ANHANG II VO (EU) 2020/1231
Format für die in Artikel 23 der Verordnung (EU) 2016/2031 vorgesehenen Mehrjahresprogramme für Erhebungen und praktische Modalitäten für die Anwendung der in diesem Artikel genannten Elemente
TEIL I
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1.
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Meldebogen
Allgemeine Informationen für [Jahre]
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Mitgliedstaat:
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Zuständige Behörde:
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Ansprechpartner (Name, Funktion bei der zuständigen Behörde, Name der Organisation, Telefonnummer und funktionales E-Mail-Konto):
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Spezifisches Ziel für jedes Jahr des Mehrjahresprogramms für Erhebungen (Genaueres dazu vgl. Buchstabe a im Abschnitt „Praktische Modalitäten” ):
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Begründung gemäß Artikel 22 Absatz 1 und Artikel 24 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/2031 für den Fall, dass bestimmte Unionsquarantäneschädlinge, vorläufig als Unionsquarantäneschädlinge eingestufte Schädlinge oder prioritäre Schädlinge (auf jährlicher Basis) nicht in das Mehrjahresprogramm für Erhebungen aufgenommen werden (Genaueres dazu vgl. Buchstabe b im Abschnitt „Praktische Modalitäten” ):
Schädling Begründung für die Nichtaufnahme in das Mehrjahresprogramm für Erhebungen - —
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Methoden zur Erfassung und Übermittlung der gesammelten Informationen (Genaueres dazu vgl. Buchstabe c im Abschnitt „Praktische Modalitäten” ):
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Vom Mitgliedstaat bereitgestellte Zusammenfassung, die für die breite Öffentlichkeit verfügbar ist (zur Veröffentlichung auf der Website der Kommission, zwischen 350 und 2000 Wörtern) (Genaueres dazu vgl. Buchstabe d im Abschnitt „Praktische Modalitäten” ):
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2.
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Praktische Modalitäten
- a)
- Beschreiben Sie kurz die Verteilung der Schädlinge während der 5–7 Jahre Laufzeit des Mehrjahresprogramms und erläutern Sie diese Verteilung.
- b)
- Legen Sie gemäß Artikel 22 Absatz 1 und Artikel 24 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/2031 für jeden nicht in das Mehrjahresprogramm für Erhebungen aufgenommenen Schädling eine entsprechende Begründung vor.
- c)
- Fügen Sie Ihren Angaben zu den Methoden zur Erfassung und Übermittlung der gesammelten Informationen eine kurze Beschreibung der wichtigsten Methoden zur Durchführung der Erhebungen im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats und zur Berichterstattung über sie bei.
- d)
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Nehmen Sie in die für die breite Öffentlichkeit bestimmte Zusammenfassung folgende Punkte auf:
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eine kurze Beschreibung des Mehrjahresprogramms für Erhebungen und den Umfang des Programms;
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eine kurze Beschreibung der für die Erhebungen verwendeten Methodik, (ggf.) einschließlich neuer oder innovativer Technologien;
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die Gesamtzahl der erfassten Schädlinge;
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einen Link zur Website der zuständigen nationalen Behörde mit weiteren Informationen (falls verfügbar).
TEIL II
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1.
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Elemente des Mehrjahresprogramms für Erhebungen zu Unionsquarantäneschädlingen und Schädlingen, die den Maßnahmen der Artikel 29 und 30 der Verordnung (EU) 2016/2031 unterliegen, in Gebieten, in denen diese Schädlinge — soweit bekannt — nicht auftreten
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1.1.
