Artikel 1 VO (EU) 2020/1579

Gegenstand

Mit dieser Verordnung werden die Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in der Ostsee für 2021 festgesetzt und bestimmte durch die Verordnung (EU) 2020/123(1) festgesetzte Fangmöglichkeiten in anderen Gewässern geändert.

Fußnote(n):

(1)

Verordnung (EU) 2020/123 des Rates vom 27. Januar 2020 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2020 für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern (ABl. L 25 vom 30.1.2020, S. 1).

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