Artikel 1 VO (EU) 2020/1398

Die Zulassung für den im Anhang genannten Zusatzstoff, der der Zusatzstoffkategorie „zootechnische Zusatzstoffe” und der Funktionsgruppe „Verdaulichkeitsförderer” angehört, wird unter den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen verlängert.

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