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Meldebogen
Mehrjahresprogramm für Erhebungen über [Jahre] zu Unionsquarantäneschädlingen und Schädlingen, die den Maßnahmen der Artikel 29 und 30 der Verordnung (EU) 2016/2031 unterliegen, in Gebieten, in denen die Schädlinge — soweit bekannt — nicht auftreten
1. Jahr | 2. In Gruppen erfasste Schädlinge | 3. Schädling | 4. Geografischer Ort | 5. Erhebungsorte | 6. Risikogebiete | 7. Pflanzenmaterial/Ware | 8. Liste der Pflanzenarten | 9. Zeitplan |
10. Angaben zur Erhebung: A) Zahl der visuellen Untersuchungen, nach Gruppe B) Gesamtzahl der Proben C) Ggf. Anzahl der asymptomatischen Proben D) Art der Fallen (oder anderer, alternativer Methoden (z. B. Streifkescher)) E) Anzahl der Fallen (oder anderer Fangmethoden) F) Anzahl der Fangstellen (wenn abweichend von den Angaben unter (E)) G) Art der Tests (z. B. mikroskopische Identifizierung, PCR usw.) H) Anzahl der Tests I) Sonstige Maßnahmen (z. B. Spürhunde, Drohnen, Hubschrauber, Sensibilisierungskampagnen usw.) J) Anzahl der sonstigen Maßnahmen |
11. Anmerkungen | ||||||||||
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Beschreibung | Anzahl | |||||||||||||||||||
A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | |||||||||||
Jahr 1 |
Gruppe 1 — Ermächtigte Produktionsorte |
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Gruppe 2 | ||||||||||||||||||||
Jahr n |
Gruppe 1 — Ermächtigte Produktionsorte |
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Gruppe 2 | ||||||||||||||||||||
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1.2.
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Praktische Modalitäten
In Spalte 2: Mit Ausnahme von „Gruppe 1 — Ermächtigte Produktionsorte” ist die Planung der Erhebungen nach Schädlingsgruppen fakultativ. Geben Sie ggf. die Gruppe der Schädlinge an, die in einer Erhebung zusammengefasst wurden (z. B. Zitrusfruchtschädlinge, Laubholzschädlinge, Nadelholzschädlinge, Getreideschädlinge, Kartoffelschädlinge, andere (bitte angeben)). Ist ein Schädling mehreren Gruppen zuzuordnen, sind im Programm die entsprechenden Angaben zum Schädling in jeder Gruppe zu machen.
Unter „Gruppe 1 — Ermächtigte Produktionsorte” ist die Liste der Schädlinge, zu denen Erhebungen durchgeführt werden, anzugeben; verwenden Sie bei Bedarf mehr als eine Zeile, um unterschiedliche Erhebungsorte aus Spalte 5 „Erhebungsorte” zu beschreiben. In dieser Gruppe geben Sie bitte die Daten je Schädling an (d. h. keine Aggregierung der Daten auf Gruppenebene). Ermächtigte Produktionsorte sind Orte, deren Unternehmer nach entsprechender Ermächtigung durch die zuständige Behörde Pflanzenpässe ausstellen darf.
In Spalte 3: Hier ist die wissenschaftliche Bezeichnung des Schädlings anzugeben (wie in Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 oder einer etwaigen spezifischen Maßnahme für einen bestimmten Schädling aufgeführt). Bitte verwenden Sie für jeden Schädling eine Zeile.
In Spalte 4: Geben Sie die geografischen Orte an, an denen die Erhebung durchgeführt wird, vorzugsweise unter Verwendung der derzeit verfügbaren niedrigeren NUTS-Ebenen. Bei einer Berichterstattung nach Schädlingsgruppen können die Daten für alle in der Gruppe enthaltenen Schädlinge in einer Zeile aggregiert werden. Findet keine Berichterstattung nach Schädlingsgruppen statt, können die Daten je Schädling in einer Zeile aggregiert werden. Ggf. können auch so viele Zeilen verwendet werden, wie Orte angegeben wurden.
