ANHANG I VO (EU) 2020/1231
Format und Anweisungen für den Jahresbericht über die Erhebungen gemäß Artikel 22 der Verordnung (EU) 2016/2031
TEIL I
Folgender Meldebogen ist für die allgemeinen Informationen über die Ergebnisse der Erhebungen gemäß Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe a maßgeblich:Allgemeine Informationen über die Ergebnisse der Erhebungen aus [Jahr]
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Mitgliedstaat:
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Zuständige Behörde:
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Ansprechpartner (Name, Funktion bei der zuständigen Behörde, Name der Organisation, Telefonnummer und institutionelles E-Mail-Konto):
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Am Erhebungsprogramm beteiligte Organisationen, einschließlich Laboratorien:
- —
Öffentlich zugängliche Zusammenfassung der Ergebnisse (500-3 000 Wörter):
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kurze Beschreibung des Programmumfangs für das betreffende Jahr;
- —
kurze Beschreibung der für die Erhebungen verwendeten Methodik, einschließlich neuer oder innovativer Technologien (falls zutreffend);
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Gesamtzahl der Schädlinge, zu denen in diesem Jahr im Rahmen von Artikel 22 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/2031 Erhebungen durchgeführt wurden;
- —
Zahl der festgestellten und amtlich bestätigten Schädlinge und ergriffene Folgemaßnahmen;
- —
spezifische Ziele des Programms, die in diesem Jahr erreicht wurden;
- —
Link zur nationalen Website mit weiteren Informationen (falls verfügbar).
TEIL II
Folgende Meldebögen und Anweisungen sind für die Darstellung der Ergebnisse der Erhebungen gemäß Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe b maßgeblich:- 1.
- Elemente des Jahresberichts über Unionsquarantäneschädlinge und Schädlinge, die den Maßnahmen der Artikel 29 und 30 der Verordnung (EU) 2016/2031 unterliegen, in Gebieten, in denen diese Schädlinge — soweit bekannt — nicht auftreten
- 1.1.
- Meldebogen
Bericht über die jährlichen Ergebnisse der Erhebungen aus [Jahr] betreffend Unionsquarantäneschädlinge und Schädlinge, die den Maßnahmen der Artikel 29 und 30 der Verordnung (EU) 2016/2031 unterliegen, in Gebieten, in denen diese Schädlinge — soweit bekannt — nicht auftreten
1. In Gruppen erfasste Schädlinge | 2. Schädlinge | 3. Geografischer Ort | 4. Erhebungsorte | 5. Risikogebiete | 6. Zielpopulationsgebiet | 7. Mit der Erhebungen erfasstes Gebiet der Zielpopulation (%) | 8. Pflanzenmaterial/Ware | 9. Liste der Pflanzenarten | 10. Zeitplan | 11. Angaben zur Erhebung: A) Zahl der visuellen Untersuchungen, ggf. nach Gruppe B) Gesamtzahl der Proben C) Ggf. Anzahl der asymptomatischen Proben D) Art der Fallen (oder anderer, alternativer Methoden (z. B. Streifkescher)) E) Anzahl der Fallen (oder anderer, alternativer Methoden) F) Anzahl der Fangstellen (falls abweichend von der Anzahl der Fallen oder alternativen Methoden) G) Art der Tests (z. B. mikroskopische Identifizierung, PCR, ELISA usw.) H) Gesamtzahl der Tests I) Sonstige Maßnahmen (z. B. Spürhunde, Drohnen, Hubschrauber, Sensibilisierungskampagnen usw.) J) Anzahl der sonstigen Maßnahmen | Feststellungen/Ausbrüche (Verknüpfung mit dem Meldesystem EUROPHYT-Ausbrüche) | 14. Anmerkungen | ||||||||||||
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12. Zahl der positiven Befunde pro Schädling | 13. Meldenummern der Ausbrüche gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2019/1715 | |||||||||||||||||||||||
Beschreibung | Anzahl | A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | Nummer | Datum | |||||||||||
Gruppe 1 — Ermächtigte Produktionsorte | ||||||||||||||||||||||||
Gruppe n | ||||||||||||||||||||||||
Schädling 1 | ||||||||||||||||||||||||
Schädling 2 | ||||||||||||||||||||||||
Schädling 3 | ||||||||||||||||||||||||
Schädling n |
- 1.2.
