ANHANG IV VO (EU) 2020/1227

Feldformate des STS-Meldeformulars

ZEICHEN DATENTYP DEFINITION
{ALPHANUM-n} Bis zu n alphanumerische Zeichen Freitextfeld. Im ASCII-Format eingeben (ohne mit Akzent versehene Zeichen).
{LÄNDERCODE_2} 2 alphanumerische Zeichen Aus 2 Buchstaben bestehender Ländercode gemäß dem Alpha-2-Ländercode in ISO 3166-1. Im ASCII-Format eingeben (ohne mit Akzent versehene Zeichen).
{WÄHRUNGSCODE_3} 3 alphanumerische Zeichen Aus 3 Buchstaben bestehender Währungscode gemäß den Währungsabkürzungen in ISO 4217. Im ASCII-Format eingeben (ohne mit Akzent versehene Zeichen).
{DATUMSFORMAT} Datumsformat nach ISO 8601 Formatierung des Datums: JJJJ-MM-TT
{J/N} 1 alphanumerisches Zeichen

„richtig”  — J

„falsch”  — N

{ISIN} 12 alphanumerische Zeichen ISIN-Code nach ISO 6166
{LEI} 20 alphanumerische Zeichen Rechtsträgerkennung (Legal Entity Identifier, LEI) gemäß ISO 17442

STS-Meldeformular für Bilanzverbriefungen

FELDCODE FELDBEZEICHNUNG AUSZUFÜLLENDES KÄSTCHEN FELDFORMAT
STSSY 1 Erste Anlaufstelle {LEI}
STSSY 2 Meldedatum {DATUMSFORMAT}
STSSY 3 Identifikationsnummer des Finanzinstruments {ISIN}
STSSY 4 LEI {LEI}
STSSY 5 Sicherungsgeber {ALPHANUM-100}
STSSY 6 Kennziffer der Meldung {ALPHANUM-100}
STSSY 7 Eindeutige Kennung {ALPHANUM-1000}
STSSY 8 Verbriefungsregister {ALPHANUM-100}
STSSY 9 Sitzland {LÄNDERCODE_2}
STSSY 10 Klassifizierung der synthetischen Verbriefung {LISTE}
STSSY 11 Synthetische Verbriefung mit Absicherung ohne Sicherheitsleistung {LISTE}
STSSY 12 Verwendete Besicherungsvereinbarung {LISTE}
STSSY 13 Klassifizierung der zugrunde liegenden Risikopositionen {LISTE}
STSSY 14 Ausgabedatum {DATUMSFORMAT}
STSSY 15 Zugelassene Drittpartei-Verifizierer — Erklärung {ALPHANUM-100}
STSSY 16 Zugelassene Drittpartei-Verifizierer — Sitzland {LÄNDERCODE_2}
STSSY 17 Zugelassene Drittpartei-Verifizierer — Zuständige Behörde {ALPHANUM-100}
STSSY 18 STS-Status {ALPHANUM-1000}
STSSY 19 Originator ist ein in der Union beaufsichtigtes Unternehmen {ALPHANUM-1000}
STSSY 20 Originator wendet Verfahren für von Dritten erworbene Risikopositionen an {ALPHANUM-10000}
STSSY 21 Originierung der zugrunde liegenden Risikopositionen {ALPHANUM-10000}
STSSY 22 Zum Abschlussstichtag auf der Bilanz des Originators gehaltene Vermögenswerte {ALPHANUM-1000}
STSSY 23 Kategorie der Gruppe {ALPHANUM-1000}
STSSY 24 Keine weitere Absicherung der Risikoposition des Originators {ALPHANUM-1000}
STSSY 25 Besicherungsvereinbarung erfüllt die Vorgaben gemäß Artikel 249 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 {ALPHANUM-1000}
STSSY 26 Besicherungsvereinbarung erfüllt andere Vorgaben zur Kreditrisikominderung {ALPHANUM-10000}
STSSY27 Zusicherungen und Gewährleistungen — Eigentumsrecht an den zugrunde liegenden Risikopositionen {ALPHANUM-10000}
STSSY28 Zusicherungen und Gewährleistungen — Originator hält das Kreditrisiko der zugrunde liegenden Vermögenswerte {ALPHANUM-10000}
