ANHANG I VO (EU) 2020/194

Angaben zur Identität

Spalte A Spalte B Spalte C Spalte D Spalte E
Feldnummer Nicht-EU-Regelung EU-Regelung

Einfuhrregelung

(Identifizierung des Steuerpflichtigen)

Einfuhrregelung

(Identifizierung des Vermittlers)

1 Vom Mitgliedstaat der Identifizierung gemäß Artikel 362 der Richtlinie 2006/112/EG erteilte individuelle Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer(1) Vom Mitgliedstaat der Identifizierung gemäß Artikel 369d der Richtlinie 2006/112/EG erteilte individuelle Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer, einschließlich Ländercode Vom Mitgliedstaat der Identifizierung gemäß Artikel 369q Absätze 1 oder 3 der Richtlinie 2006/112/EG erteilte individuelle Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer(2) Vom Mitgliedstaat der Identifizierung gemäß Artikel 369q Absatz 2 der Richtlinie 2006/112/EG erteilte individuelle Identifikationsnummer(3)
1a Wird der Steuerpflichtige durch einen Vermittler vertreten, die individuelle Identifikationsnummer dieses Vermittlers, die ihm gemäß Artikel 369q Absatz 2 der Richtlinie 2006/112/EG erteilt wurde
2 Nationale Steuernummer Nationale Steuernummer(4)
2a Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer, falls vorhanden Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer
3 Name des Unternehmens Name des Unternehmens Name des Unternehmens Name des Unternehmens
4 Geschäftsbezeichnung(en) des Unternehmens, sofern vom Namen des Unternehmens abweichend Geschäftsbezeichnung(en) des Unternehmens, sofern vom Namen des Unternehmens abweichend Geschäftsbezeichnung(en) des Unternehmens, sofern vom Namen des Unternehmens abweichend Geschäftsbezeichnung(en) des Unternehmens, sofern vom Namen des Unternehmens abweichend
5 Vollständige Postanschrift des Unternehmens(5) Vollständige Postanschrift des Unternehmens(5) Vollständige Postanschrift des Unternehmens(5) Vollständige Postanschrift des Unternehmens(5)
6 Land, in dem der Steuerpflichtige den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit hat Land, in dem der Steuerpflichtige den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit hat, sofern nicht innerhalb der Europäischen Union Land, in dem der Steuerpflichtige den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit hat Mitgliedstaat, in dem der Vermittler den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit hat, oder, in Ermangelung eines Sitzes seiner wirtschaftlichen Tätigkeit innerhalb der Europäischen Union, der Mitgliedstaat, in dem der Vermittler eine feste Niederlassung hat und anzeigt, dass er die Einfuhrregelung für Rechnung des/der von ihm vertretenen Steuerpflichtigen in Anspruch nehmen wird.
7 E-Mail-Adresse des Steuerpflichtigen E-Mail-Adresse des Steuerpflichtigen E-Mail-Adresse des Steuerpflichtigen E-Mail-Adresse des Vermittlers
8 Website(s) des Steuerpflichtigen Website(s) des Steuerpflichtigen, sofern vorhanden Website(s) des Steuerpflichtigen
9 Name der Kontaktperson Name der Kontaktperson Name der Kontaktperson Name der Kontaktperson
10 Telefonnummer Telefonnummer Telefonnummer Telefonnummer
11 IBAN oder OBAN IBAN IBAN(6) IBAN(7)
12 BIC(8) BIC(8) BIC(6)(8) BIC(7)(8)
13.1

Individuelle Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer(n) oder, falls nicht verfügbar, von dem/den Mitgliedstaat(en), in dem/denen der Steuerpflichtige über eine oder mehrere feste Niederlassungen verfügt (sofern vom Mitgliedstaat der Identifizierung abweichend), und von dem/den Mitgliedstaat(en), aus dem/denen Gegenstände versandt oder befördert werden (sofern vom Mitgliedstaat der Identifizierung abweichend), erteilte Steuerregisternummer(n)(9)

Angabe, ob der Steuerpflichtige in diesem Mitgliedstaat eine feste Niederlassung hat(14)