- Anweisungen zum Ausfüllen des Meldebogens
In Spalte 1: Mit Ausnahme von „Gruppe 1 — Ermächtigte Produktionsorte” ist die Berichterstattung nach Schädlingsgruppen fakultativ. Geben Sie ggf. die Gruppe der Schädlinge an, die in einer Erhebung zusammengefasst wurden (z. B. Zitrusfruchtschädlinge, Laubholzschädlinge, Nadelholzschädlinge, Getreideschädlinge, Kartoffelschädlinge, andere (bitte angeben)). Ist ein Schädling mehreren Gruppen zuzuordnen, sind in jeder Gruppe die entsprechenden Angaben zum Schädling zu machen.
Unter „Gruppe 1 — Ermächtigte Produktionsorte” sind die Liste der Schädlinge, zu denen Erhebungen durchgeführt wurden, sowie die Ergebnisse der Erhebungen anzugeben; verwenden Sie bei Bedarf mehr als eine Zeile, um unterschiedliche Erhebungsorte aus Spalte 4 „Erhebungsorte” zu beschreiben. In dieser Gruppe geben Sie bitte die Daten je Schädling an (d. h. keine Aggregierung der Daten auf Gruppenebene). Ermächtigte Produktionsorte sind Orte, deren Unternehmer nach entsprechender Ermächtigung durch die zuständige Behörde Pflanzenpässe ausstellen darf.
In Spalte 2: Hier ist die wissenschaftliche Bezeichnung des Schädlings anzugeben (wie in Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 oder einer etwaigen spezifischen Maßnahme für einen bestimmten Schädling aufgeführt). Bitte verwenden Sie für jeden Schädling eine Zeile.
In Spalte 3: Geben Sie die geografischen Orte an, an denen die Erhebung durchgeführt wurde, vorzugsweise unter Verwendung der verfügbaren niedrigeren NUTS-Ebenen. Bei einer Berichterstattung nach Schädlingsgruppen können die Daten für alle in der Gruppe enthaltenen Schädlinge in einer Zeile aggregiert werden. Findet keine Berichterstattung nach Schädlingsgruppen statt, können die Daten je Schädling in einer Zeile aggregiert werden. Ggf. können auch so viele Zeilen verwendet werden, wie Orte angegeben wurden.
In Spalte 4: Geben Sie die Erhebungsorte an und verwenden Sie dabei nur dann mehr als eine Zeile pro Schädling, wenn dies entsprechend den spezifischen gesetzlichen Anforderungen an die Schädlingserhebung erforderlich ist, und geben Sie die Zahl der Orte an, an denen Erhebungen durchgeführt wurden. Bei einer Berichterstattung nach Schädlingsgruppen besteht die Möglichkeit, die Daten für alle in der Gruppe enthaltenen Schädlinge in einer Zeile zu aggregieren und die Gesamtzahl der Erhebungsorte anzugeben. Findet keine Berichterstattung nach Schädlingsgruppen statt, besteht die Möglichkeit, die Daten je Schädling in einer Zeile zu aggregieren und die Gesamtzahl der Erhebungsorte anzugeben. Falls Sie „andere” wählen, geben Sie bitte an, worum es sich handelt:
- 1.
- Im Freien (Produktionsfläche): 1.1 auf freiem Feld (Acker, Weide); 1.2 Obstgarten/Weinberg; 1.3. Baumschule; 1.4. Wald;
- 2.
- Im Freien (andere): 2.1 Privatgärten; 2.2 öffentliche Orte; 2.3 Schutzgebiet; 2.4 Wildpflanzen außerhalb von Schutzgebieten; 2.5 andere Orte, mit Angabe des jeweiligen Falls (z. B. Gartenfachmarkt, gewerbliche Standorte, an denen Holzverpackungsmaterial verwendet wird, Holzindustrie, Feuchtgebiete, Bewässerungs- und Entwässerungsnetz usw.);
- 3.
