Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2020/191
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 10. Februar 2020
Für die Kommission
Im Namen der Präsidentin
Stephen Quest
Generaldirektor
Generaldirektion Steuern und Zollunion
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