1. Gesetze
  2. Europäisches Sekundärrecht
  3. VO (EU) 2020/2014

VO (EU) 2020/2014

Delegierte Verordnung (EU) 2020/2014 der Kommission vom 21. August 2020 mit Einzelheiten zur Umsetzung der Anlandeverpflichtung für bestimmte Fischereien in der Nordsee im Zeitraum 2021-2023

Informationen

Ausfertigungsdatum21.01.2020
FundstelleAbl. 2020/L 415

Alle Normen

    Präambel
    Artikel 1
    Umsetzung der Anlandeverpflichtung
    Artikel 2
    Begriffsbestimmungen
    Artikel 3
    Ausnahmen aufgrund hoher Überlebensraten für Kaisergranat
    Artikel 4
    Ausnahme aufgrund hoher Überlebensraten für Seezunge
    Artikel 5
    Ausnahme aufgrund hoher Überlebensraten für Beifänge aller Fangbeschränkungen unterliegenden Arten in der Fischerei mit Korb- und Garnreusen
    Artikel 6
    Ausnahme aufgrund hoher Überlebensraten für Schollenfänge und -beifänge
    Artikel 7
    Ausnahme aufgrund hoher Überlebensraten für Scholle unterhalb der Mindestreferenzgröße für die Bestandserhaltung
    Artikel 8
    Ausnahme aufgrund hoher Überlebensraten für Steinbutt
    Artikel 9
    Ausnahme aufgrund hoher Überlebensraten für Rochen
    Artikel 10
    Ausnahme aufgrund hoher Überlebensraten für Makrele und Hering in der Ringwadenfischerei
    Artikel 11
    Ausnahmen wegen Geringfügigkeit in Fischereien auf pelagische Arten und Grundfischarten
    Artikel 12
    Aufhebung und Übergangsbestimmungen
    Artikel 13
    Inkrafttreten und Anwendung
    Schlussformel (nicht amtlich)
© 2019-2026 Gesetze.legal
Einwilligung(en) verwalten
Nutzungsbedingungen
Datenschutz
Impressum