In Spalte 5: Geben Sie die Erhebungsorte an und verwenden Sie dabei immer dann mehr als eine Zeile pro Schädling, wenn dies entsprechend den spezifischen gesetzlichen Anforderungen an die Schädlingserhebung erforderlich ist, und geben Sie die Zahl der Orte an, an denen Erhebungen durchgeführt werden. Bei einer Berichterstattung nach Schädlingsgruppen besteht die Möglichkeit, die Daten für alle in der Gruppe enthaltenen Schädlinge in einer Zeile zu aggregieren und die Gesamtzahl der Erhebungsorte anzugeben. Findet keine Berichterstattung nach Schädlingsgruppen statt, besteht die Möglichkeit, die Daten je Schädling in einer Zeile zu aggregieren und die Gesamtzahl der Erhebungsorte anzugeben. Falls Sie „andere” wählen, geben Sie bitte an, worum es sich handelt:
- 1.
- Im Freien (Produktionsfläche): 1.1 auf freiem Feld (Acker, Weide); 1.2 Obstgarten/Weinberg; 1.3. Baumschule; 1.4. Wald;
- 2.
- Im Freien (andere): 2.1 Privatgärten; 2.2 öffentliche Orte; 2.3 Schutzgebiet; 2.4 Wildpflanzen außerhalb von Schutzgebieten; 2.5 andere Orte, mit Angabe des jeweiligen Falls (z. B. Gartenfachmarkt, gewerbliche Standorte, an denen Holzverpackungsmaterial verwendet wird, Holzindustrie, Feuchtgebiete, Bewässerungs- und Entwässerungsnetz usw.);
- 3.
- Unter physisch abgeschlossenen Bedingungen: 3.1. Gewächshaus; 3.2 privates Anwesen, ausgenommen Gewächshaus; 3.3 öffentlicher Ort, ausgenommen Gewächshaus; 3.4. andere Orte, mit Angabe des jeweiligen Falls (z. B. Gartenfachmarkt, gewerbliche Standorte, an denen Holzverpackungsmaterial verwendet wird, Holzindustrie).
In Spalte 6: Fakultativ oder gegebenenfalls entsprechend den spezifischen gesetzlichen Anforderungen an die Schädlingserhebung. Geben Sie die Risikogebiete anhand der Biologie des Schädlings/der Schädlinge, des Vorhandenseins von Wirtspflanzen, der ökologisch-klimatischen Bedingungen und der Risikostandorte an.
In Spalte 7: Geben Sie Pflanzen, Früchte, Samen, Boden, Verpackungsmaterial, Holz, Maschinen, Fahrzeuge, Vektor, Wasser oder Sonstiges mit Erläuterung des jeweiligen Falls an. Ist in den spezifischen gesetzlichen Anforderungen an die Schädlingserhebung die Liste der Waren festgelegt, zu denen Erhebungen durchzuführen sind, sind in das Programm die geplanten Tätigkeiten je Ware aufzunehmen und dafür verschiedene Zeilen zu verwenden.
In Spalte 8: Geben Sie die Liste der Pflanzenarten/Pflanzengattungen an, zu denen Erhebungen durchgeführt werden. Wenn dies entsprechend den spezifischen gesetzlichen Anforderungen an die Schädlingserhebung erforderlich ist, ist in das Programm eine Liste der Pflanzenarten/Pflanzengattungen aufzunehmen, wobei für jede Pflanzenart/Pflanzengattung eine eigene Zeile zu verwenden ist.
In Spalte 9: Geben Sie die Monate des Jahres an, in denen die Erhebungen durchgeführt werden. Bei einer Berichterstattung nach Schädlingsgruppen können die Daten für alle in der Gruppe enthaltenen Schädlinge in einer Zeile aggregiert werden. Findet keine Berichterstattung nach Schädlingsgruppen statt, können die Daten je Schädling in einer Zeile aggregiert werden.
