eindeutige Kennung | Angabe der gleichen eindeutigen Kennung wie in Feld SESS1. | NEIN | NEIN |
SEST2 | Ursprüngliche Kennung der Tranche | Ursprüngliche eindeutige Kennung, die dem Instrument zugewiesen wurde. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
SEST3 | Neue Kennung der Tranche | Wenn die ursprüngliche Kennung des Feldes SEST2 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in Feld SEST2. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
SEST4 | Internationale Wertpapierkennnummer | Sofern anwendbar, ISIN-Code dieser Tranche. | NEIN | JA |
SEST5 | Bezeichnung der Tranche | Bezeichnung (üblicherweise ein Buchstabe und/oder eine Zahl) dieser Anleihentranche (oder Wertpapiergattung) mit den gleichen Rechten, Prioritäten und Eigenschaften wie im Prospekt festgelegt, d. h. Serie 1 Klasse A1 usw. | NEIN | JA |
SEST6 | Art der Tranche/Anleihe |
Auswahl der am besten zutreffenden Beschreibung des Rückzahlungsprofils des Instruments: Hard bullet (d. h. fester Fälligkeitstermin) (HBUL) Soft bullet (d. h. geplanter Fälligkeitstermin kann bis zum gesetzlichen Fälligkeitstermin verlängert werden) (SBUL) Planmäßige Tilgung (d. h. Rückzahlung des Kapitalbetrags an planmäßigen Tilgungsdaten) (SAMO) Kontrollierte Tilgung (d. h. Kapitalrückzahlung ab einem spezifischen Zeitpunkt) (CAMM) Sonstige (OTHR) |
NEIN | NEIN |
SEST7 | Währung | Währung, auf die das Instrument lautet. | NEIN | NEIN |
SEST8 | Ursprünglicher Kapitalsaldo |
Ursprünglicher Kapitalsaldo dieser Tranche bei Emission. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN | NEIN |
SEST9 | Aktueller Kapitalsaldo |
Nennwert dieser Tranche nach dem aktuellen Kapitalrückzahlungsdatum Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN | NEIN |
SEST10 | Zinszahlungshäufigkeit |
Häufigkeit, mit der bei diesem Instrument Zinsen fällig sind: Monatlich (MNTH) Vierteljährlich (QUTR) Halbjährlich (SEMI) Jährlich (YEAR) Sonstige (OTHR) |
NEIN | NEIN |
SEST11 | Zinszahlungsdatum | Erstes Datum nach Meldung des Datenstichtags, an dem die Ausschüttung von Zinszahlungen an Inhaber von Anleihen dieser Tranche geplant ist. | NEIN | JA |
SEST12 | Kapitalrückzahlungsdatum | Erstes Datum nach Meldung des Datenstichtags, an dem die Ausschüttung von Kapitalrückzahlungen an Inhaber von Anleihen dieser Tranche geplant ist. | NEIN | JA |
SEST13 | Aktueller Kupon | Kupon des Instruments in Basispunkten. | NEIN | NEIN |
SEST14 | Aktuelle Zinsmarge/Kupon-Spread | Kupon-Spread auf den Referenzzinsindex gemäß der Festlegung in den Angebotsunterlagen für dieses spezifische Instrument in Basispunkten. | NEIN | JA |
SEST15 | Kupon-Untergrenze | Kupon-Untergrenze des Instruments. | NEIN | JA |
SEST16 | Kupon-Obergrenze | Kupon-Obergrenze des Instruments. | NEIN | JA |
SEST17 | Betrag des Step-Up/Step-Down-Kupons | Gegebenenfalls Angabe des Werts des „Step-Up/Step-Down” -Kupons gemäß den Modalitäten der Verbriefung/des Programms. | NEIN | JA |
SEST18 | Datum des Step-Up/Step-Down-Kupons | Gegebenenfalls Angabe des Datums, an dem sich der Kupon gemäß den Modalitäten der Verbriefung/des Programms ändert. | NEIN | JA |
SEST19 | Geschäftstagekonvention |
Für die Berechnung der fälligen Zinsen verwendete Geschäftstagekonvention: Nächster Geschäftstag (FWNG) Nächster Geschäftstag — modifiziert (MODF) Nächstliegender Geschäftstag (NEAR) Vorausgegangener Geschäftstag (PREC) Sonstige (OTHR) |
NEIN | JA |
SEST20 | Aktueller Zinsindex |
Aktuell geltender Basisreferenzindex (Referenzsatz, ausgehend von dem der Zinssatz festgelegt wird): MuniAAA (MAAA) FutureSWAP (FUSW) LIBID (LIBI) LIBOR (LIBO) SWAP (SWAP) US-Treasury (TREA) Euribor (EURI) Pfandbriefe (PFAN) EONIA (EONA) EONIASwaps (EONS) EURODOLLAR (EUUS) EuroSwiss (EUCH) TIBOR (TIBO) ISDAFIX (ISDA) GCFRepo (GCFR) STIBOR (STBO) BBSW (BBSW) JIBAR (JIBA) BUBOR (BUBO) CDOR (CDOR) CIBOR (CIBO) MOSPRIM (MOSP) NIBOR (NIBO) PRIBOR (PRBO) TELBOR (TLBO) WIBOR (WIBO) Basissatz der Bank of England (BOER) Basissatz der Europäischen Zentralbank (ECBR) Eigener Satz des Kreditgebers (LDOR) Sonstige (OTHR) |
NEIN | JA |
SEST21 | Laufzeit des aktuellen Zinsindexes |
Laufzeit des aktuellen Zinsindexes: Eintägig (OVNG) Intradaday (INDA) 1 Tag (DAIL) 1 Woche (WEEK) 2 Wochen (TOWK) 1 Monat (MNTH) 2 Monate (TOMN) 3 Monate (QUTR) 4 Monate (FOMN) 6 Monate (SEMI) 12 Monate (YEAR) Auf Anfrage (ONDE) Sonstige (OTHR) |
NEIN | JA |
SEST22 | Emissionsdatum | Datum, an dem dieses Instrument emittiert wurde. | NEIN | NEIN |
SEST23 | Auszahlungsdatum | Angabe des ersten Tags, an dem der auf das Instrument zu zahlenden Zinsbetrag berechnet wird. | NEIN | JA |
SEST24 | Gesetzliche Fälligkeit | Datum, bis zu dem dieses Instrument zurückgezahlt werden muss, um nicht in Verzug zu geraten. | NEIN | JA |
SEST25 | Verlängerungsklausel |
Auswahl der am besten zutreffenden Option zur Angabe der Partei, die gemäß den Bedingungen der Verbriefung/des Programms das Recht hat, die Laufzeit des Instruments zu verlängern: Nur Verbriefungszweckgesellschaft (ISUR) Investor (NHLD) Verbriefungszweckgesellschaft oder Investor (ISNH) Keine Option (NOPT) |
NEIN | JA |
SEST26 | Nächstes Datum für Kaufoption ( „Call” ) | Angabe des nächsten Datums, an dem gemäß den Modalitäten der Verbriefung/des Programms eine Kaufoption auf das Instrument ausgeübt werden kann. Hierunter fallen nicht Rückführungsvereinbarungen. | NEIN | JA |
