Artikel 3 VO (EU) 2020/1273

Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Artikel 1 Nummern 1 bis 8 und Artikel 2 gelten jedoch ab 21. Juli 2019.

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