Individuelle Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer(n) oder, falls nicht verfügbar, von dem/den Mitgliedstaat(en), in dem/denen der Steuerpflichtige über eine oder mehrere feste Niederlassungen verfügt (sofern vom Mitgliedstaat der Identifizierung abweichend), erteilte Steuerregisternummer(n)(9) Individuelle Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer(n) oder, falls nicht verfügbar, von dem/den Mitgliedstaat(en), in dem/denen der Vermittler über eine oder mehrere feste Niederlassungen verfügt (sofern vom Mitgliedstaat der Identifizierung abweichend), erteilte Steuerregisternummer(n)(9)
14.1 Vollständige Postanschrift und Geschäftsbezeichnung der festen Niederlassungen und Orte in Mitgliedstaaten, aus denen Gegenstände versandt oder befördert werden (sofern vom Mitgliedstaat der Identifizierung abweichend) ((10) Vollständige Postanschrift und Geschäftsbezeichnung der festen Niederlassungen in Mitgliedstaaten (sofern vom Mitgliedstaat der Identifizierung abweichend)(10) Vollständige Postanschrift und Geschäftsbezeichnung der festen Niederlassungen in Mitgliedstaaten (sofern vom Mitgliedstaat der Identifizierung abweichend)(10)
15.1 Vom Mitgliedstaat/Von den Mitgliedstaaten für gebietsfremde Steuerpflichtige erteilte Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer(n)(11)
16.1 Elektronische Erklärung darüber, dass der Steuerpflichtige nicht in der Europäischen Union ansässig ist Elektronische Erklärung darüber, dass der Steuerpflichtige nicht in der Europäischen Union ansässig ist
16.2 Angabe, ob es sich bei dem Steuerpflichtigen um eine elektronische Schnittstelle gemäß Artikel 14a Absatz 2 der Richtlinie 2006/112/EG handelt(14)
17 Beginn der Inanspruchnahme der Regelung(12) Beginn der Inanspruchnahme der Regelung(12) Beginn der Inanspruchnahme der Regelung(13)
18 Datum des Ersuchens um Registrierung für die Regelung seitens des Steuerpflichtigen Datum des Ersuchens um Registrierung für die Regelung seitens des Steuerpflichtigen Datum des Ersuchens um Registrierung für die Regelung seitens des Steuerpflichtigen oder des für seine Rechnung handelnden Vermittlers Datum des Ersuchens um Registrierung als Vermittler
19 Datum der Entscheidung über die Registrierung seitens des Mitgliedstaats der Identifizierung Datum der Entscheidung über die Registrierung seitens des Mitgliedstaats der Identifizierung Datum der Entscheidung über die Registrierung seitens des Mitgliedstaats der Identifizierung Datum der Entscheidung über die Registrierung seitens des Mitgliedstaats der Identifizierung
20 Angabe, ob es sich bei dem Steuerpflichtigen um eine MwSt-Gruppe handelt(14)
21 Vom Mitgliedstaat der Identifizierung gemäß Artikel 362, 369d oder 369q der Richtlinie 2006/112/EG erteilte individuelle Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer(n), sofern der Steuerpflichtige eine dieser Regelungen bereits früher in Anspruch genommen hat oder derzeit in Anspruch nimmt Vom Mitgliedstaat der Identifizierung gemäß Artikel 362, 369d oder 369q der Richtlinie 2006/112/EG erteilte individuelle Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer(n), sofern der Steuerpflichtige eine dieser Regelungen bereits früher in Anspruch genommen hat oder derzeit in Anspruch nimmt Vom Mitgliedstaat der Identifizierung gemäß Artikel 362, 369d oder 369q der Richtlinie 2006/112/EG erteilte individuelle Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer(n), sofern der Steuerpflichtige eine dieser Regelungen bereits früher in Anspruch genommen hat oder derzeit in Anspruch nimmt Vom Mitgliedstaat der Identifizierung gemäß Artikel 369q Absatz 2 der Richtlinie 2006/112/EG erteilte individuelle Identifikationsnummer(n) des Vermittlers, sofern dieser zuvor als solcher fungiert hat

Fußnote(n):

(1)

Einzuhaltendes Format: EUxxxyyyyyz, wobei gilt: xxx steht für den 3-stelligen ISO-Code des Mitgliedstaats der Identifizierung (MSI), yyyyy steht für die vom MSI erteilte 5-stellige Nummer, z ist eine Prüfziffer.

(2)

Einzuhaltendes Format: IMxxxyyyyyyz, wobei gilt: xxx steht für den 3-stelligen ISO-Code des MSI, yyyyyy steht für die vom MSI erteilte 6-stellige Nummer, z ist eine Prüfziffer.

(3)

Einzuhaltendes Format: INxxxyyyyyyz, wobei gilt: xxx steht für den 3-stelligen ISO-Code des MSI, yyyyyy steht für die vom MSI erteilte 6-stellige Nummer, z ist eine Prüfziffer.

(4)

Obligatorisch, wenn in Feld 2a keine Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer angegeben ist.

(5)

Sofern vorhanden, einschließlich Postleitzahl.

(6)

Wenn der Steuerpflichtige nicht durch einen Vermittler vertreten wird.

(7)

Wenn der Steuerpflichtige durch einen Vermittler vertreten wird.

(8)

Die Angabe des BIC ist fakultativ.

(9)

Gibt es mehr als eine feste Niederlassung oder mehr als einen Mitgliedstaat, von wo Gegenstände versandt oder befördert werden, so sind die Felder 13.1, 13.2 usw. zu verwenden.

(10)

Gibt es mehr als eine feste Niederlassung und/oder mehr als einen Ort, von wo Gegenstände versandt oder befördert werden, so sind die Felder 14.1, 14.2 usw. zu verwenden.

(11)

Ist mehr als eine vom Mitgliedstaat/von den Mitgliedstaaten für gebietsfremde Steuerpflichtige erteilte Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer vorhanden, so sind die Felder 15.1, 15.2 usw. zu verwenden.

(12)

Dieses Datum kann in bestimmten Fällen auch vor dem Datum der Registrierung für die Regelung liegen.

(13)

Das Datum des Beginns der Inanspruchnahme der Regelung ist identisch mit dem Datum in Feld 19 Spalte D und kann im Fall einer Vorabregistrierung gemäß Artikel 2 Absatz 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2026 des Rates nicht vor dem 1. Juli 2021 liegen.

(14)

Einfaches Auswahlfeld mit den Antwortmöglichkeiten „Ja” und „Nein” .

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