SEST27 | Schwellenwert für Rückführungsaufruf | Angabe des Schwellenwerts für Rückführungsaufrufe gemäß den Modalitäten der Verbriefung/des Programms. | NEIN | JA |
SEST28 | Nächstes Datum für Verkaufsoption ( „Put” ) | Angabe des nächsten Datums, an dem gemäß den Modalitäten der Verbriefung/des Programms eine Verkaufsoption ausgeübt werden kann. | NEIN | JA |
SEST29 | Zinsberechnungsmethode |
„Tage” -Vereinbarung zur Berechnung der Zinsen: 30/360 (A011) act/365 (A005) act/360 (A004) act/act ICMA (A006) act/act ISDA (A008) act/act AFB (A010) act/366 (A009) Sonstige (OTHR) |
NEIN | JA |
SEST30 | Abrechnungsregelung |
Übliche Abrechnungsregelung für die Tranche: T Plus eins (TONE) T Plus zwei (TTWO) T Plus drei (TTRE) So bald wie möglich (ASAP) Bei Vertragsende (ENDC) Ende des Monats (MONT) Künftig (FUTU) Nächster Tag (NXTD) Regelmäßig (REGU) T Plus fünf (TFIV) T Plus vier (TFOR) Bei Emission (sofern emittiert) (WHIF) Bei Verteilung (WDIS) Bei Emission (WISS) Bei Emission oder Verteilung (WHID) Sonstige (OTHR) |
NEIN | JA |
SEST31 | Derzeitiger oberer Tranchierungspunkt | Derzeitiger oberer Tranchierungspunkt (Attachment Point), berechnet gemäß Artikel 256 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, multipliziert mit 100. | NEIN | NEIN |
SEST32 | Ursprünglicher oberer Tranchierungspunkt | Oberer Tranchierungspunkt bei Ausgabe der Papiere, berechnet nach Artikel 256 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, multipliziert mit 100. | NEIN | JA |
SEST33 | Aktuelle Bonitätsverbesserung | Aktuelle Bonitätsverbesserung der Tranche, berechnet gemäß Festlegung von Originator/Sponsor/Verbriefungszweckgesellschaft. | NEIN | NEIN |
SEST34 | Ursprüngliche Bonitätsverbesserung | Bonitätsverbesserung der Tranche bei Ausgabe der Papiere, berechnet gemäß Festlegung von Originator/Sponsor/Verbriefungszweckgesellschaft. | NEIN | JA |
SEST35 | Bonitätsverbesserungsformel | Beschreibung/Angabe der Formel zur Berechnung der Bonitätsverbesserung der Tranche. | NEIN | NEIN |
SEST36 | Pari-Passu-Tranchen | Angabe der ISIN aller Tranchen (einschließlich dieser), die zum Datenstichtag gemäß der zum Datenstichtag geltenden Zahlungsrangfolge der Verbriefung den gleichen Rang haben wie die derzeitige Tranche. Im Falle mehrerer ISIN sind sämtliche ISIN im XML-Schema anzugeben. | NEIN | JA |
SEST37 | Vorrangige Tranchen | Angabe der ISIN aller Tranchen, die zum Datenstichtag gemäß der zum Datenstichtag geltenden Zahlungsrangfolge der Verbriefung Vorrang vor der derzeitigen Tranche haben. Im Falle mehrerer ISIN sind sämtliche ISIN im XML-Schema anzugeben. | NEIN | JA |
SEST38 | Ausstehender PDL-Saldo (Principal Deficiency Ledger) |
Ausstehender PDL-Saldo der betreffenden Tranche. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN | JA |
SEST39 | Rechtsträgerkennung des Garantiegebers | Bei garantierten Tranchen Angabe der Rechtsträgerkennung des Garantiegebers (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)). Falls nicht garantiert, ist ND5 einzugeben. | NEIN | JA |
SEST40 | Name des Garantiegebers | Vollständige juristische Bezeichnung des Garantiegebers. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. Falls nicht garantiert, ist ND5 einzugeben. | NEIN | JA |
SEST41 | ESVG-Teilsektor des Garantiegebers | ESVG-2010-Klassifizierung des Garantiegebers gemäß der Verordnung (EG) Nr. 549/2013( „ESVG 2010” ). Dieser Eintrag muss auf der Ebene der Teilsektoren erfolgen. Dabei ist einer der in Tabelle 1 des Anhangs I angegebenen Werte zu verwenden. Falls nicht garantiert, ist ND5 einzugeben. | NEIN | JA |
SEST42 | Art der Sicherung |
Angabe der Art des verwendeten Sicherungsinstruments: Kreditausfallswap (CDSX) Synthetische Unternehmensanleihen (CLKN) Gesamtertragsswap (TRES) Finanzgarantie (Kreditrisikominderung ohne Sicherheitsleistung) (FGUA) Kreditversicherung (CINS) Sonstige (OTHR) |
NEIN | JA |
Angaben zum Konto | ||||
SESA1 | Eindeutige Kennung | Angabe der gleichen eindeutigen Kennung wie in Feld SESS1. | NEIN | NEIN |
SESA2 | Ursprüngliche Kennung des Kontos | Ursprüngliche Kennung des Kontos. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
SESA3 | Neue Kennung des Kontos | Wenn die ursprüngliche Kennung des Feldes SESA2 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in SESA2. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
SESA4 | Kontotyp |
Kontotyp: Rücklagenkonto ( „Barreserve” ) (CARE) „Commingling Reserve” -Konto (CORE) Verrechnungskonto ( „Set-off Reserve” ) (SORE) Liquiditätsfazilität (LQDF) Marginkonto ( „Margin Account” ) (MGAC) Sonstiges Konto (OTHR) |
NEIN | NEIN |
SESA5 | Zielsaldo |
Höhe der Mittel, die bei voller Finanzierung gemäß den Verbriefungsunterlagen auf dem betreffenden Konto eingezahlt wären. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN | JA |
SESA6 | Tatsächlicher Saldo |
Saldo der Einlagen auf dem betreffenden Konto am Periodenende. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN | NEIN |
SESA7 | Amortisationskonto | Amortisiert das Konto während der Laufzeit der Verbriefung? | NEIN | NEIN |
Angaben zur Gegenpartei | ||||
SESP1 | Eindeutige Kennung | Angabe der gleichen eindeutigen Kennung wie in Feld SESS1. | NEIN | NEIN |