STSSY29 Zusicherungen und Gewährleistungen — Risikoposition erfüllt die Anerkennungskriterien {ALPHANUM-10000}
STSSY30 Zusicherungen und Gewährleistungen — Verbindliche und durchsetzbare Verpflichtung des Schuldners {ALPHANUM-10000}
STSSY31 Zusicherungen und Gewährleistungen — Vergabekriterien {ALPHANUM-10000}
STSSY32 Zusicherungen und Gewährleistungen — Für keinen Schuldner liegt eine erhebliche Verletzung oder ein Ausfall vor {ALPHANUM-10000}
STSSY33 Zusicherungen und Gewährleistungen — Keine falschen Angaben in den Transaktionsunterlagen {ALPHANUM-10000}
STSSY34 Zusicherungen und Gewährleistungen -Durchsetzbarkeit oder Einbringbarkeit der zugrunde liegenden Risikopositionen {ALPHANUM-10000}
STSSY35 Anerkennungskriterien, die im Hinblick auf die zugrunde liegenden Risikopositionen keine aktive Portfolioverwaltung auf diskretionärer Basis gestatten {ALPHANUM-10000}
STSSY36 Ausnahme vom Verbot der aktiven Portfolioverwaltung {ALPHANUM-10000}
STSSY37 Nach Abschlussstichtag der Transaktion hinzugefügte Risikopositionen, die die Anerkennungskriterien erfüllen {ALPHANUM-10000}
STSSY 38 Vollständig zurückgezahlte Risikoposition {ALPHANUM-10000}
STSSY 39 Veräußerte zugrunde liegende Risikopositionen {ALPHANUM-10000}
STSSY 40 Nicht kreditbedingte Änderung {ALPHANUM-10000}
STSSY 41 Anerkennungskriterien nicht erfüllt {ALPHANUM-10000}
STSSY 42 Homogenität der Vermögenswerte {ALPHANUM}
STSSY 43 Nur eine Vermögenswertkategorie {ALPHANUM}
STSSY 44 Vertraglich verbindliche und durchsetzbare Verpflichtungen {ALPHANUM-10000}
STSSY 45 Festgelegte periodische Zahlung {ALPHANUM}
STSSY 46 Erlöse aus dem Verkauf von Vermögenswerten {ALPHANUM}
STSSY 47 Keine übertragbaren Wertpapiere {ALPHANUM}
STSSY 48 Keine Wiederverbriefung {ALPHANUM-1000}
STSSY 49 Potenziellen Anlegern offengelegte Vergabestandards {ALPHANUM-1000}
STSSY 50 Volles Rückgriffsrecht auf einen Schuldner {ALPHANUM-1000}
STSSY 51 Vergabestandards — Keine Dritten {ALPHANUM-1000}
STSSY 52 Vergabestandards — Darlehen für Wohnimmobilien {ALPHANUM-1000}
STSSY 53 Vergabestandards — Bewertung des Darlehensnehmers {ALPHANUM-1000}
STSSY 54 Erfahrung des Originators oder des ursprünglichen Kreditgebers {ALPHANUM-1000}
STSSY 55 Keine ausgefallenen Risikopositionen {ALPHANUM-10000}
STSSY 56 Keine negative Bonitätsgeschichte {ALPHANUM-10000}
STSSY 57 Risiko der Nichtleistung von Zahlungen ist nicht höher als bei nicht verbrieften Risikopositionen {ALPHANUM-1000}
STSSY 58 Mindestens eine geleistete Zahlung zum Zeitpunkt der Aufnahme der zugrunde liegenden Vermögenswerte {ALPHANUM-1000}
STSSY 59 Erfüllung der Anforderung in Bezug auf den Risikoselbstbehalt {ALPHANUM}
STSSY 60 Minderung von Zins- und Währungsrisiken {ALPHANUM-1000}
STSSY 61 Sicherheiten zur Besicherung der Verpflichtungen lauten auf dieselbe Währung wie die Ausgleichszahlung {ALPHANUM-1000}
