Artikel 12 VO (EU) 2020/2014
Aufhebung und Übergangsbestimmungen
Die Delegierte Verordnung (EU) 2019/2238 wird mit Wirkung vom 1. Januar 2021 aufgehoben.
Die Artikel 11 und 12 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2238 gelten jedoch weiterhin bis zum 31. Dezember 2021 oder bis zum Geltungsbeginn eines delegierten Rechtsakts, der gemäß Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2019/1241 zu erlassen ist, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.