In Spalte 10: Geben Sie die Einzelheiten der Erhebung unter Berücksichtigung der für die einzelnen Schädlinge geltenden spezifischen gesetzlichen Anforderungen an die Schädlingserhebung an. Geben Sie „N/V” an, wenn die in bestimmten Spalten zu machenden Angaben nicht verfügbar sind. Die Daten in dieser Spalte dürfen nur bei der Zahl der visuellen Untersuchungen auf derselben Schädlingsgruppen-Ebene aggregiert werden. Verwenden Sie verschiedene Zeilen, wenn dies entsprechend den spezifischen gesetzlichen Anforderungen an die Schädlingserhebung erforderlich ist (z. B. zur Angabe verschiedener Arten von Tests und deren Anzahl).
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2.
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Elemente des Mehrjahresprogramms für Erhebungen betreffend statistisch basierte Erhebungen zu Unionsquarantäneschädlingen und Schädlingen, die den Maßnahmen der Artikel 29 und 30 der Verordnung (EU) 2016/2031 unterliegen, in Gebieten, in denen diese Schädlinge — soweit bekannt — nicht auftreten (anwendbar, wenn statistisch basierte Erhebungen durchgeführt werden)
Im Mehrjahresprogramm für Erhebungen werden die Erhebung, einschließlich ihrer Eingabeparameter, und der geplante Umfang der Beprobung zusammengefasst und begründet
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2.1
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Meldebogen
Programm der statistisch basierten Erhebungen aus [Jahre] zu Unionsquarantäneschädlingen und Schädlingen, die den Maßnahmen der Artikel 29 und 30 der Verordnung (EU) 2016/2031 unterliegen, in Gebieten, in denen die Schädlinge — soweit bekannt — nicht auftreten1. Jahr | 2. Schädling | 3. Geografischer Ort | 4. Erhebungsorte | 5. Zeitplan | A. Definition der Erhebung (Parameter zur Eingabe in RiBESS+) | B. Geplanter Umfang der Beprobung | 19. Erwartetes Konfidenzniveau | 20. Angenommene Prävalenz | 21. Anmerkungen | |||||||||||||||||||||
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6. Zielpopulation | 7. Epidemiologische Einheiten | 8. Geplante Detektionsmethoden | 9. Stichprobeneffektivität | 10. Sensitivität der Methode | 11. Risikofaktoren (Tätigkeiten, Standorte und Flächen) | 12. Anzahl der zu inspizierenden epidemiologischen Einheiten | 13. Anzahl der Untersuchungen | 14. Anzahl der Stichproben | 15. Anzahl der Fallen | 16. Anzahl der Fangstellen | 17. Anzahl der Tests | 18. Anzahl sonstiger Maßnahmen | ||||||||||||||||||
Wirtsarten | Fläche (in ha oder einer passenderen Einheit) | Anzahl der Inspektionseinheiten | Beschreibung | Einheiten | Visuelle Untersuchungen | Fang | Testung | Andere Maßnahmen | Risikofaktoren | Risikoniveau | Anzahl der Orte | Relative Risiken | Anteil der Wirtspflanzenpopulation | |||||||||||||||||
1 | ||||||||||||||||||||||||||||||
N | ||||||||||||||||||||||||||||||
N | ||||||||||||||||||||||||||||||
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2.2.
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Praktische Modalitäten
Erläutern Sie für jeden Schädling, welche Annahmen bei der Konzeption der Erhebung zugrunde gelegt werden. Fassen Sie zusammen und begründen Sie:- —
Zielpopulation, epidemiologische Einheit und Inspektionseinheiten
- —
Detektionsmethode und Sensitivität der Methode
- —
Risikofaktoren mit Angabe des Risikoniveaus und der entsprechenden relativen Risiken sowie Anteile der Wirtspflanzenpopulation
In Spalte 2: Hier ist die wissenschaftliche Bezeichnung des Schädlings anzugeben (wie in Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 oder einer etwaigen spezifischen Maßnahme für einen bestimmten Schädling aufgeführt).
In Spalte 3: Geben Sie die geografischen Orte an, an denen die Erhebung durchgeführt wird, vorzugsweise unter Verwendung der verfügbaren niedrigeren NUTS-Ebenen.
