Artikel 7 VO (EU) 2020/194
Aufhebung
Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 815/2012 wird mit Wirkung vom 1. Juli 2021 aufgehoben.
Für die Übermittlung und Berichtigung von Mehrwertsteuererklärungen hinsichtlich Dienstleistungen, die unter eine in der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 815/2012 aufgeführte Sonderregelung fallen und vor dem 1. Juli 2021 erbracht wurden, gilt die genannte Durchführungsverordnung jedoch bis zum 10. August 2024 weiter.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.