Artikel 3 VO (EU) 2020/1273
Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Artikel 1 Nummern 1 bis 8 und Artikel 2 gelten jedoch ab 21. Juli 2019.
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