Artikel 1 VO (EU) 2020/126

Für die Angebote, die im Rahmen des mit der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1882 eröffneten Ausschreibungsverfahrens innerhalb des am 27. Januar 2020 abgelaufenen Teilzeitraums eingereicht wurden, wird der Beihilfehöchstbetrag für die Lagerhaltung von Olivenöl festgesetzt auf

a)
0,88 EUR pro Tag und Tonne natives Olivenöl extra;
b)
0,88 EUR pro Tag und Tonne natives Olivenöl;
c)
0,88 EUR pro Tag und Tonne Lampantöl.

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