Artikel 1 VO (EU) 2020/1713
Die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1382 wird wie folgt geändert:
- 1.
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In Anhang 1.B „Liste der Verordnungen, mit denen Antidumping- bzw. Antisubventionsmaßnahmen auf die Waren eingeführt wurden, für die Schutzmaßnahmen gelten” wird folgender Absatz hinzugefügt:
19) Durchführungsverordnung (EU) 2020/1408 der Kommission vom 6. Oktober 2020 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren bestimmter warmgewalzter Flacherzeugnisse aus nicht rostendem Stahl in Tafeln oder Rollen (Coils) mit Ursprung in Indonesien, der Volksrepublik China und Taiwan (ABl. L 325 vom 7.10.2020, S. 26)..
- 2.
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In Anhang 2 „Während der Geltungsdauer eines Schutzzolls anwendbare Antidumping- und/oder Ausgleichszollsätze für ein und dieselbe Ware” wird folgender Anhang 2.18 hinzugefügt:
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