- Unter physisch abgeschlossenen Bedingungen: 3.1. Gewächshaus; 3.2 privates Anwesen, ausgenommen Gewächshaus; 3.3 öffentlicher Ort, ausgenommen Gewächshaus; 3.4. andere Orte, mit Angabe des jeweiligen Falls (z. B. Gartenfachmarkt, gewerbliche Standorte, an denen Holzverpackungsmaterial verwendet wird, Holzindustrie).
In Spalten 5, 6 und 7: Fakultativ oder gegebenenfalls entsprechend den spezifischen gesetzlichen Anforderungen an die Schädlingserhebung.
In Spalte 5: Geben Sie die Risikogebiete an, die anhand der Biologie des Schädlings/der Schädlinge, des Vorhandenseins von Wirtspflanzen, der ökologisch-klimatischen Bedingungen und der Risikostandorte ermittelt wurden.
In Spalte 6: Geben Sie das gesamte von der Zielpopulation erfasste Gebiet (in ha) in dem Mitgliedstaat an.
In Spalte 7: Geben Sie den Teil des mit der Erhebung erfassten Gebiets der Zielpopulation (Erhebungsgebiet/Zielpopulationsgebiet) an.
In Spalte 8: Geben Sie Pflanzen, Früchte, Samen, Boden, Verpackungsmaterial, Holz, Maschinen, Fahrzeuge, Vektor, Wasser oder Sonstiges mit Erläuterung des jeweiligen Falls an. Die Ergebnisse sind nur dann in verschiedenen Zeilen anzugeben, wenn in den spezifischen gesetzlichen Anforderungen an die Schädlingserhebung die Liste der Waren festgelegt ist, zu denen Erhebungen durchzuführen sind.
In Spalte 9: Geben Sie die Liste der Pflanzenarten/Pflanzengattungen an, zu denen Erhebungen durchgeführt wurden. Verwenden Sie nur dann eine Zeile je Pflanzenart/Pflanzengattung, wenn dies entsprechend den spezifischen gesetzlichen Anforderungen an die Schädlingserhebung erforderlich ist.
In Spalte 10: Geben Sie die Monate des Jahres an, in denen die Erhebungen durchgeführt wurden. Bei einer Berichterstattung nach Schädlingsgruppen können die Daten für alle in der Gruppe enthaltenen Schädlinge in einer Zeile aggregiert werden. Findet keine Berichterstattung nach Schädlingsgruppen statt, können die Daten je Schädling in einer Zeile aggregiert werden.
In Spalte 11: Geben Sie die Einzelheiten der Erhebung unter Berücksichtigung der für die einzelnen Schädlinge geltenden spezifischen gesetzlichen Anforderungen an die Schädlingserhebung an. Geben Sie „N/Z” an, wenn die in bestimmten Spalten zu machenden Angaben nicht zutreffen. Mit Ausnahme der Angabe der Anzahl der visuellen Untersuchungen, die nach Schädlingsgruppe erfolgen kann, sind alle anderen Daten nach Schädlingen aufzuschlüsseln, es sei denn, in Spalte 14 ( „Anmerkungen” ) wird eine Angabe nach Gruppen entsprechend begründet. Verwenden Sie verschiedene Zeilen, wenn dies entsprechend den spezifischen gesetzlichen Anforderungen an die Schädlingserhebung erforderlich ist (z. B. zur Angabe verschiedener Arten von Tests und ihrer Anzahl).
In Spalte 12: Geben Sie die Zahl der positiven Befunde pro Schädling an. Diese Zahl kann von der Zahl der Ausbrüche abweichen, wenn eine Ausbruchsmeldung mehrere positive Befunde enthält.
In Spalte 13: Geben Sie die Meldungen der Ausbrüche jenes Jahres an, in dem die Erhebung durchgeführt wurde.
In Spalte 14: Fügen Sie alle sonstigen Informationen bei, die Sie für relevant halten, sowie gegebenenfalls Informationen über die Ergebnisse der Erhebungen zu asymptomatischen Pflanzen mit positivem Befund.