STSSY 62 Betrag der Verbindlichkeiten der Verbriefungszweckgesellschaft ist gleich hoch wie oder niedriger als der Betrag der Einnahmen der Verbriefungszweckgesellschaft {ALPHANUM-10000}
STSSY 63 Keine Verwendung von Derivaten, außer zur Absicherung von Zins- oder Währungsrisiken {ALPHANUM-1000}
STSSY 64 Verwendung von Derivaten auf der Grundlage gemeinsamer Standards {ALPHANUM-10000}
STSSY 65 An einen Referenzwert gebundene Zinszahlungen basieren auf üblichen Zinssätzen und sind nicht an komplexe Formeln oder Derivate gebunden {ALPHANUM-10000}
STSSY 66 Verwertungs- bzw. Beendigungsfall berührt nicht die Durchsetzungsmaßnahmen des Anlegers {ALPHANUM-10000}
STSSY 67 Durchsetzung der Besicherungsvereinbarung — In der Verbriefungszweckgesellschaft dürften keine Geldbeträge zurückbehalten werden {ALPHANUM-10000}
STSSY 68 Zuweisung der Verluste nach Rangfolge der Tranchen {ALPHANUM-10000}
STSSY 69 Sequentielle Amortisierung {ALPHANUM-10000}
STSSY 70 Nichtsequentielle Zahlungsrangfolge {ALPHANUM-10000}
STSSY 71 Wertentwicklungsbezogene auslösende Ereignisse {ALPHANUM}
STSSY 72 Wertentwicklungsbezogene auslösende Ereignisse {ALPHANUM}
STSSY 73 Wertentwicklungsbezogene auslösende Ereignisse {ALPHANUM}
STSSY 74 Betrag der Sicherheit in Höhe des Amortisationsbetrags der Tranchen {ALPHANUM-10000}
STSSY 75 Eingetretenes Kreditereignis und der zu einem beliebigen Zahlungstermin verfügbare Betrag der Kreditbesicherung {ALPHANUM-10000}
STSSY 76 Bestimmungen oder Auslöser für die vorzeitige Rückzahlung — Kreditqualität {ALPHANUM-10000}
STSSY 77 Bestimmungen oder Auslöser für die vorzeitige Rückzahlung — Verluste {ALPHANUM-10000}
STSSY 78 Bestimmungen oder Auslöser für die vorzeitige Rückzahlung — Neue Risikopositionen {ALPHANUM-10000}
STSSY 79 Vertragliche Verpflichtungen, Aufgaben und Zuständigkeiten — Forderungsverwalter {ALPHANUM-10000}
STSSY 80 Vertragliche Verpflichtungen, Aufgaben und Zuständigkeiten — Treuhänder {ALPHANUM-10000}
STSSY 81 Vertragliche Verpflichtungen, Aufgaben und Zuständigkeiten — Drittpartei-Verifizierer {ALPHANUM-10000}
STSSY 82 Vertragliche Verpflichtungen, Aufgaben und Zuständigkeiten — Ausfall oder Insolvenz {ALPHANUM-10000}
STSSY 83 Vertragliche Verpflichtungen, Aufgaben und Zuständigkeiten — Verfahren für die Forderungsverwaltung {ALPHANUM-10000}
STSSY 84 Forderungsverwaltungsstandards {ALPHANUM-10000}
STSSY 85 Erforderliche Erfahrung des Forderungsverwalters {ALPHANUM-1000}
STSSY 86 Gut dokumentierte und angemessene Strategien, Verfahren und Kontrollen des Risikomanagements vorhanden {ALPHANUM-1000}
STSSY 87 Verfahren für die Forderungsverwaltung sind mindestens ebenso streng wie diejenigen, die auf ähnliche, nicht verbriefte Risikopositionen angewandt werden {ALPHANUM-1000}
STSSY 88 Referenzregister vorhanden {ALPHANUM}
STSSY 89 Referenzregister — Inhalt {ALPHANUM-10000}
STSSY 90 Zeitnahe Lösung von Konflikten zwischen verschiedenen Kategorien von Anlegern {ALPHANUM-1000}