In Spalte 4: Geben Sie die Erhebungsorte an und verwenden Sie dabei immer dann mehr als eine Zeile pro Schädling, wenn dies entsprechend den spezifischen gesetzlichen Anforderungen an die Schädlingserhebung erforderlich ist. Bitte planen Sie die in ermächtigten Produktionsorten durchzuführenden Erhebungen stets in einer eigenen Zeile. Falls Sie „andere” wählen, geben Sie bitte an, worum es sich handelt:
- 1.
- Im Freien (Produktionsfläche): 1.1 auf freiem Feld (Acker, Weide); 1.2 Obstgarten/Weinberg; 1.3 Baumschule; 1.4 Wald;
- 2.
- Im Freien (andere): 2.1 Privatgärten; 2.2 öffentliche Orte; 2.3 Schutzgebiet; 2.4 Wildpflanzen außerhalb von Schutzgebieten; 2.5 andere Orte, mit Angabe des jeweiligen Falls (z. B. Gartenfachmarkt, gewerbliche Standorte, an denen Holzverpackungsmaterial verwendet wird, Holzindustrie, Feuchtgebiete, Bewässerungs- und Entwässerungsnetz usw.);
- 3.
- Unter physisch abgeschlossenen Bedingungen: 3.1. Gewächshaus; 3.2 privates Anwesen, ausgenommen Gewächshaus; 3.3 öffentlicher Ort, ausgenommen Gewächshaus; 3.4. andere Orte, mit Angabe des jeweiligen Falls (z. B. Gartenfachmarkt, gewerbliche Standorte, an denen Holzverpackungsmaterial verwendet wird, Holzindustrie).
In Spalte 5: Geben Sie die Monate des Jahres an, in denen die Erhebungen durchgeführt werden.
In Spalte 6: Geben Sie die ausgewählte Zielpopulation jeweils mit der Liste der Wirtsarten und dem erfassten Gebiet an. Die Zielpopulation ist als Gesamtheit aller Inspektionseinheiten definiert. Ihre Größe wird bei landwirtschaftlichen Flächen in der Regel in Hektar angegeben; die Angabe kann jedoch auch in Parzellen, Feldern, Gewächshäusern usw. erfolgen. Bitte begründen Sie Ihre Wahl in den zugrunde liegenden Annahmen in Spalte 21 ( „Anmerkungen” ). Geben Sie die in der Erhebung erfassten Inspektionseinheiten an. Eine „Inspektionseinheit” bezeichnet Pflanzen, Pflanzenteile, Waren, Materialien, Schädlingsvektoren, die zur Feststellung und Identifizierung des Schädlings untersucht werden. Ist das Zielpopulationsgebiet nicht verfügbar, geben Sie „N/V” an und nennen die Anzahl der Inspektionseinheiten, aus denen sich die Zielpopulation zusammensetzt.
In Spalte 7: Geben Sie die in der Erhebung erfassten epidemiologischen Einheiten samt Beschreibung und Maßeinheit an. „Epidemiologische Einheit” bezeichnet ein homogenes Gebiet, in dem die Wechselwirkungen zwischen dem Schädling, den Wirtspflanzen und den abiotischen und biotischen Faktoren und Bedingungen bei Auftreten des Schädlings zu derselben Epidemiologie führen würden. Bei den epidemiologischen Einheiten handelt es sich um in Bezug auf die Epidemiologie homogene Untereinheiten der Zielpopulation mit mindestens einer Wirtspflanze. In manchen Fällen kann die komplette Wirtspflanzenpopulation in einer Region, einem Gebiet oder einem Land als epidemiologische Einheit definiert werden. Es kann sich dabei um NUTS-Regionen, urbane Flächen, Wälder, Rosengärten, landwirtschaftliche Betriebe oder Hektare handeln. Die getroffene Auswahl ist in den zugrunde liegenden Annahmen zu begründen.