- 2.
- Elemente des Jahresberichts über die jährlichen Ergebnisse statistisch basierter Erhebungen zu Unionsquarantäneschädlingen in Gebieten, in denen die Schädlinge — soweit bekannt — nicht aufgetreten sind (anwendbar, wenn statistisch basierte Erhebungen durchgeführt wurden)
- 2.1
- Meldebogen
Bericht über die jährlichen Ergebnisse statistisch basierter Erhebungen zu bestimmten Unionsquarantäneschädlingen und bestimmten Schädlingen, die den Maßnahmen der Artikel 29 und 30 der Verordnung (EU) 2016/2031 unterliegen, aus [Jahr] (fakultativ, sofern nicht ausdrücklich gesetzlich vorgeschrieben; seine Verwendung ersetzt die Verwendung des Meldebogens 1.1)
1. Schädling | 2. Geografischer Ort | 3. Erhebungsorte | 4. Zeitplan | A. Definition der Erhebung (Parameter zur Eingabe in RiBESS+) | B. Umfang der Beprobung | C. Erhebungsergebnisse | 22. Anmerkungen | ||||||||||||||||||||||||||||
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5. Zielpopulation | 6. Epidemiologische Einheiten | 7. Detektionsmethoden | 8. Stichprobeneffektivität | 9. Sensitivität der Methode | 10. Risikofaktoren (Tätigkeiten, Standorte und Flächen) | 11. Anzahl der inspizierten epidemiologischen Einheiten | 12. Zahl der visuellen Untersuchungen | 13. Anzahl der Stichproben | 14. Anzahl der Fallen | 15. Anzahl der Fangstellen | 16. Anzahl der Tests | 17. Anzahl anderer Maßnahmen | 18. Ergebnisse | 19. Meldenummer(n) der gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1715 gemeldeten Ausbrüche, sofern zutreffend | 20. Erreichtes Konfidenzniveau | 21. Angenommene Prävalenz | |||||||||||||||||||
Wirtsarten | Fläche (in ha oder einer passenderen Einheit) | Inspektionseinheiten | Beschreibung | Einheiten | Visuelle Untersuchungen | Fang | Testung | Andere Maßnahmen | Risikofaktor | Risikoniveau | Anzahl der Orte | Relative Risiken | Anteil der Wirtspflanzenpopulation | Positiv | Negativ | Unklar | Nummer | Datum | |||||||||||||||||
- 2.2.
- Anweisungen zum Ausfüllen des Meldebogens
Erläutern Sie für jeden Schädling, welche Annahmen bei der Konzeption der Erhebung zugrunde gelegt wurden. Fassen Sie zusammen und begründen Sie:- —
Zielpopulation, epidemiologische Einheit und Inspektionseinheiten
- —
Detektionsmethode und Sensitivität der Methode
- —
Risikofaktoren mit Angabe des Risikoniveaus und der entsprechenden relativen Risiken sowie Anteile der Wirtspflanzenpopulation
In Spalte 1: Hier ist die wissenschaftliche Bezeichnung des Schädlings anzugeben (wie in Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 oder einer etwaigen spezifischen Maßnahme für einen bestimmten Schädling aufgeführt).
In Spalte 2: Geben Sie die geografischen Orte an, an denen die Erhebung durchgeführt wurde, vorzugsweise unter Verwendung der verfügbaren niedrigeren NUTS-Ebenen.
In Spalte 3: Geben Sie die Erhebungsorte an und verwenden Sie dabei immer dann mehr als eine Zeile pro Schädling, wenn dies entsprechend den spezifischen gesetzlichen Anforderungen an die Schädlingserhebung erforderlich ist. Bitte melden Sie die Erhebungen an ermächtigten Produktionsorten stets in einer eigenen Zeile. Falls Sie „andere” wählen, geben Sie bitte an, worum es sich handelt:
- 1.
- Im Freien (Produktionsfläche): 1.1 auf freiem Feld (Acker, Weide); 1.2 Obstgarten/Weinberg; 1.3. Baumschule; 1.4. Wald;
- 2.
