Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2020/191

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 10. Februar 2020

Für die Kommission

Im Namen der Präsidentin

Stephen Quest

Generaldirektor

Generaldirektion Steuern und Zollunion

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