STSSY 91 Verbriefungszweckgesellschaft — Stimmrechte klar definiert {ALPHANUM-1000}
STSSY 92 Daten über die historische Wertentwicklung im Hinblick auf Ausfälle und Verluste {ALPHANUM-1000}
STSSY 93 Externe Überprüfung einer Stichprobe der zugrunde liegenden Risikopositionen {ALPHANUM-1000}
STSSY 94 Verfügbarkeit eines Liability-Cashflow-Modells für potenzielle Anleger {ALPHANUM-1000}
STSSY 95 Veröffentlichung der Umweltbilanz von zugrunde liegenden Risikopositionen, bei denen es sich um Darlehen für Wohnimmobilien oder Darlehen für Kfz-Käufe oder -Leasinggeschäfte handelt {ALPHANUM-10000}
STSSY 96 Ausnahme von der Pflicht zur Veröffentlichung der Umweltbilanz von zugrunde liegenden Risikopositionen, bei denen es sich um Darlehen für Wohnimmobilien oder Darlehen für Kfz-Käufe oder -Leasinggeschäfte handelt {ALPHANUM-10000}
STSSY97 Verantwortlichkeit des Originators für die Einhaltung des Artikels 7 der Verordnung (EU) 2017/2402 {ALPHANUM-1000}
STSSY 98 Informationen zu Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/2402 werden potenziellen Anlegern zur Verfügung gestellt {ALPHANUM-1000}
STSSY 99 Informationen zu Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben b, c und d der Verordnung (EU) 2017/2402 werden potenziellen Anlegern zumindest im Entwurf oder in vorläufiger Form zur Verfügung gestellt {ALPHANUM-1000}
STSSY 100 Kreditereignisse und Verwendung von Garantien {ALPHANUM-10000}
STSSY 101 Kreditereignisse und Verwendung von Kreditderivaten {ALPHANUM-10000}
STSSY 102 Besicherungsvereinbarung ist dokumentiert {ALPHANUM-10000}
STSSY 103 Stundungsmaßnahmen schließen die Auslösung eines zulässigen Kreditereignisses nicht aus {ALPHANUM-10000}
STSSY 104 Ausgleichszahlung auf der Grundlage des tatsächlich realisierten Verlusts im Einklang mit ihren Standardregeln und -verfahren {ALPHANUM-10000}
STSSY 105 Ausgleichszahlung ist innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu leisten {ALPHANUM-10000}
STSSY 106 Vorläufige Ausgleichszahlung spätestens sechs Monate nach Eintritt eines Kreditereignisses {ALPHANUM-10000}
STSSY 107 Vorläufige Ausgleichszahlung höher als anwendbarer erwarteter Verlustbetrag {ALPHANUM-10000}
STSSY 108 Bedingungen für vorläufige Ausgleichzahlungen {ALPHANUM-10000}
STSSY 109 Methode zur Berechnung der vorläufigen und endgültigen Ausgleichszahlungen {ALPHANUM-10000}
STSSY 110 Höhe der Ausgleichszahlung ist proportional zum Anteil des ausstehenden Nominalbetrags {ALPHANUM-10000}
STSSY 111 Durchsetzbarkeit des Rechts auf Erhalt der Ausgleichszahlung {ALPHANUM-10000}
STSSY 112 Von Anlegern im Rahmen der Besicherungsvereinbarung zu zahlende Beträge sind in der Besicherungsvereinbarung festgelegt {ALPHANUM-10000}
STSSY 113 Berechnung der Beträge unter allen Umständen {ALPHANUM-10000}
STSSY 114 Umstände, unter denen Anleger Zahlungen leisten müssen, sind in der Besicherungsvereinbarung festgelegt {ALPHANUM-10000}