- Im Freien (andere): 2.1 Privatgärten; 2.2 öffentliche Orte; 2.3 Schutzgebiet; 2.4 Wildpflanzen außerhalb von Schutzgebieten; 2.5. andere Orte, mit Angabe des jeweiligen Falls (z. B. Gartenfachmarkt, gewerbliche Standorte, an denen Holzverpackungsmaterial verwendet wird, Holzindustrie, Feuchtgebiete, Bewässerungs- und Entwässerungsnetz usw.);
- 3.
- Unter physisch abgeschlossenen Bedingungen: 3.1. Gewächshaus; 3.2 privates Anwesen, ausgenommen Gewächshaus; 3.3 öffentlicher Ort, ausgenommen Gewächshaus; 3.4. andere Orte, mit Angabe des jeweiligen Falls (z. B. Gartenfachmarkt, gewerbliche Standorte, an denen Holzverpackungsmaterial verwendet wird, Holzindustrie).
In Spalte 4: Geben Sie die Monate des Jahres an, in denen die Erhebungen durchgeführt wurden.
In Spalte 5: Geben Sie die gewählte Zielpopulation an und übermitteln Sie die entsprechende Liste der erfassten Wirtsarten und Flächen. Die Zielpopulation ist als Gesamtheit aller Inspektionseinheiten definiert. Ihre Größe wird bei landwirtschaftlichen Flächen in der Regel in Hektar angegeben; die Angabe kann jedoch auch in Parzellen, Feldern, Gewächshäusern usw. erfolgen. Bitte begründen Sie Ihre Wahl in den zugrunde liegenden Annahmen. Geben Sie die in der Erhebung erfassten Inspektionseinheiten an. Eine „Inspektionseinheit” bezeichnet Pflanzen, Pflanzenteile, Waren, Materialien, Schädlingsvektoren, die zur Feststellung und Identifizierung des Schädlings untersucht wurden. Ist das Zielpopulationsgebiet nicht verfügbar, geben Sie „N/V” an und nennen die Anzahl der Inspektionseinheiten, aus denen sich die Zielpopulation zusammensetzt.
In Spalte 6: Beschreiben Sie die epidemiologischen Einheiten, an denen die Erhebung durchgeführt wurde, und geben Sie ihre Maßeinheit an. „Epidemiologische Einheit” bezeichnet ein homogenes Gebiet, in dem die Wechselwirkungen zwischen dem Schädling, den Wirtspflanzen und den abiotischen und biotischen Faktoren und Bedingungen bei Auftreten des Schädlings zu derselben Epidemiologie führen würden. Bei den epidemiologischen Einheiten handelt es sich um in Bezug auf die Epidemiologie homogene Untereinheiten der Zielpopulation mit mindestens einer Wirtspflanze. In manchen Fällen kann die komplette Wirtspflanzenpopulation in einer Region, einem Gebiet oder einem Land als epidemiologische Einheit definiert werden. Es kann sich dabei um NUTS-Regionen, urbane Flächen, Wälder, Rosengärten, landwirtschaftliche Betriebe oder Hektare handeln. Die getroffene Auswahl ist in den zugrunde liegenden Annahmen zu begründen.
In Spalte 7: Geben Sie die bei der Erhebung angewandten Methoden an, einschließlich der Anzahl der Tätigkeiten in jedem Fall, die entsprechend den für die einzelnen Schädlinge geltenden spezifischen gesetzlichen Anforderungen an die Schädlingserhebung durchgeführt wurden. Geben Sie „N/V” an, wenn die in bestimmten Spalten zu machenden Angaben nicht verfügbar sind.
In Spalte 8: Geben Sie eine Schätzung der Stichprobeneffektivität an. Die Stichprobeneffektivität bezeichnet die Wahrscheinlichkeit, mit der die befallenen Pflanzenteile einer befallenen Pflanze ausgewählt werden. Bei Vektoren bezeichnet sie die Effektivität der Methode, einen positiven Vektor zu fangen, wenn er auf der Fläche der Erhebung auftritt. Bei Böden bezeichnet sie die Effektivität, mit der eine Bodenprobe ausgewählt wird, die den Schädling enthält, wenn er auf der Fläche der Erhebung auftritt.
