ANHANG V VO (EU) 2020/182
MUSTER FÜR BORDBÜCHER
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Bezeichnung des Landes |
Bordbuch
Laufende Nummer des Bordbuchs: Ausstellungsdatum: Name des Fahrzeugs: Einheitliche europäische Schiffsnummer: Ausstellende Behörde: Unterschrift und Stempel der ausstellenden Behörde: LBKXXXXSSSSSeite 2 des Musters
Dieses Bordbuch umfasst 200 Seiten, nummeriert von 1 bis 200. Die Eintragungen müssen mit Tinte in lesbarer Schrift (z. B. Druckschrift) vorgenommen werden. Die Eintragungen im Bordbuch müssen den geltenden Besatzungsvorschriften entsprechen. Bei Binnenwasserstraßen, deren Strecken nicht vollständig in den Geltungsbereich einer Besatzungsvorschrift fallen, müssen auch die Fahr- und Ruhezeiten auf Abschnitten außerhalb des Geltungsbereichs der Vorschriften berücksichtigt werden. Wenn für das Be- und Entladen, beispielsweise im Falle von Baggerarbeiten oder zum Manövrieren zwischen Be- und Entladestellen, aktive Fahrvorgänge erforderlich sind, ist die dafür aufgewendete Zeit als Fahrzeit einzutragen. Die Tätigkeiten der Besatzungsmitglieder sind entsprechend ihren Funktionen unter Verwendung der entsprechenden Zahl einzutragen:- 1
- Schiffsführer
- 2
- Steuermann
- 3
- Bootsmann
- 4
- Matrose
- 5
- Decksmann
- 6
- Leichtmatrose
- 7
- Maschinist
- 8
- Matrosen-Motorwart
- 9
- —
Betriebsform (nach jedem Wechsel der Betriebsform muss eine neue Seite verwendet werden);
- —
Jahr;
- —
sobald das Fahrzeug die Fahrt beginnt:
1. Spalte — Datum (Tag und Monat)
2. Spalte — Uhrzeit (Stunde, Minute)
3. Spalte — Name des Ortes des Beginns der Fahrt
4. Spalte — Wasserstraße und Stromkilometerangabe für den Ort des Beginns der Fahrt;
- —
sobald das Fahrzeug die Fahrt unterbricht:
1. Spalte — Datum (Tag und Monat), sofern es sich vom Datum des Beginns der Fahrt unterscheidet
5. Spalte — Uhrzeit (Stunde, Minute)
6. Spalte — Name des Ortes, an dem das Fahrzeug stillliegt
7. Spalte — Wasserstraße und Stromkilometerangabe für den Ort, an dem das Fahrzeug stillliegt;
- —
sobald das Fahrzeug die Fahrt wieder aufnimmt: gleiche Eintragungen wie bei „sobald das Fahrzeug die Fahrt beginnt” ;
- —
sobald das Fahrzeug die Fahrt beendet: gleiche Eintragungen wie bei „sobald das Fahrzeug die Fahrt unterbricht” .
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- —
Die Spalte 8 ist auszufüllen (Funktion, Name(n), Vorname(n), laufende Nummer des Schifferdienstbuchs für Besatzungsmitglieder oder laufende Nummer des Befähigungszeugnisses für Schiffsführer), wenn die Besatzung zum ersten Mal an Bord kommt und bei jeder Änderung ihrer Zusammensetzung.
- —
In den Spalten 9 bis 11 sind für jedes Besatzungsmitglied Beginn und Ende der Ruhezeiten einzutragen. Diese Eintragungen sind spätestens um 8.00 Uhr am nächsten Tag zu machen. Wenn die Besatzungsmitglieder ihre Ruhezeiten in einem regelmäßigen Turnus einlegen, genügt ein einziges Schema pro Fahrt.
- —
In die Spalten 12 und 13 ist bei Änderung der Besatzung die Uhrzeit des Zugangs oder Abgangs jedes Besatzungsmitglieds einzutragen.
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Betriebsform(1)_______Jahr | FAHRZEUG | BESATZUNG | |||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Beginn der Fahrt | Ende der Fahrt | Besatzungsmitglieder | Schifferdienstbuch | Ruhezeiten der Besatzungsmitglieder | Zugang | Abgang | |||||||||||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | |||||
Datum | Uhrzeit | Ort | km | Uhrzeit | Ort | km | Funktion | Name und Vorname | Nr. | von | bis | von | bis | von | bis | Uhrzeit | Uhrzeit |
Anweisungen für die ausstellenden Behörden
Identifizierung des Bordbuchs
Die laufende Nummer des Bordbuchs muss bestehen aus:- —
der Art des Dokuments, wie es im Europäischen Referenzdatenverwaltungssystem (European Reference Data Management System, ERDMS) codiert ist;
- —
der ausstellenden Behörde, wie sie im ERDMS codiert ist;
- —
der vierstelligen Nummer des Dokuments.
Fußnote(n):
- (1)
Falls zutreffend.
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Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.