STSSY 115 Bewertung durch Drittpartei-Verifizierer, ob Anlegerzahlungen auslösende Umstände eingetreten sind {ALPHANUM-10000}
STSSY 116 Berechnung des Betrags der Ausgleichszahlung auf der Ebene der einzelnen zugrunde liegenden Risikoposition {ALPHANUM-10000}
STSSY 117 Festlegung des maximalen Verlängerungszeitraums für die Forderungsverwertung {ALPHANUM-10000}
STSSY 118 Verlängerungszeitraum auf zwei Jahre begrenzt {ALPHANUM-10000}
STSSY 119 Endgültige Ausgleichszahlung auf der Grundlage der endgültigen Abschätzung des Verlusts des Originators {ALPHANUM-10000}
STSSY 120 Beendigung der Besicherungsvereinbarung {ALPHANUM-10000}
STSSY 121 Besicherungsprämien vom ausstehenden Nominalbetrag abhängig {ALPHANUM-10000}
STSSY 122 Besicherungsvereinbarung enthält keine Mechanismen, die die tatsächliche Zuweisung von Verlusten an die Anleger vermeiden oder verringern {ALPHANUM-10000}
STSSY 123 Ausnahmeregelung für Prämienvorauszahlungen {ALPHANUM-10000}
STSSY 124 Erläuterung zur Besicherungsprämie in den Transaktionsunterlagen {ALPHANUM-10000}
STSSY 125 Durchsetzbarkeit der Rechte der Anleger {ALPHANUM-10000}
STSSY 126 Bestellung einer Drittpartei-Verifizierer vor dem Abschlussstichtag der Transaktion {ALPHANUM-1000}
STSSY 127 Verifizierung durch Drittpartei-Verifizierer — Mitteilung eines Kreditereignisses in den Bestimmungen der Besicherungsvereinbarung spezifiziert {ALPHANUM-1000}
STSSY 128 Verifizierung durch Drittpartei-Verifizierer — Zugrunde liegende Risikoposition im Referenzportfolio enthalten {ALPHANUM-1000}
STSSY 129 Verifizierung durch Drittpartei-Verifizierer — Anerkennungskriterien zum Zeitpunkt der Aufnahme in das Referenzportfolio erfüllt {ALPHANUM-1000}
STSSY 130 Verifizierung durch Drittpartei-Verifizierer — Bedingungen für Wiederauffüllungen erfüllt {{ALPHANUM-1000}
STSSY 131 Verifizierung durch Drittpartei-Verifizierer — Verlustbetrag im Einklang mit der Gewinn- und Verlustrechnung des Originators {ALPHANUM-1000}
STSSY 132 Verifizierung durch Drittpartei-Verifizierer — Verluste wurden den Anlegern korrekt zugewiesen {ALPHANUM-1000}
STSSY 133 Drittpartei-Verifizierer ist unabhängig vom Originator, den Anlegern sowie gegebenenfalls von der Verbriefungszweckgesellschaft {ALPHANUM-10000}
STSSY 134 Bestellung der Drittpartei-Verifizierer bis zum Abschlussstichtag {ALPHANUM-10000}
STSSY 135 Überprüfung durch Drittpartei-Verifizierer erfolgt stichprobenartig {ALPHANUM-10000}
STSSY 136 Möglichkeit für Anleger, von der Drittpartei-Verifizierer zu verlangen, eine bestimmte zugrunde liegende Risikoposition zu überprüfen {ALPHANUM-10000}
STSSY 137 Möglichkeit für die Drittpartei-Verifizierer, Zugang zu allen relevanten Informationen zu erhalten {ALPHANUM-10000}
STSS 138 Beendigung auslösende Ereignisse {ALPHANUM-10000}
STSS 139 Transaktionsunterlagen — Kündigungsrechte {ALPHANUM-10000}
