Artikel 1 VO (EU) 2020/1470

Das Verzeichnis der Länder und Gebiete für die europäischen Statistiken über den internationalen Warenverkehr, das ab dem 1. Januar 2021 gilt, ist in Anhang I festgelegt.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.