In Spalte 8: Geben Sie die bei der Erhebung anzuwendenden Methoden an, einschließlich der Anzahl der in jedem Fall durchzuführenden Tätigkeiten entsprechend den für die einzelnen Schädlinge geltenden spezifischen gesetzlichen Anforderungen an die Schädlingserhebung. Geben Sie „N/V” an, wenn die in bestimmten Spalten zu machenden Angaben nicht verfügbar sind. Tragen Sie bei „Visuelle Untersuchungen” Ja/Nein ein und machen Sie nähere Angaben zu den Methoden für „Fang” , „Testung” und „Andere Maßnahmen” .
In Spalte 9: Geben Sie eine Schätzung der Stichprobeneffektivität an. Die Stichprobeneffektivität bezeichnet die Wahrscheinlichkeit, mit der die befallenen Pflanzenteile einer befallenen Pflanze ausgewählt werden. Bei Vektoren bezeichnet sie die Effektivität der Methode, einen positiven Vektor zu fangen, wenn er auf der Fläche der Erhebung auftritt. Bei Böden bezeichnet sie die Effektivität, mit der eine Bodenprobe ausgewählt wird, die den Schädling enthält, wenn er auf der Fläche der Erhebung auftritt.
In Spalte 10: „Sensitivität der Methode” ist als die Wahrscheinlichkeit einer Methode definiert, ein Auftreten des Schädlings korrekt festzustellen. Die Sensitivität der Methode ist definiert als die Wahrscheinlichkeit, mit der ein echt positiver Wirt gefunden, als positiv bestätigt und nicht falsch identifiziert wird. Sie ist die Multiplikation der Stichprobeneffektivität (d. h. der Wahrscheinlichkeit, mit der die befallenen Pflanzenteile einer befallenen Pflanze ausgewählt werden) mit der diagnostischen Sensitivität (gekennzeichnet durch die visuelle Untersuchung und/oder den Labortest, der im Identifizierungsverfahren verwendet wird).
In Spalte 11: Geben Sie die Risikofaktoren jeweils in einer eigenen Zeile an und verwenden Sie so viele Zeilen wie nötig. Geben Sie für jeden Risikofaktor das Risikoniveau und das entsprechende relative Risiko sowie den Anteil der Wirtspflanzenpopulation an.
In Spalte B: Geben Sie die Anzahl der geplanten Tätigkeiten und die Art der jeweiligen Tätigkeit an. Geben Sie „N/V” an, wenn die in bestimmten Spalten zu machenden Angaben nicht verfügbar sind. Die in diesen Spalten zu machenden Angaben beziehen sich auf die Informationen in der Spalte 8 „Geplante Detektionsmethoden” .
Spalte 16: Geben Sie die Anzahl der Fangstellen an, wenn diese von der Anzahl der Fallen (Spalte 15) abweicht (z. B. wenn dieselbe Falle an verschiedenen Stellen eingesetzt wird).
In Spalte 20: Geben Sie die Sensitivität der Erhebung gemäß ISPM 31 an. Dieser Wert für das erreichte Konfidenzniveau der Schädlingsfreiheit berechnet sich anhand der durchgeführten Inspektionen (und/oder Stichproben) unter Berücksichtigung der Sensitivität der Methode und der angenommenen Prävalenz.
In Spalte 21: Geben Sie die angenommene Prävalenz aufgrund einer Vorerhebungsschätzung der wahrscheinlichen tatsächlichen Prävalenz des Schädlings auf der Fläche an. Die angenommene Prävalenz wird als Ziel der Erhebung festgelegt und richtet sich nach dem Kompromiss der Risikomanager zwischen dem Risiko eines Auftretens des Schädlings und den für die Erhebung verfügbaren Ressourcen. Typischerweise wird für eine Nachweiserhebung ein Wert von 1 % festgelegt.
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