SESP2 | Rechtsträgerkennung der Gegenpartei | Angabe der Rechtsträgerkennung der Gegenpartei (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)). | NEIN | NEIN |
SESP3 | Name der Gegenpartei | Vollständige juristische Bezeichnung der Gegenpartei. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. | NEIN | NEIN |
SESP4 | Art der Gegenpartei |
Art der Gegenpartei: Kontoführende Bank (ABNK) Backup-Konto-Bank (ABNK) Kontoführende Bank — Vermittler (ABFC) Kontoführende Bank — Garantiegeber (ABGR) Sicherheitenverwalter (COLL) Zahlstelle (PAYA) Berechnungsstelle (CALC) Verwaltungsstelle (ADMI) Verwaltungsunterbeauftragter (ADSA) Transferstelle (RANA) Verifizierungsstelle (VERI) Sicherheitsstelle (SECU) Anbieter von Kassenvorschüssen (CAPR) Sicherungsgeber (COLL) Anbieter von garantierten Beteiligungsverträgen (GICP) Darlehensanbieter für Versicherungspolicen (IPCP) Anbieter von Liquiditätsfazilitäten (LQFP) Anbieter von Backup-Liquiditätsfazilitäten (BLQP) Sparhypotheken-Partei (SVMP) Emittent (ISSR) Originator (ORIG) Verkäufer (SELL) Sponsor der Verbriefungszweckgesellschaft (SSSP) Servicer (SERV) Backup-Servicer (BSER) Backup-Servicer — Vermittler (BSRF) Special Servicer (SSRV) Zeichner (SUBS) Zinsswap-Anbieter (IRSP) Backup-Zinsswap-Anbieter (BIPR) Währungsswap-Anbieter (CSPR) Backup-Währungsswap-Anbieter (CSPR) Abschlussprüfer (AUDT) Berater (CNSL) Treuhänder (TRUS) Investoren-Vertreter (REPN) Zeichner (UNDR) Arrangeur (ARRG) Händler (DEAL) Manager (MNGR) Kreditbrief-Aussteller (LCPR) Multi-Seller-Conduit (MSCD) Verbriefungszweckgesellschaft (SSPE) Liquiditäts- oder Liquidationsstelle (LQAG) Anteilseigner des Conduit/der Verbriefungszweckgesellschaft (EQOC) Anbieter kurzfristiger Deckungslinien (SWNG) Anlaufkredit- oder Leasing-Anbieter (SULP) Repogeschäft-Gegenpartei (RAGC) Cash-Manager (CASM) Einzugskontobank (CACB) Sicherheitenkontobank (COLA) Anbieter von nachrangigen Darlehen (SBLP) CLO-Manager (CLOM) Portfolioberater (PRTA) Substitutionsstelle (SUBA) Sonstige (OTHR) |
NEIN | NEIN |
SESP5 | Niederlassungsland der Gegenpartei | Land, in dem die Gegenpartei niedergelassen ist. | NEIN | NEIN |
SESP6 | Ratingschwelle für die Gegenpartei |
Falls für die von dieser Gegenpartei in der Verbriefung erbrachten Dienstleistungen ein auf Ratings basierenden Schwellenwert festgelegt wurde, ist hier die Ratingschwelle für die Gegenpartei zum Datenstichtag anzugeben. Im Falle mehrerer Ratings sind sämtliche Ratings im XML-Schema anzugeben. Gibt es keine solche Ratingschwelle, ist ND5 anzugeben. |
NEIN | JA |
SESP7 | Rating der Gegenpartei |
Falls für die von dieser Gegenpartei in der Verbriefung erbrachten Dienstleistungen ein auf Ratings basierenden Schwellenwert festgelegt wurde, ist hier das Rating der Gegenpartei zum Datenstichtag anzugeben. Im Falle mehrerer Ratingschwellen sind sämtliche Ratingschwellen im XML-Schema anzugeben. Gibt es keine solche Ratingschwelle, ist ND5 anzugeben. |
NEIN | JA |
SESP8 | Rechtsträgerkennung der Stelle, die das Gegenpartei-Rating vornimmt |
Falls für die von dieser Gegenpartei in der Verbriefung erbrachten Dienstleistungen ein auf Ratings basierenden Schwellenwert festgelegt wurde, ist hier die Rechtsträgerkennung der die Gegenpartei bewertenden Stelle (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)) zum Datenstichtag anzugeben. Im Falle mehrerer Ratings sind die Rechtsträgerkennungen sämtlicher Ratings vornehmender Stellen im XML-Schema anzugeben. Gibt es keine solche Ratingschwelle, ist ND5 anzugeben. |
NEIN | JA |
SESP9 | Name der Stelle, die das Gegenpartei-Rating vornimmt |
Falls für die von dieser Gegenpartei in der Verbriefung erbrachten Dienstleistungen ein auf Ratings basierenden Schwellenwert festgelegt wurde, ist hier die vollständige Bezeichnung des Anbieters des Gegenpartei-Ratings zum Datenstichtag anzugeben. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. Im Falle mehrerer Ratings sind die Rechtsträgerkennungen sämtlicher Ratings vornehmender Stellen im XML-Schema anzugeben. Gibt es keine solche Ratingschwelle, ist ND5 anzugeben. |
NEIN | JA |
Angaben zur CLO-Verbriefung | ||||
SESC1 | Eindeutige Kennung | Angabe der gleichen eindeutigen Kennung wie in Feld SESS1. | NEIN | NEIN |
SESC2 | Ende der Kündigungssperrfrist | Angabe des Datums, an dem eine Kündigungssperrfrist (während der es z. B. Inhabern einer Tranche untersagt ist, von der Verbriefungszweckgesellschaft die Liquidierung des Portfolios und die Rückzahlung sämtlicher Tranchen oder die Rückstellung oder Refinanzierung von Tranchen usw. zu verlangen) endet. | NEIN | JA |
SESC3 | CLO-Typ |
Angabe des CLO-Typs, der diese Transaktion am besten beschreibt: Bilanz-CLO (BCLO) Arbitrage-CLO (ACLO) Sonstige (OTHR) |
NEIN | JA |
SESC4 | Laufende Periode |
Status der laufenden CLO-Periode: Warehouse (WRHS) Anlaufphase (RMUP) Reinvestition (RINV) Post-Reinvestition (PORI) Sonstige (OTHR) |
NEIN | NEIN |
SESC5 | Beginn der laufenden Periode | Angabe des Datums, an dem die laufende Periode begonnen hat. | NEIN | JA |
SESC6 | Ende der laufenden Periode | Angabe des Datums, an dem die laufende Periode ausläuft/voraussichtlich ausläuft. | NEIN | JA |
