ANHANG VIII VO (EU) 2020/1273
Anhang 16 wird wie folgt geändert:
- 1.
-
Punkt 4.1 erhält folgende Fassung:
Punkt 4.1 - a)
- Beschreibung von Art, Gattung und Emissionsvolumen der öffentlich angebotenen und/oder zum Handel zugelassenen Wertpapiere;
- b)
- internationale Wertpapier-Identifikationsnummer (ISIN) der öffentlich angebotenen und/oder zum Handel zugelassenen Wertpapiere.
Kategorie B
Kategorie C
- 2.
-
Der folgende Punkt 7.3.a wird eingefügt:
Punkt 7.3.a
(nur Kleinanleger)
Wird die Zusammenfassung teilweise durch die in Artikel 8 Absatz 3 unter den Buchstaben c bis i der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 genannten Angaben ersetzt, müssen all diese Angaben offengelegt werden, soweit dies noch nicht an anderer Stelle in der Wertpapierbeschreibung geschehen ist. Kategorie C
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