Artikel 12 VO (EU) 2020/2014

Aufhebung und Übergangsbestimmungen

Die Delegierte Verordnung (EU) 2019/2238 wird mit Wirkung vom 1. Januar 2021 aufgehoben.

Die Artikel 11 und 12 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2238 gelten jedoch weiterhin bis zum 31. Dezember 2021 oder bis zum Geltungsbeginn eines delegierten Rechtsakts, der gemäß Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2019/1241 zu erlassen ist, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.