SESC7 | Konzentrationsbegrenzung | Angabe der in den Transaktionsunterlagen festgelegten und für alle Gegenparteien/Schuldner geltenden Konzentrationsbegrenzung, ausgedrückt als prozentualer Anteil am Portfolio-Nennwert. Bei Mehrfachbegrenzungen ist der höchste Wert anzugeben (z. B. Angabe von 20 %, wenn es je nach Rating zwei Begrenzungen von 10 % und 20 % gibt). | NEIN | JA |
SESC8 | Beschränkungen — rechtliche Fälligkeit | Zulässiger Prozentsatz (gemessen am Portfolio-Nennwert) von Risikopositionen, deren rechtlicher Endfälligkeitstermin die kürzeste rechtliche Endfälligkeit der Tranchen überschreitet (unter Annahme eines Rückführungsaufrufs). | NEIN | JA |
SESC9 | Beschränkungen — nachrangige Risikopositionen | Zulässiger Prozentsatz (gemessen am Portfolio-Nennwert) von nicht erstrangigen Sicherungsrechten, die gekauft werden können. | NEIN | JA |
SESC10 | Beschränkungen — notleidende Risikopositionen | Zulässiger Prozentsatz (gemessen am Portfolio-Nennwert) von notleidenden Risikopositionen, die gekauft werden können. | NEIN | JA |
SESC11 | Beschränkungen — PIK-Risikopositionen | Zulässiger Prozentsatz (gemessen am Portfolio-Nennwert) von in Sachwerten zahlbaren Risikopositionen, die gehalten werden dürfen. | NEIN | JA |
SESC12 | Beschränkungen — Nullkupon-Risikopositionen | Zulässiger Prozentsatz (gemessen am Portfolio-Nennwert) von Nullkupon-Risikopositionen, die gehalten werden dürfen. | NEIN | JA |
SESC13 | Beschränkungen — Eigenkapital-Risikopositionen | Zulässiger Prozentsatz (gemessen am Portfolio-Nennwert) von Eigenkapital-Positionen oder in Eigenkapital umwandelbaren Schuldtiteln, die gekauft werden können. | NEIN | JA |
SESC14 | Beschränkungen — Beteiligungen | Zulässiger Prozentsatz (gemessen am Portfolio-Nennwert) von Beteiligungsdarlehen, die gekauft werden können. | NEIN | JA |
SESC15 | Beschränkungen — diskretionäre Verkäufe | Zulässiger Prozentsatz (gemessen am Portfolio-Nennwert) von diskretionären Verkäufen pro Jahr. | NEIN | JA |
SESC16 | Diskretionäre Verkäufe |
Tatsächliche diskretionäre Verkäufe, Jahr bis dato. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN | NEIN |
SESC17 | Reinvestitionen |
Reinvestierte Beträge, Jahr bis dato. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN | NEIN |
SESC18 | Beschränkungen — Bonitätsverbesserung | Möglichkeit des CLO-Managers, überschüssige Bonitätsverbesserungen rückgängig zu machen oder zu veräußern. | NEIN | NEIN |
SESC19 | Beschränkungen — Kursofferten | Möglichkeit des CLO-Managers, Kursofferten von anderen Händlern als dem Arrangeur einzuholen. | NEIN | NEIN |
SESC20 | Beschränkungen — Handel | Möglichkeit des CLO-Managers für den Handel mit anderen Händlern als dem Arrangeur. | NEIN | NEIN |
SESC21 | Beschränkungen — Emissionen | Beschränkungen hinsichtlich zusätzlicher Schuldtitel-Emissionen. | NEIN | NEIN |
SESC22 | Beschränkungen — Rückzahlungen | Beschränkungen hinsichtlich der Herkunft von Mitteln für selektive Rückkäufe/Rückzahlungen (z. B. Verbot der Verwendung von Kapitalerlösen für Rückzahlungen; Auflage, dass alle Rückzahlungen in der Zahlungsrangfolge erfolgen; Auflage der Erhaltung oder Verbesserung der OC-Quote nach Kauf). | NEIN | NEIN |
SESC23 | Beschränkungen — Refinanzierung | Angabe jeglicher Beschränkungen hinsichtlich der Refinanzierung von Schuldtiteln. | NEIN | NEIN |
SESC24 | Beschränkungen — Vergütung von Schuldtiteln | Möglichkeit der Investoren zur Übergabe ihrer Schuldtitel an den Treuhänder zur Annullierung der Schuld ohne entsprechende Entschädigungszahlung. | NEIN | NEIN |
SESC25 | Beschränkungen — Kreditbesicherung | Möglichkeit des CLO-Managers zum Kauf oder Verkauf von Kreditbesicherungen für zugrunde liegende Vermögenswerte. | NEIN | NEIN |
SESC26 | Zeitraum für die Liquidation von Sicherheiten | Angabe der Anzahl der Kalendertage bis zur verpflichteten Liquidation der Sicherheiten. Im Falle einer Zeitspanne oder mehrerer möglicher Zeiträume ist die Mindestzahl von Kalendertagen anzugeben. | NEIN | JA |
SESC27 | Liquidation von Sicherheiten — Ausnahmen | Möglichkeit von Ausnahmen vom Zeitraum für die Liquidation von Sicherheiten für bestimmte oder alle Investoren. | NEIN | NEIN |
Angaben zum CLO-Manager | ||||
SESL1 | Eindeutige Kennung | Angabe der gleichen eindeutigen Kennung wie in Feld SESS1. | NEIN | NEIN |
SESL2 | Rechtsträgerkennung des CLO-Managers | Angabe der Rechtsträgerkennung des CLO-Managers (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)). | NEIN | NEIN |
SESL3 | Name des Managers | Vollständige juristische Bezeichnung des CLO-Managers. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. | NEIN | NEIN |
SESL4 | Datum der Niederlassung | Datum der Eintragung/Niederlassung des CLO-Managers. | NEIN | JA |
SESL5 | Zulassungsdatum | Datum der Zulassung in der EU als Anlageberater. | NEIN | JA |
SESL6 | Beschäftigte | Gesamtzahl der Beschäftigten. | NEIN | NEIN |
SESL7 | Beschäftigte — CLO | Gesamtzahl der Beschäftigten, die für den Kredithandel und die Verwaltung von CLO-Portfolios zuständig sind. | NEIN | NEIN |
SESL8 | Beschäftigte — Abwicklung | Gesamtzahl der Beschäftigten, die für die Abwicklung notleidender Kredite zuständig sind. | NEIN | NEIN |
SESL9 | AUM |
Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN | NEIN |
SESL10 | AUM — gehebelte Kredite |