In Spalte 9: „Sensitivität der Methode” bezeichnet die Wahrscheinlichkeit einer Methode, ein Auftreten des Schädlings korrekt festzustellen. Die Sensitivität der Methode ist definiert als die Wahrscheinlichkeit, mit der ein echt positiver Wirt gefunden, als positiv bestätigt und nicht falsch identifiziert wird. Sie ist die Multiplikation der Stichprobeneffektivität (d. h. der Wahrscheinlichkeit, mit der die befallenen Pflanzenteile einer befallenen Pflanze ausgewählt werden) mit der diagnostischen Sensitivität (gekennzeichnet durch die visuelle Untersuchung und/oder den Labortest, der im Identifizierungsverfahren verwendet wird).
In Spalte 10: Geben Sie die Risikofaktoren jeweils in einer eigenen Zeile an und verwenden Sie so viele Zeilen wie nötig. Geben Sie für jeden Risikofaktor das Risikoniveau und das entsprechende relative Risiko sowie den Anteil der Wirtspflanzenpopulation an.
In Spalte B: Geben Sie die Einzelheiten der Erhebung je nach den für die einzelnen Schädlinge geltenden spezifischen gesetzlichen Anforderungen an die Schädlingserhebung an. Geben Sie „N/Z” an, wenn die in bestimmten Spalten zu machenden Angaben nicht zutreffen. Die in diesen Spalten zu machenden Angaben beziehen sich auf die Informationen in der Spalte 7 „Detektionsmethoden” .
In Spalte 15: Geben Sie die Anzahl der Fangstellen an, wenn diese von der Anzahl der Fallen (Spalte 14) abweicht (z. B. wenn dieselbe Falle an verschiedenen Stellen eingesetzt wird).
In Spalte 18: Geben Sie die Anzahl der Proben mit positivem, negativem oder unklarem Befund an. „Unklar” sind jene Proben, deren Untersuchung aufgrund unterschiedlicher Faktoren (z. B. Ergebnis unter der Nachweisgrenze, Probe nicht bearbeitet–nicht identifiziert, alte Probe usw.) ergebnislos geblieben ist.
In Spalte 19: Geben Sie die Meldungen der Ausbrüche jenes Jahres an, in dem die Erhebung durchgeführt wurde.
In Spalte 20: Geben Sie die Sensitivität der Erhebung gemäß ISPM 31 an. Dieser Wert für das erreichte Konfidenzniveau der Schädlingsfreiheit berechnet sich anhand der durchgeführten Inspektionen (und/oder Stichproben) unter Berücksichtigung der Sensitivität der Methode und der angenommenen Prävalenz.
In Spalte 21: Geben Sie die angenommene Prävalenz aufgrund einer Vorerhebungsschätzung der wahrscheinlichen tatsächlichen Prävalenz des Schädlings auf der Fläche an. Die angenommene Prävalenz wird als Ziel der Erhebung festgelegt und richtet sich nach dem Kompromiss der Risikomanager zwischen dem Risiko eines Auftretens des Schädlings und den für die Erhebung verfügbaren Ressourcen. Typischerweise wird für eine Nachweiserhebung ein Wert von 1 % festgelegt.
TEIL III
In diesem Bericht werden die Ergebnisse der Erhebungen zusammengefasst und es wird der Schädlingsstatus jedes mit der jährlichen Erhebung erfassten Schädlings gemäß dem Internationalen Standard für Pflanzenschutzmaßnahmen (ISPM 8) und dem folgenden Meldebogen aktualisiert: Aktualisierung des Schädlingsstatus aller mit der jährlichen Erhebung erfassten Schädlinge gemäß dem Internationalen Standard für Pflanzenschutzmaßnahmen (ISPM 8)Schädling | Schädlingsstatus zu Beginn der Erhebung | Aktualisierter Schädlingsstatus nach der jährlichen Erhebung | |
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