VO (EU) 2020/1770
Durchführungsverordnung (EU) 2020/1770 der Kommission vom 26. November 2020 über Typen und Arten von zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen, die nicht von der Anforderung der Angabe des Rückverfolgbarkeitscodes in Pflanzenpässen gemäß der Verordnung (EU) 2016/2031 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgenommen sind, und zur Aufhebung der Richtlinie 92/105/EWG der Kommission
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Ausfertigungsdatum26.01.2020
FundstelleAbl. 2020/L 398