Gesamtwert der verwalteten gehebelten Kredite. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN | NEIN |
SESL11 | AUM — CLO |
Gesamtwert der verwalteten CLO. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN | NEIN |
SESL12 | AUM — EU |
Gesamtwert der in der EU verwalteten Vermögenswerte. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN | NEIN |
SESL13 | AUM — EU-CLO |
Gesamtwert der in der EU verwalteten CLO. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN | NEIN |
SESL14 | Anzahl EU-CLO | Anzahl der in der EU verwalteten CLO. | NEIN | NEIN |
SESL15 | Kapital |
Gesamtkapital. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN | NEIN |
SESL16 | Kapital — Risikoselbstbehalt |
Kapital zur Finanzierung des Risikoselbstbehalts. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN | NEIN |
SESL17 | Abwicklungsdauer | Durchschnittlich benötigte Zeit für die Abwicklung von Handelstransaktionen in Kalendertagen. | NEIN | NEIN |
SESL18 | Bepreisungshäufigkeit | Häufigkeit der Bepreisung/Neubepreisung von Portfolios (in Tagen). Bei unterschiedlichen Häufigkeiten ist die gewichtete Durchschnittshäufigkeit anzugeben, gewichtet nach den verwalteten Vermögenswerten jeder Kategorie und gerundet auf den nächsten Tag. | NEIN | NEIN |
SESL19 | Ausfallquote — 1 Jahr | Durchschnittliche annualisierte Ausfallquote bei vom CLO-Manager verwalteten, CLO-verbrieften Vermögenswerten im vorangegangenen Jahr. | NEIN | NEIN |
SESL20 | Ausfallquote — 5 Jahre | Durchschnittliche annualisierte Ausfallquote bei vom CLO-Manager verwalteten, CLO-verbrieften Vermögenswerten in den vorangegangenen fünf Jahren. | NEIN | NEIN |
SESL21 | Ausfallquote — 10 Jahre | Durchschnittliche annualisierte Ausfallquote bei vom CLO-Manager verwalteten, CLO-verbrieften Vermögenswerten in den vorangegangenen zehn Jahren. | NEIN | NEIN |
Angaben zur synthetischen Deckung | ||||
SESV1 | Eindeutige Kennung | Angabe der gleichen eindeutigen Kennung wie in Feld SESS1. | NEIN | NEIN |
SESV2 | Kennung des Sicherungsinstruments | Eindeutige Kennung des Sicherungsinstruments. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
SESV3 | Art der Sicherung |
Angabe der Art des verwendeten Sicherungsinstruments: Kreditausfallswap (CDSX) Synthetische Unternehmensanleihen (CLKN) Gesamtertragsswap (TRES) Finanzgarantie (Kreditrisikominderung ohne Sicherheitsleistung) (FGUA) Kreditversicherung (CINS) Sonstige (OTHR) |
NEIN | NEIN |
SESV4 | Internationale Wertpapierkennnummer des Sicherungsinstruments | Sofern anwendbar, Angabe des ISIN-Codes des Sicherungsinstruments. | NEIN | JA |
SESV5 | Name des Sicherungsgebers | Vollständige juristische Bezeichnung des Sicherungsgebers. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. | NEIN | NEIN |
SESV6 | Rechtsträgerkennung des Sicherungsgebers | Angabe der Rechtsträgerkennung des Sicherungsgebers (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)). | NEIN | NEIN |
SESV7 | Einrichtungen mit einem Risikogewicht von 0 % | Handelt es sich bei dem Sicherungsgeber um eine in Artikel 113 Absatz 4, Artikel 117 Absatz 2 oder Artikel 118 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (in geänderter Fassung) genannte öffentliche Stelle? | NEIN | NEIN |
SESV8 | Anwendbares Recht | Recht des Landes, dem die Sicherungsvereinbarung unterliegt. | NEIN | NEIN |
SESV9 | ISDA-Rahmenvertrag |
Grundlage für die Sicherungsunterlagen: ISDA-Vertrag 2002 (ISDA) ISDA-Vertrag 2014 (IS14) Sonstiger ISDA-Vertrag (ISOT) Rahmenvertrag (DERV) Sonstige (OTHR) |
NEIN | NEIN |
SESV10 | Ausfall- und Kündigungsereignisse |
Wo sind die Ausfall- und Kündigungsereignisse des Sicherungsvertrags aufgeführt? ISDA 2002 (ISDA) ISDA 2014 (IS14) Sonstige — Rückzahlung (OTHR) |
NEIN | JA |
SESV11 | Art der synthetischen Verbriefung | Handelt es sich um eine „synthetische Bilanzverbriefung” ? | NEIN | NEIN |
SESV12 | Währung der Sicherung | Währung der Sicherung. | NEIN | NEIN |
SESV13 | Nennwert der aktuellen Sicherung |
Gesamtdeckungssumme gemäß Sicherungsvereinbarung zum Datenstichtag. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN | NEIN |
SESV14 | Nennwert der maximalen Sicherung |
Höchstbetrag der Deckung gemäß Sicherungsvereinbarung. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN | NEIN |
SESV15 | Attachment-Point der Sicherung | Angabe des Attachment-Points (in Bezug auf das Poolkapital), ab dem die Sicherung beginnt. | NEIN | JA |
SESV16 | Detachment-Point der Sicherung | Angabe des Detachment-Points (in Bezug auf das Poolkapital), ab dem die Sicherung endet. | NEIN | JA |
SESV17 | Internationale Wertpapierkennnummer der gedeckten Schuldtitel | Bei Sicherung bestimmter Tranchen (z. B. Garantie) Angabe der ISIN jeder unter die spezifische Sicherungsvereinbarung fallenden Tranche. Im Falle mehrerer ISIN sind sämtliche ISIN im XML-Schema anzugeben. | NEIN | JA |
SESV18 | Sicherungsdeckung |
Angabe der Option, die die Deckung des Sicherungsbetrags am besten beschreibt: Deckung nur von Kapitalverlusten (PRNC) Deckung von Kapital- und Zinsverlusten (PACC) Deckung von Kapitalverlusten, Zinsverlusten und Strafzinsen (PAPE) Deckung von Kapitalverlusten, Zinsverlusten und Vollstreckungskosten (PINF) Deckung von Kapitalverlusten, Zinsverlusten, Strafzinsen und Vollstreckungskosten (PIPF) Sonstige (OTHR) |
