Artikel 7 VO (EU) 2020/194

Aufhebung

Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 815/2012 wird mit Wirkung vom 1. Juli 2021 aufgehoben.

Für die Übermittlung und Berichtigung von Mehrwertsteuererklärungen hinsichtlich Dienstleistungen, die unter eine in der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 815/2012 aufgeführte Sonderregelung fallen und vor dem 1. Juli 2021 erbracht wurden, gilt die genannte Durchführungsverordnung jedoch bis zum 10. August 2024 weiter.

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