Artikel 1 VO (EU) 2020/1408
(1) Es wird ein endgültiger Antidumpingzoll eingeführt auf die Einfuhren von flachgewalzten Erzeugnissen aus nicht rostendem Stahl, auch in Rollen (Coils) (auch nach Länge zugeschnittene Waren und Schmalband ( „narrow strip” ), nur warmgewalzt, ausgenommen Erzeugnisse nicht in Rollen (Coils) mit einer Breite von 600 mm oder mehr und einer Dicke von mehr als 10 mm, die derzeit unter den HS-Codes 721911, 721912, 721913, 721914, 721922, 721923, 721924, 722011 und 722012 eingereiht werden und ihren Ursprung in der Volksrepublik China, Taiwan und Indonesien haben.
(2) Für die in Absatz 1 beschriebenen und von den nachstehend aufgeführten Unternehmen hergestellten Waren gelten folgende endgültige Antidumpingzollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt:
Land | Unternehmen | Zollsatz (in %) | TARIC-Zusatzcode |
---|---|---|---|
Indonesien | PT Indonesia Guang Ching Nickel and Stainless Steel Industry | 17,3 | C541 |
PT Indonesia Tsingshan Stainless Steel | 17,3 | C547 | |
Alle übrigen Unternehmen | 17,3 | C999 | |
Volksrepublik China | Shanxi Taigang Stainless Steel Co., Ltd | 19,0 | C163 |
Taiyuan Taigang Daming Metal Products | 19,0 | C542 | |
Tisco Guangdong Stainless Steel Service Center Co., Ltd | 19,0 | C543 | |
Tianjin TISCO & TPCO Stainless Steel Co. Ltd. | 19,0 | C025 | |
Fujian Fuxin Special Steel Co., Ltd. | 14,6 | C544 | |
Zhenshi Group Eastern Special Steel Co., Ltd. | 9,2 | C558 | |
Xiangshui Defeng Metals Co., Ltd | 17,5 | C545 | |
Fujian Dingxin Technology Co., Ltd. | 17,5 | C546 | |
Alle übrigen Unternehmen | 19,0 | C999 | |
Taiwan | Yieh United Steel Co. | 4,1 | C032 |
Tang Eng Iron Works Co. Ltd. | 4,1 | C031 | |
Walsin Lihwa Co. | 7,5 | C548 | |
Alle übrigen Unternehmen | 7,5 | C999 |
(3) Die Anwendung der unternehmensspezifischen Zollsätze für die in Absatz 2 genannten Unternehmen setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird; diese muss eine Erklärung enthalten, die von einer dafür zuständigen, mit Name und Funktion ausgewiesenen Person des rechnungsstellenden Unternehmens datiert und unterzeichnet wurde und die wie folgt lautet: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.” Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
(4) Sofern nichts anderes bestimmt ist, finden die geltenden Zollvorschriften Anwendung.
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