STSS 140 Transaktionsunterlagen — Zeitbasiertes Kündigungsrecht nicht im Hinblick darauf strukturiert, die Zuweisung von Verlusten zu Bonitätsverbesserungspositionen zu vermeiden {ALPHANUM-10000}
STSS 141 Zeitbasiertes Kündigungsrecht {ALPHANUM-10000}
STSS 142 Besicherung mit Sicherheitsleistung — Rückgabe von Sicherheiten an die Anleger in der Reihenfolge der Seniorität der Tranchen {ALPHANUM-10000}
STSS 143 Beendigung einer Transaktion durch Anleger bei Nichtzahlung der Besicherungsprämie {ALPHANUM-10000}
STSSY 144 In den Transaktionsunterlagen angegebener synthetischer Zinsüberschuss gegenüber Anlegern, ausgedrückt als fester Prozentsatz des ausstehenden Gesamtsaldos des Portfolios {ALPHANUM-10000}
STSSY 145 Nicht verwendeter synthetischer Zinsüberschuss, der an den Originator zurückzugeht {ALPHANUM-10000}
STSSY 146 Originatoren, die den IRB-Ansatz verwenden — Zugesagter Gesamtbetrag pro Jahr nicht höher als die einjährigen regulatorischen erwarteten Verlustbeträge {ALPHANUM-10000}
STSSY 147 Originatoren, die den IRB-Ansatz nicht verwenden — Berechnung des einjährigen erwarteten Verlusts des zugrunde liegenden Portfolios in den Unterlagen zu der Transaktion klar festgelegt {ALPHANUM-10000}
STSSY 148 In den Transaktionsunterlagen sind die Bedingungen für den synthetischen Zinsüberschuss aufgeführt {ALPHANUM-10000}
STSS 149 Verwendete Besicherung {ALPHANUM-10000}
STSSY 150 Durchsetzbarkeit des Rechts des Originators, die Sicherheiten zur Erfüllung der Verpflichtungen der Anleger zur Leistung der Ausgleichszahlung zu verwenden, ist durch geeignete Sicherheitenvereinbarungen sichergestellt {ALPHANUM}
STSSY 151 Recht der Anleger, bei Auflösung der Verbriefung oder entsprechend der Amortisierung der Tranchen nicht verwendete Sicherheiten zu erhalten {ALPHANUM-10000}
STSSY 152 In Wertpapiere investierte Sicherheiten — In den Transaktionsunterlagen sind die Anerkennungskriterien und die Verwahrungsvereinbarung festgelegt {ALPHANUM}
STSSY 153 Anleger, die dem Kreditrisiko des Originators ausgesetzt sind {ALPHANUM-10000}
STSSY 154 Rechtsgutachten zur Bestätigung der Durchsetzbarkeit der Besicherung in allen Hoheitsgebieten {ALPHANUM-1000}
STSSY 155 Hochwertige Sicherheiten — Schuldverschreibungen mit einem Risikogewicht von 0 % {ALPHANUM-10000}
STSSY 156 Hochwertige Sicherheiten — Barmittel, die bei einem Drittkreditinstitut mit einer Bonitätsstufe von mindestens 3 gehalten werden {ALPHANUM-10000}
STSSY 157 Abweichung — Sicherheiten in Form einer Bareinlage beim Originator {ALPHANUM}
STSSY 158 Sicherheiten in Form einer Bareinlage beim Originator — Zulassung durch die zuständige Behörde {ALPHANUM}
STSSY 159 Übertragung von Sicherheiten, wenn das Drittkreditinstitut oder der Originator die Mindestbonitätsstufe nicht mehr erfüllt {ALPHANUM}
STSSY 160 Erfüllung der Anforderungen an Sicherheiten im Falle von Anlagen in vom Originator ausgegebenen Credit Linked Notes {ALPHANUM-1000}

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