NEIN | JA |
SESV19 | Datum der Kündigung der Sicherung | Angabe des vertraglich festgelegten Datums, an dem die Sicherung enden/gekündigt werden soll. | NEIN | JA |
SESV20 | Wesentlichkeitsschwellenwerte | Angabe eventueller Wesentlichkeitsschwellen für Sicherungsauszahlungen. Dies wäre beispielsweise ein Mindestbetrag der Bonitätsverschlechterung von Cashflow generierenden Vermögenswerten, der erreicht sein muss, ehe ein Anspruch gegenüber dem Sicherungsgeber geltend gemacht werden kann. | NEIN | NEIN |
SESV21 | Bedingungen für die Freigabe von Zahlungen |
Angabe der Bedingungen für die Freigabe von Zahlungen durch den Sicherungsgeber: Unmittelbar nach einem Kreditereignis in Höhe des vollen Betrags ausgefallener Vermögenswerte (IFAM) Unmittelbar nach einem Kreditereignis in Höhe des vollen Betrags ausgefallener Vermögenswerte ohne erwartete Rückflüsse (IFAR) Nach einem vorab festgelegten, für Einziehungen reservierten Zeitraum (ACOL) Nach einem vorab festgelegten, für Einziehungen reservierten Zeitraum in Höhe der tatsächlichen Verluste abzüglich der erwarteten Rückflüsse (APCR) Nach vollständiger Verwertung von Verlusten in Höhe des tatsächlichen Verlusts (AWRK) Sonstige (OTHR) |
NEIN | JA |
SESV22 | Möglichkeit von Anpassungszahlungen | Sind in den Modalitäten der Sicherungsvereinbarung Anpassungszahlungen an den Sicherungsnehmer vorgesehen (z. B. wenn nach Fälligkeit der Sicherungsvereinbarung Abweichungen zwischen den zuvor geschätzten und den tatsächlich gezahlten Beträgen bestehen)? | NEIN | NEIN |
SESV23 | Länge des Abwicklungszeitraums | Wenn im Hinblick auf die zeitliche Planung der Zahlungen vorab ein Zeitraum für Einziehungen festgelegt wurde und jegliche Anpassungen der ursprünglichen Verlustregelung nötig werden, ist die Anzahl der Tage dieses Zeitraums anzugeben. | NEIN | JA |
SESV24 | Pflicht zur Rückzahlung | Angabe jeglicher Verpflichtungen des Sicherungsnehmers zur Rückzahlung sämtlicher bereits erhaltener Sicherungszahlungen (neben Verpflichtungen bei Kündigung des Derivats oder aufgrund eines Auslöseereignisses oder bei Verstoß gegen die Garantie in Bezug auf die Referenzverbindlichkeiten). | NEIN | NEIN |
SESV25 | Sicherheitensubstitution | Können im Falle, dass Sicherheiten gehalten werden, die Vermögenswerte im Sicherheitenportfolio substitutiert werden? Dieses Feld ist bei synthetischen Regelungen mit Sicherheitsleistung auszufüllen oder falls anderweitig zutreffend (z. B. wenn Barmittel als Sicherheit für Sicherungszahlungen gehalten werden). | NEIN | NEIN |
SESV26 | Anforderungen an die Deckung von Sicherheiten | Werden Sicherheiten gehalten, ist die in den Verbriefungsunterlagen festgelegte Deckungsanforderung (als Sicherungsnennwert) in % anzugeben. Dieses Feld ist bei synthetischen Regelungen mit Sicherheitsleistung auszufüllen oder falls anderweitig zutreffend (z. B. wenn Barmittel als Sicherheit für Sicherungszahlungen gehalten werden). | NEIN | JA |
SESV27 | Sicherheiteneinschüsse |
Bei Repo-Geschäften Angabe des in den Verbriefungsunterlagen geforderten Ersteinschusses (Sicherheit) für zulässige Investitionen. Dieses Feld ist bei synthetischen Regelungen mit Sicherheitsleistung auszufüllen oder falls anderweitig zutreffend (z. B. wenn Barmittel als Sicherheit für Sicherungszahlungen gehalten werden). Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN | JA |
SESV28 | Frist für die Leistung von Sicherheiten | Bei Repo-Geschäften Angabe der in den Verbriefungsunterlagen festgelegten Frist (in Tagen) bis zur Leistung der Sicherheit bei Abruf. Dieses Feld ist bei synthetischen Regelungen mit Sicherheitsleistung auszufüllen oder falls anderweitig zutreffend (z. B. wenn Barmittel als Sicherheit für Sicherungszahlungen gehalten werden). | NEIN | JA |
SESV29 | Abwicklung |
Zu leistende Entschädigung: Bar (CASH) Physische Abwicklung (PHYS) |
NEIN | JA |
SESV30 | Maximaler Fälligkeitstermin | Bei physischer Abwicklung Angabe des in den Verbriefungsunterlagen festgelegten maximalen Fälligkeitstermins für lieferbare Wertpapiere. | NEIN | JA |
SESV31 | Aktueller Index für Zahlungen an den Sicherungsnehmer |
Aktueller Zinsindex (Referenzsatz für die Festlegung von Zahlungen an den Sicherungsnehmer). Dieses Feld ist insbesondere auszufüllen, wenn Sicherungen über einen Swap erbracht werden: MuniAAA (MAAA) FutureSWAP (FUSW) LIBID (LIBI) LIBOR (LIBO) SWAP (SWAP) US-Treasury (TREA) Euribor (EURI) Pfandbriefe (PFAN) EONIA (EONA) EONIASwaps (EONS) EURODOLLAR (EUUS) EuroSwiss (EUCH) TIBOR (TIBO) ISDAFIX (ISDA) GCFRepo (GCFR) STIBOR (STBO) BBSW (BBSW) JIBAR (JIBA) BUBOR (BUBO) CDOR (CDOR) CIBOR (CIBO) MOSPRIM (MOSP) NIBOR (NIBO) PRIBOR (PRBO) TELBOR (TLBO) WIBOR (WIBO) Basissatz der Bank of England (BOER) Basissatz der Europäischen Zentralbank (ECBR) Eigener Satz des Kreditgebers (LDOR) Sonstige (OTHR) |
NEIN | JA |
SESV32 | Laufzeit des aktuellen Index für Zahlungen an den Sicherungsnehmer |
Laufzeit des für Zahlungen an den Sicherungsnehmer zugrunde gelegten Zinsindex: Eintägig (OVNG) Intradaday (INDA) 1 Tag (DAIL) 1 Woche (WEEK) 2 Wochen (TOWK) 1 Monat (MNTH) 2 Monate (TOMN) 3 Monate (QUTR) 4 Monate (FOMN) 6 Monate (SEMI) 12 Monate (YEAR) Auf Anfrage (ONDE) Sonstige (OTHR) |
NEIN | JA |
SESV33 | Anpassung der Zahlungshäufigkeit — Zahlungen an den Sicherungsnehmer |
