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Vom Mitgliedstaat der Identifizierung erteilte individuelle Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer eines Steuerpflichtigen, einschließlich Ländercode |
Vom Mitgliedstaat der Identifizierung erteilte individuelle Identifikationsnummer eines Vermittlers, einschließlich Ländercode |
| Datum, ab dem die Änderung wirksam ist |
Grund für die Änderung des Status eines Steuerpflichtigen im Register anhand der nachstehenden Schlüssel:
- (1)
- Der Steuerpflichtige oder gegebenenfalls der für seine Rechnung handelnde Vermittler hat dem Mitgliedstaat der Identifizierung angezeigt, dass der Steuerpflichtige keine unter die Sonderregelung fallenden Dienstleistungen und/oder Lieferungen von Gegenständen mehr erbringt.
- (2)
- Der Mitgliedstaat der Identifizierung geht davon aus, dass die unter die Sonderregelung fallenden steuerbaren Tätigkeiten des Steuerpflichtigen eingestellt wurden.
- (3)
- Der Steuerpflichtige erfüllt die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Sonderregelung nicht mehr.
- (4)
- Der Steuerpflichtige verstößt wiederholt gegen die Vorschriften der Sonderregelung.
- (5)
- Der Steuerpflichtige oder der für seine Rechnung handelnde Vermittler möchte die Regelung auf eigenen Wunsch nicht mehr in Anspruch nehmen.
- (6)
- Der Steuerpflichtige hat die Registrierung in einem anderen Mitgliedstaat der Identifizierung beantragt.
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Grund für die Änderung des Status eines Vermittlers im Register anhand der nachstehenden Schlüssel:
- (2)
- Der Vermittler hat während eines Zeitraums von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderquartalen nicht als Vermittler für Rechnung eines Steuerpflichtigen gehandelt, der die Einfuhrregelung in Anspruch nimmt.
- (3)
- Der Vermittler erfüllt nicht mehr die Voraussetzungen, um als solcher zu handeln.
- (4)
- Der Vermittler verstößt wiederholt gegen die Vorschriften der Einfuhrregelung.
- (5)
- Der Vermittler möchte auf eigenen Wunsch nicht mehr als Vermittler tätig sein.
- (6)
- Der Vermittler hat die Registrierung in einem anderen Mitgliedstaat der Identifizierung beantragt.
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