Artikel 1 VO (EU) 2020/1569
Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 692/2011 wird wie folgt geändert:
Abschnitt 3 „E. Länder und geografische Gebiete” wird wie folgt geändert:
- 1.
-
Der dritte Gedankenstrich erhält folgende Fassung:
- —
- andere europäische Länder (außerhalb der Union oder EFTA; sowie außer dem Vereinigten Königreich, Russland, der Türkei und der Ukraine),;
- 2.
-
folgender Gedankenstrich wird vor „— Russland” eingefügt:
- —
- Vereinigtes Königreich,.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.