Häufigkeit, mit der Zahlungen an den Sicherungsnehmer gemäß der Sicherungsvereinbarung angepasst werden: Monatlich (MNTH) Vierteljährlich (QUTR) Halbjährlich (SEMI) Jährlich (YEAR) Sonstige (OTHR) |
NEIN | JA |
SESV34 | Aktuelle Zinsmarge für Zahlungen an den Sicherungsnehmer | Aktuelle Zinsmarge auf variabel verzinsliche Zahlungen an den Sicherungsnehmer oberhalb des als Referenzsatz für die Festlegung von Zahlungen an den Sicherungsnehmer dienenden Indexsatzes (falls unterhalb des Satzes, Eingabe eines negativen Werts). Dieses Feld ist insbesondere auszufüllen, wenn Sicherungen über einen Swap erbracht werden. | NEIN | JA |
SESV35 | Aktueller Zinsindex für Zahlungen an den Sicherungsnehmer | Aktueller Zinsindex für Zahlungen an den Sicherungsnehmer. Dieses Feld ist insbesondere auszufüllen, wenn Sicherungen über einen Swap erbracht werden. | NEIN | JA |
SESV36 | Aktueller Index für Zahlungen an den Sicherungsgeber |
Aktueller Zinsindex (Referenzsatz für die Festlegung von Zahlungen an den Sicherungsgeber). MuniAAA (MAAA) FutureSWAP (FUSW) LIBID (LIBI) LIBOR (LIBO) SWAP (SWAP) US-Treasury (TREA) Euribor (EURI) Pfandbriefe (PFAN) EONIA (EONA) EONIASwaps (EONS) EURODOLLAR (EUUS) EuroSwiss (EUCH) TIBOR (TIBO) ISDAFIX (ISDA) GCFRepo (GCFR) STIBOR (STBO) BBSW (BBSW) JIBAR (JIBA) BUBOR (BUBO) CDOR (CDOR) CIBOR (CIBO) MOSPRIM (MOSP) NIBOR (NIBO) PRIBOR (PRBO) TELBOR (TLBO) WIBOR (WIBO) Basissatz der Bank of England (BOER) Basissatz der Europäischen Zentralbank (ECBR) Eigener Satz des Kreditgebers (LDOR) Sonstige (OTHR) |
NEIN | JA |
SESV37 | Laufzeit des aktuellen Index für Zahlungen an den Sicherungsgeber |
Laufzeit des für Zahlungen an den Sicherungsgeber zugrunde gelegten Zinsindex: Eintägig (OVNG) Intradaday (INDA) 1 Tag (DAIL) 1 Woche (WEEK) 2 Wochen (TOWK) 1 Monat (MNTH) 2 Monate (TOMN) 3 Monate (QUTR) 4 Monate (FOMN) 6 Monate (SEMI) 12 Monate (YEAR) Auf Anfrage (ONDE) Sonstige (OTHR) |
NEIN | JA |
SESV38 | Anpassung der Zahlungshäufigkeit — Zahlungen an den Sicherungsgeber |
Häufigkeit, mit der Zahlungen an den Sicherungsgeber gemäß der Sicherungsvereinbarung angepasst werden: Monatlich (MNTH) Vierteljährlich (QUTR) Halbjährlich (SEMI) Jährlich (YEAR) Sonstige (OTHR) |
NEIN | JA |
SESV39 | Aktuelle Zinsmarge für Zahlungen an den Sicherungsgeber | Aktuelle Zinsmarge auf variabel verzinsliche Zahlungen an den Sicherungsgeber oberhalb des als Referenzsatz für die Festlegung von Zahlungen an den Sicherungsnehmer dienenden Indexsatzes (falls unterhalb, Eingabe eines negativen Werts). Dieses Feld ist insbesondere auszufüllen, wenn Sicherungen über einen Swap erbracht werden. | NEIN | JA |
SESV40 | Aktueller Zinsindex für Zahlungen an den Sicherungsgeber | Aktueller Zinsindex für Zahlungen an den Sicherungsgeber. | NEIN | JA |
SESV41 | Unterstützung durch Überschussmarge | Nutzung der Überschussmarge zur Bonitätsverbesserung der nachrangigsten Schuldkategorien. | NEIN | NEIN |
SESV42 | Definition der Überschussmarge | Je nach Verbriefungsunterlagen wird die Überschussmarge am besten als feste Überschussmarge beschrieben (z. B. vorab festgelegte Höhe der verfügbaren Überschussmarge, in der Regel in Form eines festen Prozentsatzes). | NEIN | NEIN |
SESV43 | Aktueller Sicherungsstatus |
Aktueller Sicherungsstatus zum Datenstichtag. Aktiv (ACTI) Annulliert (CANC) Deaktiviert (DEAC) Ausgelaufen (EXPI) Inaktiv (INAC) Zurückgezogen (WITH) Sonstige (OTHR) |
NEIN | NEIN |
SESV44 | Kreditereignis Insolvenz | Fällt Insolvenz des Referenzkredits/-schuldners unter die Definition von Kreditereignissen in der Sicherungsvereinbarung? | NEIN | NEIN |
SESV45 | Kreditereignis Zahlungsversäumnis | Fällt das Ereignis, dass ein Schuldner nicht innerhalb von 90 Tagen zahlt, unter die Definition von Kreditereignissen in der Sicherungsvereinbarung? | NEIN | NEIN |
SESV46 | Kreditereignis Umstrukturierung | Fällt eine Umstrukturierung des Referenzkredits/-schuldners unter die Definition von Kreditereignissen in der Sicherungsvereinbarung? | NEIN | NEIN |
SESV47 | Kreditereignis | Wurde ein Kreditereignis mitgeteilt? | NEIN | NEIN |
SESV48 | Kumulierte Zahlungen an den Sicherungsnehmer |
Gesamtbetrag der Zahlungen, die der Sicherungsgeber zum Datenstichtag an den Sicherungsnehmer geleistet hat. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN | NEIN |
SESV49 | Kumulierte Anpassungszahlungen an den Sicherungsnehmer |
Gesamtbetrag der zum Datenstichtag vom Sicherungsgeber an den Sicherungsnehmer geleisteten Anpassungszahlungen (z. B. zum Ausgleich der Differenz zwischen den ursprünglichen Zahlungen für erwartete Verluste und den anschließend tatsächlichen realisierten Verlusten aufgrund wertgeminderter, Zahlungsströme generierender Vermögenswerte). Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN | NEIN |
SESV50 | Kumulierte Zahlungen an den Sicherungsgeber |
Gesamtbetrag der Zahlungen, die der Sicherungsnehmer zum Datenstichtag an den Sicherungsgeber geleistet hat. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN | NEIN |
SESV51 | Kumulierte Anpassungszahlungen an den Sicherungsgeber |
