Artikel 1 VO (EU) 2020/1534

(1) Es wird ein endgültiger Antidumpingzoll eingeführt auf die Einfuhren von derzeit unter die HS-Position 2008 fallenden zubereiteten oder haltbar gemachten Mandarinen (einschließlich Tangerinen und Satsumas), Clementinen, Wilkings und ähnlichen Kreuzungen von Zitrusfrüchten, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, die derzeit unter den KN-Codes 20083055, 20083075 und ex20083090 (TARIC-Codes 2008309061, 2008309063, 2008309065, 2008309067 und 2008309069) eingereiht werden, mit Ursprung in der Volksrepublik China.

(2) Für die in Absatz 1 beschriebenen und von den nachstehend aufgeführten Unternehmen hergestellten Waren gelten folgende endgültige Antidumpingzollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt:

Unternehmen EUR/Tonne Nettogewicht TARIC-Zusatzcode
Yichang Rosen Foods Co., Ltd, Yichang, Zhejiang 531,2 A886
Zhejiang Taizhou Yiguan Food Co. Ltd, Huangyan, Zhejiang 361,4 A887
Hubei Xinshiji Foods Co., Ltd, Dangyang City, Provinz Hubei 489,7 A888
Zhejiang Juzhou Foods Co., Ltd, Sanmen, Zhejiang 499,9 C528
Im Anhang aufgeführte, nicht in die Stichprobe einbezogene mitarbeitende ausführende Hersteller 499,6 A889
Alle übrigen Unternehmen 531,2 A999

(3) Die Anwendung der unternehmensspezifischen Zollsätze für die in Absatz 2 genannten Unternehmen setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird; diese muss eine Erklärung enthalten, die von einer dafür zuständigen, mit Name und Funktion ausgewiesenen Person des rechnungsstellenden Unternehmens datiert und unterzeichnet wurde und deren Wortlaut wie folgt lautet: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.” Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für „alle übrigen Unternehmen” geltende Zollsatz Anwendung.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.