Artikel 51 VO (EU) 2020/123

Schonzeiten

Drittlandschiffen, die auf Sandaale und die zugehörigen Beifänge in den Unionsgewässern des ICES-Untergebiets 4 fischen dürfen, ist es in den folgenden Zeiträumen untersagt, in diesem Untergebiet Sandaale mit Grundschleppnetzen, Waden oder ähnlichem gezogenem Fanggerät mit einer Maschenöffnung von weniger als 16 mm zu fischen:

a)
vom 1. August bis zum 31. Dezember 2020
b)
vom 1. Januar bis zum 31. März 2021.

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