Artikel 27 VO (EU) 2020/1988
Veröffentlichung der Namen der ausstellenden Behörden in Drittländern für das Zollkontingent mit der laufenden Nummer 09.2201 und die Teilkontingente mit den laufenden Nummern 09.2202 und 09.2203
Sind die Anforderungen gemäß Artikel 26 erfüllt, veröffentlicht die Kommission den Namen der betreffenden ausstellenden Behörde(n) im Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe C.
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