ANHANG II VO (EU) 2020/194

Angaben zum Status eines Steuerpflichtigen oder eines Vermittlers im Register eines Mitgliedstaats der Identifizierung

Vom Mitgliedstaat der Identifizierung erteilte individuelle Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer eines Steuerpflichtigen, einschließlich Ländercode Vom Mitgliedstaat der Identifizierung erteilte individuelle Identifikationsnummer eines Vermittlers, einschließlich Ländercode
Datum, ab dem die Änderung wirksam ist

Grund für die Änderung des Status eines Steuerpflichtigen im Register anhand der nachstehenden Schlüssel:

(1)
Der Steuerpflichtige oder gegebenenfalls der für seine Rechnung handelnde Vermittler hat dem Mitgliedstaat der Identifizierung angezeigt, dass der Steuerpflichtige keine unter die Sonderregelung fallenden Dienstleistungen und/oder Lieferungen von Gegenständen mehr erbringt.
(2)
Der Mitgliedstaat der Identifizierung geht davon aus, dass die unter die Sonderregelung fallenden steuerbaren Tätigkeiten des Steuerpflichtigen eingestellt wurden.
(3)
Der Steuerpflichtige erfüllt die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Sonderregelung nicht mehr.
(4)
Der Steuerpflichtige verstößt wiederholt gegen die Vorschriften der Sonderregelung.
(5)
Der Steuerpflichtige oder der für seine Rechnung handelnde Vermittler möchte die Regelung auf eigenen Wunsch nicht mehr in Anspruch nehmen.
(6)
Der Steuerpflichtige hat die Registrierung in einem anderen Mitgliedstaat der Identifizierung beantragt.

Grund für die Änderung des Status eines Vermittlers im Register anhand der nachstehenden Schlüssel:

(2)
Der Vermittler hat während eines Zeitraums von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderquartalen nicht als Vermittler für Rechnung eines Steuerpflichtigen gehandelt, der die Einfuhrregelung in Anspruch nimmt.
(3)
Der Vermittler erfüllt nicht mehr die Voraussetzungen, um als solcher zu handeln.
(4)
Der Vermittler verstößt wiederholt gegen die Vorschriften der Einfuhrregelung.
(5)
Der Vermittler möchte auf eigenen Wunsch nicht mehr als Vermittler tätig sein.
(6)
Der Vermittler hat die Registrierung in einem anderen Mitgliedstaat der Identifizierung beantragt.

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