Artikel 1 VO (EU) 2020/1534
(1) Es wird ein endgültiger Antidumpingzoll eingeführt auf die Einfuhren von derzeit unter die HS-Position 2008 fallenden zubereiteten oder haltbar gemachten Mandarinen (einschließlich Tangerinen und Satsumas), Clementinen, Wilkings und ähnlichen Kreuzungen von Zitrusfrüchten, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, die derzeit unter den KN-Codes 20083055, 20083075 und ex20083090 (TARIC-Codes 2008309061, 2008309063, 2008309065, 2008309067 und 2008309069) eingereiht werden, mit Ursprung in der Volksrepublik China.
(2) Für die in Absatz 1 beschriebenen und von den nachstehend aufgeführten Unternehmen hergestellten Waren gelten folgende endgültige Antidumpingzollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt:
Unternehmen | EUR/Tonne Nettogewicht | TARIC-Zusatzcode |
---|---|---|
Yichang Rosen Foods Co., Ltd, Yichang, Zhejiang | 531,2 | A886 |
Zhejiang Taizhou Yiguan Food Co. Ltd, Huangyan, Zhejiang | 361,4 | A887 |
Hubei Xinshiji Foods Co., Ltd, Dangyang City, Provinz Hubei | 489,7 | A888 |
Zhejiang Juzhou Foods Co., Ltd, Sanmen, Zhejiang | 499,9 | C528 |
Im Anhang aufgeführte, nicht in die Stichprobe einbezogene mitarbeitende ausführende Hersteller | 499,6 | A889 |
Alle übrigen Unternehmen | 531,2 | A999 |
(3) Die Anwendung der unternehmensspezifischen Zollsätze für die in Absatz 2 genannten Unternehmen setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird; diese muss eine Erklärung enthalten, die von einer dafür zuständigen, mit Name und Funktion ausgewiesenen Person des rechnungsstellenden Unternehmens datiert und unterzeichnet wurde und deren Wortlaut wie folgt lautet: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.” Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für „alle übrigen Unternehmen” geltende Zollsatz Anwendung.
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