ANHANG VIII VO (EU) 2020/1273

Anhang 16 wird wie folgt geändert:

1.
Punkt 4.1 erhält folgende Fassung:

Punkt 4.1
a)
Beschreibung von Art, Gattung und Emissionsvolumen der öffentlich angebotenen und/oder zum Handel zugelassenen Wertpapiere;
b)
internationale Wertpapier-Identifikationsnummer (ISIN) der öffentlich angebotenen und/oder zum Handel zugelassenen Wertpapiere.

Kategorie B

Kategorie C

2.
Der folgende Punkt 7.3.a wird eingefügt:

Punkt 7.3.a

(nur Kleinanleger)

Wird die Zusammenfassung teilweise durch die in Artikel 8 Absatz 3 unter den Buchstaben c bis i der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 genannten Angaben ersetzt, müssen all diese Angaben offengelegt werden, soweit dies noch nicht an anderer Stelle in der Wertpapierbeschreibung geschehen ist. Kategorie C

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.