Gesamtbetrag der zum Datenstichtag vom Sicherungsnehmer an den Sicherungsgeber geleisteten Anpassungszahlungen (z. B. zum Ausgleich der Differenz zwischen den ursprünglichen Zahlungen für erwartete Verluste und den anschließend tatsächlichen realisierten Verlusten aufgrund wertgeminderter, Zahlungsströme generierender Vermögenswerte). Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN | NEIN |
SESV52 | Synthetische Überschussmarge |
Gesamtbetrag des Kontos synthetische Überschussmarge zum Datenstichtag. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN | JA |
Angaben zu den Sicherheiten des Emittenten | ||||
SESI1 | Eindeutige Kennung | Angabe der gleichen eindeutigen Kennung wie in Feld SESS1. | NEIN | NEIN |
SESI2 | Kennung des Sicherungsinstruments | Angabe der gleichen eindeutigen Kennung wie in Feld SESV2. | NEIN | NEIN |
SESI3 | Ursprüngliche Kennung des Sicherungsinstruments | Ursprüngliche eindeutige Kennung, die dem Sicherungsinstrument zugewiesen wurde. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
SESI4 | Neue Kennung der Sicherheit | Wenn die ursprüngliche Kennung des Feldes SESI3 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in SESI3. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
SESI5 | Internationale Wertpapierkennnummer des Sicherungsinstruments | Sofern anwendbar, Angabe des ISIN-Codes des Sicherungsinstruments. | NEIN | JA |
SESI6 | Art des Sicherungsinstruments |
Art des Sicherungsinstruments: Bar (CASH) Staatsanleihe (GBND) Geldmarktpapier (CPAP) Unbesicherte Bankschuld (UBDT) Vorrangige unbesicherte Bankschuld (SUCD) Nachrangige unbesicherte Bankschuld (JUCD) Gedeckte Schuldverschreibung (CBND) Forderungsbesichertes Wertpapier (ABSE) Sonstige (OTHR) |
NEIN | NEIN |
SESI7 | ESVG-Teilsektor des Herausgebers der Sicherheit | ESVG-2010-Klassifizierung des Herausgebers der Sicherheit gemäß der Verordnung (EG) Nr. 549/2013( „ESVG 2010” ). Dieser Eintrag muss auf der Ebene der Teilsektoren erfolgen. Dabei ist einer der in Tabelle 1 des Anhangs I angegebenen Werte zu verwenden. | NEIN | JA |
SESI8 | Rechtsträgerkennung des Herausgebers der Sicherheit | Angabe der Rechtsträgerkennung des Herausgebers der Sicherheit (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)). | NEIN | NEIN |
SESI9 | Verbindung des Herausgebers der Sicherheit mit dem Originator | Haben der Herausgeber der Sicherheit und der wichtigste Originator der Verbriefung die gleiche oberste Muttergesellschaft? | NEIN | NEIN |
SESI10 | Aktuell ausstehender Saldo |
Ausstehender Gesamtkapitalsaldo der Sicherheit zum Datenstichtag. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN | NEIN |
SESI11 | Währung des Instruments | Währung, auf die das Instrument lautet. | NEIN | NEIN |
SESI12 | Fälligkeitstermin | Fälligkeitstermin der Sicherheit. | NEIN | JA |
SESI13 | Abschlag ( „Haircut” ) | Angabe des gemäß den Verbriefungsunterlagen (auf den derzeitigen ausstehenden Kapitalsaldo) anzuwendenden Abschlags auf diese Sicherheit in %. | NEIN | JA |
SESI14 | Aktueller Zinsindex |
Aktuell geltender Basisreferenzindex (Referenzsatz, ausgehend von dem der Zinssatz festgelegt wird): MuniAAA (MAAA) FutureSWAP (FUSW) LIBID (LIBI) LIBOR (LIBO) SWAP (SWAP) US-Treasury (TREA) Euribor (EURI) Pfandbriefe (PFAN) EONIA (EONA) EONIASwaps (EONS) EURODOLLAR (EUUS) EuroSwiss (EUCH) TIBOR (TIBO) ISDAFIX (ISDA) GCFRepo (GCFR) STIBOR (STBO) BBSW (BBSW) JIBAR (JIBA) BUBOR (BUBO) CDOR (CDOR) CIBOR (CIBO) MOSPRIM (MOSP) NIBOR (NIBO) PRIBOR (PRBO) TELBOR (TLBO) WIBOR (WIBO) Basissatz der Bank of England (BOER) Basissatz der Europäischen Zentralbank (ECBR) Eigener Satz des Kreditgebers (LDOR) Sonstige (OTHR) |
NEIN | JA |
SESI15 | Laufzeit des aktuellen Zinsindexes |
Laufzeit des aktuellen Zinsindexes: Eintägig (OVNG) Intradaday (INDA) 1 Tag (DAIL) 1 Woche (WEEK) 2 Wochen (TOWK) 1 Monat (MNTH) 2 Monate (TOMN) 3 Monate (QUTR) 4 Monate (FOMN) 6 Monate (SEMI) 12 Monate (YEAR) Auf Anfrage (ONDE) Sonstige (OTHR) |
NEIN | JA |
SESI16 | Aktueller Zinssatz auf Bareinlagen | Bei Sicherungsinstrumenten in Form von Bareinlagen Angabe des aktuellen Zinssatzes für diese Einlagen. Bei mehreren Einlagenkonten je Währung ist der gewichtete durchschnittliche aktuelle Zinssatz anzugeben, wobei als Gewicht der aktuelle Saldo der Bareinlagen in den jeweiligen Konten verwendet wird. | NEIN | JA |
SESI17 | Name der Gegenpartei des Repo-Geschäfts | Bei Sicherheiten, die Bestandteil eines Pensionsgeschäfts sind, Angabe der vollständigen juristischen Bezeichnung der Gegenpartei der Verbriefung. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. | NEIN | JA |
SESI18 | Rechtsträgerkennung der Gegenpartei des Repo-Geschäfts | Bei Sicherheiten, die Bestandteil eines Pensionsgeschäfts sind, Angabe der Rechtsträgerkennung der Gegenpartei, bei der die Bareinlagen hinterlegt werden (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)). | NEIN | JA |
SESI19 | Fälligkeitstermin des Repo-Geschäfts | Bei Sicherheiten, die Bestandteil eines Pensionsgeschäfts sind, Angabe des Fälligkeitsdatums der Verbriefung. | NEIN | JA |
Sonstige Angaben | ||||
SESO1 | Eindeutige Kennung | Im Feld SESS1 ausgewiesene eindeutige Kennung. | NEIN | NEIN |
SESO2 | Zeilennummer sonstiger Angaben | Angabe der Zeilennummer für sonstige Angaben. | NEIN | NEIN |
SESO3 | Sonstige Angaben. | Sonstige Angaben, Zeile für Zeile. | NEIN | NEIN |
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