Artikel 3 VO (EU) 2020/1812

Verfahren für den Austausch von Typgenehmigungsinformationen

(1) Wenn die Genehmigungsbehörde die Behörden gemäß Artikel 27 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EU) 2018/858 über die Erteilung von EU-Typgenehmigungen sowie über deren Änderungen, Versagungen und Widerrufe informiert, legt sie im ETAES einen Eintrag mit zumindest den folgenden Angaben an:

a)
Kennziffer des Mitgliedstaats, der den EU-Typgenehmigungsbogen ausgestellt hat, gemäß Anhang IV Nummer 2.1 der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 der Kommission(1);
b)
Nummer des EU-Typgenehmigungsbogens(2);
c)
Datum der Genehmigung des EU-Typgenehmigungsbogens;
d)
gegebenenfalls Name des für die Durchführung der Prüfungen verantwortlichen technischen Dienstes(3);
e)
Name des Herstellers;
f)
Typ des Fahrzeugs, Systems, Bauteils oder der selbstständigen technischen Einheit gemäß den Angaben des Herstellers im EU-Typgenehmigungsbogen;
g)
gegebenenfalls Fahrzeugklasse gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 2018/858;
h)
für Gesamtfahrzeug, System, selbstständige technische Einheit oder Bauteil mit EU-Typgenehmigung geltende Verordnung;
i)
Status der EU-Typgenehmigung „erteilt” , „geändert” , „versagt” oder „widerrufen” ;
j)
die EU-Typgenehmigungsreferenz eines Fahrzeugs, Systems, Bauteils oder einer selbstständigen technischen Einheit.

(2) In den in Absatz 1 genannten Fällen lädt die Genehmigungsbehörde außerdem die folgenden Dokumente getrennt in das ETAES in einem elektronisch durchsuchbaren Format hoch:

a)
Kopie des EU-Typgenehmigungsbogens mit der Angabe „CERT” , gefolgt von der Nummer des EU-Typgenehmigungsbogens(4)(5);
b)
Angaben, die dem EU-Typgenehmigungsbogen gemäß Artikel 28 Absatz 1 Buchstaben a, c und d der Verordnung (EU) 2018/858 beizufügen sind, mit der Angabe „IF” , gefolgt von der Nummer des EU-Typgenehmigungsbogens(6);
c)
Prüfbericht und/oder Anlage mit den Prüfergebnissen gemäß Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2018/858 mit der Angabe „TR” , gefolgt von der Nummer des EU-Typgenehmigungsbogens(7);
d)
alle nicht unter den Buchstaben a, b und c genannten Dokumente mit der Angabe „OTHER” , gefolgt von der Nummer des EU-Typgenehmigungsbogens(8).

(3) Wenn es erforderlich ist, mehrere Dokumente bei den Hochladevorgängen gemäß Absatz 2 dieses Artikels beizufügen, so steht eine zusätzliche, mit 1 beginnende laufende Nummer nach den Angaben gemäß Absatz 2 Buchstaben b, c und d dieses Artikels(9).

(4) Werden die Unterlagen durch eine Überarbeitung gemäß Artikel 34 der Verordnung (EU) 2018/858 geändert, stehen nach den Angaben gemäß Absatz 2 Buchstaben a, b, c und d dieses Artikels die Angabe Rev. und eine zweistellige, mit 01 beginnende laufende Nummer(10).

Fußnote(n):

(1)

Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 der Kommission vom 15. April 2020 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der administrativen Anforderungen für die Genehmigung und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge (ABl. L 163 vom 26.5.2020, S. 1).

(2)

Wurde die EU-Typgenehmigung versagt und hat die Genehmigungsbehörde keine Nummer für den EU-Typgenehmigungsbogen reserviert, so teilt die Genehmigungsbehörde den Genehmigungsbehörden der anderen Mitgliedstaaten ihre Versagung anhand der Schaltfläche NEWS des ETAES mit.

(3)

Bei Mehrphasen-Typgenehmigungen, für die die Genehmigungsbehörde den vollständigen Satz an EU-Typgenehmigungsbogen oder UN-Typgenehmigungsbogen gesammelt und den endgültigen Gesamtfahrzeug-Typgenehmigungsbogen ausgestellt hat, gibt die Genehmigungsbehörde „nicht zutreffend” an.

(4)

Beispiel: „CERT e1*2018/858*00001*00” .

(5)

Wurde die EU-Typgenehmigung versagt und hat die Genehmigungsbehörde keine Nummer für den EU-Typgenehmigungsbogen reserviert, so teilt die Genehmigungsbehörde den Genehmigungsbehörden der anderen Mitgliedstaaten ihre Versagung anhand der Schaltfläche NEWS des ETAES mit.

(6)

Beispiel: „IF e4*2018/858*00004*02” .

(7)

Beispiel: „TR e24*2018/858*00001*00” .

(8)

Beispiel: „OTHER e1*2018/858*00001*00” .

(9)

Beispiel: „IF1 e9*2018/858*00001*00” , „IF2 e9*2018/858*00001*00” usw.

(10)

Beispiel: „CERT e5*2018/858*00001*00 Rev.01” .

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.