Artikel 6c VO (EU) 2020/194
Benennung einer für die Koordinierung der behördlichen Ermittlungen zuständigen Behörde
Die Kontaktdaten der in jedem Mitgliedstaat zuständigen Behörde für die Koordinierung der behördlichen Ermittlungen in Bezug auf Steuerpflichtige, die eine der Sonderregelungen in Anspruch nehmen, umfassen den Namen, die Abteilung, die Anschrift, die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme mit dieser zuständigen Behörde.
Diese Informationen werden den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission über das CCN/CSI-Netz zur Verfügung gestellt.
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