Artikel 1 VO (EU) 2020/1408

(1) Es wird ein endgültiger Antidumpingzoll eingeführt auf die Einfuhren von flachgewalzten Erzeugnissen aus nicht rostendem Stahl, auch in Rollen (Coils) (auch nach Länge zugeschnittene Waren und Schmalband ( „narrow strip” ), nur warmgewalzt, ausgenommen Erzeugnisse nicht in Rollen (Coils) mit einer Breite von 600 mm oder mehr und einer Dicke von mehr als 10 mm, die derzeit unter den HS-Codes 721911, 721912, 721913, 721914, 721922, 721923, 721924, 722011 und 722012 eingereiht werden und ihren Ursprung in der Volksrepublik China, Taiwan und Indonesien haben.

(2) Für die in Absatz 1 beschriebenen und von den nachstehend aufgeführten Unternehmen hergestellten Waren gelten folgende endgültige Antidumpingzollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt:

Land Unternehmen Zollsatz (in %) TARIC-Zusatzcode
Indonesien PT Indonesia Guang Ching Nickel and Stainless Steel Industry 17,3 C541
PT Indonesia Tsingshan Stainless Steel 17,3 C547
Alle übrigen Unternehmen 17,3 C999
Volksrepublik China Shanxi Taigang Stainless Steel Co., Ltd 19,0 C163
Taiyuan Taigang Daming Metal Products 19,0 C542
Tisco Guangdong Stainless Steel Service Center Co., Ltd 19,0 C543
Tianjin TISCO & TPCO Stainless Steel Co. Ltd. 19,0 C025
Fujian Fuxin Special Steel Co., Ltd. 14,6 C544
Zhenshi Group Eastern Special Steel Co., Ltd. 9,2 C558
Xiangshui Defeng Metals Co., Ltd 17,5 C545
Fujian Dingxin Technology Co., Ltd. 17,5 C546
Alle übrigen Unternehmen 19,0 C999
Taiwan Yieh United Steel Co. 4,1 C032
Tang Eng Iron Works Co. Ltd. 4,1 C031
Walsin Lihwa Co. 7,5 C548
Alle übrigen Unternehmen 7,5 C999

(3) Die Anwendung der unternehmensspezifischen Zollsätze für die in Absatz 2 genannten Unternehmen setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird; diese muss eine Erklärung enthalten, die von einer dafür zuständigen, mit Name und Funktion ausgewiesenen Person des rechnungsstellenden Unternehmens datiert und unterzeichnet wurde und die wie folgt lautet: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.” Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.

(4) Sofern nichts anderes bestimmt ist, finden die geltenden Zollvorschriften Anwendung.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.